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Gemeindeblatt

GBG2016 Woche 49 - Marktgemeinde Götzis

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Allgemein 8. Dezember 2016 4<br />

Umwelt<br />

Förderung der E-Mobilität<br />

Verkehrsministerium, Umweltministerium und die Automobilbranche<br />

haben für Österreich ein Paket zur Förderung<br />

von Elektromobilität in Höhe von 72 Millionen Euro<br />

geschnürt. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem<br />

Anreize für den Kauf von Elektro-Fahrzeugen und den Aufbau<br />

von E-Ladestationen. Schon ab März 2017 stehen die<br />

Prämien für Elektrofahrzeuge österreichweit zur Verfügung.<br />

Mit diesem Förderpaket kann die Entwicklung der E-Mobilität<br />

weiterhin unterstützt und vorangetrieben werden. Insgesamt<br />

können mit dem Paket bis zu 16.000 zusätzliche<br />

E-Autos auf die Straße gebracht werden. Die Förderungsaktionen<br />

sind bis Ende 2018 vorgesehen bzw. solange Förderungsmittel<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Ankaufförderung für Fahrzeuge<br />

Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets sind Ankaufförderungen<br />

für Elektrofahrzeuge. Anträge dafür können ab<br />

1. März unter www.umweltfoerderung.at eingereicht<br />

werden und gelten für Käufe ab 1. 1. 2017 rückwirkend.<br />

Der Kauf von Privatfahrzeugen, die ausschließlich mit Elektroantrieb<br />

oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet<br />

sind, wird mit 4.000 Euro gefördert – so genannte Plug-in<br />

Hybride mit 1.500 Euro. Darüber hinaus werden auch<br />

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine beim Ankauf<br />

von E-Fahrzeugen unterstützt: Sie werden mit 3.000 Euro für<br />

Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. 1.500 Euro bei<br />

Plug-in Hybriden gefördert.<br />

Beim Kauf eines neuen E-Motorrads oder E-Mopeds erhält<br />

man 375 Euro. Für Fahrzeuge der Klassen M2 oder N1 <br />

mit einem Gewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen erhalten<br />

Unternehmen, Gebietskörperschaften oder Vereine bis zu<br />

20.000 Euro.<br />

Für die Ankaufförderungen von Elektroautos stehen in<br />

Summe 48 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere fünf Millionen<br />

Euro stehen für die Kaufprämien von Elektro-Zweirädern<br />

und leichten E-Nutzfahrzeugen bereit.<br />

Ladeinfrastruktur<br />

Mit dem E-Mobilitätspaket werden auch Anreize zum Ausbau<br />

einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur gesetzt. Der<br />

Bau von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen wird<br />

ab dem kommenden Jahr mit 10.000 Euro pro Ladestation<br />

gefördert. Für Private steht, als Bonus zum Kauf von Elektroautos,<br />

eine Förderung von 200 Euro für die Anschaffung<br />

einer Wallbox oder eines intelligenten Ladekabels zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus wird auch der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur<br />

an Bahnhöfen und Autobahnen vorangetrieben.<br />

Insbesondere an Park&Ride-Anlagen an Bahnhöfen sind<br />

insgesamt 50 neue Ladestationen geplant. Die ersten Standorte<br />

sollen bereits bis Mitte 2017 mit Ladestationen ausgestattet<br />

werden. Am hochrangigen Straßennetz soll an allen<br />

Raststationen eine Schnellladeinfrastruktur bereitstehen –<br />

damit wird eine flächendeckende Versorgung am ASFINAG-<br />

Straßennetz sichergestellt.<br />

Sachbezug, Vorsteuerabzugsfähig und NOVA<br />

Seit 1. Jänner 2016 entfällt für Elektroautos, die als Dienstfahrzeuge<br />

genutzt werden, der Sachbezug. Weiteres sind ab<br />

2016 alle Elektroautos für Selbständige und Unternehmer<br />

vorsteuerabzugsfähig. Beim Vorsteuerabzug ist jedoch die<br />

„Luxustangente“ zu beachten (Vorsteuerabzug nur für<br />

Anschaffungskosten bis 40.000 Euro). In Österreich fällt<br />

zudem die motorbezogene Versicherungssteuer weg, was<br />

sich ebenfalls auf die laufenden Betriebskosten positiv<br />

auswirkt.<br />

Zeit, auf E-Mobilität umzusteigen!<br />

Kundmachung<br />

Stallpflicht für Nutzgeflügel<br />

Aufgrund des erhöhten Übertragungsrisikos für Nutzgeflügel,<br />

durch einen möglichen Kontakt mit infizierten<br />

Wildvögeln an aviärer Influenza bzw. Geflügelpest zu<br />

erkranken, hat das Bundesministerium für Gesundheit die<br />

Vorarlberger Rheintalgemeinden entlang des Rheins in<br />

eine Zone mit erhöhtem Risiko zusammengefasst.<br />

Somit gilt auch für das Gemeindegebiet von Hohenems,<br />

Altach, Koblach und Mäder Stallpflicht für alle Halter/innen<br />

von Nutzgeflügel wie Hühnern, Gänsen, Enten und Puten.<br />

Dies gilt auch für Privatpersonen (nicht-gewerbliche und<br />

nicht-landwirtschaftliche Tierhalter). In Lustenau galt die<br />

Stallpflicht bereits zuvor, durch die Lage im Überwachungsgebiet,<br />

aufgrund des Geflügelpestfalles in Hard.<br />

Auf der Website der Stadt Hohenems sowie der beteiligten<br />

Kummenberggemeinden finden Sie außerdem ein Merkblatt<br />

ENERGIESPARTIPP VON FREDERIK<br />

Eine klare Angelegeneit<br />

Der Geschirrspüler braucht halb so viel warmes<br />

Wasser als Sie! Auch reicht ihm in der Regel schon das<br />

Sparprogramm um normal verschmutztes Geschirr<br />

sauber zu kriegen. Händisches Vorspülen ist oft nicht<br />

nötig.<br />

Ihr e5-Team amKumma und Hohenems<br />

Weitere Informationen rund um<br />

energieeffiziente Maßnahmen<br />

und zu den e5-Gemeinden<br />

finden sie unter www.e5-<br />

vorarlberg.at

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