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5.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden<br />

gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur<br />

Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die<br />

Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die<br />

Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.<br />

6. Gewährleistung<br />

6.1 Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts Abweichendes bestimmt<br />

ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei der Endlieferung der Ware an einen Verbraucher<br />

(Lieferantenregress, §§ 478, 479 BGB).<br />

6.2 Sofern Vertragsgegenstand der Kauf nicht neu hergestellter Sachen ist, sind bei Sach- und Rechtsmängeln Ihre Rechte auf Nacherfüllung<br />

(§ 437 Nr. 1 BGB), sowie zum Rücktritt und auf Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB) ausgeschlossen. Die Regelungen in Ziffern 6.4 bis einschließlich<br />

Ziffer 6.8 gelten in diesen Fällen nicht. Wir werden Sie vor Vertragsschluss in geeigneter Weise darauf hinweisen, wenn es sich bei der von<br />

Ihnen bestellten Sache nicht um eine neu hergestellte, sondern um eine gebrauchte Sache handelt.<br />

6.3 Mängelansprüche Ihrerseits setzen voraus, dass Sie ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten<br />

ordnungsgemäß nachgekommen sind.<br />

6.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder<br />

durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen<br />

zuverweigern, bleibt unberührt.<br />

6.5 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlen. Sie sind jedoch<br />

berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.<br />

6.6 Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und die Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu überprüfen. Für<br />

die Überprüfung haben Sie uns die beanstandete Ware zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie uns die mangelhafte Ware nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.<br />

6.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten<br />

(nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen<br />

Ihrerseits als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.<br />

6.8 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung von Ihnen als Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen<br />

oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so sind Sie nach ihrer Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.<br />

6.9 Schadensersatzansprüche bzw. Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die Sie als Kunde geltend machen, bestehen nur nach<br />

Maßgabe von Ziffer 7 (Gesamthaftung) und sind im Übrigen ausgeschlossen.<br />

7. Gesamthaftung<br />

7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von<br />

vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.<br />

7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften<br />

wir nur<br />

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße<br />

Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen<br />

darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<br />

7.3 Die sich aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie<br />

für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche Ihrerseits nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, können Sie nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung<br />

zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht Ihrerseits (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die<br />

gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<br />

7.5 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche<br />

Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

8. Verjährung<br />

8.1 Abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab<br />

Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.<br />

8.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche Ihrerseits,<br />

die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199) würde im<br />

Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.<br />

8.3 Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche<br />

Ihrerseits gemäß Ziffer 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Fällen der Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />

9. Keine Nutzungsrechte an Inhalten und Fotos<br />

9.1 Wir behalten uns sämtliche Rechte an Fotos, Abbildungen und sonstigen Inhalten, mit denen wir die Waren insbesondere in Katalogen, auf<br />

unserer Internetpräsenz oder im Rahmen sonstiger Marketingmaßnahmen beschreiben oder bewerben, vor.<br />

9.2 Sie sind nicht zur Nutzung oben genannter Fotos, Abbildungen oder sonstigen Inhalten berechtigt, sofern wir über eine solche Nutzung nicht<br />

mit Ihnen eine gesonderte Vereinbarung geschlossen haben.<br />

10. Force Majeure<br />

10.1 Keine Vertragspartei hat für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb<br />

ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund oder insbesondere auf einem der folgenden Gründen beruht: Feuer, Naturkatastrophen, Krieg,<br />

Beschlagnahme, Handels- und/oder Exportbeschränkungen, Allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs,<br />

Arbeitsstreitigkeiten oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zuliefern auf einem dieser Gründe beruhen. Diese Regelung gilt für alle vertraglichen<br />

Pflichten einschließlich Schadensersatzpflichten.<br />

10.2 Jede Partei darf den Vertrag durch schriftliche Kündigung aufheben, falls dessen Durchführung für mehr als sechs Monate gemäß Ziffer 10.1<br />

verhindert ist.

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