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IV C 8 - S 2222/07/0003 - MetallRente

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Seite 54<br />

Der auf die nach Durchführung des Versorgungsausgleichs der B noch zustehende<br />

Rente von 1.300 € anwendbare Prozentsatz für die Öffnungsklausel ermittelt sich wie<br />

folgt:<br />

Rente des Ausgleichsverpflichteten vor Versorgungsausgleich:<br />

1.500 € x 12 = 18.000 €<br />

Anteilsberechnung für Öffnungsklausel, wenn kein Versorgungsausgleich erfolgt wäre:<br />

35 % von 18.000 € = 6.300 € ;<br />

6.300 € der insgesamt von B erworbenen Rentenanwartschaften unterliegen (auf<br />

Antrag) der Ertragsanteilsbesteuerung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe<br />

bb EStG), die restlichen 11.700 € sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a<br />

Doppelbuchstabe aa EStG zu versteuern.<br />

Im Versorgungsausgleich übertragene Rentenanwartschaft:<br />

200 € x 12 = 2.400 €<br />

25 % von 2.400 € = 600 €<br />

Von den im Versorgungsausgleich auf den geschiedenen Ehemann A übertragenen<br />

Rentenanwartschaften können 600 € mit dem Ertragsanteil besteuert werden.<br />

Verbleibender Betrag beim Ausgleichsverpflichteten für die Anteilsberechnung im<br />

Rahmen der Öffnungsklausel:<br />

6.300 € - 600 € = 5.700 €<br />

Der für B verbleibende Betrag, der mit dem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a<br />

Doppelbuchstabe bb EStG) besteuert werden kann, beträgt 5.700 € .<br />

Rente des Ausgleichsverpflichteten nach Versorgungsausgleich:<br />

1.300 € x 12 = 15.600 €<br />

Anteilsberechnung beim Ausgleichsverpflichteten:<br />

5.700 € von 15.600 € = 36,54 %<br />

Dies entspricht 36,54 % der B nach Durchführung des Versorgungsausgleichs zustehenden<br />

Rente. Dieser Anteil der Rente ist nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe<br />

bb EStG zu versteuern. Für den übrigen Anteil i.H.v. 63,46 % (9.900 € von<br />

15.600 € ) ist § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG anzuwenden.<br />

Rechenweg für die Anteilsberechnung (Öffnungsklausel) beim Ausgleichsverpflichteten<br />

in verkürzter Darstellung:<br />

(18.000 € x 35 % - 2.400 € x 25 %) / 15.600 € x 100 = 36,54 %

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