192 N iederschrift über die am Montag, dem 09. Juli ... - Eisenstadt
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Kinder in der Sonderschule sollte uns nichts zu teuer sein. Da sollte man nicht auf<br />
jeden Euro herumreiten.“<br />
- Zwischenrufe -<br />
Bürgermeister LAbg. Mag. Thomas Steiner:<br />
„Nein, das ist keine Verdoppelung. Das ist so, dass es aufgeschlüsselt ist und <strong>die</strong><br />
€ 450.000,-- waren zuerst einmal ohne Steuer, das sind € 90.000,--, dann wären wir<br />
bei € 540.000,--, dann <strong>die</strong> € 30.000,-- Fernwärme und der Rest sind <strong>die</strong>se<br />
Brandschutzeinrichtungen. Auch wenn es einen Beschluss im März gegeben hat,<br />
stehe ich dazu, dass man Beschlüsse auch revi<strong>die</strong>ren kann, wenn man draufkommt,<br />
dass das nicht korrekt war. Das habe ich auch gemacht und das machen wir auch<br />
heute. Natürlich haben wir <strong>die</strong> Aufgabe, dass zu <strong>über</strong>wachen und genau deshalb gibt<br />
es auch <strong>die</strong>sen neuen Beschluss, ansonsten hätten wir <strong>die</strong>sen Beschluss nicht<br />
revi<strong>die</strong>rt, sondern hätten wir <strong>die</strong> € 450.000,-- belassen. Ich sehe unsere Aufgabe<br />
darin, dass wir dann <strong>die</strong> notwendigen Beschlüsse fassen wenn zutage tritt, dass ein<br />
alter bzw. anderer Beschluss nicht korrekt war.“<br />
Der Vorsitzende nimmt <strong>die</strong> Abstimmung vor und stellt fest, dass der Antrag<br />
einstimmig zum Beschluss erhoben wurde.<br />
6. 13. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes, neuerliche Beschluss-<br />
fassung, Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende Bürgermeister LAbg. Mag. Thomas Steiner erteilt<br />
Frau Stadträtin Angela Fleischhacker das Wort. Diese erstattet folgenden<br />
Bericht<br />
Die 13. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes (Auflageverfahren nach<br />
§ 19 des Bgld. Raumplanungsgesetztes) wurde <strong>am</strong> 22.05.2012 im Gemeinderat<br />
beschlossen.<br />
Entsprechend den Vorgaben der Genehmigungsbehörde soll ein Korrekturbeschluss<br />
ohne Änderungspunkt 15, „Umwidmung von landwirtschaftlich genutzter Grünfläche<br />
(Gl) in Grünfläche Sportanlage (Gsp-SpA), KG. St. Georgen“ im Gemeinderat<br />
beschlossen werden.