Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und Schlussbilanzkonto ... - munkes.de
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<strong>Eröffnungsbilanzkonto</strong> (<strong>EBK</strong>) <strong>und</strong> <strong>Schlussbilanzkonto</strong> (SBK)<br />
Die Eröffnungsbuchungssätze für die aktiven <strong>und</strong> passiven Bestandskonten lauten:<br />
Aktivkonto an <strong>Eröffnungsbilanzkonto</strong> (<strong>EBK</strong>)<br />
<strong>Eröffnungsbilanzkonto</strong> (<strong>EBK</strong>) an Passivkonto<br />
Zum Jahresabschluss wer<strong>de</strong>n die Aktiv- <strong>und</strong> Passivkonten abgeschlossen über das<br />
<strong>Schlussbilanzkonto</strong> (SBK).<br />
Die Abschlussbuchungssätze lauten:<br />
Schlussbilanz (SBK) an Aktivkonto<br />
Passivkonto an <strong>Schlussbilanzkonto</strong> (SBK)<br />
Gewinn- <strong>und</strong> Verlustkonto (GuV) als Abschlusskonto <strong>de</strong>r Erfolgskonten<br />
Alle Aufwands- <strong>und</strong> Ertragskonten wer<strong>de</strong>n über das Gewinn- <strong>und</strong> Verlustkonto<br />
abgeschlossen. Die Buchungssätze lauten:<br />
GuV-Konto an alle Aufwandskonten<br />
Alle Ertragskonten an GuV-Konto<br />
Abschluss <strong>de</strong>s Gewinn- <strong>und</strong> Verlustkontos über Eigenkapitalkonto. Die<br />
Abschlussbuchungen lauten:<br />
bei Gewinn: GuV-Konto an Eigenkapitalkonto<br />
bei Verlust: Eigenkapitalkonto an GuV-Konto<br />
Gewinn erhöht das EK; Verlust min<strong>de</strong>rt das EK<br />
Das EK wird über das <strong>Schlussbilanzkonto</strong> (SBK) abgeschlossen<br />
1<br />
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2. Abschreibungen abnutzbarer Anlagegüter<br />
2.1. Ursachen <strong>de</strong>r Abschreibung<br />
Das Anlagevermögen ist dazu bestimmt, <strong>de</strong>m Unternehmen langfristig zu dienen. Bei<br />
abnutzbaren Anlagegütern (z.B. Gebäu<strong>de</strong>, Maschinen, Büromöbel) ist die<br />
Nutzungsdauer (ND) jedoch begrenzt.<br />
Bei abnutzbaren Anlagegütern, <strong>de</strong>ren Verwendung o<strong>de</strong>r Nutzung sich erfahrungsgemäß<br />
auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, sind die Anschaffungskosten<br />
(AK) o<strong>de</strong>r die Herstellungskosten (HK) auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />
zu verteilen (§ 7 Abs. 1 EStG).<br />
§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB<br />
Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet wer<strong>de</strong>n, um einen<br />
Vermögensgegenstand zu erwerben <strong>und</strong> ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu<br />
versetzen, soweit die Aufwendungen <strong>de</strong>m Vermögensgegenstand einzeln<br />
zugeordnet wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist zu Beginn <strong>de</strong>r Nutzung vorsichtig zu<br />
schätzen. Anhaltspunkte für die Schätzung können die betriebseigenen Erfahrungen<br />
<strong>und</strong> die vom B<strong>und</strong>esminister <strong>de</strong>r Finanzen (BdF) im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n obersten<br />
Finanzbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungen <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Außenprüfung herausgegebenen AfA-Tabellen sein.<br />
3<br />
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Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für Abschreibungen bei gekauften Anlagegütern:<br />
Anschaffungskosten<br />
Anschaffungspreis<br />
+ Anschaffungsnebenkosten, z.B. Montage<br />
- Anschaffungskostenmin<strong>de</strong>rungen z.B. Boni, Skonti, Rabatte,<br />
Nachlässe<br />
= Anschaffungskosten<br />
- Abschreibungen (AfA)<br />
= fortgeführte Anschaffungskosten<br />
Die Wertmin<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n zum Jahresabschluss als Aufwand auf <strong>de</strong>m Konto<br />
„Abschreibungen auf Sachanlagen (SA) erfasst. Statt Abschreibung heißt es im<br />
Steuerrecht: „Absetzung für Abnutzung“ (AfA).<br />
Buchungssatz (z.B.): Abschreibungen auf SA an Sachanlagen<br />
Abschreibungsursachen<br />
Technische Abnutzung Wirtschaftliche<br />
Überholung<br />
Zeitablauf Substanzverringerung<br />
• Verschleiß durch Gebrauch • Technischer Fortschritt • Beendigung eines Miet- • Abbau von Rohstoffen<br />
• Natürlicher o<strong>de</strong>r ruhen<strong>de</strong>r • Substitutionsgüter<br />
o<strong>de</strong>r Pachtverhältnisses vor wie Kohle, Erze, Kies,<br />
Verschleiß (Verwitterung, • Mo<strong>de</strong>wechsel<br />
Beendigung <strong>de</strong>r<br />
Sand<br />
Verrosten, Zersetzung) • Konjunkturwan<strong>de</strong>l<br />
Nutzungsfähigkeit<br />
• Verkürzung <strong>de</strong>r<br />
• Verringerte<br />
• Ablauf von Schutzrechten<br />
Lebensdauer durch Bruch, Wie<strong>de</strong>rbeschaffungskosten für Erfindungen o<strong>de</strong>r von<br />
Explosion, Feuerschä<strong>de</strong>n,<br />
Markenschutzrechten<br />
Überschwemmung<br />
• Untergang <strong>de</strong>r Anlage<br />
(Katastrophenverschleiß)<br />
• Ablauf von Konzessionen<br />
Die Anlage vermin<strong>de</strong>rt sich in Die von <strong>de</strong>r Anlage erbrachte Nach Zeitablauf von Durch die endgültige Ent-<br />
ihrer Leistungsfähigkeit, o<strong>de</strong>r Leistung kann mit an<strong>de</strong>ren Verträgen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren nahme <strong>de</strong>r Substanz<br />
die Leistungen sind nicht Anlagen wirtschaftlicher er- Rechten wird die erlei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n einen<br />
mehr einwandfrei<br />
stellt wer<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r sie wird Nutzungsdauer been<strong>de</strong>t.<br />
nicht mehr nachgefragt, so<br />
daß es nicht mehr sinnvoll ist,<br />
die Anlage weiter zu nutzen.<br />
Wertverlust.<br />
Wesen <strong>de</strong>r Abschreibungen<br />
• sie erfassen Wertmin<strong>de</strong>rungen von Anlagegegenstän<strong>de</strong>n<br />
• sie stellen Aufwand in <strong>de</strong>r Jahreserfolgsrechnung dar<br />
• sie vermin<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n steuerpflichtigen Gewinn <strong>und</strong> damit die Höhe <strong>de</strong>r<br />
gewinnabhängigen Steuern (Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbesteuer)<br />
5<br />
6<br />
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Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für Abschreibungen bei selbsterstellten Anlagegütern<br />
Aufwendungsarten § 255 HGB Abschn. 33 EStR<br />
Materialeinzelkosten Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht<br />
Fertigungseinzelkosten Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht<br />
Son<strong>de</strong>reinzelkosten <strong>de</strong>r Fertigung Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht<br />
= Wertuntergrenze<br />
notwendige Materialgemeinkosten Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht<br />
notwendige Fertigungsgemeinkosten Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht<br />
Werteverzehr <strong>de</strong>s Anlagevermögens Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht<br />
= Wertuntergrenze<br />
Kosten <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltung Aktivierungswahlrecht Aktivierungswahlrecht<br />
Aufwendungen für soziale Einrichtungen<br />
<strong>de</strong>s Betriebes, für freiwillige Leistungen<br />
<strong>und</strong> für betriebliche Altersversorgung<br />
Aktivierungswahlrecht Aktivierungswahlrecht<br />
Fremdkapitalzinsen<br />
Wahlrecht unter bestimmten<br />
Voraussetzungen<br />
Wahlrecht unter bestimmten<br />
Voraussetzungen<br />
= Wertobergrenze = Wertobergrenze<br />
Vertriebskosten Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten:<br />
Sachanlagen<br />
<<br />
Wert < € 100 € 100<<br />
Wert € 410 Wert > € 410<br />
Unmittelbar<br />
Aufwand<br />
=<br />
Geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: § 253 (2) HGB; §§ 6-7 EStG<br />
http://<strong>de</strong>jure.org/gesetze/HGB<br />
Sachanlagen i.e.S.<br />
Begriffe<br />
Abschreibungen han<strong>de</strong>lsrechtliche Begriff § 253(2) HGB<br />
Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerrechtliche Begriff §§ 6-7 EStG<br />
http://www.steuernetz.<strong>de</strong>/gesetze/estg/<br />
7<br />
8<br />
4
Berechnung <strong>de</strong>r Abschreibung<br />
Die Abschreibung kann nach mehreren Metho<strong>de</strong>n berechnet wer<strong>de</strong>n. Wir<br />
unterschei<strong>de</strong>n die lineare von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>gressiven Metho<strong>de</strong>.<br />
1. Lineare AfA<br />
Abschreibungsbetrag = AK bzw. HK / Nutzungsjahre<br />
Abschreibungssatz = 100% / Nutzungsjahre<br />
Die Abschreibung erfolgt stets in einem gleich bleiben<strong>de</strong>n Prozentsatz von <strong>de</strong>n<br />
Anschaffungs- o<strong>de</strong>r Herstellungskosten <strong>de</strong>s Anlagegegenstan<strong>de</strong>s. Die<br />
Anschaffungskosten (bzw. HK) wer<strong>de</strong>n somit „planmäßig“ in gleichen Beträgen auf<br />
die Nutzungsjahre verteilt. Deshalb ist <strong>de</strong>r Anlagegegenstand bei linearer<br />
Abschreibung am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nutzungsdauer „voll“ abgeschrieben. Bei <strong>de</strong>r linearen<br />
Abschreibung wird also eine gleichmäßige Nutzung <strong>und</strong> Wertmin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Anlagegegenstan<strong>de</strong>s unterstellt.<br />
Sollte sich das Anlagegut nach Ablauf <strong>de</strong>r Nutzungsdauer noch weiterhin im Betrie<br />
befin<strong>de</strong>n, so ist es mit einem Erinnerungswert von 1,00 € im Anlagekonto<br />
auszuweisen.<br />
Steuerrechtlich ist die lineare Abschreibung bei allen beweglichen <strong>und</strong> unbeweglichen<br />
abnutzbaren Anlagegegenstän<strong>de</strong>n erlaubt.<br />
Beispiel:<br />
Die Anschaffungskosten einer Maschine in 01 betrugen 200.000,- €, die ND wird auf 10 Jahre<br />
geschätzt. Wir bezahlen sie durch Banküberweisung.<br />
Kauf:<br />
Buchungssatz in 01: 0700 Technische Anlagen <strong>und</strong> Maschinen an 2800 Bank 200.000,-<br />
200.000,- : 10 J. = 20.000,- linearer Abschreibungsbetrag, 10 % Abschreibungssatz<br />
Anschaffungskosten 200.000,-<br />
-AfA <strong>de</strong>s 1. ND-Jahres 20.000,-<br />
= Buchwert zum 31.12.01 180.000,-<br />
-AfA <strong>de</strong>s 2. NJ 20.000,-<br />
= Buchwert zum 31.12.02 160.000,-<br />
…….. …………<br />
9<br />
10<br />
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Abschreibung:<br />
Buchungssatz für 01:<br />
6520 Abschreibungen auf SA an 0700 Technische Anlagen <strong>und</strong> Maschinen 20.000,-<br />
Ist die Anlage nach 10 Jahren noch im Betrieb, wird im letzten Abschreibungsjahr nur ein<br />
Betrag von 19.999,- € abgeschrieben. Auf <strong>de</strong>m Konto „TA <strong>und</strong> Maschinen“ steht dann noch<br />
1 Euro.<br />
Abschluss:<br />
Der Aufwand „Abschreibungen“ wird über das GuV-Konto abgeschlossen.<br />
� GuV-Konto an Abschreibungen auf Sachanlagen<br />
�SBK an TA <strong>und</strong> Maschinen<br />
2. Degressive Abschreibung (geometrisch-<strong>de</strong>gressive Abschreibung)<br />
Die <strong>de</strong>gressive Abschreibung wird nur im ersten Jahr von <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />
<strong>de</strong>s Anlagegegenstan<strong>de</strong>s berechnet, in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Jahren dagegen mit einem<br />
gleich bleiben<strong>de</strong>n Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert.<br />
Da <strong>de</strong>r Restbuchwert von Jahr zu Jahr kleiner wird, ergeben sich fallen<strong>de</strong><br />
Abschreibungsbeträge. Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ND bleibt ein Restwert. Der Restwert darf im<br />
letzten Nutzungsjahr voll abgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
Die <strong>de</strong>gressive Abschreibung gilt nur bei beweglichen abnutzbaren<br />
Anlagegegenstän<strong>de</strong>n. Der AfA-Satz bei <strong>de</strong>gressiver Abschreibung darf das Zweifache<br />
<strong>de</strong>s linearen AfA-Satzes betragen, wobei aber 20% nicht überschritten wer<strong>de</strong>n dürfen (§7<br />
Abs. 2 EStG).<br />
Der Wechsel von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>gressiven zur linearen Abschreibung ist steuerrechtlich erlaubt,<br />
jedoch nicht umgekehrt (§ 7 Abs. 3 EStG). Er ist auf folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n zu empfehlen:<br />
� Der Anlagegegenstand ist am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ND voll abgeschrieben (kein Restwert).<br />
� Der lineare Abschreibungsbetrag ist in <strong>de</strong>r Regel bereits vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wechsels<br />
an höher als bei <strong>de</strong>gressiver Abschreibung.<br />
12<br />
11<br />
6
Der günstigste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wechsels ist gegeben, wenn <strong>de</strong>r AfA-Betrag bei linearer<br />
Abschreibung gleich bzw. größer ist als bei fortgeführter <strong>de</strong>gressiver AfA.<br />
Die Berücksichtigung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer (“Mehrwertsteuer MwSt”)<br />
Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)<br />
§ 1<br />
Steuerbare Umsätze<br />
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgen<strong>de</strong>n Umsätze:<br />
• die Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im<br />
Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn <strong>de</strong>r Umsatz auf<br />
Gr<strong>und</strong> gesetzlicher o<strong>de</strong>r behördlicher Anordnung ausgeführt wird o<strong>de</strong>r nach gesetzlicher<br />
Vorschrift als ausgeführt gilt;<br />
• (weggefallen)<br />
• (weggefallen)<br />
• die Einfuhr von Gegenstän<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Drittlandsgebiet in das Inland o<strong>de</strong>r die<br />
österreichischen Gebiete Jungholz <strong>und</strong> Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer);<br />
• <strong>de</strong>r innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.<br />
Quellen im Internet:<br />
http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.<strong>de</strong>/b<strong>und</strong>esrecht/BMF_in<strong>de</strong>x.html<br />
http://www.steuernetz.<strong>de</strong>/<br />
13<br />
14<br />
7
Höhe: Seit 1. April 1998 16%, einzelne Branchen 7 %, z.B. Zeitungen, Gärtnereien:<br />
Steuerbare Umsätze sind festgeschrieben in § 1 UStG<br />
Die Umsatzsteuer<br />
• ist steuerrechtlich eine Verkehrssteuer<br />
• hat <strong>de</strong>n Charakter einer Verbrauchsteuer<br />
• wird vom Endverbraucher getragen<br />
Umsatzsteuer tritt auf als<br />
• Vorsteuer (Umsatzsteuer bei Einkauf)<br />
d.h., Vorsteuer hat für das Unternehmen For<strong>de</strong>rungscharakter<br />
Vorsteuerkonto = Aktivkonto<br />
• Umsatzsteuer aus <strong>de</strong>m Verkauf<br />
d.h., Umsatzsteuer hat für das Unternehmen Verbindlichkeitencharakter<br />
Umsatzsteuerkonto = Passivkonto<br />
Die Berücksichtigung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer (“Mehrwertsteuer MwSt”)<br />
€ 160 an<br />
Finanzamt<br />
= Zahllast<br />
€ 320 an<br />
Lieferer<br />
= USt<br />
For<strong>de</strong>rung<br />
USt<br />
Ausgaben<br />
USt<br />
Einnahmen<br />
€ 480 vom<br />
K<strong>und</strong>en<br />
= USt<br />
Schuld<br />
Lieferant<br />
Zahlung<br />
Industriebetrieb<br />
Zahlung<br />
K<strong>und</strong>e<br />
ER: Rohstoffe € 2.000,00<br />
AR: Ware € 3.000,00<br />
+ 16 % USt € 320,00<br />
+ 16 % USt € 480,00<br />
Rechnungsbetrag € 2.320,00<br />
Rechnungsbetrag € 3.480,00<br />
Umsatzsteuer aus <strong>de</strong>m Verkauf<br />
- Vorsteuer aus <strong>de</strong>m Einkauf<br />
= Zahllast<br />
⎧><br />
0, Zahllast abführen an Finanzamt<br />
⎪<br />
Wenn Zahllast = ⎨=<br />
0, keine Buchung<br />
⎪<br />
⎩<<br />
0, Vorsteuerüberhang<br />
wird an Unternehme n überwiesen<br />
15<br />
16<br />
8
Die Berücksichtigung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer (“Mehrwertsteuer MwSt”)<br />
Umsatzsteuer .....<br />
• Wirkung wie durchlaufen<strong>de</strong>r Posten<br />
• belastet das Unternehmen nicht; sie ist kostenneutral<br />
• Umsatzsteuervoranmeldung am En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Monats (o<strong>de</strong>r<br />
Quartals) an das Finanzamt<br />
• Zahllast ist bis 10. <strong>de</strong>s Folgemonats an das zuständige Finanzamt<br />
abzuführen<br />
17<br />
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