08.12.2012 Aufrufe

192 N iederschrift über die am Montag, dem 09. Juli ... - Eisenstadt

192 N iederschrift über die am Montag, dem 09. Juli ... - Eisenstadt

192 N iederschrift über die am Montag, dem 09. Juli ... - Eisenstadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

201<br />

4. Johanna und Hermann Höld, Baulandfreigabe, Parz. Nr. 512/2,<br />

KG. St. Georgen, Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende Bürgermeister LAbg. Mag. Thomas Steiner erteilt<br />

Frau Stadträtin Angela Fleischhacker das Wort. Diese erstattet folgenden<br />

Bericht<br />

Frau Johanna und Hermann Höld, Dr. Isidor Pap-Straße 6, 7000 St. Georgen, haben<br />

<strong>am</strong> 27.10.2011 um Baulandfreigabe eines Teiles ihres Grundstückes Nr. 512/2,<br />

KG. St. Georgen, im Ried „Gartenäcker“, von AD (Aufschließungsbiet Dorfgebiet) in<br />

BD (Bauland Dorfgebiet) angesucht.<br />

Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um eine Bestandserweiterung des<br />

Wohn- und Wirtschaftsgebäudes (Parz.Nr. 52, KG. St. Georgen). Die Parz.Nr. 512/2<br />

schließt unmittelbar an das Grundstück Parz.Nr. 52 an. Die technische Erschließung<br />

zum Grundstück Nr. 512/2 erfolgt <strong>über</strong> <strong>die</strong> Liegenschaft Nr. 52.<br />

Von der Baulandfreigabe ist eine Fläche von 150m2 betroffen.<br />

Der Ried Gartenäcker ist seit Jahren Gegenstand von verschieden Planungen. Es<br />

wurde seitens der Stadtgemeinde <strong>Eisenstadt</strong> ein Erschließungskonzept für den<br />

Ges<strong>am</strong>tbereich „Gartenäcker“ entwickelt. Die vorgesehene geringfügige<br />

Umwidmungsfläche (Baulandfreigabe) von 150 m² beeinträchtigt <strong>die</strong> künftigen<br />

Planungsabsichten in <strong>dem</strong> Ried „Gartenäcker“ nicht.<br />

Der Ausschuss für Planung, Bau und Umweltschutz stellt an den Gemeinderat der<br />

Landeshauptstadt Freistadt <strong>Eisenstadt</strong> nachfolgenden<br />

BESCHLUSSANTRAG<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Landeshauptstadt Freistadt <strong>Eisenstadt</strong> vom <strong>09.</strong>07.2012,<br />

mit welcher festgestellt wird, dass im Aufschließungsgebiet <strong>die</strong> Erschließung<br />

durch Straßen und Versorgungsleitungen gesichert ist.<br />

Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. März 1969 <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Raumplanung im Burgenland (Burgenländisches Raumplanungsgesetz),<br />

LGBl. Nr. 18/1969 i.d.F. 10/2011 wird verordnet:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!