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Pflegeüberleitung - Katholische Stiftungsfachhochschule (KSFH)

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Evaluation des Soforthilfeprogramms „<strong>Pflegeüberleitung</strong>“ 10<br />

ist Transparenz eine zentrale Anforderung. Gaitanides et al. (1994) differenzieren in Pro-<br />

zessstrukturtransparenz und Prozessleistungstransparenz.<br />

Unter Prozessstrukturtransparenz ist die hierarchische Darstellung bzw. Dokumentation<br />

aller im Prozess vorkommenden Aktivitäten zu verstehen. Diese Dokumentation umfasst die<br />

Prozessstruktur, Prozesskennzahlen (Qualität, Zeit, Kosten), Leistungsvereinbarungen mit<br />

den Kund/innen (extern: Bewohner/innen sowie Angehörige; intern: Pflegekräfte), Richtlinien<br />

(z.B. Arbeitsanweisungen) für den Prozess und qualitätsrelevante Dokumente (z.B. im Sinne<br />

von ISO 9000).<br />

Durch die Anforderung der Prozessleistungstransparenz wird sichergestellt, dass die Prozessperformance<br />

in angemessener Weise erhoben wird. Dabei wird von den Kennzahlen<br />

Qualität, Zeit und Kosten ausgegangen. Anhand dieser Kennzahlen müssen die Leistungen<br />

zum einen den von der Leistungsersteller/in definierten Anforderungen („conformance to<br />

requirements“) und zum anderen den Kund/innenanforderungen („conformance to<br />

customer requirements“) genügen. Die „conformance to customer requirements“ schlägt<br />

sich in der Zufriedenheit der Kund/innen nieder.<br />

Kosten<br />

Ein zentraler Prozessparameter für jede Organisation ist die kostengünstige Leistungserstellung.<br />

Ziel des Prozessmanagements ist es, diese Kosten möglichst exakt den einzelnen Prozessen<br />

zuzuordnen.<br />

Qualität<br />

Die kostengünstige Leistungserstellung steht in Konkurrenz zu einem weiteren Prozessparameter,<br />

der Qualität. In einem ersten Zugriff wird der Begriff „Qualität“ mit einer geringen<br />

Fehlerrate bei einem Produkt in Verbindung gebracht. Nach dem modernen Qualitätsbegriff<br />

wird jedoch nicht mehr nur das Endprodukt, sondern der gesamte Prozess der Leistungserstellung<br />

bewertet. Die Qualitätssicherung findet also laufend prozessbegleitend statt.<br />

Gaitanides et al. nennen folgende drei Kriterien zur Qualitätsmessung:<br />

• Reduzierung der Fehlerkosten und in Verbindung damit eine geringere Arbeitsbelastung<br />

(z.B. korrekte Informationen über neue Bewohner/innen liegen vor)<br />

• Behebung prozessualer Schwachstellen (z.B. Bewohner/innen müssen nicht warten, bis<br />

notwendige Hilfsmittel vorhanden sind)<br />

• höhere Kund/innenzufriedenheit (vgl. Gaitanides et al., 1994, S. 73).

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