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SIMPLON-Handbuch-und-Bedienungsanleitung-2015-Web

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POLIZEILICHE HINWEISE<br />

Schließen Sie Ihr Fahrrad immer ab, wenn es nicht beaufsichtigt wird. Stahlkabel-, Bügelschlösser<br />

oder Seilschlösser sind optimal. Das Rad möglichst mit Vorder- <strong>und</strong> Hinterrad an feststehenden<br />

Gegenständen (z. B. Straßenlaterne) anschließen. Selbst ein Schloss, das nur ein Laufrad blockiert,<br />

ist aber allemal besser als gar kein Schloss.<br />

MTB’s, Offroad-Trekkingbikes, Fitnessbikes, Cyclocrosser <strong>und</strong> Rennräder sind reine Sportgeräte<br />

<strong>und</strong> entsprechen nicht der StVO bzw. StVZO. Diese Räder sind dem Gesetz nach für die Teilnahme am<br />

Straßenverkehr entsprechend nachzurüsten. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:<br />

• zwei voneinander unabhängige, funktionstüchtige Bremsen<br />

• eine deutlich hörbare Glocke<br />

• Reflektorstreifen auf den Reifenflanken<br />

• gelbe Rückstrahler an den Pedalen<br />

• ein roter nach hinten wirkender Reflektor (auch ins Rücklicht integriert)<br />

• ein rotes Rücklicht<br />

• ein nach vorne wirkender Scheinwerfer, dessen Lichtkegel in ca. 10 m Entfernung<br />

die Fahrbahn trifft<br />

• ein weißer Reflektor vorne (auch in den Scheinwerfer integriert)<br />

• bei Tageslicht <strong>und</strong> guter Sicht dürfen in Österreich Scheinwerfer <strong>und</strong> Rücklicht fehlen<br />

Bei größeren Ausfahrten ist es möglich, dass eine Mehrbelastung des Fahrrades erforderlich wird<br />

(Packtaschen, Kind). Beachten Sie, dass sich dadurch der erforderliche Bremsweg verlängert. Das<br />

Mitführen von Kindern ist nur in DIN geprüften Kindersitzen gestattet. Die Mitnahme von Kindern<br />

ist nur Personen ab dem 16. Lebensjahr gestattet. Der Transport von Personen über 7 Jahren oder<br />

Gepäck über 22 kg ist lt. StVZO verboten.<br />

Zubehör muss den gesetzlichen Anforderungen der StVZO entsprechen. Verlangen Sie daher am<br />

besten Original <strong>SIMPLON</strong> Ersatzteile.<br />

EINSATZBEREICH<br />

FAHRRADTYP STRASSENTYP ENTSPRICHT StVZO<br />

MTB Gelände / Straße nein<br />

E-MTB Gelände / Straße nein<br />

Cross leichtes Gelände / Straße nein<br />

Trekking Straße / Wege ja<br />

Comfort Straße / Wege ja<br />

E-Bike 25km/h Straße / Wege ja<br />

E-Bike 33km/h Straße / Wege nein<br />

Sport Straße nein<br />

Cyclocross Gelände / Straße nein<br />

Rennrad (Roadbike) Straße nein<br />

Mountainbike: Das Mountainbike wurde gr<strong>und</strong>sätzlich für den Einsatz im Gelände entwickelt.<br />

Die meisten MTB’s sind mit Federungen ausgestattet, die Unebenheiten dämpfen <strong>und</strong> bessere<br />

Bodenhaftung bringen, wodurch das Rad wesentlich kontrollierbarer wird. Ein Mountainbike ist auf<br />

Belastbarkeit in unebenem Gelände ausgelegt, aber trotzdem nicht unzerstörbar! Zudem unterscheidet<br />

sich auch innerhalb dieser Kategorie der Einsatzzweck:<br />

• Hardtail/Race-Fully: Mountainbikes mit bis zu 100 mm Federweg vorne (Hardtail) oder vorne<br />

<strong>und</strong> hinten (Race-Fully) sind für schnellen Vortrieb ausgelegt. Der Einsatzbereich ist für unbe<br />

festigte Wege <strong>und</strong> gelegentliche Sprünge bis maximal einen halben Meter Höhe bestimmt.<br />

• Fully 130-160 mm Federweg: Vollgefederte Mountainbikes von 130 bis 160 mm Federweg sind<br />

für unwegsames Gelände <strong>und</strong> Sprünge bis maximal einen Meter Höhe ausgelegt. Diese Bike-<br />

Kategorie ist nicht für die regelmäßige oder dauerhafte Nutzung im Bike Park ausgelegt.<br />

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