192 N iederschrift über die am Montag, dem 09. Juli ... - Eisenstadt
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Der Ausschuss für Planung, Bau- und Umweltschutz stellt an den Gemeinderat der<br />
Landeshauptstadt Freistadt <strong>Eisenstadt</strong> nachfolgenden neuerlichen<br />
BESCHLUSSANTRAG<br />
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Freistadt beschließt <strong>die</strong> 13. Änderung<br />
des dFWP ohne den Änderungspunkt 15 „Umwidmung von landwirtschaftlich<br />
genutzter Grünfläche (Gl) in Grünfläche Sportanlage (Gsp-SpA), KG.<br />
St. Georgen“.<br />
Der Beschluss vom 22.05.2012, TOP 3 wird somit aufgehoben.<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Freistadt <strong>Eisenstadt</strong> vom <strong>09.</strong>07.2012,<br />
mit der der digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (13. Änderung).<br />
Aufgrund des § 19 des Burgenländischen Raumplanungs-<br />
gesetzes, LGBl. Nr. 18/1969, in der gelten Fassung, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Der digitale Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Freistadt <strong>Eisenstadt</strong><br />
(Verordnung des Gemeinderates vom 21.10.2003, in der Fassung der<br />
12. Änderung), wird gemäß den inhaltlichen Festlegungen des beiliegenden<br />
digitalen Datensatzes (Plan Nr. 11071-1 bis 11071-10, Planverfasser: A.I.R.<br />
Kommunal- und Regionalplanung GmbH) geändert.<br />
§ 2<br />
Die Verordnung des Gemeinderates vom 22.05.2012, TOP 7 wird aufgehoben.<br />
Diese Verordnung tritt mit <strong>dem</strong> ersten Tag ihrer Kundmachung in Kraft.<br />
§ 3<br />
Der Vorsitzende Bürgermeister LAbg. Mag. Thomas Steiner erteilt<br />
Herrn Gemeinderat Dr. Gerhard Weber das Wort. Dieser führt aus:<br />
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte D<strong>am</strong>en und Herren des<br />
Gemeinderates!<br />
Heute ist offensichtlich Revisionstag, weil wir wieder bei einem Tagesordnungspunkt,<br />
den wir jetzt schon zum dritten Mal auf der Tagesordnung haben, sind. Vielleicht ist<br />
<strong>die</strong> 13. Änderung eine Unglücksziffer. Wie schon gesagt, ist <strong>die</strong> Flächenwidmung in