Blickpunkt Arbeitsmarkt Situation von Älteren

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08.12.2016 Aufrufe

Nach den Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes werden 2023 fast 13 Millionen Menschen zwischen 55 und unter 65 Jahre sein. Sowohl die Zahl der 55- bis unter 60-Jährigen als auch die der 60- bis unter 65-Jährigen wird zunehmen. Ab 2023 wird zunächst die Zahl der Menschen zwischen 55 und unter 60 Jahre und vier Jahre später auch die Zahl der 60- bis unter 65-Jährigen zurückgehen. 2030 wird die Zahl der Älteren wieder unter die 11 Millionen-Marke fallen und das aktuelle Niveau erreichen. 1 Neben der absoluten Zahl der Älteren wird in den nächsten Jahren wahrscheinlich auch der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung steigen. In welchem Ausmaß dies geschieht, hängt neben der Lebenserwartung der Menschen von der Zahl der Geburten und der Zuwanderung ab. Ende 2015 betrug der Anteil der Menschen im Alter von 55 Jahren und älter 35 Prozent; 14 Prozent der Bevölkerung waren zwischen 55 und unter 65 Jahre alt. In den nächsten Jahren ist mit einem Anstieg des Anteils der 55- bis unter 65- Jährigen an der Gesamtbevölkerung auf bis zu 17 Prozent zu rechnen. Rund zwei von fünf Menschen in Deutschland werden 2023 55 Jahre oder älter sein. 1 ausgegangen wird hier von der Modellrechnung ohne Zuwanderung W0 mit einer Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau. Zu den Ergebnissen siehe: Statistisches Bundesamt (2015): Bevölkerung Deutschlands bis 2060. Ergebnisse der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Wiesbaden. URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Be voelkerungsvorausberechnung/Bevoelkerungsvorausberechnung.html 6

Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Ältere am Arbeitsmarkt 2 Rente 2.1 Rentenbezieher unter den 60- bis unter 65-Jährigen 2 Zum Jahresende 2015 bezogen 942.000 Personen zwischen 60 bis unter 65 eine Rente wegen Alters (SGB VI). 3 Die Zahl der Personen in Altersrente zwischen 60 bis unter 65 Jahre hat sich in den letzten zehn Jahren fast halbiert: 2005 waren es noch über 1,8 Millionen, 2010 1,3 Millionen. Auch der Anteil der Bezieher einer Altersrente an der Bevölkerung von 60 bis unter 65 Jahren ging zurück. Er lag 2005 bei 39 Prozent, fünf Jahre später bei 29 Prozent und 2015 bei 18 Prozent. Diese Abnahmen sind auch eine Folge der Anhebung des Rentenalters und des damit verbundenen späteren Renteneintritts. Seit 2012 wird die Grenze für den Bezug von Altersrente für die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Das tatsächliche Alter bei Eintritt in Rente wegen Alters lag 2015 bei 64,0 Jahren. 4 wird (Abschnitte 4.1 und 5.2). Bei diesen Analysen muss berücksichtigt werden, dass es schon vor der Einführung dieser abschlagsfreien Rente die Möglichkeit gab mit Abschlägen vorzeitig Altersrente zu beantragen. Eine exakte Quantifizierung der Effekte der „Rente mit 63“ auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit ist nicht möglich, weil unbekannt ist, wie viele Personen auch ohne die Neuregelungen mit Abschlägen in Rente gegangen wären. Möglicherweise haben Personen aufgrund der bevorstehenden Neuregelung ihren Renteneintritt vom ersten ins zweite Halbjahr 2014 verschoben. Vergleiche der Statistiken zu Arbeitslosigkeit und Beschäftigung vor und nach der Gesetzesänderung können daher eine größere Wirkung suggerieren als tatsächlich vorhanden. Allerdings ist der Personenkreis, der die „Rente mit 63“ beantragen kann, beschränkt, so dass die in dieser Broschüre im folgenden beschriebene Situation Älterer am Arbeitsmarkt durch diese Neuregelung zwar beeinflusst, aber nicht grundsätzlich verändert wird. . 2.2 „Rente mit 63“ Seit dem 1. Juli 2014 existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen mit mindestens 45 Beitragsjahren die Möglichkeit ab 63 Jahren abschlagsfrei Altersrente zu beziehen („Rente mit 63“). Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, werden bei der Berechnung der Beitragsjahre berücksichtigt; in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn allerdings nur, wenn sie Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen grundsätzlich nicht zu den notwendigen 45 Beitragsjahren. 5 Ab dem Geburtsjahrgang 1953 wird in den nächsten Jahren die Altersgrenze für die abschlagfreie Rente schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Nach der Einführung der Rente mit 63 belief sich die Zahl der Zugänge im zweiten Halbjahr 2014 auf 136.000. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 274.000 Zugänge in diese Rente für besonders langjährige Versicherte. Auch am Arbeitsmarkt, in der Beschäftigung und bei der Arbeitslosigkeit Älterer, zeigen sich Auswirkungen der „Rente mit 63“, auf die in den jeweiligen Abschnitten eingegangen 2 zu den Daten zum Rentenbezug siehe: Statistikseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund: http://www.deutscherentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/6_Wir_ueber_uns/02_Fakten_ und_Zahlen/03_statistiken/statistikpublikationen_node.html 3 Renten wegen Alters sind erst ab einem Alter von 60 Jahren möglich. 4 Unter Herausrechnung der Fälle der „neuen Mütterrenten“. 5 Im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 führte der Bezug von Arbeitslosengeld II regelmäßig zu einer Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und wird daher bei der „Rente ab 63“ berücksichtigt. 7

Nach den Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen<br />

Bundesamtes werden 2023 fast 13 Millionen Menschen<br />

zwischen 55 und unter 65 Jahre sein. Sowohl die Zahl<br />

der 55- bis unter 60-Jährigen als auch die der 60- bis unter<br />

65-Jährigen wird zunehmen. Ab 2023 wird zunächst die Zahl<br />

der Menschen zwischen 55 und unter 60 Jahre und vier<br />

Jahre später auch die Zahl der 60- bis unter 65-Jährigen<br />

zurückgehen. 2030 wird die Zahl der <strong>Älteren</strong> wieder unter die<br />

11 Millionen-Marke fallen und das aktuelle Niveau erreichen.<br />

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Neben der absoluten Zahl der <strong>Älteren</strong> wird in den nächsten<br />

Jahren wahrscheinlich auch der Anteil der <strong>Älteren</strong> an der<br />

Gesamtbevölkerung steigen. In welchem Ausmaß dies geschieht,<br />

hängt neben der Lebenserwartung der Menschen<br />

<strong>von</strong> der Zahl der Geburten und der Zuwanderung ab. Ende<br />

2015 betrug der Anteil der Menschen im Alter <strong>von</strong> 55 Jahren<br />

und älter 35 Prozent; 14 Prozent der Bevölkerung waren<br />

zwischen 55 und unter 65 Jahre alt. In den nächsten Jahren<br />

ist mit einem Anstieg des Anteils der 55- bis unter 65-<br />

Jährigen an der Gesamtbevölkerung auf bis zu 17 Prozent<br />

zu rechnen. Rund zwei <strong>von</strong> fünf Menschen in Deutschland<br />

werden 2023 55 Jahre oder älter sein.<br />

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ausgegangen wird hier <strong>von</strong> der Modellrechnung ohne Zuwanderung W0 mit<br />

einer Geburtenrate <strong>von</strong> 1,4 Kindern je Frau. Zu den Ergebnissen siehe:<br />

Statistisches Bundesamt (2015): Bevölkerung Deutschlands bis 2060. Ergebnisse<br />

der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Wiesbaden. URL:<br />

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Be<br />

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