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192 N iederschrift über die am Montag, dem 09. Juli ... - Eisenstadt

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205<br />

Kinder in der Sonderschule sollte uns nichts zu teuer sein. Da sollte man nicht auf<br />

jeden Euro herumreiten.“<br />

- Zwischenrufe -<br />

Bürgermeister LAbg. Mag. Thomas Steiner:<br />

„Nein, das ist keine Verdoppelung. Das ist so, dass es aufgeschlüsselt ist und <strong>die</strong><br />

€ 450.000,-- waren zuerst einmal ohne Steuer, das sind € 90.000,--, dann wären wir<br />

bei € 540.000,--, dann <strong>die</strong> € 30.000,-- Fernwärme und der Rest sind <strong>die</strong>se<br />

Brandschutzeinrichtungen. Auch wenn es einen Beschluss im März gegeben hat,<br />

stehe ich dazu, dass man Beschlüsse auch revi<strong>die</strong>ren kann, wenn man draufkommt,<br />

dass das nicht korrekt war. Das habe ich auch gemacht und das machen wir auch<br />

heute. Natürlich haben wir <strong>die</strong> Aufgabe, dass zu <strong>über</strong>wachen und genau deshalb gibt<br />

es auch <strong>die</strong>sen neuen Beschluss, ansonsten hätten wir <strong>die</strong>sen Beschluss nicht<br />

revi<strong>die</strong>rt, sondern hätten wir <strong>die</strong> € 450.000,-- belassen. Ich sehe unsere Aufgabe<br />

darin, dass wir dann <strong>die</strong> notwendigen Beschlüsse fassen wenn zutage tritt, dass ein<br />

alter bzw. anderer Beschluss nicht korrekt war.“<br />

Der Vorsitzende nimmt <strong>die</strong> Abstimmung vor und stellt fest, dass der Antrag<br />

einstimmig zum Beschluss erhoben wurde.<br />

6. 13. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes, neuerliche Beschluss-<br />

fassung, Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende Bürgermeister LAbg. Mag. Thomas Steiner erteilt<br />

Frau Stadträtin Angela Fleischhacker das Wort. Diese erstattet folgenden<br />

Bericht<br />

Die 13. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes (Auflageverfahren nach<br />

§ 19 des Bgld. Raumplanungsgesetztes) wurde <strong>am</strong> 22.05.2012 im Gemeinderat<br />

beschlossen.<br />

Entsprechend den Vorgaben der Genehmigungsbehörde soll ein Korrekturbeschluss<br />

ohne Änderungspunkt 15, „Umwidmung von landwirtschaftlich genutzter Grünfläche<br />

(Gl) in Grünfläche Sportanlage (Gsp-SpA), KG. St. Georgen“ im Gemeinderat<br />

beschlossen werden.

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