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Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und Schlussbilanzkonto ... - munkes.de

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<strong>Eröffnungsbilanzkonto</strong> (<strong>EBK</strong>) <strong>und</strong> <strong>Schlussbilanzkonto</strong> (SBK)<br />

Die Eröffnungsbuchungssätze für die aktiven <strong>und</strong> passiven Bestandskonten lauten:<br />

Aktivkonto an <strong>Eröffnungsbilanzkonto</strong> (<strong>EBK</strong>)<br />

<strong>Eröffnungsbilanzkonto</strong> (<strong>EBK</strong>) an Passivkonto<br />

Zum Jahresabschluss wer<strong>de</strong>n die Aktiv- <strong>und</strong> Passivkonten abgeschlossen über das<br />

<strong>Schlussbilanzkonto</strong> (SBK).<br />

Die Abschlussbuchungssätze lauten:<br />

Schlussbilanz (SBK) an Aktivkonto<br />

Passivkonto an <strong>Schlussbilanzkonto</strong> (SBK)<br />

Gewinn- <strong>und</strong> Verlustkonto (GuV) als Abschlusskonto <strong>de</strong>r Erfolgskonten<br />

Alle Aufwands- <strong>und</strong> Ertragskonten wer<strong>de</strong>n über das Gewinn- <strong>und</strong> Verlustkonto<br />

abgeschlossen. Die Buchungssätze lauten:<br />

GuV-Konto an alle Aufwandskonten<br />

Alle Ertragskonten an GuV-Konto<br />

Abschluss <strong>de</strong>s Gewinn- <strong>und</strong> Verlustkontos über Eigenkapitalkonto. Die<br />

Abschlussbuchungen lauten:<br />

bei Gewinn: GuV-Konto an Eigenkapitalkonto<br />

bei Verlust: Eigenkapitalkonto an GuV-Konto<br />

Gewinn erhöht das EK; Verlust min<strong>de</strong>rt das EK<br />

Das EK wird über das <strong>Schlussbilanzkonto</strong> (SBK) abgeschlossen<br />

1<br />

2<br />

1


2. Abschreibungen abnutzbarer Anlagegüter<br />

2.1. Ursachen <strong>de</strong>r Abschreibung<br />

Das Anlagevermögen ist dazu bestimmt, <strong>de</strong>m Unternehmen langfristig zu dienen. Bei<br />

abnutzbaren Anlagegütern (z.B. Gebäu<strong>de</strong>, Maschinen, Büromöbel) ist die<br />

Nutzungsdauer (ND) jedoch begrenzt.<br />

Bei abnutzbaren Anlagegütern, <strong>de</strong>ren Verwendung o<strong>de</strong>r Nutzung sich erfahrungsgemäß<br />

auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, sind die Anschaffungskosten<br />

(AK) o<strong>de</strong>r die Herstellungskosten (HK) auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />

zu verteilen (§ 7 Abs. 1 EStG).<br />

§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB<br />

Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet wer<strong>de</strong>n, um einen<br />

Vermögensgegenstand zu erwerben <strong>und</strong> ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu<br />

versetzen, soweit die Aufwendungen <strong>de</strong>m Vermögensgegenstand einzeln<br />

zugeordnet wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist zu Beginn <strong>de</strong>r Nutzung vorsichtig zu<br />

schätzen. Anhaltspunkte für die Schätzung können die betriebseigenen Erfahrungen<br />

<strong>und</strong> die vom B<strong>und</strong>esminister <strong>de</strong>r Finanzen (BdF) im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n obersten<br />

Finanzbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungen <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Außenprüfung herausgegebenen AfA-Tabellen sein.<br />

3<br />

4<br />

2


Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für Abschreibungen bei gekauften Anlagegütern:<br />

Anschaffungskosten<br />

Anschaffungspreis<br />

+ Anschaffungsnebenkosten, z.B. Montage<br />

- Anschaffungskostenmin<strong>de</strong>rungen z.B. Boni, Skonti, Rabatte,<br />

Nachlässe<br />

= Anschaffungskosten<br />

- Abschreibungen (AfA)<br />

= fortgeführte Anschaffungskosten<br />

Die Wertmin<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n zum Jahresabschluss als Aufwand auf <strong>de</strong>m Konto<br />

„Abschreibungen auf Sachanlagen (SA) erfasst. Statt Abschreibung heißt es im<br />

Steuerrecht: „Absetzung für Abnutzung“ (AfA).<br />

Buchungssatz (z.B.): Abschreibungen auf SA an Sachanlagen<br />

Abschreibungsursachen<br />

Technische Abnutzung Wirtschaftliche<br />

Überholung<br />

Zeitablauf Substanzverringerung<br />

• Verschleiß durch Gebrauch • Technischer Fortschritt • Beendigung eines Miet- • Abbau von Rohstoffen<br />

• Natürlicher o<strong>de</strong>r ruhen<strong>de</strong>r • Substitutionsgüter<br />

o<strong>de</strong>r Pachtverhältnisses vor wie Kohle, Erze, Kies,<br />

Verschleiß (Verwitterung, • Mo<strong>de</strong>wechsel<br />

Beendigung <strong>de</strong>r<br />

Sand<br />

Verrosten, Zersetzung) • Konjunkturwan<strong>de</strong>l<br />

Nutzungsfähigkeit<br />

• Verkürzung <strong>de</strong>r<br />

• Verringerte<br />

• Ablauf von Schutzrechten<br />

Lebensdauer durch Bruch, Wie<strong>de</strong>rbeschaffungskosten für Erfindungen o<strong>de</strong>r von<br />

Explosion, Feuerschä<strong>de</strong>n,<br />

Markenschutzrechten<br />

Überschwemmung<br />

• Untergang <strong>de</strong>r Anlage<br />

(Katastrophenverschleiß)<br />

• Ablauf von Konzessionen<br />

Die Anlage vermin<strong>de</strong>rt sich in Die von <strong>de</strong>r Anlage erbrachte Nach Zeitablauf von Durch die endgültige Ent-<br />

ihrer Leistungsfähigkeit, o<strong>de</strong>r Leistung kann mit an<strong>de</strong>ren Verträgen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren nahme <strong>de</strong>r Substanz<br />

die Leistungen sind nicht Anlagen wirtschaftlicher er- Rechten wird die erlei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n einen<br />

mehr einwandfrei<br />

stellt wer<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r sie wird Nutzungsdauer been<strong>de</strong>t.<br />

nicht mehr nachgefragt, so<br />

daß es nicht mehr sinnvoll ist,<br />

die Anlage weiter zu nutzen.<br />

Wertverlust.<br />

Wesen <strong>de</strong>r Abschreibungen<br />

• sie erfassen Wertmin<strong>de</strong>rungen von Anlagegegenstän<strong>de</strong>n<br />

• sie stellen Aufwand in <strong>de</strong>r Jahreserfolgsrechnung dar<br />

• sie vermin<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n steuerpflichtigen Gewinn <strong>und</strong> damit die Höhe <strong>de</strong>r<br />

gewinnabhängigen Steuern (Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbesteuer)<br />

5<br />

6<br />

3


Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für Abschreibungen bei selbsterstellten Anlagegütern<br />

Aufwendungsarten § 255 HGB Abschn. 33 EStR<br />

Materialeinzelkosten Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht<br />

Fertigungseinzelkosten Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht<br />

Son<strong>de</strong>reinzelkosten <strong>de</strong>r Fertigung Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht<br />

= Wertuntergrenze<br />

notwendige Materialgemeinkosten Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht<br />

notwendige Fertigungsgemeinkosten Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht<br />

Werteverzehr <strong>de</strong>s Anlagevermögens Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht<br />

= Wertuntergrenze<br />

Kosten <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltung Aktivierungswahlrecht Aktivierungswahlrecht<br />

Aufwendungen für soziale Einrichtungen<br />

<strong>de</strong>s Betriebes, für freiwillige Leistungen<br />

<strong>und</strong> für betriebliche Altersversorgung<br />

Aktivierungswahlrecht Aktivierungswahlrecht<br />

Fremdkapitalzinsen<br />

Wahlrecht unter bestimmten<br />

Voraussetzungen<br />

Wahlrecht unter bestimmten<br />

Voraussetzungen<br />

= Wertobergrenze = Wertobergrenze<br />

Vertriebskosten Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten:<br />

Sachanlagen<br />

<<br />

Wert < € 100 € 100<<br />

Wert € 410 Wert > € 410<br />

Unmittelbar<br />

Aufwand<br />

=<br />

Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: § 253 (2) HGB; §§ 6-7 EStG<br />

http://<strong>de</strong>jure.org/gesetze/HGB<br />

Sachanlagen i.e.S.<br />

Begriffe<br />

Abschreibungen han<strong>de</strong>lsrechtliche Begriff § 253(2) HGB<br />

Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerrechtliche Begriff §§ 6-7 EStG<br />

http://www.steuernetz.<strong>de</strong>/gesetze/estg/<br />

7<br />

8<br />

4


Berechnung <strong>de</strong>r Abschreibung<br />

Die Abschreibung kann nach mehreren Metho<strong>de</strong>n berechnet wer<strong>de</strong>n. Wir<br />

unterschei<strong>de</strong>n die lineare von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>gressiven Metho<strong>de</strong>.<br />

1. Lineare AfA<br />

Abschreibungsbetrag = AK bzw. HK / Nutzungsjahre<br />

Abschreibungssatz = 100% / Nutzungsjahre<br />

Die Abschreibung erfolgt stets in einem gleich bleiben<strong>de</strong>n Prozentsatz von <strong>de</strong>n<br />

Anschaffungs- o<strong>de</strong>r Herstellungskosten <strong>de</strong>s Anlagegegenstan<strong>de</strong>s. Die<br />

Anschaffungskosten (bzw. HK) wer<strong>de</strong>n somit „planmäßig“ in gleichen Beträgen auf<br />

die Nutzungsjahre verteilt. Deshalb ist <strong>de</strong>r Anlagegegenstand bei linearer<br />

Abschreibung am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nutzungsdauer „voll“ abgeschrieben. Bei <strong>de</strong>r linearen<br />

Abschreibung wird also eine gleichmäßige Nutzung <strong>und</strong> Wertmin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Anlagegegenstan<strong>de</strong>s unterstellt.<br />

Sollte sich das Anlagegut nach Ablauf <strong>de</strong>r Nutzungsdauer noch weiterhin im Betrie<br />

befin<strong>de</strong>n, so ist es mit einem Erinnerungswert von 1,00 € im Anlagekonto<br />

auszuweisen.<br />

Steuerrechtlich ist die lineare Abschreibung bei allen beweglichen <strong>und</strong> unbeweglichen<br />

abnutzbaren Anlagegegenstän<strong>de</strong>n erlaubt.<br />

Beispiel:<br />

Die Anschaffungskosten einer Maschine in 01 betrugen 200.000,- €, die ND wird auf 10 Jahre<br />

geschätzt. Wir bezahlen sie durch Banküberweisung.<br />

Kauf:<br />

Buchungssatz in 01: 0700 Technische Anlagen <strong>und</strong> Maschinen an 2800 Bank 200.000,-<br />

200.000,- : 10 J. = 20.000,- linearer Abschreibungsbetrag, 10 % Abschreibungssatz<br />

Anschaffungskosten 200.000,-<br />

-AfA <strong>de</strong>s 1. ND-Jahres 20.000,-<br />

= Buchwert zum 31.12.01 180.000,-<br />

-AfA <strong>de</strong>s 2. NJ 20.000,-<br />

= Buchwert zum 31.12.02 160.000,-<br />

…….. …………<br />

9<br />

10<br />

5


Abschreibung:<br />

Buchungssatz für 01:<br />

6520 Abschreibungen auf SA an 0700 Technische Anlagen <strong>und</strong> Maschinen 20.000,-<br />

Ist die Anlage nach 10 Jahren noch im Betrieb, wird im letzten Abschreibungsjahr nur ein<br />

Betrag von 19.999,- € abgeschrieben. Auf <strong>de</strong>m Konto „TA <strong>und</strong> Maschinen“ steht dann noch<br />

1 Euro.<br />

Abschluss:<br />

Der Aufwand „Abschreibungen“ wird über das GuV-Konto abgeschlossen.<br />

� GuV-Konto an Abschreibungen auf Sachanlagen<br />

�SBK an TA <strong>und</strong> Maschinen<br />

2. Degressive Abschreibung (geometrisch-<strong>de</strong>gressive Abschreibung)<br />

Die <strong>de</strong>gressive Abschreibung wird nur im ersten Jahr von <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />

<strong>de</strong>s Anlagegegenstan<strong>de</strong>s berechnet, in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Jahren dagegen mit einem<br />

gleich bleiben<strong>de</strong>n Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert.<br />

Da <strong>de</strong>r Restbuchwert von Jahr zu Jahr kleiner wird, ergeben sich fallen<strong>de</strong><br />

Abschreibungsbeträge. Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ND bleibt ein Restwert. Der Restwert darf im<br />

letzten Nutzungsjahr voll abgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong>de</strong>gressive Abschreibung gilt nur bei beweglichen abnutzbaren<br />

Anlagegegenstän<strong>de</strong>n. Der AfA-Satz bei <strong>de</strong>gressiver Abschreibung darf das Zweifache<br />

<strong>de</strong>s linearen AfA-Satzes betragen, wobei aber 20% nicht überschritten wer<strong>de</strong>n dürfen (§7<br />

Abs. 2 EStG).<br />

Der Wechsel von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>gressiven zur linearen Abschreibung ist steuerrechtlich erlaubt,<br />

jedoch nicht umgekehrt (§ 7 Abs. 3 EStG). Er ist auf folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n zu empfehlen:<br />

� Der Anlagegegenstand ist am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ND voll abgeschrieben (kein Restwert).<br />

� Der lineare Abschreibungsbetrag ist in <strong>de</strong>r Regel bereits vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wechsels<br />

an höher als bei <strong>de</strong>gressiver Abschreibung.<br />

12<br />

11<br />

6


Der günstigste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wechsels ist gegeben, wenn <strong>de</strong>r AfA-Betrag bei linearer<br />

Abschreibung gleich bzw. größer ist als bei fortgeführter <strong>de</strong>gressiver AfA.<br />

Die Berücksichtigung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer (“Mehrwertsteuer MwSt”)<br />

Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)<br />

§ 1<br />

Steuerbare Umsätze<br />

(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgen<strong>de</strong>n Umsätze:<br />

• die Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im<br />

Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn <strong>de</strong>r Umsatz auf<br />

Gr<strong>und</strong> gesetzlicher o<strong>de</strong>r behördlicher Anordnung ausgeführt wird o<strong>de</strong>r nach gesetzlicher<br />

Vorschrift als ausgeführt gilt;<br />

• (weggefallen)<br />

• (weggefallen)<br />

• die Einfuhr von Gegenstän<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Drittlandsgebiet in das Inland o<strong>de</strong>r die<br />

österreichischen Gebiete Jungholz <strong>und</strong> Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer);<br />

• <strong>de</strong>r innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.<br />

Quellen im Internet:<br />

http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.<strong>de</strong>/b<strong>und</strong>esrecht/BMF_in<strong>de</strong>x.html<br />

http://www.steuernetz.<strong>de</strong>/<br />

13<br />

14<br />

7


Höhe: Seit 1. April 1998 16%, einzelne Branchen 7 %, z.B. Zeitungen, Gärtnereien:<br />

Steuerbare Umsätze sind festgeschrieben in § 1 UStG<br />

Die Umsatzsteuer<br />

• ist steuerrechtlich eine Verkehrssteuer<br />

• hat <strong>de</strong>n Charakter einer Verbrauchsteuer<br />

• wird vom Endverbraucher getragen<br />

Umsatzsteuer tritt auf als<br />

• Vorsteuer (Umsatzsteuer bei Einkauf)<br />

d.h., Vorsteuer hat für das Unternehmen For<strong>de</strong>rungscharakter<br />

Vorsteuerkonto = Aktivkonto<br />

• Umsatzsteuer aus <strong>de</strong>m Verkauf<br />

d.h., Umsatzsteuer hat für das Unternehmen Verbindlichkeitencharakter<br />

Umsatzsteuerkonto = Passivkonto<br />

Die Berücksichtigung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer (“Mehrwertsteuer MwSt”)<br />

€ 160 an<br />

Finanzamt<br />

= Zahllast<br />

€ 320 an<br />

Lieferer<br />

= USt<br />

For<strong>de</strong>rung<br />

USt<br />

Ausgaben<br />

USt<br />

Einnahmen<br />

€ 480 vom<br />

K<strong>und</strong>en<br />

= USt<br />

Schuld<br />

Lieferant<br />

Zahlung<br />

Industriebetrieb<br />

Zahlung<br />

K<strong>und</strong>e<br />

ER: Rohstoffe € 2.000,00<br />

AR: Ware € 3.000,00<br />

+ 16 % USt € 320,00<br />

+ 16 % USt € 480,00<br />

Rechnungsbetrag € 2.320,00<br />

Rechnungsbetrag € 3.480,00<br />

Umsatzsteuer aus <strong>de</strong>m Verkauf<br />

- Vorsteuer aus <strong>de</strong>m Einkauf<br />

= Zahllast<br />

⎧><br />

0, Zahllast abführen an Finanzamt<br />

⎪<br />

Wenn Zahllast = ⎨=<br />

0, keine Buchung<br />

⎪<br />

⎩<<br />

0, Vorsteuerüberhang<br />

wird an Unternehme n überwiesen<br />

15<br />

16<br />

8


Die Berücksichtigung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer (“Mehrwertsteuer MwSt”)<br />

Umsatzsteuer .....<br />

• Wirkung wie durchlaufen<strong>de</strong>r Posten<br />

• belastet das Unternehmen nicht; sie ist kostenneutral<br />

• Umsatzsteuervoranmeldung am En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Monats (o<strong>de</strong>r<br />

Quartals) an das Finanzamt<br />

• Zahllast ist bis 10. <strong>de</strong>s Folgemonats an das zuständige Finanzamt<br />

abzuführen<br />

17<br />

9

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