Blickpunkt Arbeitsmarkt Situation von Älteren
Aeltere-amArbeitsmarkt-2015
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Der <strong>Arbeitsmarkt</strong> in Deutschland – Ältere am <strong>Arbeitsmarkt</strong><br />
2 Rente<br />
2.1 Rentenbezieher unter den 60-<br />
bis unter 65-Jährigen 2<br />
Zum Jahresende 2015 bezogen 942.000 Personen zwischen<br />
60 bis unter 65 eine Rente wegen Alters (SGB VI). 3 Die Zahl<br />
der Personen in Altersrente zwischen 60 bis unter 65 Jahre<br />
hat sich in den letzten zehn Jahren fast halbiert: 2005 waren<br />
es noch über 1,8 Millionen, 2010 1,3 Millionen. Auch der<br />
Anteil der Bezieher einer Altersrente an der Bevölkerung <strong>von</strong><br />
60 bis unter 65 Jahren ging zurück. Er lag 2005 bei<br />
39 Prozent, fünf Jahre später bei 29 Prozent und 2015 bei<br />
18 Prozent. Diese Abnahmen sind auch eine Folge der Anhebung<br />
des Rentenalters und des damit verbundenen späteren<br />
Renteneintritts. Seit 2012 wird die Grenze für den Bezug<br />
<strong>von</strong> Altersrente für die in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
schrittweise <strong>von</strong> 65 auf 67 Jahre erhöht. Das tatsächliche<br />
Alter bei Eintritt in Rente wegen Alters lag 2015 bei<br />
64,0 Jahren. 4<br />
wird (Abschnitte 4.1 und 5.2). Bei diesen Analysen muss<br />
berücksichtigt werden, dass es schon vor der Einführung<br />
dieser abschlagsfreien Rente die Möglichkeit gab mit Abschlägen<br />
vorzeitig Altersrente zu beantragen. Eine exakte<br />
Quantifizierung der Effekte der „Rente mit 63“ auf Beschäftigung<br />
und Arbeitslosigkeit ist nicht möglich, weil unbekannt<br />
ist, wie viele Personen auch ohne die Neuregelungen mit<br />
Abschlägen in Rente gegangen wären. Möglicherweise haben<br />
Personen aufgrund der bevorstehenden Neuregelung<br />
ihren Renteneintritt vom ersten ins zweite Halbjahr 2014<br />
verschoben. Vergleiche der Statistiken zu Arbeitslosigkeit<br />
und Beschäftigung vor und nach der Gesetzesänderung<br />
können daher eine größere Wirkung suggerieren als tatsächlich<br />
vorhanden. Allerdings ist der Personenkreis, der die<br />
„Rente mit 63“ beantragen kann, beschränkt, so dass die in<br />
dieser Broschüre im folgenden beschriebene <strong>Situation</strong> Älterer<br />
am <strong>Arbeitsmarkt</strong> durch diese Neuregelung zwar beeinflusst,<br />
aber nicht grundsätzlich verändert wird.<br />
.<br />
2.2 „Rente mit 63“<br />
Seit dem 1. Juli 2014 existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
für Personen mit mindestens 45 Beitragsjahren die<br />
Möglichkeit ab 63 Jahren abschlagsfrei Altersrente zu beziehen<br />
(„Rente mit 63“). Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen<br />
wurde, werden bei der Berechnung der Beitragsjahre<br />
berücksichtigt; in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn<br />
allerdings nur, wenn sie Folge einer Insolvenz oder vollständigen<br />
Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Zeiten des<br />
Bezugs <strong>von</strong> Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen<br />
grundsätzlich nicht zu den notwendigen 45 Beitragsjahren. 5<br />
Ab dem Geburtsjahrgang 1953 wird in den nächsten Jahren<br />
die Altersgrenze für die abschlagfreie Rente schrittweise auf<br />
65 Jahre angehoben. Nach der Einführung der Rente mit 63<br />
belief sich die Zahl der Zugänge im zweiten Halbjahr 2014<br />
auf 136.000. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 274.000 Zugänge<br />
in diese Rente für besonders langjährige Versicherte.<br />
Auch am <strong>Arbeitsmarkt</strong>, in der Beschäftigung und bei der<br />
Arbeitslosigkeit Älterer, zeigen sich Auswirkungen der „Rente<br />
mit 63“, auf die in den jeweiligen Abschnitten eingegangen<br />
2<br />
zu den Daten zum Rentenbezug siehe: Statistikseiten der Deutschen<br />
Rentenversicherung Bund: http://www.deutscherentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/6_Wir_ueber_uns/02_Fakten_<br />
und_Zahlen/03_statistiken/statistikpublikationen_node.html<br />
3<br />
Renten wegen Alters sind erst ab einem Alter <strong>von</strong> 60 Jahren möglich.<br />
4<br />
Unter Herausrechnung der Fälle der „neuen Mütterrenten“.<br />
5<br />
Im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 führte der Bezug<br />
<strong>von</strong> Arbeitslosengeld II regelmäßig zu einer Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung und wird daher bei der „Rente ab 63“ berücksichtigt.<br />
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