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Dorfblatt GEMEINDE KIENS

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Aus dem Umweltamt<br />

desraumordnungsgesetzes realisierbaren Vorhaben<br />

von öffentlichem Interesse - Ergänzung des Ratsbeschlusses<br />

Nr. 19 vom 30.06.2008.<br />

• Genehmigung des Raumordnungsvertrages betreffend<br />

die Abänderung des Bauleitplanes der Gemeinde<br />

Kiens - Erweiterung einer Wohnbauzone A2 - historischer<br />

Ortskern in Ehrenburg mit nachfolgender Abänderung<br />

des Wiedergewinnungsplanes.<br />

• Antrag zur Abänderung des Bauleitplanes der Gemeinde<br />

Kiens - Erweiterung einer „Wohnbauzone<br />

A2 - Historischer Ortskern“ in Ehrenburg, auch in<br />

Umsetzung des Raumordnungsvertrages gemäß<br />

8<br />

<strong>Dorfblatt</strong> Gemeinde Kiens<br />

Artikel 40bis des L.G. vom 11.08.1997, Nr. 13<br />

i.g.F.<br />

• Antrag zur Abänderung des Gemeindebauleitplanes<br />

- Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum<br />

Bauleitplan.<br />

• Genehmigung der geltenden überarbeiteten Gemeindebauordnung.<br />

• Genehmigung der überarbeiteten Verordnung über die<br />

Festsetzung und Einhebung der Baukostenabgabe und<br />

des Erschliessungsbeitrages.<br />

• Genehmigung der Erhöhung der Gesellschaftsanteile<br />

am Südtiroler Gemeindenverband.<br />

Volkszählung 2011 - Mitarbeiter/Innen gesucht<br />

Für die bevorstehende Volkszählung im Herbst 2011<br />

werden noch Mitarbeiter gesucht!<br />

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Zähler:<br />

• gute Umgangsformen und Zuverlässigkeit;<br />

• vorzugsweise mind. 2 - 3jähre Oberschule;<br />

• gute Computerkenntnisse, angesichts der Tatsache,<br />

dass die Volkszählung heuer erstmals computergestützt<br />

durchgeführt wird;<br />

Aus dem Umweltamt<br />

Dauer des Arbeitsverhältnisses:<br />

• für den Monat September ist ein zweitägiger Schulungskurs<br />

vorgesehen, an dem die Zähler und Koordinatoren<br />

verpflichtend teilnehmen müssen;<br />

• die Zählungsarbeiten erstrecken sich über die Monate<br />

Oktober - November - Dezember.<br />

Für weitere Informationen wenden Sie sich an das<br />

Meldeamt der Gemeinde!<br />

Bio – Einkaufstaschen gehören nicht in den Biomüll<br />

Seit Beginn dieses Jahres ist gesetzlich festgelegt, dass Einkaufstaschen in Italien nur mehr an die Konsumenten<br />

weitergegeben werden dürfen, wenn sie abbaubar sind. Abbaubar jedoch heißt noch lange nicht<br />

kompostierbar!<br />

Über das Landespresseamt ruft Landesrat Michl Laimer die Bevölkerung dazu auf, Bioabfall nicht in den<br />

abbaubaren Einkaufstaschen zu entsorgen. Denn diese erschweren den zahlreichen Bioabfall – Kompostieranlagen<br />

im Lande die Verarbeitung erheblich. Auf den Bioabfall – Kompostieranlagen muss der Bioabfall<br />

bereits bei der Annahme auf mögliche Verunreinigungen hin überprüft werden. Dazu müssen die Tragetaschen<br />

mit dem Bioabfall händisch geöffnet werden. Aussortiert werden Materialien und Fremdstoffe, die<br />

nicht in den Bioabfall gehören, wie beispielsweise Plastikflaschen, Glas oder Metalle.<br />

Bei der Verwertung von Biomüll ist auf alternative und kompostierbare Verpackungen zu setzen, wie zum<br />

Beispiel die hierfür vorgesehenen Papiertüten. Vor allem aber kann bereits beim Einkauf auf herkömmliche<br />

Plastiksäckchen oder neue abbaubare Tragetaschen verzichtet werden, wenn die Verwendung einer Mehrweg<br />

– Tragetasche zur Gewohnheit wird.

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