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Pflegekonzept

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<strong>Pflegekonzept</strong><br />

Angaben zum Qualitätssicherheitssystem<br />

Freigabe Bearbeiter Änderungsstand Datum Seite<br />

Olaf Stemann Petra Strohm 2012-001 2012-08-07 Seite 19<br />

Alle Mitarbeiter<br />

Unter Beachtung des § 80 SGB XI und der „Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur<br />

Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen<br />

nach § 80 SGB XI in ambulanten Pflegeeinrichtungen“ stellen wir uns den Anforderungen der<br />

Qualitätssicherung.<br />

Als Pflegedienst sind wir somit gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem<br />

einzuführen und weiterzuentwickeln. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird im Rahmen von<br />

Qualitätsprüfungen durch unabhängige Sachverständige untersucht.<br />

Externe Qualitätsberatung und Qualitätsprüfung steht demnach in engem Zusammenhang mit<br />

den einrichtungsinternen Anstrengungen zur Qualitätssicherung, um Leistungsqualität von<br />

innen, also aus unserem Pflegedienst selbst heraus, zu entwickeln, nachhaltig zu sichern und<br />

weiter zu entwickeln.

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