Case Management Psychoonkologie - Carina Stiftung
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74 <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>: <strong>Psychoonkologie</strong> – CMP Abschlussbericht 2006<br />
Um davon sprechen zu können, dass ein individueller Patient von der erhaltenen psychosozialen<br />
Versorgung profitiert hat, werden an die wiederholte Messung zwei Anforderungen<br />
gestellt:<br />
• Zum Einen muss die individuelle Veränderung der psychosozialen Verfassung eines Patienten<br />
vom ersten zum zweiten Messzeitpunkt so relevant sein, dass sie nicht durch eine Zufallsänderung<br />
erklärt werden kann. Dies wird anhand der Prüfung der Unterschiede zwischen den Fragebogen-<br />
werten ermittelt, die der Patient zum ersten und zweiten Messzeitpunkt erreicht.<br />
• Zum Anderen muss die individuelle Veränderung der psychosozialen Verfassung eines Patienten<br />
vom ersten zum zweiten Messzeitpunkt so bedeutsam sein, dass die ermittelte Verfassung des Pa-<br />
tienten zum ersten Erhebungszeitpunktes das Kriterium der klinisch relevanten Belastung/Störung<br />
erfüllt und seine Verfassung zum zweiten Messzeitpunkt in einem Wertebereich liegt, der mit dem<br />
Vorliegen einer unauffälligen bzw. keinen Belastung korrespondiert.<br />
Erfüllt die individuelle Veränderung der psychosozialen Verfassung eines Patienten beide<br />
Kriterien, so ist sie sowohl reliabel als auch klinisch bedeutsam (= klinisch signifikant). Kann<br />
zudem noch gezeigt werden, dass die Veränderungen der psychosozialen Belastung mit den<br />
psychoonkologischen Leistungen, d.h. die Art, Anzahl oder Dauer der Patientengespräche,<br />
in Verbindung steht, dann spricht vieles für die Wirksamkeit der psychoonkologischen Versorgung.<br />
Die klinische Signifikanz wird in der Psychotherapie als ein Maß für die Bewertung<br />
von Therapieerfolgen bei psychisch hoch belasteten bzw. gestörten Patienten verwendet 87 .<br />
Qualitätsentwicklung des CMP-Projektes: Zur Darlegung der kontinuierlichen Verbesserung<br />
der psychoonkologischen Versorgung in den CMP-Projektkliniken werden die klinischen und<br />
administrativen Kennzahlen der Quartals- und Benchmarkberichte der einzelnen Krankenhäuser<br />
zusammengeführt. Anhand dieser Daten werden die IST-Werte ausgewählter Qualitätskriterien<br />
eines zurückliegenden Quartals als SOLL-Werte eines Folgequartals definiert,<br />
um darüber einen möglichen Zuwachs bzw. die Veränderungen in der Leistungserbringung<br />
darlegungsfähig machen zu können. Die IST-SOLL-Vergleiche werden in anonymisierter<br />
Form auch klinikbezogen geführt, um erste Hinweise auf qualitätsfördernde und -hemmende<br />
Rahmenbedingungen psychoonkologischer Versorgung darlegen zu können 88 .<br />
Ökonomischer Nutzen: Zur Berechnung der Kostenunterschiede in der Behandlung von<br />
Krebspatienten in den Krankenhäusern mit und ohne psychoonkologischer Versorgung wurden<br />
die Patienten der Allgemeinen Ortskrankenkassen Westfalen-Lippe ausgewählt (vorwiegend<br />
C50: Mamma-CA; C53-55: Uterus-CA; C56: Ovarial-CA; C34: Bronchial-CA; C18: Colon-CA;<br />
C61: Prostata-CA; C67: Blasen-CA, die ersterkrankt bzw. mindestens ein Jahr lang<br />
rezidivfrei waren). Zur Identifikation dieser Patienten in den CMP Kliniken wurden die zwischen<br />
dem 01. Juli 2004 und dem 31. März 2006 in einer der projektbeteiligten Kliniken zur<br />
stationären Krebstherapie aufgenommenen AOK-Versicherten identifiziert. In dem Projektzeitraum<br />
wurden insgesamt 471 entsprechende AOK Versicherte in den CMP-Kliniken stationär<br />
aufgenommen. Die Krankenkassennummern dieser Patienten wurden der AOK Westfalen-Lippe<br />
zur Prüfung der Krankenkassennummern („Ist der Patient Mitglied der AOK-<br />
Westfalen-Lippe?“) zugesendet. Fehlerhafte Kassennummern wurden zurückgeschickt und<br />
in den CMP-Kliniken erneut abgeglichen. Die 471 AOK-Versicherten der CMP-Kliniken sowie<br />
entsprechende Patienten der AOK Westfalen-Lippe, die in anderen Krankenhäusern aus<br />
Westfalen-Lippe stationär behandelt wurden, sind als CMP-Fall bzw. Nicht-CMP-Fall mit einer<br />
ID (ohne Krankenkassennummer) codiert worden. Voraussetzung hierfür war, dass ihre<br />
Entlassungsdiagnose aus dem Krankenhaus eine der Indexdiagnosen aufwies und sie min-