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VDV Das Magazin Ausgabe Dezember 2016

Das Verbandsmagazin des VDV ist die redaktionelle Plattform für Unternehmen des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs in Deutschland. Konzept und Realisierung: AD HOC PR, Gütersloh.

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HINTERGRUND<br />

EU-Regelungseifer<br />

bremst Güterzüge in der Fläche<br />

Die „letzte Meile“ zum Kunden ist im Schienengüterverkehr häufig die kritische und<br />

gleichzeitig kostenintensivste Distanz bei der Frage, ob Güter auf die Schiene kommen<br />

beziehungsweise auf der Schiene bleiben – oder nicht. Bedient wird sie vielfach von lokalen<br />

und regionalen Bahnen. Doch das Geschäft wird zunehmend schwieriger: EU-Sicherheitsstandards<br />

und wachsende Bürokratie verursachen zusätzliche Kosten und bedrohen die<br />

Zukunft vieler Gleisanschlüsse und Ladestellen.<br />

Foto: Joachim Donath<br />

Götz Walther, Fachbereichsleiter Eisenbahnbetrieb<br />

beim <strong>VDV</strong>, ist die Besorgnis anzusehen:<br />

„Ich begrüße ja die Intentionen der EU-Kommission,<br />

möglichst umfassend die Voraussetzungen für einen<br />

einheitlichen europäischen Eisenbahnmarkt zu schaffen,<br />

doch jetzt ist man in Brüssel aus unserer Sicht über<br />

das Ziel hinausgeschossen.“ Die Kritik des Verbands<br />

gilt der flächendeckenden Anwendung der „EU-Sicherheitsrichtlinie“<br />

– für Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

und für Schieneninfrastrukturbetreiber. Götz Walther<br />

Rangierlokführer bei der Arbeit: Bahn-Experten befürchten, dass<br />

EU-Normen bei den NE-Bahnen nicht mehr Sicherheit und Qualität<br />

bringen, sondern nur die Kosten treiben.<br />

ist ein nüchterner, zurückhaltender Mensch, doch in<br />

diesem Punkt wird er sehr deutlich: „Die Eisenbahn<br />

in Deutschland ist überall sehr sicher, und sie erreicht<br />

durch die von Brüssel verordnete zusätzliche Bürokratie<br />

nicht noch mehr Sicherheit.“<br />

Die EU fordert von den Unternehmen des Eisenbahnsektors<br />

den Aufbau eines neuen Sicherheitsmanagementsystems<br />

– mit zusätzlichen Büros, mit mehr<br />

Personal oder externen Kräften, um eine amtliche<br />

„Sicherheitsbescheinigung“ oder „Sicherheitsgenehmigung“<br />

zu erhalten. Dies wäre bei regional tätigen<br />

Unternehmen in Deutschland gleichbedeutend mit<br />

dem Wechsel der Eisenbahnaufsicht von der heute<br />

zuständigen Landesbehörde zum Eisenbahn-Bundesamt.<br />

Länger werdende Dienst- und Entscheidungswege<br />

wären die Folge. Aus deutscher Sicht gilt<br />

das vor allem für die kleinen, nicht bundeseigenen<br />

Unternehmen – die NE-Bahnen – als nicht akzeptabel<br />

und bedeutet zudem überflüssige Bürokratie. Denn<br />

der verantwortungsvolle Umgang mit der Sicherheit<br />

ist bei allen Eisenbahnen in Deutschland, einschließlich<br />

der NE-Bahnen, durch die staatlich geprüften<br />

Eisenbahn-Betriebsleiter in hohem Maße gewährleistet.<br />

Und das Allgemeine Eisenbahngesetz lege für<br />

alle Eisenbahnen klare gesetzliche Grundlagen für<br />

den sicheren Eisenbahnbetrieb fest, betont Walther:<br />

„Hier kommen durch die neuen Vorstellungen der<br />

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06 | <strong>2016</strong>

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