Betreuungen Thomas Artzt
Betreuungen Thomas Artzt
- Seite 2 und 3: Betreuungen Thomas Artzt Menschen k
- Seite 4 und 5: Betreuungen Thomas Artzt Beratungsf
- Seite 6 und 7: Betreuungen Thomas Artzt Printmediu
- Seite 8 und 9: Betreuungen Thomas Artzt Rechtliche
- Seite 10 und 11: Ihre Notizen Einfach immer bestens
- Seite 12 und 13: Der/die Bevollmächtigte ist im Rah
- Seite 14 und 15: Eine Honorierung für die Tätigkei
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong>
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />
Menschen können krank werden, geistig und/oder körperlich behindert<br />
sein, oder unter psychischen und seelischen Störungen leiden.<br />
Die Erkrankungen können Junge und Alte, Männer und Frauen, Arme<br />
und Reiche treffen.<br />
Sie haben einen alten, kranken oder behinderten Menschen unter<br />
ihren Angehörigen oder Freunden, den sie gut versorgt wissen wollen,<br />
obwohl sie nicht in der Nähe wohnen oder Ihnen einfach die Zeit fehlt<br />
selbst die Aufgabe zu übernehmen. Dann sind sie richtig bei uns.<br />
Auf unserer Homepage können sie finden wonach sie suchen.<br />
Oft führen Erkrankungen dazu, dass die Betroffenen ihr Leben nicht<br />
mehr meistern können:<br />
Sie vereinsamen<br />
Sie öffnen die Post nicht mehr<br />
Sie zahlen keine Rechnungen<br />
Sie verschulden sich<br />
Sie gehen nicht mehr zum Arzt<br />
Sie versäumen Behördentermine<br />
Diese Menschen werden durch mich vertreten und von mir beraten,<br />
damit für die Betroffenen das Leben wieder lebenswert wird.<br />
Wir helfen u. a.:<br />
beim amtlichen Schriftverkehr<br />
bei der Entscheidungsfindung, was ist für meinen Angehörigen oder<br />
Freund am Besten, um seine Lebensqualität weiter zu sichern<br />
bei der Stellung von Anträgen wie z.B. Pflegestufen<br />
bei der Sicherstellung der ärztlichen Behandlung<br />
bei Problemen mit Kindern und Jugendlichen<br />
Wille und Wohl der Betroffenen stehen für mich an erster Stelle.
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />
Nach diesem Leitsatz handle und entscheide ich.<br />
Haben wir Ihr Interesse geweckt, haben Sie noch Fragen, oder möchten Sie einen<br />
Termin für ein Beratungsgespräch?<br />
Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an.<br />
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich!<br />
Für wen arbeiteten wir?<br />
Eltern, Ehepartner, Tochter, Sohn, Bruder, Verwandte, Freunde......<br />
Sie sind nicht in der Nähe?<br />
Sie arbeiten und wohnen entfernt und benötigen jemanden, der professionelle<br />
Beratungs- und Serviceleistungen übernimmt.<br />
Sie wohnen in der Nähe,<br />
sind aber nicht in der Lage, die umfangreichen Aufgaben allein zu bewältigen.<br />
Sie brauchen Hilfe für<br />
Ehepartner, Mutter, Vater, Kinder, Bruder, Schwester, Verwandte, Freunde...<br />
im Alter<br />
bei Krankheit<br />
bei körperliche Behinderung<br />
welche unter psychischen und seelischen Störungen leiden<br />
die sich nicht mehr allein zurecht finden<br />
weil der Partner verstorben ist<br />
weil sie die Probleme nicht mehr allein lösen können
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />
Beratungsfelder<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Analyse der Bedürfnisse und der vorhandenen Ressourcen der<br />
hilfsbedürftigen Menschen<br />
Hilfeplanung<br />
Diskutieren von Entscheidungshilfen<br />
Unterbreitung von Vorschlägen zur Realisierung von individuell<br />
zugeschnittener Hilfe, wie z.B. Pflege und Betreuung zu Hause,<br />
Assistenz usw.<br />
Vorsorge<br />
Für Krankheit, Alter und Betreuung<br />
Patientenverfügung<br />
Betreuungsverfügung<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Beratung<br />
Hilfe bei der Bewältigung von “Papierkram”, Beratung zum amtlichen<br />
Schriftverkehr z.B. wo muss ich was zum richtigen Zeitpunkt beantragen<br />
Hilfsangebote für Eltern mit straffällig gewordenen und suchtabhängigen<br />
Kindern<br />
Hilfsangebote für Eltern behinderter Kinder bei der Eingliederung in<br />
Rehabilitationsmaßnahmen des Arbeitsamtes<br />
Vertretung und Unterstützung von Eltern bei Gesprächen mit<br />
Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendamt
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />
Komplett-Version<br />
Handlungsfelder Gesundheit<br />
Ärztliche Behandlung sicherstellen<br />
Pflegedienst beauftragen<br />
Lebensraum<br />
Lebensraum / Wohnraum erhalten<br />
Vorrangige Sicherung des bisherigen Lebensraumes und Anpassung<br />
an die veränderten Bedürfnisse<br />
Organisation und Vermittlung von geeigneten Pflege- und<br />
Vorsorgekräften<br />
Organisation von Assistenzleistungen<br />
Hilfe und Begleitung beim Übergang von der bisherigen Wohnung in<br />
ein Betreutes Wohnen<br />
Hilfe und Begleitung beim Übergang von der eigenen Wohnung in<br />
ein Seniorenzentrum<br />
Planung und Organisation von Heimwechsel bzw. Wohnungswechsel<br />
Behörden<br />
Bearbeitung von Formularen und Anträgen<br />
Hilfe beim amtlichen Schriftverkehr<br />
Prüfung von Bescheiden<br />
Durchsetzen von Ansprüchen<br />
Übernahme von Vormundschaften für Kinder und Jugendliche
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />
Printmedium<br />
Finanzen<br />
Renten oder andere Einkünfte geltend machen<br />
Verwaltung von Vermögen und Finanzen<br />
Prüfung und Abschluss von Verträgen<br />
Durchsetzen von Ansprüchen
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />
Private Betreuung<br />
Hilfen auf Vollmachtbasis<br />
Vorsorgevollmacht als Ersatz für eine rechtliche Betreuung<br />
Eine<br />
Vorsorgevollmacht<br />
gibt jedem Menschen so die Möglichkeit, im Vorfeld zu entscheiden, wer<br />
seine privaten Angelegenheiten regelt. In einer Notsituation selbst, wenn<br />
die Vorsorgevollmacht Anwendung findet, ist der Betroffene nicht mehr<br />
entscheidungsfähig, sodass dieser also auch nicht mehr festlegen kann,<br />
welche andere Person bevollmächtigt und so zum gesetzlichen Vertreter<br />
ernannt werden soll.<br />
Anhand einer Vorsorgevollmacht kann man dahingegen schon im Vorfeld<br />
festlegen, wer im Falle eines Falles die Rolle des Vertreters übernehmen<br />
und als Bevollmächtigter die privaten Angelegenheiten regeln soll.<br />
Folglich kann durch eine Vorsorgevollmacht für gewöhnlich eine rechtliche<br />
Betreuung gänzlich vermieden werden. Da der Betroffene selbst frühzeitig<br />
vorgesorgt hat, besteht in der Regel kein Handlungsbedarf für ein Gericht,<br />
sodass die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers nicht erforderlich ist.<br />
Grundsätzlich ist eine rechtliche Betreuung erforderlich, wenn eine Person<br />
nicht mehr Geschäfts- und /oder einwilligungsfähig ist. Damit weiterhin alles<br />
in geregelten Bahnen verläuft, regelt ein Betreuer die Angelegenheiten des<br />
Betroffenen. Falls die betroffene Person aber eine Vorsorgevollmacht<br />
erstellt hat, ist eine rechtliche Betreuung nicht erforderlich, weil bereits eine<br />
Person bevollmächtigt wurde.<br />
Ein weiteres Aufgabenfeld meiner Arbeit ist die rechtliche Betreuung und<br />
die von Hilfen ohne gerichtlichen Beschluss, sondern auf Erteilung eines<br />
Auftrages oder einer Vollmacht durch den hilfesuchenden Menschen in<br />
bestimmten, gewünschten Bereichen.<br />
Es werden behördliche Angelegenheiten, Wohnungs- und<br />
Vermieterangelegenheiten, Schuldenregulierungen, Vermögens- &<br />
Gesundheitsangelegenheiten und Organisation von Diensten geregelt.<br />
Alle Angelegenheiten werden in vorheriger Absprache und im Interesse mit<br />
dem Betreuten durchgeführt.
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />
Rechtliche Betreuung<br />
Rechtliche <strong>Betreuungen</strong> nach dem Betreuungsgesetz (BTG & BGB)<br />
(gesetzliche Vertretung rechtlich Betreuter)<br />
Als gerichtlich bestellter Betreuer bin ich als gesetzliche Vertreter tätig für<br />
volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer<br />
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder aufgrund von<br />
Altersverwirrtheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr<br />
allein bewältigen können.<br />
Das Amtsgericht bestimmt die Aufgaben des Betreuers, für die der/die<br />
Betroffene Unterstützung bedarf per gerichtlichen Beschluss.<br />
Gesetzliche Betreuung bedeutet: rechtliche Vertretung bei Fragen der<br />
Vermögenssorge<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Vertretung der Interessen gegenüber Behörden, Einrichtungen &<br />
Institutionen<br />
Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen<br />
Unterhaltspflichten prüfen Ansprüche durchsetzen<br />
Interessen vertreten, Erbangelegenheiten regeln<br />
Verwaltung & Anlage von Geldern sowie Schuldenregulierung einleiten<br />
Gesundheitssorge<br />
<br />
<br />
<br />
Gespräche mit Ärztinnen & Ärzten hinsichtlich Behandlung<br />
Reha-Maßnahmen einleiten & Klinikaufenthalt veranlassen<br />
Ärztliche Behandlung sicherstellen, Pflegedienste beauftragen<br />
Aufenthaltsbestimmung<br />
<br />
<br />
Leben in der eigenen Wohnung sichern, Mietverträge prüfen &<br />
abschließen<br />
Alten- oder Pflegeheim bzw. Krankenhausaufenthalt veranlassen<br />
Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten Die Betreuten werden<br />
gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Meine Arbeit wird durch das<br />
Amtsgericht kontrolliert.
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />
Kontaktinformationen<br />
Wir sind 24 Stunden am Tag erreichbar<br />
Wir rufen Sie gerne zurück!<br />
http://www.betreuungen.tk<br />
<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />
Danziger Str.1<br />
58256 Ennepetal<br />
Telefon: 02333.2040<br />
Email: thomas.artzt@t-online.de
Ihre Notizen<br />
Einfach immer bestens informieren!
Vorsorgevollmacht<br />
Hiermit erteile ich:<br />
___________________________________________________________________<br />
(Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort)<br />
ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß § 1896 Abs. 2 BGB folgende<br />
Vorsorgevollmacht:<br />
Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort:<br />
<strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong> - Danziger Str.1 - 58256 Ennepetal - Telefon: 02333.2040<br />
Email: ___________________________________________________________________<br />
thomas.artzt@t-online.de - Internet: www.betreuungen.tk<br />
wird bevollmächtigt, mich<br />
• in allen persönlichen Angelegenheiten und Vermögens-, Steuer-, Krankenkassen-,<br />
Beihilfe-, Renten-, Sozial- und sonstigen Rechtsangelegenheiten,<br />
soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Mitarbeiter<br />
von Gerichten, Behörden, Leistungsträgern, Banken und Versicherungen sind<br />
meinem Bevollmächtigten gegenüber von etwaigen Schweigepflichten befreit.<br />
Ersatzbevollmächtigung:<br />
___________________________________________________________________.<br />
(Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort).<br />
Diese Vorsorgevollmacht berechtigt zu<br />
• meiner Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung.<br />
Der/die Bevollmächtigte ist in Wahrnehmung meiner Patientenrechte berechtigt,<br />
• jederzeit Auskünfte über meinen Gesundheitszustand und die Einzelheiten der<br />
medizinischen Behandlung bzw. Pflege zu erfragen. Behandelnde Ärzte und<br />
Pflegepersonen können insoweit von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.<br />
Im Falle eines Klinikaufenthaltes wünsche ich, dass mein/e Bevollmächtigte/r jederzeit<br />
Zugang zu mir hat.<br />
1<br />
http://www.betreuungen.tk
Der/die Bevollmächtigte ist im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ebenfalls berechtigt,<br />
in meinem Namen<br />
• in medizinische Heilbehandlungen einzuwilligen oder die Einwilligung zu verweigern<br />
sowie Behandlungsverträge abzuschließen, zu kündigen oder deren Abschluss<br />
zu verweigern.<br />
Dies gilt auch, wenn ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage<br />
sein sollte, Folgen und Tragweite von Behandlungen zu erkennen, und ich meinen<br />
Willen aufgrund fehlender Einwilligungs- bzw. Äußerungsfähigkeit nicht bestimmen<br />
kann. Die Ermächtigung gilt auch für Behandlungen, die eine Genehmigung des<br />
Betreuungsgerichtes gemäß § 1904 BGB 1 voraussetzen.<br />
Eine separate Regelung durch eine Patientenverfügung (§ 1901 a ff. BGB) ist<br />
erfolgt.<br />
nicht erfolgt.<br />
Der/die Bevollmächtigte ist weiterhin berechtigt,<br />
• meinen Aufenthalt zu bestimmen und über freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende<br />
Maßnahmen gemäß § 1906 BGB 2 , die sich gegen meine Person<br />
richten, zu entscheiden, falls ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes<br />
nicht in der Lage sein sollte, selbst wirksam in die Freiheitsentziehung einzuwilligen;<br />
ebenso bei einer notwendiger Zwangsbehandlung bzw. -medikation nach<br />
den Vorgaben des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 1906 Abs. 3 und 3 a BGB.<br />
1 § 1904 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen:<br />
(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen<br />
Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der<br />
Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die<br />
Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.<br />
(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine<br />
Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch<br />
angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme<br />
stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.<br />
(3) Die Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder der Widerruf<br />
der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht.<br />
(4) Eine Genehmigung nach Absatz 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen<br />
darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1901a festgestellten Willen<br />
des Betreuten entspricht.<br />
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für einen Bevollmächtigten. Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten<br />
Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich<br />
umfasst und schriftlich erteilt ist.<br />
2 § 1906 Abs. 1 BGB – Geschlossene Unterbringung u. ärztliche Zwangsmaßnahe –:<br />
Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie<br />
zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil<br />
1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht,<br />
dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder<br />
2. zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustandes,<br />
eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt<br />
werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit<br />
der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (Näheres in Abs. 3 u. 3 a).<br />
§ 1906 Abs. 4 BGB – Unterbringungsähnliche Maßnahmen –:<br />
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung<br />
aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen<br />
längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll.<br />
2<br />
http://www.betreuungen.tk
Die Vorsorgevollmacht berechtigt weiterhin<br />
• zur Verwaltung meiner Einkünfte und meines Vermögens, zur Verfügung über<br />
Vermögensgegenstände, zum Vermögenserwerb, zum Abschluss von Heimverträgen,<br />
zur Erteilung von Pflegeaufträgen, zur Auflösung des Mietverhältnisses<br />
meiner Wohnung, zur Beantragung und Entgegennahme von Renten<br />
und anderen Sozialleistungen, zu geschäftsähnlichen Handlungen und zu allen<br />
Verfahrenshandlungen sowie zur Entgegennahme und zum Öffnen meiner<br />
Post und zur Regelung meiner Fernmeldeangelegenheiten (Telefon, Internet).<br />
Separate Regelungen zur Vermögenssorge (Konto-/Depotvollmachten) sind<br />
erfolgt.<br />
nicht erfolgt.<br />
Der/die Bevollmächtigte ist befugt nicht befugt,<br />
• Rechtsgeschäfte mit sich in eigenem Namen, unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB, und als Vertreter/-in Dritter vorzunehmen.<br />
Schenkungen an Dritte dürfen in dem Rahmen vorgenommen werden, die einem<br />
rechtlichen Betreuer gemäß § 1897 BGB erlaubt wären.<br />
Erteilung von Untervollmachten:<br />
Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, in allen Fragen, außer der Heilbehandlung<br />
und der freiheitsentziehenden Maßnahmen, im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen<br />
sowie mich und dritte Personen gleichzeitig zu vertreten.<br />
Der/die Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, in allen Fragen im Einzelfall Untervollmachten<br />
zu erteilen sowie mich und dritte Personen gleichzeitig zu vertreten.<br />
Überwachungsbevollmächtigung / Kontrollbetreuung:<br />
Falls das Betreuungsgericht zur Kontrolle des/der Bevollmächtigten einen rechtlichen<br />
Betreuer gemäß § 1896 Abs. 3 BGB bestellen will, so soll zum Betreuer für diese Aufgabe<br />
Herr/Frau ___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________<br />
bestellt werden.<br />
Entschädigungsregelung:<br />
Zum Anspruch auf Entschädigung des/der Bevollmächtigten treffe ich folgende Regelung:<br />
3<br />
http://www.betreuungen.tk
Eine Honorierung für die Tätigkeiten aufgrund dieser Vorsorgevollmacht entfällt.<br />
Die Tätigkeit im Rahmen dieser Vorsorgevollmacht soll wie folgt vergütet wer<br />
den:<br />
Eine Aufwandspauschale von einmalig jährlich Euro.<br />
Ein Stundensatz von<br />
Stundenbegrenzung pro Monat:<br />
Stunden.<br />
Euro;<br />
Sonstige Regelungen:<br />
Das Recht der Totenfürsorge übertrage ich hiermit auf den/die Bevollmächtigte/n.<br />
Er/sie soll anstelle der anderen Familienangehörigen nach meinem Tod die Bestattung<br />
(Mein Wunsch: ___________________________________) durchführen lassen.<br />
Das Entscheidungsrecht über eine Organtransplantation nach meinem Tod übertrage<br />
ich auf den/die Bevollmächtigte/n.<br />
Diese Vorsorgevollmacht soll eine rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB<br />
ausschließen. Sollte dennoch eine Betreuung notwendig werden, so soll der/die<br />
Bevollmächtigte zum rechtlichen Betreuer bestellt werden.<br />
Diese Vorsorgevollmacht tritt in Kraft:<br />
Sofort.<br />
Wenn meine Geschäftsunfähigkeit durch ein aktuelles ärztliches Attest festgestellt<br />
wird.<br />
Wenn meine Einwilligungsunfähigkeit in meinen persönlichen Angelegenheiten<br />
durch ärztliches Attest festgestellt wird.<br />
Die Vorsorgevollmacht gilt nur, wenn der/die Bevollmächtigte das Originaldokument<br />
vorlegen kann.<br />
Ich behalte mir jederzeit das Recht vor, diese Vorsorgevollmacht zu widerrufen<br />
und das Originaldokument vom Bevollmächtigten zurückzuverlangen.<br />
Die Vorsorgevollmacht und das zugrunde liegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft,<br />
wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte oder wenn ich nicht mehr lebe. Sollten<br />
einzelne Teile der Vollmacht unwirksam sein, so soll dies nichts an der Wirksamkeit<br />
der restlichen Teile ändern.<br />
4<br />
http://www.betreuungen.tk
Hinweise auf Verfügungen im Todesfall:<br />
• Ein Testament ist errichtet. Ein Testament wurde nicht errichtet.<br />
• _________________________________________________________________<br />
Sonstige Hinweise bzw. Ausschlüsse von der Vertretung durch den/die Bevollmächtigten:<br />
• _________________________________________________________________<br />
• _________________________________________________________________<br />
• _________________________________________________________________<br />
• _________________________________________________________________<br />
Meine Wünsche und Vorstellungen, die bei der Ausführung dieser Vorsorgevollmacht<br />
von dem Bevollmächtigten zu beachten sind:<br />
• _________________________________________________________________<br />
• _________________________________________________________________<br />
• _________________________________________________________________<br />
• _________________________________________________________________<br />
Siehe beigefügte Anlage.<br />
___________________________________________________________________<br />
(Ort, Datum)<br />
(Eigenhändige Unterschrift)<br />
5<br />
http://www.betreuungen.tk