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Anlage 7

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Gutachten/Nr. TPA/04/GF 1.4/2320/02<br />

Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz<br />

der Firmen TICONA und InfraServ in Kelsterbach für den Ist-Fall<br />

nord-westlichen Bahnlinie bzw. der parallel hierzu verlaufenden Bundesstrasse B43 wurde ein Wert<br />

von etwa 160 m ermittelt.<br />

Für die vom Gutachter verwendeten Modelle ergeben sich folgende Explosionsüberdrücke im Bereich<br />

der nord-westlichen Bahnlinie bzw. der Bundestrasse B43 (160 m Entfernung Methanollager), unter<br />

der Annahme, dass ein Leerraumvolumen von 1.500 m 3 Methanoldampf in den Tanks gezündet wird:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

TNT-Modell: 30 mbar<br />

Kogarko-Brötz-Modell: 21 mbar<br />

Multi-Energy-Modell: 25 mbar<br />

Mit einer explosionsfähigen Masse von 250 kg Methanol, ist davon auszugehen, dass ein<br />

Explosionsereignis im Methanollager zu keinen Personenschäden auf der nord-westlichen Bahnlinie<br />

führt.<br />

Der maximale Explosionsdruck auf der Autobahn A3 liegt unter 30 mbar, so dass in den Fahrzeugen<br />

von keiner ernsthaften Gefährdung in Folge einer oder mehrerer Explosionen im Methanoltanklager<br />

ausgegangen werden kann.<br />

Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu beachten, dass die vollständige Zündung des gesamten<br />

Gasvolumens eine konservative Annahme darstellt. Im Falle eines Flugzeugtreffers mit Folgebrand ist<br />

von einem deflagrativen Abbrennen anstelle von einer detonativ verlaufenden Explosion auszugehen.<br />

Auch die Auswirkungen auf externe Verkehrseinrichtungen (Autobahn A3, ICE-Linie, Bahnlinie im<br />

Nord-Westen und Bundesstraße B43) werden durch die berechneten Explosionsüberdrücke<br />

konservativ wiedergegeben, da Abschirmeffekte durch Gebäudeteile, durch die Erdwälle zwischen<br />

dem <strong>Anlage</strong>ngelände und der ICE-Trasse bzw. der Autobahn bei der Berechnung nicht berücksichtigt<br />

wurden.<br />

In so weit sind die Berechnungen, soweit es um Explosionsereignisse im Tanklager oder auch in<br />

Produktionsanlagen geht, insgesamt als abdeckend und konservativ einzustufen.<br />

Die Auswirkungsradien durch Explosionen liegen unter oder maximal in der gleichen Größe, wie die<br />

durch einen Flugzeugabsturz verursachten Schadensareale.<br />

Für Explosionsereignisse, die sich direkt durch den Flugzeugabsturz ergeben, insbesondere wenn<br />

dies in der Nähe der Verkehrswege erfolgt, gilt diese Aussage nicht.<br />

TÜV Pfalz <strong>Anlage</strong>n und Betriebstechnik GmbH Datei: <strong>Anlage</strong>_7_Auswirkungsbetrachtung_Rev-B<br />

Geschäftsfeld 1.4 <strong>Anlage</strong>nsicherheit Stand: 09. Februar 2005<br />

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