Pflegekonzept
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<strong>Pflegekonzept</strong><br />
Angaben zum Qualitätssicherheitssystem<br />
Freigabe Bearbeiter Änderungsstand Datum Seite<br />
Olaf Stemann Petra Strohm 2012-001 2012-08-07 Seite 19<br />
Alle Mitarbeiter<br />
Unter Beachtung des § 80 SGB XI und der „Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur<br />
Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen<br />
nach § 80 SGB XI in ambulanten Pflegeeinrichtungen“ stellen wir uns den Anforderungen der<br />
Qualitätssicherung.<br />
Als Pflegedienst sind wir somit gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem<br />
einzuführen und weiterzuentwickeln. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird im Rahmen von<br />
Qualitätsprüfungen durch unabhängige Sachverständige untersucht.<br />
Externe Qualitätsberatung und Qualitätsprüfung steht demnach in engem Zusammenhang mit<br />
den einrichtungsinternen Anstrengungen zur Qualitätssicherung, um Leistungsqualität von<br />
innen, also aus unserem Pflegedienst selbst heraus, zu entwickeln, nachhaltig zu sichern und<br />
weiter zu entwickeln.