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Heinz Dieter Schmidt (Dissertation Hannover 2008)

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Tierärztliche Hochschule <strong>Hannover</strong><br />

Außenstelle für Epidemiologie<br />

___________________________________________________________________<br />

UNTERSUCHUNGEN ZUR ERHEBUNG UND BEWERTUNG VON<br />

INFORMATIONEN AUS DER LEBENSMITTELKETTE FÜR DIE<br />

RISIKOORIENTIERTE SCHLACHTTIER- UND<br />

FLEISCHUNTERSUCHUNG<br />

Inaugural-<strong>Dissertation</strong><br />

zur Erlangung des Grades eines Doktors der Veterinärmedizin<br />

- Doctor medicinae veterinariae -<br />

(Dr. med. vet.)<br />

vorgelegt von<br />

<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Schmidt</strong><br />

(Cloppenburg)<br />

<strong>Hannover</strong> <strong>2008</strong>


Wissenschaftliche Betreuung: Univ.-Prof. Dr. Thomas Blaha<br />

1. Gutachter: Univ.-Prof. Dr. Thomas Blaha<br />

2. Gutachter: Univ.-Prof. Dr. Günter Klein<br />

Tag der mündlichen Prüfung: 26.05.<strong>2008</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

I<br />

1 Einleitung und Aufgabenstellung ........................................................................... 1<br />

2 Schrifttum .............................................................................................................. 3<br />

2.1 Geschichte der Fleischuntersuchung in Deutschland ..................................... 3<br />

2.2 Aufgaben der Fleischuntersuchung................................................................. 8<br />

2.3 Grenzen der traditionellen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ................11<br />

2.4 Methodik der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ....................13<br />

2.5 Wissenschaftliche Grundlagen.......................................................................14<br />

2.6 Das EU-Lebensmittelrecht .............................................................................25<br />

2.6.1 Basis-Verordnung zur Lebensmittelsicherheit .........................................25<br />

2.6.2 Das Hygienepaket ...................................................................................26<br />

2.7 Gesetzliche Vorgaben in Deutschland ...........................................................30<br />

2.8 Revisionskonzepte der Fleischuntersuchung.................................................34<br />

2.8.1 Frühe Konzepte zur Revision der Fleischuntersuchung ..........................34<br />

2.8.2 Risikoorientierte Fleischuntersuchung.....................................................36<br />

2.8.3 Der Untersuchungsgang in der amtlichen Fleischuntersuchung nach der<br />

FlHV und der VO (EG) 854/2004............................................................44<br />

2.9 Risikoanalyse in der Fleischuntersuchung .....................................................47<br />

2.9.1 Der „Risikobegriff“....................................................................................47<br />

2.9.2 Risikofaktoren..........................................................................................48<br />

2.9.3 Konzepte zur Umsetzung der risikoorientierten Fleischuntersuchung.....48<br />

2.10 Transparenz und Informationsflüsse ............................................................50<br />

2.10.1 Konzepte der Prozesssteuerung ...........................................................50<br />

2.10.2 Informationsmanagement......................................................................54<br />

2.11 Tiergesundheit und Pre-Harvest Food Safety ..............................................56<br />

2.12 Häufigkeitsbefund als Indikator für die Tiergesundheit.................................57<br />

3. Material und Methoden........................................................................................59<br />

3.1 Das Pilotprojekt Emstek .................................................................................59<br />

3.1.1 Der Schlachtbetrieb .................................................................................60<br />

3.1.2 Teilnehmende Betriebe ...........................................................................60<br />

3.1.3 Die Datenübermittlung.............................................................................61<br />

3.2 Entscheidungskriterien am Schlachthof ........................................................62<br />

3.4 Arbeitsschritte ................................................................................................65<br />

3.5 Statistische Auswertungen.............................................................................72


II<br />

4. Ergebnisse:..........................................................................................................73<br />

4.1 Der Gesundheitszustand der Tiere ................................................................73<br />

4.1.1 zu Allgemeinbefinden der Tiere:..............................................................73<br />

4.1.2 zu Anzahl im Wachstum zurückgebliebener Tiere:..................................73<br />

4.1.3 zu vorliegende Atemwegserkrankungen:.................................................74<br />

4.1.4 zu Darmerkrankungen: ............................................................................76<br />

4.1.5 zu Endoparasitenerkrankungen:..............................................................77<br />

4.1.6 zu Hautveränderungen: ...........................................................................77<br />

4.1.7 zu lokalen Veränderungen:......................................................................78<br />

4.1.8 zu Salmonellenkategorie: ........................................................................79<br />

4.2 Tierverluste: ...................................................................................................80<br />

4.3 Tierbehandlungen ..........................................................................................85<br />

4.3.1 zu Tierbehandlungsindex (TBI):...............................................................85<br />

4.3.2 zu Behandlungskosten: ...........................................................................89<br />

4.4 Verlauf der Schlachtbefunde innerhalb einzelner Mastgruppen.....................91<br />

5. Diskussion ...........................................................................................................92<br />

5.1 Der Gesundheitszustand der Tiere ................................................................92<br />

5.2 Tierverluste ....................................................................................................95<br />

5.3 Tierbehandlungen ..........................................................................................96<br />

5.3.1 Tierbehandlungsindex (TBI) ....................................................................96<br />

5.3.2 Behandlungskosten .................................................................................98<br />

5.4 Verlauf der Schlachtbefunde innerhalb einzelner Mastgruppen...................100<br />

5.5 Die Datenerfassung und Datenübermittlung ................................................100<br />

5.6. Schlussfolgerungen.....................................................................................102<br />

6. Zusammenfassung ............................................................................................105<br />

7. Summary ...........................................................................................................109<br />

8. Literaturverzeichnis............................................................................................112<br />

9. Anlagen: ............................................................................................................141<br />

Anlage 9.1 Standarderklärung mit Informationen zur Lebensmittelkette............141<br />

Anlage 9.2: Meldebogen zur Durchführung der visuellen Fleischuntersuchung von<br />

Mastschweinen ..................................................................................................142<br />

Anlage 9.3: Im Betrieb eingesetzte vollständige Checkliste zur Tiergesundheit 149<br />

Anlage 9.4: Behandlungsbuch ...........................................................................151<br />

Anlage 9.5: Schlachtbefunde (geschlossene Tiergruppen)................................152


III<br />

Anlage 9.6: Gesamtübersicht aller zur Auswertung herangezogenen Daten .....158<br />

Anlage 9.7: Abbildungsverzeichnis ....................................................................160<br />

Anlage 9.8: Tabellenverzeichnis ........................................................................161


IV<br />

Verzeichnis häufig verwendeter Abkürzungen<br />

AFUS Alternatives Fleischuntersuchungssystem<br />

ALARA as-low-as-reasonably-achievable (englisch). (deutsch: so niedrig,<br />

wie vernünftigerweise zu erreichen)<br />

AVV FlH Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der<br />

amtlichen Überwachung nach dem Fleischhygienegesetz und<br />

dem Geflügelfleischhygienegesetz<br />

AVV LmH Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Lebensmittelhygiene<br />

AG Arbeitsgruppe<br />

Anh. Anhang<br />

Art. Artikel<br />

BfR Bundesanstalt für Risikobewertung<br />

BgVV Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und<br />

Veterinärmedizin<br />

BSE Bovine Spongiforme Enzephalopathie<br />

BVET Bundesamt für Veterinärwesen<br />

BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

CCP Critical Control Point (englisch). (deutsch: kritischer Steuerungspunkt)<br />

DFD dry, firm and dark (englisch). (deutsch: trocken, fest und dunkel)<br />

EFSA European Food Safety Authority<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

EHEC Enterohämorrhagische Escherichia coli<br />

et al. et alii/alia (lateinisch). (deutsch: und andere)<br />

EU Europäische Union<br />

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

ff. folgende (Seiten)<br />

FlHG Fleischhygienegesetz<br />

FlHV Fleischhygiene Verordnung<br />

GHP Gute Hygiene Praxis<br />

GIQS Grenzüberschreitende Integrierte Qualitätssicherung<br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

HACCP Hazard Analysis and Critical Control Point (englisch). (deutsch:<br />

Gefahrenanalyse und Festlegung kritischer Steuerungspunkte)<br />

IfSG Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten<br />

beim Menschen (Infektionsschutzgesetz)<br />

IQS Integriertes Qualitätssicherungssystem<br />

lt. lateinisch<br />

Jh. Jahrhundert<br />

Kap. Kapitel<br />

Kat. Kategorie<br />

LM Lebensmittel<br />

MRSA Meticillin-resistente Staphylococcus aureus<br />

NFZ Norddeutsche Fleischzentrale<br />

PIA Porcine Intestinale Adenomatose


V<br />

QS Qualitätssicherung<br />

RKI Robert Koch Institut<br />

RL Richtlinie<br />

Salm.-Status Salmonellenstatus<br />

SFU Schlachttier- und Fleischuntersuchung<br />

spp. Spezies (Plural)<br />

TBI Tierbehandlungsindex<br />

VIT Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung<br />

VO Verordnung<br />

VVVO.-Nr. Betriebsregistriernummer nach Viehverkehrsverordnung<br />

WHO World Health Organisation (englisch), Weltgesundheitsorganisation<br />

(deutsch)


1 Einleitung und Aufgabenstellung<br />

1<br />

Nach Einführung des „Europäischen Weißbuches zur Lebensmittelsicherheit“ im Jahr<br />

2000 traten in den Jahren 2002 bis 2004 eine Reihe von EU-Verordnungen in Kraft,<br />

die in den Mitgliedstaaten unmittelbare Gültigkeit haben. Im Mittelpunkt dieser neuen,<br />

umfassend geänderten Lebensmittelpolitik, steht ein hoher Standard an Lebens-<br />

mittelsicherheit mit dem Ziel, die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen.<br />

Mit einer Abkehr von detaillierten Vorschriften hin zur Formulierung von Zielen wurde<br />

am 28.01.2002 die „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen<br />

Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der<br />

Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren<br />

zur Lebensmittelsicherheit“ vom Europäischen Parlament und dem Rat<br />

verabschiedet. Ziele dieser neuen in allen Mitgliedsstaaten gültigen Verordnung sind<br />

neben dem verbesserten Verbraucherschutz auch die Schaffung einheitlicher<br />

Grundsätze und Zuständigkeiten in der Europäischen Union.<br />

Aufbauend auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurde am 29.04.04 vom<br />

Europäischen Parlament und vom Rat das sogenannte „Hygienepaket“<br />

verabschiedet. Mit Einführung der neuen EU-Verordnungen VO (EG) 852/2004, VO<br />

(EG) 853/2004 und VO (EG) 854/2004 und dem Inkrafttreten am 01.01.2006 werden<br />

Lebensmittelunternehmer und die amtliche Überwachung vor neue<br />

Herausforderungen gestellt. Neu ist der Übergang von vertikalem, produkt-<br />

bezogenem Recht zu horizontalem, produktübergreifendem Recht. Beginnend bei<br />

der Primärproduktion wurden alle Stufen der Lebensmittelkette mit in die<br />

Verantwortung genommen. Die Verantwortung des Lebensmittelunternehmers für die<br />

Lebensmittelsicherheit wurde dabei ausdrücklich betont. Der Landwirt muss<br />

garantieren, dass nur gesunde Tiere zur Schlachtung angeliefert werden.<br />

Schon in den Entwürfen zur „alternativen Fleischuntersuchung“ in den frühen 90er<br />

Jahren, war das Vorsortieren auffälliger Tiere durch den Landwirt zentraler<br />

Bestandteil einer reduzierten Fleischuntersuchung am Band. Die Vorsortierung sollte<br />

im Herkunftsbetrieb unter Verantwortung des Schweinemästers erfolgen. Die<br />

amtliche Überwachung hätte sich nicht mehr nur auf die Endproduktkontrolle<br />

beschränkt, sondern auch die Eigenkontrolle der Lebensmittelproduzenten mit<br />

einbezogen.


2<br />

Heute mit der VO (EG) 854/2004 ist folgendes Vorgehen gesetzlich vorgeschrieben:<br />

Zentraler Teil der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU) ist<br />

die Lebensmittelketteninformation (quasi, um die Vorsortierung bzw. die Lebend-<br />

untersuchung im Bestand, wie sie beim Geflügel bereits seit langem vorgeschrieben,<br />

aber beim Schwein nicht durchführbar ist, zu ersetzen), auf deren Grundlage der<br />

amtliche Tierarzt einschätzen soll, wie intensiv die Schlachtkörper am Band zu<br />

untersuchen sind. Schon nach Anmeldung der Schlachtpartien durch den Landwirt<br />

wird der amtliche Tierarzt eine Risikoeinschätzung anhand vorliegender Daten<br />

vornehmen, welche Konsequenzen für die Einstufung nachfolgender Lieferpartien<br />

hat. Er hat dabei drei Entscheidungsmöglichkeiten:<br />

„visuell untersuchen“, „traditionell untersuchen“ oder gezielt „erweitert untersuchen“.<br />

Die Einstufung muss zeitnah erfolgen, damit eine logistische Planung der Anlieferung<br />

möglich ist. Voraussetzung hierfür ist ein technisch und organisatorisch effektives<br />

Informationsmanagement, welches über die einzelnen Produktionsstufen hinweg<br />

greift.<br />

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Aussagefähigkeit von Lebensmittelkettenin-<br />

formationen aus schweinehaltenden Betrieben für die risikoorientierte Fleischuntersu-<br />

chung zu analysieren und zu bewerten. Dafür wurden Schlachttiere auf dem Erzeu-<br />

gerbetrieb vor der Schlachtung klinisch beurteilt, die vorhandenen Behandlungs- und<br />

Produktionsdaten den Tiergruppen zugeordnet und alle Informationen in einem<br />

Formblatt erfasst. Nach der Schlachtung der Tiere erfolgte dann eine Auswertung der<br />

Betriebsdaten und der von der amtlichen Fleischuntersuchungsstelle erfassten<br />

Schlachtbefunde. Im Ergebnis der Untersuchungen werden Vorschläge für die Opti-<br />

mierung der Erfassung von Daten aus landwirtschaftlichen Tierbeständen vorgelegt,<br />

die dem amtlichen Tierarzt am Schlachthof eine lebensmittelsicherheitsrelevante<br />

Entscheidung bezüglich der Untersuchungssicherheit bei der Fleischuntersuchung<br />

ermöglichen sollen.


2 Schrifttum<br />

2.1 Geschichte der Fleischuntersuchung in Deutschland<br />

3<br />

Unter der Fleischbeschau, die in Deutschland um 1900 mit dem „Reichsfleischbe-<br />

schaugesetz" durch führende Initiative von Robert von Ostertag gemeinsam mit A.-<br />

Schroeter amtlich und damit obligatorisch eingeführt wurde, versteht man die mak-<br />

roskopische und mikroskopische Untersuchung von für den menschlichen Verzehr<br />

bestimmtem Fleisch. Dies beinhaltet vor allem auch die spezielle Trichinenschau<br />

bzw. -untersuchung nach der Schlachtung. Mit dem Fortschritt in den biologischen<br />

Wissenschaften erfuhr das Gesetz bis heute zahlreiche Neufassungen (DRIESCH<br />

1989).<br />

Durch die konsequent durchgeführten Fleischuntersuchungen konnten die „klassi-<br />

schen“, visuell erfassbaren, Zoonosen weitestgehend getilgt werden. Dagegen liegen<br />

im Falle von subklinischen Zoonosen bei Schlachttieren (z.B. durch latente bakteriel-<br />

le Infektionen) und Rückständen keine primär sichtbaren Veränderungen an Tierkör-<br />

pern und Organen vor. Dies bedeutet, dass die traditionelle Fleischuntersuchung<br />

nicht alle gesundheitlichen Risiken für den Menschen ausschließen kann.<br />

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach heutigen EU-Verordnungen umfasst<br />

im Vorfeld vor der Ablieferung eine Beurteilung der Gesundheit der Tiere im Erzeu-<br />

gerbetrieb, die klinische Untersuchung der lebenden Tiere am Schlachthof (die so-<br />

genannte „Lebendbeschau“) sowie die nachfolgende makroskopische bzw. organo-<br />

leptische Untersuchung der Tierkörper nach der Schlachtung. Die oben angeführte<br />

mikroskopische Trichinenschau ist noch weiter wesentlicher Bestandteil der Fleisch-<br />

untersuchung, da die Kommissionsverordnung (2075/2005) in Deutschland bisher<br />

noch nicht angewendet wurde.<br />

Die neue Verordnung ermöglicht die Festlegung von:<br />

1. „Trichinenfreien Beständen“<br />

2. „Trichinenfreie Kategorie von Beständen“<br />

3. „Regionen mit einem vernachlässigbaren Risiko bezüglich Trichinen“<br />

Auch die Hausschlachtung zum Eigenbedarf unterliegt den lebensmittelrechtlichen<br />

Bestimmungen und somit den vorgeschriebenen veterinärmedizinischen Kontroll-<br />

maßnahmen.


4<br />

Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungspflicht betrifft Rinder, Schweine,<br />

Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer im Rahmen des<br />

geltenden Fleischhygienerechts. Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischun-<br />

tersuchung obliegt dem amtlichen Tierarzt.<br />

Die tierärztliche Lebensmittelüberwachung umfasst alle Tätigkeiten von der Erzeu-<br />

gung bis zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Dies beinhaltet<br />

die Überwachung der Hygiene und der aktuell geltenden Rechtsvorschriften.<br />

Amtliche Tierärzte fungieren im Fleischhygienebereich neben dem Amtstierarzt (Lei-<br />

ter/in der jeweiligen amtlichen Fleischuntersuchungsstelle). Es handelt sich bei die-<br />

sen um Tierärzte, die mit der behördlichen Überwachung bei der Gewinnung von fri-<br />

schem Fleisch betraut sind, unabhängig von ihrem Dienstverhältnis zur Veterinär-<br />

verwaltung. Zusätzlich werden in der amtlichen Fleischuntersuchung auch noch amt-<br />

liche Fachassistenten (Fleischkontrolleure) eingesetzt, welche weisungsgebunden,<br />

Fleischuntersuchungen durchführen dürfen. Neben der Kontrolle der Lagerung und<br />

der Verkaufseinrichtungen in Lebensmittelbetrieben stellt die Prüfung der Aufzeich-<br />

nungen des Betriebes über Kontrollen in eigener Verantwortung eine zentrale Aufga-<br />

be dar. Der Amtstierarzt oder amtliche Tierarzt steht hier vor allem im Dienste der<br />

Gesundheitsvorsorge und des Verbraucherschutzes.<br />

Nach dem neuen EU-Lebensmittelhygienerecht (Januar 2006) müssen laut VO (EG)<br />

854/2004 Informationen zu den Schlachtschweinen vor deren Anlieferung am<br />

Schlachthof durch einen amtlichen Tierarzt systematisch bewertet werden. Dieser<br />

entscheidet unter risikoorientierten Aspekten über die erforderliche Untersuchungs-<br />

methodik, d.h. ausschließlich visuelle, traditionelle oder gezielt erweiterte Untersu-<br />

chung. Die Verordnung (EG) 853/2004 fordert vom Herkunftsbetrieb für alle Schlacht-<br />

tiere relevante, die Lebensmittelsicherheit betreffende Informationen.<br />

Der Haupterreger der parasitären Lebensmittelinfestationen für den Menschen im<br />

Zusammenhang mit Schlachtfleisch, Trichinella spiralis, wurde von OWEN 1835<br />

entdeckt und ist auch heute nahezu weltweit vertreten. Nicht betroffene Gebiete sind<br />

Afrika südlich der Sahara und Australien (MURELL et al. 2000, AUER und ASPÖCK<br />

2002).<br />

Bereits im antiken Ägypten kamen Trichinen vor. Dies wurde anhand von Trichinen-<br />

kapseln in 3200 Jahre alten Mumien nachgewiesen (MILLET et al.1980). Nach Auf-<br />

zeichnungen von HERODOT und PLUTARCH galt ein Schweinefleischverbot, da


5<br />

„dieses Fleisch eine Verseuchung der Kräfte“ verursachte, also folglich krankheits-<br />

auslösend war (SATTMANN und PROSL 2005).<br />

In Analogie dazu wurde das Schwein schon im Alten Testament als „unrein“ angese-<br />

hen, mit dem Argument, dass es „krank mache“. Im 8. Jahrhundert n. Chr. erließ<br />

Papst Zacharias ein Gebot, Schweinefleisch und Speck nur in gekochter Form zu<br />

verzehren.<br />

Es wird vermutet, dass Trichinella spiralis zu Beginn des 19. Jahrhunderts durch<br />

Schweineimporte aus China nach Europa gelangte (JOHNE 1904).<br />

In den Jahren 1863/64 traten in Deutschland mehrere Trichinenepidemien auf. 1860<br />

wurde ein Trichinellose-Fall aus Plauen durch ZENKER publiziert (SATTMANN und<br />

PROSL 2005). Die Pathogenität des Trichinella-Erregers wurde dennoch angezwei-<br />

felt.<br />

VIRCHOW (1860, 1864, 1865) wies darauf hin, dass bis 1860 nur Fälle beim Men-<br />

schen bekannt wurden, die man als Zufallsbefunde bei „gesunden“ Verstorbenen<br />

diagnostizierte. Erkrankungen und Todesfälle wurden meist auf Typhus zurückge-<br />

führt. Der endgültige Nachweis der Pathogenität erfolgte 1865 durch VIRCHOW und<br />

MOSLER anhand von Anamnesen und Sektionen.<br />

Bis ins 12. Jahrhundert erfolgten in Deutschland vorrangig Hausschlachtungen zum<br />

Eigenbedarf. Ab dem 13. Jahrhundert etablierten sich zunehmend gewerbliche Flei-<br />

schereien (Metzgereien), aus denen die „Fleischerzunft“ als übergeordnete Standes-<br />

organisation resultierte. In der Folge wurde die visuelle Fleischbeschau als Kontroll-<br />

maßnahme eingeführt. Diese wurde im Mittelalter von Zunftmitgliedern ausgeführt<br />

und unterlag primär wirtschaftlichen Aspekten. Dabei wurde die Qualität des Flei-<br />

sches beurteilt aber auch pathomorphologische Veränderungen des Tierkörpers be-<br />

anstandet, die eine Bedeutung für die Gesundheit der Konsumenten hatten. Dies<br />

betraf insbesondere die „Finnigkeit“, die aus Unkenntnis der Ätiologie der Schweine-<br />

finne häufig mit tuberkulösen Veränderungen gleichgesetzt wurde. Hygienische As-<br />

pekte bzw. der damals noch unbekannte Begriff der „Lebensmittelsicherheit“ standen<br />

nicht im Vordergrund (GIESE 2000, SCHRUFF 2004). Wie bereits erwähnt, hatten<br />

ökonomische Gesichtspunkte Priorität. So wurde durch apathogene Mikroorganis-<br />

men befallenes und entsprechend beanstandetes Fleisch in der Regel nicht entsorgt,<br />

sondern zu geringeren Preisen für den menschlichen Verzehr angeboten.<br />

Nur regional gab es Regelungen, die diese Praxis untersagten und insbesondere bei


6<br />

„finnigem“ Fleisch Maßnahmen zur Entsorgung oder Kenntlichmachung enthielten<br />

(GIESE 2000).<br />

Im 13. bis 15. Jahrhundert strebte man aufgrund der z. T. katastrophalen hygieni-<br />

schen Bedingungen in den Innenstädten an, das Fleischergewerbe an der Peripherie<br />

von Städten anzusiedeln (GIESE 2000). Diese Bemühungen waren erst zum Ende<br />

des 19. Jahrhundert erfolgreich.<br />

Öffentliche Schlachthäuser wurden zentralisiert eingerichtet und erste regionale Re-<br />

gelungen über die Durchführung einer „amtlichen“ Fleischbeschau erlassen.<br />

Mit der Novellierung der Fleischbeschauordnung 1868 bzw. mit dem preußischen<br />

Gesetz zur „Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser“<br />

1881 änderten sich die hygienischen Zustände grundlegend (SUCHFORT 1997;<br />

GIESE 2000).<br />

Die obligatorische Trichinenbeschau, d.h. die mikroskopische Untersuchung von<br />

Schweinefleisch zur Detektion der Muskellarven von Trichinella spiralis, wurde in<br />

Preußen 1886 eingeführt (GIESE 2000).<br />

Vor Einführung des "Reichsfleischbeschaugesetzes" um 1900 gab es in Deutschland<br />

nach Schätzungen etwa 15.000 Erkrankungen, die durch Trichinella spiralis verur-<br />

sacht wurden. Im Ergebnis der nachfolgend konsequenten Fleischbeschau sank die-<br />

se Zahl in nur 50 Jahren auf nahezu Null.<br />

„Mit dem 1900 verkündeten ´Reichsgesetz, betreffend die Schlachtvieh- und Fleisch-<br />

beschau´ (Reichsfleischbeschaugesetz) wurde eine allgemeine gesundheitspolizeili-<br />

che Untersuchung des zum Genuss für den Menschen bestimmten Fleisches von<br />

Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Hunden eingeführt“ (BARTELS<br />

1962).<br />

Das Reichsfleischbeschaugesetz legte verbindliche Kriterien für eine amtliche Über-<br />

wachung des Fleisches fest und bewirkte prinzipielle Änderungen der hygienischen<br />

Bedingungen im Fleischergewerbe. Die wissenschaftliche Grundlage der Untersu-<br />

chungsvorschriften bildeten Erkenntnisse über Trichinellose, Tuberkulose und bakte-<br />

rielle Infektionen.<br />

Die erste Publikation zur Fleischhygiene stellt das Buch von GERLACH aus dem<br />

Jahr 1865 dar: „Die Fleischkost des Menschen vom sanitären und marktpolizeilichen<br />

Standpunkte“ (GIESE 2000).


7<br />

RUDOLF VON OSTERTAG propagierte 1892 in seinem „Handbuch der Fleischbe-<br />

schau“ diese als eine vorrangige Aufgabe der Tierärzte (GIESE 2000).<br />

In Norddeutschland erachtete man Ende des 19. Jahrhunderts häufig noch Human-<br />

mediziner als zuständig. Nach Inkrafttreten des Reichsfleischbeschaugesetzes 1903<br />

wurde im Jahr 1906 die Fleischuntersuchung in der tierärztlichen Approbationsord-<br />

nung als Prüfungsfach verankert.<br />

„Das Gesetz hatte in erster Linie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen<br />

Schäden durch den Verzehr von dazu nicht geeignetem Fleisch zum Ziel. Es sollte<br />

auch vor nicht gesundheitsschädlichen Manipulationen und Täuschungen schützen<br />

sowie der Erkennung und Bekämpfung von Tierseuchen dienen und inländische<br />

Interessen bei der Einfuhr von Fleisch schützen“ (BARTELS 1962; GIESE 2000).<br />

In Tab. 1 soll ein kurzer chronologischer Überblick zur gesetzlichen Trichinen- bzw.<br />

Fleischbeschau dargestellt werden (ENIGK 1986, SIELAFF 1962):<br />

Tabelle 1: Gesetze/Verordnungen zur Durchführung von Fleischbeschauen<br />

Jahr Gebiet bzw. Gesetz<br />

1862 Plauen<br />

1863 Sachsen-Coburg-Gotha<br />

1864 Braunschweig<br />

1864/1883 Berlin<br />

1866 Hamburg<br />

1868/1877 Preussen<br />

1900/1903 „Reichsgesetz, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau“<br />

1940 Regelung der Trichinenschau im Fleischbeschaugesetz<br />

1978 Vereinfachte Methode durch künstliche Verdauung von Sammelproben<br />

Bis 1964 behielten die Vorschriften des Reichsfleischbeschaugesetzes, bis auf die<br />

Verankerung der obligatorischen Trichinenbeschau für verschiedene Tierarten im<br />

Jahr 1937, weitgehend ihre Gültigkeit (BARTELS 1962).<br />

1964 wurde die „Richtlinie 64/433/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung<br />

gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Verkehr mit frischem Fleisch“<br />

(RL 64/433/EWG) („Frischfleischrichtlinie“) erlassen, die bis zum Jahr 2005 in der Eu-


8<br />

ropäischen Union (EU) für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung bin-<br />

dend war.<br />

Obwohl die Richtlinie generellen Charakter trägt und vielfältige Auslegungen zulässt,<br />

schützt sie die Verbraucher in der Europäischen Gemeinschaft, indem sie die Pro-<br />

duktion eines Vorrates an für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklichem<br />

Fleisch sicherstellt, welches unter angemessenen und hygienischen Bedingungen<br />

produziert wird (JAGGER 1974).<br />

Auf das neue EU-Lebensmittelrecht, das 2006 in Kraft trat, soll in Kap. 2.6 der vorlie-<br />

genden Arbeit näher eingegangen werden.<br />

2.2 Aufgaben der Fleischuntersuchung<br />

Die Durchführung der amtlichen Fleischuntersuchung berücksichtigt neben dem<br />

Schutz der menschlichen Gesundheit auch die Tiergesundheit, den Tierschutz und<br />

die Qualität der erzeugten Lebensmittel (FRIES 2001).<br />

Nach HATHAWAY und RICHARDS (1993) umfasst das Aufgabengebiet der Fleisch-<br />

hygiene folgende Teilbereiche:<br />

Die amtliche Schlachttier -und Fleischuntersuchung als Endproduktkontrolle<br />

(HATHAWAY und RICHARDS 1993):<br />

Danach müssen Produkte, die nicht als Lebensmittel geeignet sind oder pathogene<br />

Erreger enthalten könnten, aus der Fleischerzeugungskette entfernt werden (LOG-<br />

TESTIJN 1993). Makroskopisch deutlich erkennbare Veränderungen, die bei der<br />

amtlichen Fleischuntersuchung beanstandet werden, sind von essentieller Bedeu-<br />

tung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, die Tiergesundheit und die ästhe-<br />

tische Qualität des Fleisches (HATHAWAY und MCKENZIE 1991).<br />

Obwohl die Eliminierung makroskopisch auffälliger Produkte im Rahmen einer End-<br />

produktkontrolle verhältnismäßig einfach erfolgen kann (EDWARDS et al. 1997), er-<br />

möglicht die Fleischuntersuchung keine Garantie bezüglich ihrer Erkennung (HA-<br />

THAWAY und RICHARDS 1993).<br />

Monitoringprogramme zur Kontrolle chemischer und kontagiöser Gefahren<br />

(CODEX ALIMENTARIUS 1976, HATHAWAY und RICHARDS 1993):<br />

Der Erfolg derartiger Programme erfordert die eindeutige Kennzeichnung der


9<br />

Schlachttiere (BOROWKA et al. 1987). Durch Screening der Nutztierpopulationen<br />

hinsichtlich übertragbarer Krankheiten kann die Aufgabe der amtlichen Fleischunter-<br />

suchung bei flächendeckender Anwendung effektiv erfüllt werden (SEXAUER 1965,<br />

LOGTESTIJN 1993). Klassische Zoonosen, wie v. a. Tuberkulose und Trichinellose,<br />

wurden durch die konsequente Durchführung der amtlichen Fleischuntersuchung in<br />

den „entwickelten Ländern“ gut beherrscht und sind seit den 60er Jahren des 20.<br />

Jahrhunderts fast vollständig getilgt (RINKENBURGER et al. 1987, EDWARDS et al.<br />

1997). Für den Menschen als Konsumenten bedenkliche Arzneimittelrückstände<br />

(chemische Kontamination) werden seit der Novellierung des Fleischhygienegeset-<br />

zes 1973 in Deutschland mit einem nationalen Rückstandskontrollplan überwacht<br />

(PÜSCHNER 1975, BOROWKA et al. 1987).<br />

Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es große regionale Unterschiede bezüglich<br />

Inzidenz und Prävalenz der klassischen Tierseuchen (EDWARDS et al. 1997).<br />

Überwachung der konsequenten Einhaltung der Guten Hygiene Praxis (GHP)<br />

auf allen Stufen der Fleischerzeugung (HATHAWAY und RICHARDS 1993):<br />

Im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz spielt die Hygiene bei der<br />

weiteren Verarbeitung des Fleisches eine größere Rolle als der Zustand des Flei-<br />

sches zum Zeitpunkt der amtlichen Fleischuntersuchung (EDWARDS et al. 1997).<br />

Seit der Verankerung von Vorschriften über bauliche Anforderungen an Schlachthöfe<br />

sowie Hygienemaßnahmen in Schlachtbetrieben im Fleischhygienerecht wurden in<br />

der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts beträchtliche Fortschritte bezüglich der<br />

Fleischhygiene erzielt (GINSBERG 1965).<br />

Unter Beobachtung und entsprechender Berücksichtigung der sich ändernden Ge-<br />

fahren, die vom Verzehr von Fleisch ausgehen, müssen sich die amtlichen Überwa-<br />

chungsbehörden aktiv an der Forschung und der Gesetzgebung im Bereich der<br />

Fleischuntersuchung beteiligen. Tierärzte mit Erfahrung in der Fleischhygiene sollten,<br />

entsprechend ihres wissenschaftlichen Kenntnisstandes, auch die Problematik biolo-<br />

gischer Rückstände in Form pathogener Mikroorganismen im Fleisch umfassend be-<br />

urteilen können und daher mehr Verantwortung in der amtlichen Lebensmittelüber-<br />

wachung übernehmen (MCENROE 1971).


10<br />

BERGANN (2002) fasst die Aufgaben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung<br />

(SFU) wie folgt zusammen:<br />

Verbraucherschutz<br />

• Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen des Konsumenten nach dem<br />

Fleischverzehr durch Infektions- und/oder Intoxikationserreger sowie Rück-<br />

stände biologischer oder chemischer Herkunft und Kontaminanten<br />

• Schutz vor Übervorteilung durch Qualitätsmängel des Fleisches, wie z. B. Ab-<br />

weichungen in Geruch und Geschmack und/oder mangelhafte Zusammenset-<br />

zung und Haltbarkeit<br />

Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung/Tiergesundheit<br />

• Mitwirkung bei der Erkennung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen so-<br />

wie bei der Verbesserung der Tiergesundheit in den Nutztierbeständen durch<br />

Systeme der Rückinformation über Befunde der Schlachttier- und Fleischun-<br />

tersuchung<br />

Tierschutzaspekt<br />

• Aufdecken und Abstellen tierschutzwidriger Tatbestände im Prozess der<br />

Fleischgewinnung<br />

Ökonomische Aspekte<br />

• Vermeidung von Fehlprodukten in der weiterverarbeitenden Industrie und Er-<br />

halt wertvoller tierischer Rohstoffe durch wissenschaftlich begründete und<br />

fleischhygienerechtlich korrekte Untersuchung und Beurteilung<br />

Hygienische Aspekte<br />

• Einflussnahme auf die hygienische Gestaltung von Produktionsprozessen und<br />

Betriebsabläufen


2.3 Grenzen der traditionellen Schlachttier- und Fleischuntersuchung<br />

11<br />

Die in den letzten Jahren ausgelösten Krisen in der Fleischwirtschaft belegen, dass<br />

wichtige mit dem Verzehr von Fleisch, für den Menschen bestehende Risiken, durch<br />

z. B Salmonellen, Yersinien, Campylobacter, Dioxin, Nitrofen, Antibiotikarückstände,<br />

usw., von der seit 1900 fast unverändert durchgeführten klassischen Schlachttier-<br />

und Fleischuntersuchung nicht erkannt werden (BLAHA et al. 2007).<br />

Der stetige Rückgang des Fleischkonsums spiegelt das Misstrauen des<br />

Verbrauchers gegenüber dem Lebensmittel Fleisch wider. Neben gesundheitlichen<br />

Bedenken haben auch Fragen der Ethik an Gewicht gewonnen (HAMBÜCHEN<br />

1998).<br />

Um diesem Trend zu begegnen, ist die Einrichtung einer transparenten<br />

Lebensmittelproduktion mit einer stufenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

notwendig, bei der der lebende Tierbestand mit einbezogen wird. Zucht, Aufzucht,<br />

Mast und Tiertransport bilden ebenso Produktionsstufen bei der Fleischerzeugung,<br />

wie der Umgang mit den Tieren am Schlachthof, die Schlachtung selbst und die<br />

Verarbeitung des Fleisches (BLAHA u. NEUBRAND 1994).<br />

Qualitätssicherung und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind nur mit Hilfe von<br />

„Hof-zu-Herd“ Konzepten umzusetzen (BLAHA 1999)<br />

BERENDS et al. (1996a) bezeichnet sowohl die Schlachttier- als auch die Schlacht-<br />

körperuntersuchung als „Momentaufnahmen von geringer Aussagekraft“. Er führt da-<br />

bei die zweifelhafte Bedeutung makroskopisch erfassbarer Läsionen für die Verbrau-<br />

chergesundheit an, zumal die Effektivität der Erkennung nicht ausreichend sei. Be-<br />

mängelt werden Sensitivität und Spezifität der traditionellen Methodik. In diesem Zu-<br />

sammenhang weisen MURRAY (1986) und PRUCHA (1987) darauf hin, dass das<br />

Entfernen von makroskopisch veränderten Tierkörperteilen mit geringer gesundheitli-<br />

cher Bedeutung nicht von qualifiziertem veterinärmedizinischem Personal durchge-<br />

führt wird. Jede Vermeidung manueller Tätigkeiten am Schlachtband verringert das<br />

Risiko einer Kreuzkontamination (GINSBERG 1965, BERENDS et al. 1996a,<br />

MCMAHON et al. 1997).<br />

Daher ist es notwendig, für den Endverbraucher gesundheitlich relevante Läsionen<br />

zu definieren und deren Entfernung dem amtlichen Untersuchungspersonal (amtli-<br />

chen Tierärzten) zu übertragen.<br />

„Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist eine Einzeltieruntersuchung.


12<br />

Die Untersuchungsvorschrift geht bislang von dem Grundsatz aus, dass jedes ein-<br />

zelne Schlachttier ganz individuellen Einflüssen ausgesetzt und auch selbst indivi-<br />

duell vorgeprägt ist. D.h., dass auch bei Schlachttieren mit ähnlichem genetischen<br />

Potential und vergleichbaren Umwelt- und Aufzuchtbedingungen mit unter-<br />

schiedlichen Befunden hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes gerechnet werden<br />

muss“ (RINKENBURGER et al. 1987, SCHRUFF 2004). Diese standardisierte Unter-<br />

suchungsprozedur berücksichtigt weder Informationen seitens des Primärproduzen-<br />

ten über die Schlachttiere (SNIJDERS et al. 1989) noch den verbesserten Gesund-<br />

heitsstatus von Beständen (LOGTESTIJN 1984).<br />

Ein weiteres, mittlerweile sehr aktuelles Problem, ist die (berechtigte) steigende<br />

Nachfrage der Verbraucher nach unbehandelten Lebensmitteln („BIO-Produkte“).<br />

Diese Schlachttiere durchlaufen beim Primärerzeuger in der Regel keine keimtöten-<br />

den Prozesse (z. B. Einsatz von Antibiotika) (BLAHA 1997).<br />

Einerseits wird dadurch das Risiko der chemischen Kontamination des Fleischend-<br />

produktes mit Arzneimitteln oder Chemikalien minimiert, welches in den westlichen<br />

Industriestaaten bei der Produktion von Schweinefleisch als erhebliche Gefahr ein-<br />

geschätzt wird (BERENDS et al. 1996a, BLAHA 1997). Andererseits kann unter „öko-<br />

logischen“ Haltungsbedingungen (z. B. Freilandhaltung) die Aufnahme pathogener<br />

Erreger nicht verhindert werden. Kontaminationen mit derartigen Mikroorganismen<br />

stellen ein Problem in der Fleischhygiene dar, welches mit den Standardprozeduren<br />

der amtlichen Fleischuntersuchung nicht beherrschbar ist (MCENROE 1971,<br />

GOODHAND 1983, DUBBERT 1984, BLAHA 1997).<br />

Nach MUSSMANN (1973) sollten daher Monitoringprogramme vor und bei der<br />

Schlachtung etabliert werden. Dies wiederum bedingt die zuverlässige Rückmeldung<br />

von Monitoring- und Untersuchungsergebnissen zum Produzenten (LOGTESTIJN<br />

1984), sowie eine enge Kooperation zwischen amtlichen Überwachungsstellen und<br />

landwirtschaftlicher Primärproduktion (GINSBERG 1965).<br />

Eine effektive und im Sinne des Verbrauchers sichere Fleischuntersuchung erfordert<br />

eine bundesweit einheitliche Dokumentation, die statistisch verwertbare Aussagen<br />

zulässt (WINDHAUS 1995).


2.4 Methodik der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung<br />

13<br />

Nach BANDICK et al. (1997) beinhaltet die amtliche Fleischuntersuchung am<br />

Schlachthof seit 1900 zwei Grundprinzipien:<br />

• Die klinische Untersuchung der noch lebenden Tiere am Schlachthof<br />

• Die makroskopische (organoleptische) Untersuchung der erschlachteten Tier-<br />

körper und Organe unmittelbar nach der Schlachtung.<br />

Die Fleischuntersuchung bei Schlachtschweinen besteht aus einer visuellen Inspek-<br />

tion des Tierkörpers mit allen Organen. Verschiedene Organe und Lymphknoten sind<br />

obligatorisch zu palpieren oder anzuschneiden (FlHV, Anlage 1, Kapitel II, Nr. 5.4).<br />

Mit der Novellierung des Fleischhygienegesetzes in den 70er Jahren des 20. Jahr-<br />

hunderts ist bei festgestellter Lymphknotentuberkulose nicht mehr der ganze Tierkör-<br />

per, sondern nur noch das betroffene Organ bzw. Organsystem, im konkreten Fall<br />

der Mandibularlymphknoten und der Verdauungstrakt, als untauglich zu beurteilen.<br />

Diese sind ohnehin nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt (PÜSCHNER<br />

1975). Im Falle sensorisch festgestellter Abweichungen werden Tierkörper oder Teile<br />

von Tierkörpern untauglich beurteilt (MUSSMAN 1973).<br />

Die Untersuchung soll sich auf Adspektion und Palpation sowie die obligatorischen<br />

Untersuchungsschnitte beschränken. Weitere Inzisionen sowie zusätzliche Untersu-<br />

chungen sind nur bei konkretem Verdacht auszuführen (BOROWKA et al. 1987).<br />

Die Adspektion gilt als favorisiertes Verfahren bei Wegfall anderer Untersuchungstei-<br />

le. Die Palpation wird kontrovers diskutiert (z. B. Risiko der Kreuzkontamination) und<br />

z. T. als Ersatz für Inzision praktiziert. Die Inzision wird stark kontrovers beurteilt und<br />

durch Palpation ersetzt. Vereinzelt wird sie im Sinne der erhöhten Sicherheit wieder<br />

gefordert (BERGANN 2002).<br />

Die Gefahr der Kreuzkontamination besteht bei beiden Methoden und ist abzuwägen.<br />

Darüber hinaus ist die derzeitige organoleptische Fleischuntersuchung „mehr geeig-<br />

net eine Kontamination mit pathogenen Keimen zu verursachen, als eine solche zu<br />

kontrollieren“ (TULLOCH 1997).<br />

Auch bei der herkömmlichen Fleischuntersuchung bei Ziegen und Lämmern wird<br />

eingeräumt, dass das Durchtasten und Anschneiden (gemäß Richtlinie 64/433/EEC)<br />

das Risiko einer Kreuzkontamination des Fleisches erhöht. In einer Studie stuft die


14<br />

EFSA das Risiko durch eine relevante Kreuzkontamination für die öffentliche Ge-<br />

sundheit sogar höher ein, als das Risiko Gefahren durch die alleinige Besichtigung<br />

nicht zu entdecken. Ziel ist es, anhand von Herkunftsinformationen einschließlich<br />

tierärztlicher Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit des Viehbestandes, eine<br />

Vorselektion vorzunehmen, nach der eine Post-mortem-Untersuchung vereinfacht<br />

werden kann. Dieser Ansatz ist nur möglich, wenn die Lämmer und Ziegenlämmer<br />

aus einem integrierten Erzeugungssystem mit integrierter Qualitätssicherung stam-<br />

men, in dem sie aufgezogen und ausgemästet werden (EFSA 2004).<br />

Die obligatorische Trichinenuntersuchung nimmt einen wichtigen Stellenwert im ge-<br />

sundheitlichen Verbraucherschutz ein (BOROWKA et al. 1987).<br />

Zusatzuntersuchungen zur Abklärung des Freiseins von Infektions- und Intoxikati-<br />

onserregern, Rückständen und Kontaminanten sowie Qualitätsmängeln sind bei Ver-<br />

dacht unverzichtbar. Ihre Bedeutung nimmt zu, bei Trend zu Schnellmethoden<br />

(BERGANN 2002).<br />

Die Novellierung der Fleischhygieneverordnung von 1986 bewertet FRIES (2000) als<br />

„Auflösungserscheinung in der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersu-<br />

chung“, da hiermit eine Abkehr von der morphologischen Untersuchung durch Ads-<br />

pektion, Palpation und Inzision zu erkennen sei.<br />

Ergänzend zur europäischen und nationalen Gesetzgebung legte die Codex Alimen-<br />

tarius Commission Leitlinien für die hygienische Praxis bei der Schlachttier-und<br />

Fleischuntersuchung von Schlachttieren vor (CODEX ALIMENTARIUS 1976).<br />

Ergänzend zur makroskopischen Untersuchung werden dort epidemiologische Zoo-<br />

nosemonitoringprogramme, z. B. für Salmonellen, gefordert (SCHRUFF 2004).<br />

2.5 Wissenschaftliche Grundlagen<br />

SCHRUFF (2004) bewertet die Umsetzung der wissenschaftlichen Grundlagen der<br />

Fleischhygiene-Richtlinien kritisch.<br />

Trotz der internationalen Anerkennung des klassischen Fleischhygiene-Systems,<br />

welches den gesundheitlichen Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit<br />

stützt, existieren nur wenige wissenschaftliche Studien, die die Wirksamkeit der Re-<br />

gelung belegen (HATHAWAY und MCKENZIE 1991, HATHAWAY und RICHARDS<br />

1993, FORSYTHE 1996).


15<br />

Die „United States National Research Council on meat inspection“ unternahm in den<br />

80er Jahren des 20. Jahrhunderts erhebliche Bemühungen, einen diesbezüglich wis-<br />

senschaftlichen Nachweis zu erbringen. Dabei konnten jedoch keine Risikoanalysen<br />

erstellt werden, da die erhobenen Befunde nicht einheitlich waren, keine systemati-<br />

sche Datenerhebung stattfand und es zudem keine vollständige Analyse von Gefah-<br />

ren für die menschliche Gesundheit innerhalb des traditionellen Systems gab (HA-<br />

THAWAY und MCKENZIE 1991).<br />

Lebensmittelsicherheit hat in der Fleischuntersuchung Priorität. Dennoch wird die Da-<br />

tenerfassung, Dokumentation und statistische Auswertung häufig als „notwendiges<br />

bzw. bürokratisches Übel“ empfunden und demzufolge vernachlässigt. Um einen<br />

wissenschaftlichen Anspruch auf der Basis von Risikoanalysen zu erheben, muss die<br />

Dokumentation bundesweit einheitlich praktiziert werden und statistische Auswertun-<br />

gen erlauben (MÜLLER 1965). WINDHAUS (1995) bemängelt die uneffektiv durch-<br />

geführte Fleischuntersuchung. Dies betrifft z. B. Befunde, wie herdförmige Verände-<br />

rungen an Schlachtkörpern, die oftmals nicht den Erzeugerbetrieben zugeordnet<br />

werden. Die Auswertung dieser Daten ermöglicht zwar Informationen über Prävalen-<br />

zen auf Basis einer nationalen Tierpopulation, der geforderte Beitrag zur Verbesse-<br />

rung der Herdengesundheit kann jedoch nicht geleistet werden und der Anspruch der<br />

Nachhaltigkeit der amtlichen Fleischuntersuchung wird nicht in vollem Umfang erfüllt<br />

(FELTMATE 1965, WINDHAUS 1995).<br />

Auf die Gefahr der Kreuzkontamination bei Inzision und Palpation wurde bereits in<br />

Kap. 2.4 der vorliegenden Arbeit eingegangen. Bis zu 90% der Lebensmittel-<br />

infektionen bei Menschen sind auf eine Kontamination des Fleisches nach der<br />

Schlachtung zurückzuführen (GINSBERG 1965). Insbesondere Inzisionen der intes-<br />

tinalen, hepatischen und mesenterialen Lymphknoten sind Ursache der Kreuzkonta-<br />

mination mit Salmonellen (MURRAY 1986; MCMAHON et al. 1987). Eine Reduzie-<br />

rung aller manuellen Tätigkeiten am Schlachtband (GINSBERG 1965) und beson-<br />

ders eine Reduzierung der Lymphknoten-Inzisionen könnten wesentlich zu einer Ver-<br />

ringerung der Kreuzkontamination beitragen (MURRAY 1986, MCMAHON et al.<br />

1987).<br />

Auch wenn die vorliegende Arbeit die risikoorientierte Fleischuntersuchung in<br />

Deutschland unter dem Aspekt der der Informationserhebung im Bereich der Le-


16<br />

bensmittelsicherheit nach EU-Richtlinien untersucht, sollen zu Vergleichszwecken die<br />

Verordnungen und Zielsetzungen der Schweiz als Nicht EU-Mitglied anhand des<br />

Mehrjahresforschungsberichts 2001-2003 an das Bundesamt für Veterinärmedizin<br />

(BVET) 2001-2003 (JEMMI, HERHOLZ 2004) auszugsweise vorgestellt werden.<br />

In den jeweiligen Gesetzgebungen, die Fleischhygiene und den Verbraucherschutz<br />

betreffend, werden vorrangig folgende Aspekte behandelt:<br />

• Schutz der Tiere vor Krankheiten (gesunde Tiere)<br />

• schonender Umgang mit Tieren und tiergerechte Haltung sowie verantwor-<br />

tungsvolle Nutzung von Tieren<br />

• Schutz vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden<br />

(Zoonosen)<br />

• hygienisch einwandfreie und rückstandsarme Lebensmittel tierischen Urs-<br />

prungs, welche die Konsumenten weder gesundheitlich gefährden noch täu-<br />

schen<br />

• günstige veterinärmedizinische Rahmenbedingungen für den Marktzugang<br />

von Tieren und Tierprodukten<br />

Die Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung von Tiergesundheit, Fleischhy-<br />

giene und Public Health (Verbrauchergesundheit) umfassen:<br />

• Entwicklung und Verbesserung diagnostischer Methoden: Dabei stehen kos-<br />

tengünstige Schnelltests sowie hochsensible und spezifische Methoden im<br />

Vordergrund.<br />

• Epidemiologische Kenntnisse übertragbarer Krankheiten ermöglichen das Be-<br />

reitstellen von Entscheidungsgrundlagen wie z. B. für das Erarbeiten und Ver-<br />

bessern von Bekämpfungskonzepten, für Kosten-Nutzen-Analysen von Be-<br />

kämpfungskonzepten, von Grundlagen für Risikoeinschätzungen und für das<br />

Konzept «Freiheit von Krankheiten» (Freedom of disease).<br />

• Erforschung des Einflusses des verminderten Einsatzes von Chemotherapeu-<br />

tika als Leistungsförderer auf den Gesundheitszustand von Tieren.<br />

• Rückstandsanalysen<br />

• Zoonosen: An erster Stelle stehen die latenten Zoonosen, also Krankheiten,<br />

die beim Tier klinisch selten oder gar keine Symptome hervorrufen und vor al-<br />

lem durch Lebensmittel tierischer Herkunft auf den Menschen übertragen wer-


den und dort Krankheiten auslösen.<br />

17<br />

• „Emerging diseases“ (neu auftauchende Krankheiten).<br />

• „Reemerging pathogens“ („Altbekannte“ Erreger), die aufgrund erworbener Ei-<br />

genschaften (z.B. Multiresistenz) wieder aktuell sind.<br />

Unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes im Zusammenhang mit der Fleischpro-<br />

duktion ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:<br />

• Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren<br />

• Verbesserung der Bedingungen bei Tiertransporten<br />

• Verbesserung der Bedingungen für Schlachttiere (Zutrieb, Betäubungs- und<br />

Tötungsmethoden)<br />

• Tierschutzrelevante Probleme in der Zucht von Nutztieren (konventionell ge-<br />

züchtete Tiere und transgene Tiere, Beurteilung der Belastung der Tiere)<br />

• Tierschutzrelevante Eingriffe und Handlungen an Tieren<br />

• Erarbeitung wissenschaftlicher und methodischer Grundlagen zur Beurteilung<br />

von Haltungsaspekten auf Tiergerechtheit<br />

Als weitere Untersuchungsschwerpunkte werden Toxizitätsprüfverfahren für die<br />

Pharmaka-Entwicklung sowie die Registrierung von Produkten und Chemikalien be-<br />

trachtet, wie beispielsweise Sensibilisierungstests und Modelle für chronische Toxizi-<br />

tät.<br />

Die Diagnostik ist die Grundlage für die Bekämpfung von Tierkrankheiten. Diagnosti-<br />

sche Tests sind nicht immer präzise und können falsch positive oder falsch negative<br />

Resultate liefern. Letztlich resultiert dies aus einer inkorrekten Klassifizierung des<br />

Tieres als krank oder gesund. Das Ausmaß der fehlerhaften Diagnose durch ein<br />

Testverfahren kann im Verhältnis zu einem so genannten «Goldstandard» quantifi-<br />

ziert werden. Dabei handelt es sich um die aktuell etablierteste und zuverlässigste<br />

Methode, mit der ein neues Testverfahren verglichen wird. Die Qualität eines Test-<br />

verfahrens ergibt sich aus dessen Sensitivität und Spezifität. Insbesondere Überwa-<br />

chungs- und Bekämpfungsprogramme von Tierseuchen erfordern sensitive, spezifi-<br />

sche und kostengünstige Schnelltests zur Diagnose des jeweiligen Erregers bzw. Er-<br />

regerstammes. Die Verbesserung diagnostischer Methoden ist essentiell für eine ef-<br />

fiziente Seuchenbekämpfung.


18<br />

„Zoonosen sind sämtliche Krankheiten und/oder sämtliche Infektionen, die auf natür-<br />

lichem Weg zwischen Tier und Mensch übertragbar sind. Zoonoseerreger sind Bak-<br />

terien, Viren, Parasiten oder andere biologische Einheiten, die eine Zoonose hervor-<br />

rufen können“ (EU-Zoonose-Richtlinie 92/117 EWG). „Zoonoseerreger sind Erreger,<br />

die sich nicht nur auf einen Wirt beschränken, sondern bei mehreren Wirten ein-<br />

schließlich des Menschen eine Infektion (mit und ohne klinisch manifeste Erkran-<br />

kung) hervorrufen können.“ (TEUFEL et al. 1999). Lebensmittel liefernde Tiere kön-<br />

nen mit Zoonoseerregern ohne Zeichen einer klinischen Erkrankung ante mortem<br />

und sichtbaren Veränderungen post mortem infiziert sein, oder sie tragen pathogene<br />

Mikroorganismen im Gastrointestinaltrakt und/oder auf der Haut. Während der<br />

Schlachtung und Weiterverarbeitung können diese Krankheitserreger, einschließlich<br />

E. coli O157 und andere VTEC, Salmonella spp., Campylobacter jejuni und Liste-<br />

ria monocytogenes direkt oder indirekt auf die Fleischoberfläche übertragen werden<br />

(EFSA 2004).<br />

Die in der EU 2004 bei weitem am häufigsten gemeldeten zoonotischen Infektionen<br />

beim Menschen werden durch bakterielle Zoonoseerreger verursacht, die durch<br />

asymptomatische landwirtschaftliche Nutztiere verbreitet werden können. Parasiten<br />

(Toxoplasma gondii, Echinococcus spp., Trichinella spp. und Taenia spp. / Cys-<br />

ticercus spp.) wurden 2004 weniger häufig beim Menschen gemeldet. Der Erreger,<br />

der für die meisten gemeldeten Todesfälle bei lebensmittelbedingten Erkrankungen<br />

verantwortlich war, war Listeria monocytogenes (EFSA 2006a).<br />

In Deutschland bereits erfolgreich bekämpfte Zoonoseerreger könnten jederzeit wie-<br />

der eingeschleppt werden, wie z. B. die Brucellose. Es besteht auch die Gefahr, dass<br />

Zoonoseerreger, die ursprünglich auf bestimmte Regionen beschränkt waren, sich<br />

global verbreiten (KRAUS et al. 2004).<br />

Die Trichinellose ist in Deutschland selten geworden, seitdem jedes Schwein bei der<br />

Schlachtung auf Tichinen untersucht wird. Vereinzelte Erkrankungsfälle in jüngerer<br />

Vergangenheit standen im Zusammenhang mit dem Verzehr von Fleischprodukten<br />

aus Risikogebieten in Osteuropa. So erkrankten 2007 mehr als 170 Personen in<br />

Westpommern an Trichinellose nach dem Verzehr von Rohwürsten (BFR 2007).<br />

Neue Tierkrankheiten wie BSE sind aufgetreten, welche ihren Ursprung in der Nutz-<br />

tierfütterung hatten (GEISER 2002).<br />

2005 galt zum ersten Mal in der EU eine Meldepflicht für Erkrankungen die durch den


19<br />

Verzehr kontaminierter Lebensmittel hervorgerufen werden (Tab. 2). Es wurden in<br />

2005 5.311 durch Lebensmittel verursachte Krankheitsausbrüche gemeldet, von de-<br />

nen 47.251 Menschen betroffen waren. 5.330 Menschen mussten in Krankenhäu-<br />

sern behandelt werden, 24 Menschen starben (EFSA 2006b).<br />

Tabelle 2: Gemeldete Fälle von Zoonosen bei Menschen 2005 (EFSA 2006b)<br />

Krankheit Inzidenz /<br />

100.000 Menschen<br />

Gemeldete Fälle<br />

Campylobacteriose 51,6 197 363<br />

Salmonellose 38,2 176 395<br />

Yersiniose 2,6 9 630<br />

VTEC 1,2 3 314<br />

Listeriose 0,3 1 439<br />

Brucellose 0,2 1 218<br />

Echinokokkose > 0,01 320<br />

Trichinose > 0,01 175<br />

Tuberkulose durch M. bovis > 0,01 119<br />

Tollwut > 0,01 4<br />

Der ausgedehnte internationale Lebensmittelhandel erfordert neue Überwachungs-<br />

ansätze für Lebensmittel tierischer Herkunft. Diese müssen schon bei der Tierhaltung<br />

ansetzen. So hatten alle bedeutenden Lebensmittelkrisen der letzten Jahrzehnte ih-<br />

ren Ursprung im Stall (GEISER 2001).<br />

Die durch Yersinia enterocolitica verursachte Yersiniose ist gleichfalls eine Zoono-<br />

se. Der Erreger findet sich v. a. im Darm von Säugetieren. Eine wichtige Rolle für<br />

menschliche Erkrankungen spielen Schweinebestände mit hoher Prävalenz. Als In-<br />

fektionsquellen gelten kontaminierte Nahrungsmittel tierischer Herkunft, Trinkwasser<br />

und infizierte Personen. Es erkranken vorwiegend Kinder, aber auch ältere und im-<br />

mungeschwächte Menschen. Zum klinischen Bild gehören Durchfallerkrankungen<br />

und reaktive Gelenkentzündungen. Die Infektion kann u. a. aber auch zu Hirnhaut-<br />

entzündungen (Meningitis) führen. Von den 28 Serogruppen und 5 Biovaren sind fol-<br />

gende Serovarietäten pathogen: O:3 (Biovar 4), O:9 (Biovar 2), und O:5,27 (Biovar 2<br />

oder 3). Bei 87 % der 2003 in Deutschland an Yersiniose erkrankten Menschen wur-<br />

de der Serotyp O:3 nachgewiesen (STARK 2004).


20<br />

Yersinia enterocolitica O:3 wurde 2003 in Deutschland in Schweinefleisch, sowie<br />

bei Schweinen, Rindern und Hunden nachgewiesen. Die Isolate aus dem Lebensmit-<br />

telbereich und von Heimtieren deuten auf rohes Schweinefleisch als eine gemeinsa-<br />

me Infektionsquelle von Menschen und Heimtieren hin (HARTUNG 2004).<br />

In Nordamerika ist Y. enterocolitica O:8, (Biovar 1B) endemisch und wird dort re-<br />

gelmäßig als Erreger intestinaler Yersiniosen nachgewiesen, 2001 konnte dieser Er-<br />

reger zum ersten Mal auch in Deutschland nachgewiesen werden (RKI 2002a).<br />

Die Salmonellose ist eine durch Bakterien hervorgerufene Infektion der Darm-<br />

schleimhaut (Enteritis). Das Reservoir für die zoonotischen Salmonellen spp. sind vor<br />

allem Nutztiere (Geflügel, Schweine, Rinder), die oft selbst nicht klinisch erkranken.<br />

Hauptursache für die Salmonellose ist mangelnde Hygiene. Nachlässigkeit bei der<br />

Zubereitung von Lebensmitteln und schlechte hygienische Bedingungen in Tierstäl-<br />

len können die Verbreitung von Salmonellen begünstigen (RKI 2002b).<br />

Die meisten Fälle von Salmonellose stehen mit dem Verzehr von mit Salmonella En-<br />

teritidis und Salmonella Typhimurium kontaminiertem Geflügelprodukten in Verbin-<br />

dung (EFSA 2006a).<br />

Die Salmonellose war im Jahr 2006 mit 52.575 gemeldeten Erkrankungen die häu-<br />

figste gemäß IfSG übermittelte Erkrankung in Deutschland (RKI 2007).<br />

In der EU lag die Campylobacteriose vor der Salmonellose als häufigste von Tieren<br />

auf Menschen übertragbare gemeldete Zoonose (siehe Tab. 2). Zudem berichtete die<br />

EFSA über eine Zunahme von Antibiotikaresistenzen bei Campylobacter (EFSA<br />

2006b).<br />

Auch das BfR meldete 2005 schon eine Zunahme meldepflichtiger infektiöser Darm-<br />

krankheiten in Deutschland. Die Campylobacter-Enteritiden lagen mit 62.133 ge-<br />

meldeten Erkrankungen ebenfalls vor den Salmonellenerkrankungen. 2006 waren<br />

die Neuerkrankungen wieder rückläufig, es wurden nur 52.035 Fälle gemeldet (RKI<br />

2007).<br />

Als Ursache menschlicher Campylobacter-Infektionen wird in erster Linie die Auf-<br />

nahme der Bakterien über kontaminierte Lebensmittel tierischer Herkunft verantwort-<br />

lich gemacht (HÄNEL u. SCHULZE 2004).<br />

Thermophile Campylobacter spp. verursachen beim Menschen eine Darminfektion.<br />

Hauptreservoir sind neben Wild- und Nutztieren hauptsächlich Geflügel, aber auch


21<br />

Schweine. Die Übertragung erfolgt vor allem über tierische Lebensmittel und Haustie-<br />

re. Die Erreger können, vor allem bei niedrigen Temperaturen, in der Umwelt oder in<br />

Lebensmitteln überleben, sich aber nicht außerhalb des Wirtsorganismus, also z. B.<br />

in Lebensmitteln vermehren. Darin unterscheiden sie sich z. B. von Salmonellen und<br />

pathogenen E. coli (RKI 2006).<br />

Nach § 7 IfSG ist der Nachweis von darmpathogenen Campylobacter-Spezies und<br />

Salmonellen meldepflichtig, sofern eine akute Infektion anzunehmen ist. Gemäß § 6<br />

Abs. 1 Nr. 1 IfSG sind Krankheitsverdacht und Erkrankung meldepflichtig, wenn die<br />

entsprechende Person eine Tätigkeit nach § 42 IfSG ausübt.<br />

Der Epidemiologie kommt in der modernen Gesundheitsforschung von Mensch und<br />

Tier eine zunehmende Bedeutung zu. Die Epidemiologie untersucht vor allem die<br />

Häufigkeitsverteilung von Krankheiten (deskriptive Epidemiologie), ihre Entstehungs-<br />

ursachen (analytische Epidemiologie) und wissenschaftlich begründete Handlungs-<br />

möglichkeiten (interventive Epidemiologie). Ziel ist die erfolgreiche Bekämpfung und<br />

Überwindung von Krankheiten. Insbesondere die analytische Epidemiologie liefert<br />

wichtige Ansätze für die Prävention eines Krankheitsgeschehens. Fundierte epide-<br />

miologische Kenntnisse sind Grundvoraussetzung für eine effiziente staatliche Tier-<br />

seuchenbekämpfung. Lebensmittel tierischer Herkunft können mit unerwünschten<br />

chemischen Substanzen verunreinigt sein. Diese werden den Tieren beabsichtigt in<br />

Form von Tierarzneimitteln und/oder Futterzusatzstoffen verabreicht, über die pflanz-<br />

liche Nahrung aufgenommen (Pflanzenschutzmittel) oder gelangen aufgrund von<br />

Umweltkontaminationen (z. B. Schwermetalle, toxische organische Verbindungen,<br />

radioaktive Substanzen) in das Tier und nachfolgend in die Lebensmittel. Zu uner-<br />

wünschten Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft können aber auch die<br />

über das Futter aufgenommenen Mycotoxine führen. Durch die gerätetechnische und<br />

methodische Verbesserung von Rückstandsanalysen werden immer tiefere Nach-<br />

weisgrenzen erreicht, so dass die Zahl und Genauigkeit der Analysendaten wächst<br />

(HERHOLZ 2004).<br />

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 407.360 Untersuchungen an 49.679 Tieren<br />

oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt, dabei wies nur jede 500. untersuchte<br />

Probe tierischer Herkunft Rückstände oberhalb der gesetzlichen Normen auf. Bei den<br />

Untersuchungen wurden sowohl unverarbeitete tierische Lebensmittel wie auch Pro-


22<br />

ben lebender Tiere analysiert. Hormonell wirksame Substanzen (Nandrolon) konnte<br />

bei einem von 483 untersuchten Mastschweinen nachgewiesen werden. Die vorge-<br />

schriebenen Höchstgrenzen für Antibiotikarückstände wurden in jeder 400. Probe (34<br />

von 13.551 Proben) überschritten. Schwermetalle und chlororganische Verbindungen<br />

wurden in 7 von 1.749 untersuchten Proben gefunden (BVL 2006).<br />

Clenbuterol wird bei Atemwegserkrankungen von Pferden, Rindern und Kälbern ein-<br />

gesetzt. Als Nebenwirkung hemmt das Medikament die Fettbildung und fördert den<br />

Muskelaufbau, was zu einer erheblich verbesserten Futterverwertung führt. Deshalb<br />

wurde Clenbuterol auch illegal zur Steigerung der Mastleistung verwendet. Da die<br />

Dosierung fünf- bis zehnmal höher ist als beim therapeutischen Einsatz, kann das<br />

Fleisch dieser Tiere die Gesundheit der Verbraucher ernsthaft gefährden. Zwischen<br />

1990 und 1997 wurden in Frankreich, Italien und Spanien mehrere hundert Lebens-<br />

mittelvergiftungen publiziert, welche auf illegalen Clenbuteroleinsatz in der Mast zu-<br />

rückzuführen waren (HERHOLZ 2004).<br />

Die in der Landwirtschaft am häufigsten eingesetzten Arzneimittel sind Antibiotika<br />

(BFT 2006). In Deutschland werden jedes Jahr etwa 700 Tonnen, in der EU ca. 5000<br />

Tonnen Antibiotika eingesetzt. Sie werden überwiegend in der Tierhaltung, in Aqua-<br />

kulturen (Fischzucht) und im Pflanzenschutz verwendet (SCHNEIDEREIT 2005).<br />

In der Luft, im Wasser und im Boden, konnten um Bauernhöfe in der USA Antibiotika<br />

und gegen diese resistente Bakterien gefunden werden. Durch den Verzehr von kon-<br />

taminiertem Geflügel und Fleisch kann der Mensch in Kontakt mit diesen Erregern<br />

kommen. Einen Anhaltspunkt für Resistenzen im Zusammenhang mit dem Einsatz<br />

von Antibiotika in der Tierhaltung sehen die Wissenschaftler des Fogarty Internatio-<br />

nal Center in einem Vergleich zwischen Europa und den USA. Während das Antibio-<br />

tikum Avoparcin in Europa seit den 70er Jahren in der Tierhaltung eingesetzt wurde,<br />

blieb es in den USA verboten. Entsprechend traten beim Menschen in der europä-<br />

ischen Bevölkerung mehr Resistenzen gegen das in der Humanmedizin eingesetzte<br />

Vancomycin auf als in den USA. Als in den 90er Jahren das Avoparcin auch in Euro-<br />

pa verboten wurde, gingen auch dort die Fälle resistenter Bakterien beim Menschen<br />

zurück (SMITH et al 2005).<br />

Seit ca. 1970 haben auch einige Staphylokokkenstämme Resistenzen gegen<br />

penicillinasefeste Penicilline wie Oxacillin bzw Meticillin entwickelt. Diese Stämme


23<br />

werden Oxacillin- bzw. Meticillin-resistente Staphylococcus aureus genannt<br />

(ORSA/MRSA) (HÖPKEN 2005). In den Staaten der EU erkranken jedes Jahr circa<br />

drei Millionen Patienten an MRSA-Infektionen mit über 50.000 Todesfällen. In<br />

Deutschland infizieren sich jährlich circa 16.000 Menschen mit MRSA (BARTELS et<br />

al.<strong>2008</strong>).<br />

In einer Untersuchung der Außenstelle für Epidemiologie der Tierärztlichen<br />

Hochschule <strong>Hannover</strong> wurden 2007 678 Schweine aus 347 Beständen, sowie 86<br />

Personen mit beruflicher Exposition zum Schwein auf eine nasale Besiedlung mit<br />

MRSA untersucht. Auf Einzeltierebene konnte eine Nachweishäufigkeit von 13% und<br />

auf Bestandsebene von 18% festgestellt werden. Bei 23% der beruflich mit dem<br />

Schwein exponierten Personen konnte eine nasale Besiedlung mit MRSA ST398<br />

nachgewiesen werden. Es konnte eine deutliche Assoziation zwischen der Intensität<br />

des beruflichen Kontaktes mit Schweinen und der nasalen Besiedlung mit MRSA bei<br />

den untersuchten Personen festgestellt werden (MEEMKEN et al. <strong>2008</strong>).<br />

SATTELBERGER et al. (2005) gehen davon aus, dass 50 - 90% der eingesetzten<br />

Antibiotika mit den Ausscheidungen der Tiere in die Umwelt gelangen, wo sie auf<br />

verschiedene Weise verlagert werden können (Abb. 1) Gelangen Antibiotika in Bo-<br />

den und Gewässer, ist eine Veränderung der dortigen Bakterienflora möglich (THIE-<br />

LE-BRUHN 2003).


24<br />

Abbildung 1: Eintrags- und Verlagerungspfade von Antibiotika aus der Land-<br />

wirtschaft (REGIERUNG VON UNTERFRANKEN 2006)<br />

Potenzielle Infektionen mit resistenten Erregern können auf zwei verschiedenen We-<br />

gen entstehen. Beim direkten oder vertikalen Transfer infiziert sich der Mensch durch<br />

den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln. Beim so genannten horizontalen<br />

Transfer geben für den Menschen harmlose Bakterien ihre Resistenzgene an kör-<br />

pereigene oder humanpathogene Erreger weiter (SMITH et al. 2005).<br />

Jeder Einsatz von Antibiotika, ob in der Humanmedizin, der Veterinärmedizin oder<br />

als so genannte antimikrobielle Leistungsförderer (AML) in der Landwirtschaft, be-<br />

kämpft nicht ausschließlich sensitive Bakterien, sondern begünstigt gleichzeitig gene-<br />

tisch bedingte Resistenzentwicklungen (Plasmidaustausch, Transfektionen etc.). Der<br />

Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer ist in der Schweiz daher seit 1999 ver-<br />

boten (HERHOLZ 2004).<br />

Das Verbot wurde innerhalb der EU von 1997 bis 2006 sukzessive gleichfalls durch-<br />

gesetzt. Zum 1. Januar 2006 wurden die letzten vier Antibiotika europaweit verboten,<br />

die noch als Leistungsförderer in der Tiermast zugelassen waren (Tab. 3). Mit Einfüh-<br />

rung der Verordnung (EG) 183/2003 und des Rates vom 22. September 2003 über<br />

Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, wurde die Richtlinie 70/524/EWG<br />

über Zusatzstoffe in der Tierernährung ersetzt.


25<br />

Bis Ende 2005 gab es zwei mögliche Einsatzbereiche von Antibiotika als Futterzu-<br />

satzstoffe:<br />

1. Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern<br />

2. Einsatz von Kokzidiostatika<br />

Seit dem 01.01.2006 ist die Verwendung antibiotischer Leistungsförderer EU-weit<br />

verboten. Zur Prophylaxe der Kokzidiose beim Geflügel und beim Kaninchen werden<br />

Ionophore wie Lasalocid, Monensin, Narasin, Salinomycin oder Verbindungen aus<br />

anderen chemischen Gruppen (Nicarbazin) noch eingesetzt (BFG 2006).<br />

Tabelle 3: Verbote von antibiotischen Leistungsförderern durch die EU<br />

Jahr Antibiotikum<br />

1997 Avoparcin<br />

1998 Zink-Bacitracin, Tylosin, Spiramycin, Virginiamycin<br />

1999 Carbadox, Olaquindox<br />

2006 (Salinomycin, Monensin), Avilamycin, Flavomycin<br />

Die Notwendigkeit des Einsatzes von Antibiotika ist bei erkrankten Tieren unstrittig.<br />

Zulässig ist auch die vorübergehende Anwendung zur Metaphylaxe von Infektionen<br />

unter veterinärmedizinischer Kontrolle. Allerdings finden hierbei, vor allem aus öko-<br />

nomischen Gründen, vorrangig Tetrazykline (Chlortetracyclin-Präparate) Verwen-<br />

dung, die nicht nur entsprechende Tetrazyklin-Resistenzen begünstigen sondern<br />

auch aufgrund der Gruppen- und Kreuzresistenzen die Wirksamkeit anderer Antibio-<br />

tika beeinträchtigen (RIVERA UND SPOO 1995, KROKER 1999, PLUMB 1999).<br />

2.6 Das EU-Lebensmittelrecht<br />

2.6.1 Basis-Verordnung zur Lebensmittelsicherheit<br />

Das EU-Lebensmittelrecht wurde von 2002 bis 2004 neu erarbeitet bzw. umstruktu-<br />

riert. Basis ist die „Verordnung (EG) 178/2002 [...] zur Festlegung der allgemeinen<br />

Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europä-<br />

ischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Le-<br />

bensmittelsicherheit“.<br />

Die Verordnung fordert ein risikoorientiertes, wissenschaftlich fundiertes Lebensmit-


26<br />

telsicherheitskonzept, welches die Eigenverantwortlichkeit und Eigenkontrollen, in-<br />

klusive Produkthaftung, der Lebensmittelunternehmen beinhaltet. Der amtlichen<br />

Überwachungsbehörde obliegt die Kontrolle der Kontrolle (HARTIG und UNTER-<br />

MANN 2004). Für die Durchführung der amtlichen Kontrolltätigkeit werden Risikoana-<br />

lysen gefordert, für deren Erstellung primär die Europäische Behörde für Lebensmit-<br />

telsicherheit verantwortlich zeichnet.<br />

2.6.2 Das Hygienepaket<br />

Am 01.01.2006 trat das neue EU-Hygienepaket in Kraft. Es beinhaltet folgende Vor-<br />

schriften:<br />

• Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des EP und des Rates vom 29.4.2004 über<br />

Lebensmittelhygiene<br />

• Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des EP und des Rates vom 29.4.2004 mit spe-<br />

zifischen Hygiene-Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

• Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des EP und des Rates vom 29.4.2004 mit be-<br />

sonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum men-<br />

schlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs.<br />

2.6.2.1 Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />

Die „Verordnung (EG) 852/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom<br />

29.04.2004 über Lebensmittelhygiene“ legt die Grundsätze der lebensmittelhygieni-<br />

schen Anforderungen auf allen Stufen der Erzeugung fest. Dabei wird die Priorität<br />

der Gefahrenanalysen im Bereich der Primärproduktion betont (SCHRUFF 2004,<br />

MEEMKEN 2006).<br />

Die Verordnung beinhaltet:<br />

• das allgemeine Hygienegebot sowie die Verpflichtung zur angemessenen Be-<br />

achtung der in den Anhängen - getrennt für Primärproduktion und Weiterver-<br />

arbeitung - aufgeführten allgemeinen Hygienevorschriften<br />

• die Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den Grundsätzen des HACCP-Kon-<br />

zeptes gemäß Codex Alimentarius (ausgenommen für die Urproduktion) ein-<br />

schließlich Dokumentationsverpflichtung der HACCP-bezogenen Maßnahmen


27<br />

eine allgemeine Melde- bzw. Registrierungspflicht, der alle Betriebe unterlie-<br />

gen<br />

• Zulassungspflicht für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs erst-<br />

verarbeiten<br />

• die Forderung, dass Lebensmittelbetriebe in Drittländern, die in die Gemein-<br />

schaft liefern, gleiche Anforderungen erfüllen müssen<br />

• das Verfahren für die Erarbeitung und Prüfung von branchenbezogenen natio-<br />

nalen oder gemeinschaftlichen freiwilligen "Leitlinien für eine gute Hygiene-<br />

Praxis"<br />

• Anhänge mit allgemeinen Hygienevorschriften getrennt nach Primärproduktion<br />

und alle sonstigen Betriebstätten.<br />

2.6.2.2 Hygienevorschriften für tierische Lebensmittel<br />

Die „Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 29.04.2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen<br />

Ursprungs“ legt detailliert Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit fest Schwer-<br />

punkte sind dabei mikrobiologische und chemische Gefahren.<br />

Die Verordnung gilt ausschließlich für unverarbeitete Erzeugnisse tierischen Urs-<br />

prungs sowie für Lebensmittel, die aus der Erstverarbeitung unverarbeiteter tierischer<br />

Erzeugnisse hervorgegangen sind. Lebensmittelunternehmen, die diesen spe-<br />

zifischen Vorschriften unterfallen, sind zulassungspflichtig. Die Zulassung erfolgt pro-<br />

duktunabhängig nach einem einheitlichen Verfahren. Die bisherige Zweiteilung zwi-<br />

schen registrierungspflichtigen Betrieben bestimmter Größenordnungen mit lokalem<br />

Markt und zulassungspflichtigen Betrieben im Fleisch- und Geflügelfleischhygiene-<br />

recht entfällt zugunsten einer Flexibilisierung und risikoorientierten Bewertung bei der<br />

Zulassung. Zugelassene Betriebe erhalten ein branchenunabhängiges Identitäts-<br />

kennzeichen. Zur Rückverfolgbarkeit sind Lebensmittel aus zulassungspflichtigen Be-<br />

trieben mit der Identifizierungsnummer des Betriebes zu kennzeichnen. Eine, aus-<br />

schließlich vom Amtstierarzt vorzunehmende, Genusstauglichkeitskennzeichnung<br />

gibt es für Schlachttierkörper und Frischfleisch. Die Vorgaben zur Betriebszulassung<br />

und Identitätskennzeichnung bei Drittlandseinfuhren werden produktunabhängig zu-<br />

sammengefasst und neu geregelt.


28<br />

Darüber hinaus enthält die Verordnung in den Anhängen detaillierte Hygienevor-<br />

schriften, u. a. für die fleisch-, fisch- milch- und eierverarbeitenden Betriebe, in denen<br />

die wichtigsten Bestimmungen aus dem derzeit geltenden Spezialrecht für die ein-<br />

zelnen Bereiche aufgenommen wurden.<br />

In Anhang I, Abschnitt II werden für Schlachthöfe HACCP-Verfahren verbindlich vor-<br />

geschrieben. Danach müssen die angelieferten Tiere von Informationen aus dem<br />

Herkunftsbestand begleitet werden, die dem Schlachthofbetreiber spätestens 24 h<br />

vor Anlieferung zur Kenntnis zu geben sind. Nach Abschnitt III sind dies folgende In-<br />

formationen:<br />

• Gesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes sowie der zu liefernden Tiere<br />

• Informationen über verabreichte Arzneimittel, sonstige tierärztliche Behand-<br />

lungen<br />

• Krankheiten, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen könnten<br />

• Ergebnisse von Probenanalysen zur Krankheitsdiagnostik und Rückstands-<br />

überwachung<br />

• Berichte über die Ergebnisse früherer Schlachttier- und Schlachtkörper-<br />

untersuchungen von Tieren aus demselben Herkunftsbetrieb, insbesondere<br />

Berichte des amtlichen Tierarztes<br />

• Produktionsdaten, wenn aus diese der Zeitpunkt/-raum des Auftreten von<br />

Krankheiten hervorgeht<br />

• Name und Anschrift des privaten Tierarztes, den der Betreiber des Herkunfts-<br />

betriebes normalerweise hinzuzieht. (SCHRUFF 2004, MEEMKEN 2006).<br />

2.6.2.3 Amtliche Überwachung tierischer Lebensmittel<br />

Die „Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 29.04.2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwa-<br />

chung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Urs-<br />

prungs“ ersetzt ab dem 19.01.2006 das deutsche Fleischhygienerecht. Die Verord-<br />

nung berücksichtigt alle Aspekte der menschlichen und tierischen Gesundheit sowie<br />

des Tierschutzes im Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung.<br />

Hierbei wird das Veterinärkontrollwesen neu geregelt. Gefordert wird ein risikoorien-<br />

tiertes Vorgehen. „Amtliche Maßnahmen in der Überwachung sollen immer auf den


29<br />

aktuellsten sachbezogenen Informationen beruhen und flexibel an neue Erkenntnisse<br />

angepasst werden“ (SCHRUFF 2004).<br />

Der amtlichen Überwachung liegen zwei Hauptmethoden zu Grunde:<br />

1. Audits, die der Überprüfung von durch den Lebensmittelunternehmer getroffenen<br />

Maßnahmen dienen. Diese umfassen u. a. HACCP-Verfahren in Schlachthöfen, die<br />

auch die Überprüfung von Lebensmitteketteninformationen durch den Schlachthofbe-<br />

treiber sicherstellen müssen.<br />

2. Inspektionen bzw. Kontrollen durch den amtlichen Tierarzt<br />

Diese umfassen nach Anhang I der Verordnung:<br />

• Informationen zur Lebensmittelkette<br />

• Schlachttieruntersuchung<br />

• Wohlbefinden der Tiere<br />

• Fleischuntersuchung<br />

• Spezifiziertes Risikomaterial und andere tierische Nebenprodukte<br />

• Labortests<br />

(SCHRUFF 2004, MEEMKEN 2006)<br />

Zusammenfassung der Neuerungen des Vorschriften-Katalogs:<br />

• EU-Verordnungen mit unmittelbarer Gültigkeit<br />

• allgemeine Basishygienevorschrift unter Einbezug der Urproduktion für alle<br />

Betriebe in der Lebensmittelkette<br />

• Abschaffung vorrangiger Spezialrechte<br />

• spezielle Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs ergänzend<br />

• Durchführungsverordnungen mit mikrobiologischen Kriterien und Temperatu-<br />

ren<br />

• Verpflichtung aller Lebensmittelbetriebe zur behördlichen Registrierung<br />

• Pauschale Forderung nach Gleichwertigkeit aller Lebensmittel aus Drittländern<br />

• Aufwertung des Konzepts der freiwilligen Leitlinien für Gute-Hygiene-Praxis<br />

• Dokumentationsverpflichtungen (von HACCP- Maßnahmen)


Für den Bereich tierischer Lebensmittel:<br />

30<br />

• Betriebszulassung, Kontrollen, Identitätskennzeichnung und Drittlandregelun-<br />

gen nach einheitlichen Grundsätzen<br />

• Modernisiertes und flexibilisiertes System der Veterinärkontrollen<br />

• Wegfall der Differenzierung zwischen handwerklichen und industriellen Betrie-<br />

ben<br />

• Untersuchung von Bewertungssystemen für Lebensmittelketteninformationen<br />

zur Nutzung im Rahmen der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischunter-<br />

suchung von Schlachtschweinen<br />

2.7 Gesetzliche Vorgaben in Deutschland<br />

In dem Entwurf der AVV LmH (Allgemeine Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygie-<br />

ne) (Stand 07.10.2005) waren für die Zulassung von Schlachtschweinen für die vi-<br />

suelle Fleischuntersuchung folgende Anforderungen vorgesehen:<br />

1. Die Tiere stammen aus einem integrierten System (kontrollierte Haltung).<br />

2. Es müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden (Tab. 4).<br />

In dem Entwurf zur AVV LmH wurde der Begriff „integriertes Produktionssystem“ wie<br />

folgt definiert:<br />

„[...] integriertes Produktionssystem [...], das zumindest darin besteht, dass<br />

a. der Mastbetrieb alle Schlachtpartien an einen vertraglich festgelegten<br />

Schlachthof liefert oder<br />

b. sichergestellt ist, dass die Daten aus der amtlichen Fleischuntersuchung vor-<br />

angegangener Schlachtpartien des Mastbetriebes der für die amtliche<br />

Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständigen Behörde über eine elek-<br />

tronische Datenbank spätestens 24 Stunden vor der Anlieferung einer<br />

Schlachtpartie am Schlachthof zur Verfügung stehen und die Daten vollstän-<br />

dig überprüfbar und dem Mastbetrieb zuzuordnen sind.“<br />

Ergänzt und präzisiert werden diese Vorgaben hinsichtlich der risikoorientierten<br />

Fleischuntersuchung und Details für integrierte Produktionssysteme als Vorausset-<br />

zung für die visuelle Fleischuntersuchung durch die Verordnung (EG) Nr. 1244/2007.


31<br />

Für diese Verordnung müssen „kontrollierte Haltungssysteme und integrierte Produk-<br />

tionssysteme folgende Kriterien erfüllen:<br />

a) Alle Futtermittel werden von einer Einrichtung bezogen, die Futtermittel<br />

gemäß den Bestimmungen der Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr.<br />

183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates herstellt; erhalten<br />

die Tiere Raufutter oder Futterpflanzen, ist dieses/sind diese entspre-<br />

chend zu behandeln und nach Möglichkeit zu trocknen und/oder zu pelle-<br />

tieren.<br />

b) So weit wie möglich wird ein Rein-Raus-System angewandt. Sofern Tiere<br />

in den Bestand aufgenommen werden, sind sie so lange isoliert zu hal-<br />

ten, wie die Veterinärdienste dies zur Verhinderung der Einschleppung<br />

von Krankheiten vorschreiben.<br />

c) Keines der Tiere hat Zugang zu Einrichtungen im Freien, es sei denn,<br />

der Lebensmittelunternehmer kann der zuständigen Behörde durch eine<br />

Risikoanalyse nachweisen, dass die Dauer, die Einrichtungen und die<br />

Umstände des Zugangs ins Freie hinsichtlich der Einschleppung von<br />

Krankheiten in den Bestand keine Gefahr darstellen.<br />

d) Es liegen ausführliche Informationen über die Tiere von der Geburt bis<br />

zur Schlachtung und über ihre Haltungsbedingungen gemäß Anhang II<br />

Abschnitt III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vor.<br />

e) Sofern die Tiere Einstreu erhalten, wird das Vorhandensein oder die Ein-<br />

schleppung einer Krankheit durch entsprechende Behandlung des Ein-<br />

streumaterials vermieden.<br />

f) Das Betriebspersonal erfüllt die allgemeinen Hygienebestimmungen ge-<br />

mäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.<br />

g) Es sind Verfahren zur Kontrolle des Zugangs zu den betrieblichen Ein-<br />

richtungen vorhanden, in denen Tiere gehalten werden.<br />

h) Der Haltungsbetrieb verfügt nicht über Einrichtungen für Touristen oder<br />

für Camping, es sei denn, der Lebensmittelunternehmer kann der zu-<br />

ständigen Behörde durch eine Risikoanalyse nachweisen, dass diese<br />

Einrichtungen ausreichend von den Tierhaltungseinheiten getrennt sind,<br />

so dass ein unmittelbarer und mittelbarer Kontakt zwischen Menschen<br />

und Tieren nicht möglich ist.


32<br />

i) Die Tiere haben keinen Zugang zu Müllhalden oder Hausmüll.<br />

j) Es ist ein Plan zur Bekämpfung von Schädlingen vorhanden.<br />

k) Es wird keine Silage verfüttert, es sei denn, der Lebensmittelunternehmer<br />

kann der zuständigen Behörde durch eine Risikoanalyse nachweisen,<br />

dass durch das Futtermittel keine Risiken auf die Tiere übertragen wer-<br />

den.<br />

l) Abwässer und Schlamm aus Kläranlagen werden nicht in Bereichen aus-<br />

gebracht, die den Tieren zugänglich sind, oder zur Düngung von Weide-<br />

land verwendet, auf dem zur Verfütterung bestimmte Pflanzen angebaut<br />

werden, es sei denn, diese werden in von der zuständigen Behörde als<br />

zufrieden stellend betrachteter Weise ordnungsgemäß behandelt.<br />

Am 25.09.07 wurde im Bundesanzeiger Nr. 180a die neue AVV LmH veröffentlicht.<br />

Mit der neuen Verordnung werden auf das seit dem 01.01.2006 geltende Gemein-<br />

schaftsrecht ausgerichtete Regelungen zur einheitlichen Durchführung der amtlichen<br />

Überwachung zur Einhaltung der Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen<br />

Ursprungs getroffen. Die neue Verordnung enthält Hinweise zur Auslegung des EU-<br />

Hygienepaketes für die Zulassung von Betrieben die Lebensmittel tierischen Urs-<br />

prungs gewinnen, herstellen, zubereiten, behandeln, verarbeiten oder in den Verkehr<br />

bringen. Mit der neuen Verordnung soll ein einheitliches Handeln bei den deutschen<br />

Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden. Die Forderung nach kontrol-<br />

lierter Tierhaltung und Einhaltung bestimmter Grenzwerte (Tab. 4) wurden aus dem<br />

Entwurf der AVV LmH übernommen. Im Gegensatz zum Entwurf enthält die geltende<br />

AVV LmH aber keine Vorgaben zur Zulassung zur visuellen Fleischuntersuchung<br />

mehr.


33<br />

Tabelle 4: Einteilung und Erfassung der Ausprägung der Veränderungen an<br />

Eingeweiden bei Mastschweinen (Anlage 3 zu § 8 der AVV LmH)<br />

Organ veränderter Anteil Befundkategorie Befundschlüssel<br />

Lunge (Gewebe) bis zu 10% 0 o. b. B.; PN1<br />

10% bis 30% 1 PN2<br />

über 30% 2 PN3<br />

Brustfell (anhaftende bis zu 10% 0 o. b. B; PL1.<br />

Flächen) 10% bis 30% 1 PL2<br />

über 30% 2 PL3<br />

Herzbeutel (Gewebe) nicht verändert 0 o. b. B.<br />

verändert 1 Ja<br />

Leber (Gewebe) nicht verändert,<br />

0 keine Erfassung (L1)<br />

��������������<br />

verändert<br />

> 5 Wurmknoten<br />

1 L2<br />

Mit der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Le-<br />

bensmittelhygienerechts vom 08.08.2007 wurde eine nationale Durchführungsvor-<br />

schrift zum neuen EU-Hygienerecht erarbeitet, die spezifische Hygienevorschriften<br />

für die vom EU-Recht nicht unmittelbar geregelten Bereiche und Vorschriften für die<br />

amtliche Überwachung vorsieht.<br />

Insgesamt wurden durch diese so genannte „Mantel-Verordnung“ 5 neue Verordnun-<br />

gen erlassen, 16 bestehende Verordnungen geändert, und 12 Verordnungen aufge-<br />

hoben. Sie enthält unter anderem die<br />

• Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln<br />

und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung –<br />

LMHV)<br />

• Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln<br />

und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs<br />

(Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)<br />

• Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des<br />

Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen<br />

Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)<br />

• Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von<br />

Zoonosen und Zoonoseerregern.<br />

Die Fleischhygieneverordnung wurde größtenteils aufgehoben. In Kraft sind nur<br />

noch Regelungen, die die Hausschlachtung und Jäger betreffen.


34<br />

Die Durchführungsverordnung schafft eine einheitliche Gestaltung der Erzeuger-<br />

erklärung („Information zur Lebensmittelkette“) die mit der Anlieferung der Tiere<br />

dem Schlachthof vorliegen muss. Form und Inhalt der Erklärung muss dem Mus-<br />

ter nach Anlage 7 zu § 10 Abs. 1 der Tier-LMHV entsprechen (Anlage 9.1). Nach<br />

Artikel 8 der Verordnung (EG 2076/2005) räumt die EU die Möglichkeit ein, Ab-<br />

weichend von Anhang II Abschnitt III Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004,<br />

wonach die Informationen zur Lebensmittelkette nicht später als 24 Stunden vor<br />

der Schlachtung vorliegen müssen, die Informationen dem Schlachthofbetreiber<br />

mit der Anlieferung der Tiere zu übermitteln.<br />

Die ursprünglich geplante „24-Stunden-Frist“ wurde vom Bundesrat bis Ende<br />

2009 ausgesetzt.<br />

2.8 Revisionskonzepte der Fleischuntersuchung<br />

2.8.1 Frühe Konzepte zur Revision der Fleischuntersuchung<br />

Basierend auf einer niederländischen Studie von HARBERS et al. (1991a) wurde von<br />

BLAHA (1994b) ein Konzept zur Durchführung einer tierärztlich kontrollierten und ge-<br />

setzlich geregelten alternativen Fleischuntersuchung („Alternatives Fleisch-<br />

untersuchungsprogramm“, AFUS) erstellt. Primäres Ziel war dabei die Ersetzung der<br />

traditionellen Fleischuntersuchung durch die vereinfachte (visuelle) Untersuchung auf<br />

der Grundlage der Verbesserung der Tiergesundheit in den Schweinebeständen der<br />

Herkunftsbetriebe.<br />

Es wurden folgende Prinzipien des alternativen Fleischuntersuchungsprogramms be-<br />

schrieben:<br />

• Vorselektion von Schweinen mit offensichtlichen Abnormitäten im Herkunfts-<br />

bestand durch den Landwirt (Primärerzeuger).<br />

• Schlachttieruntersuchung bei Anlieferung am Schlachthof nach geltendem Le-<br />

bensmittelrecht.<br />

• Separate Schlachtung von Schweinen, die bei der Vorselektion oder der<br />

Schlachttieruntersuchung auffällig werden.<br />

• Visuelle Fleischuntersuchung der für das AFUS zugelassenen Schweine.<br />

• Aussonderung von auffälligen Schlachtkörpern nach der visuellen Untersu-


35<br />

chung zu einer gründlichen Nachuntersuchung (Inzision, Palpation und weiter-<br />

führende Untersuchungen).<br />

• Erfassung von Befunddaten.<br />

• Rückmeldung von Befunden, die für die Herdengesundheit relevant sind, an<br />

den Primärproduzenten.<br />

• Errichtung eines Kontrollsystems, mit dem die Einhaltung der Bedingung zur<br />

Teilnahme am AFUS überwacht wird. (BLAHA 1994b).<br />

Zusätzliche Forderungen waren:<br />

• Erbringung von Vorleistungen im Sinne der Erhaltung der Tiergesundheit<br />

durch die landwirtschaftlichen Betriebe.<br />

• Dokumentation von Informationen bezüglich der Herdengesundheit sowie Er-<br />

gebnisse der Vorselektion.<br />

• Regelmäßige tierärztliche Bestandsbetreuung.<br />

• Zweistufige Grenzwerte für verschiedene Prozess-Stufen, (z. B. Mortalität,<br />

Vorselektion, Organbefunde).<br />

Das von BLAHA (1994b) vorgeschlagene Konzept zur AFUS wird von verschiedenen<br />

Autoren kritisch bewertet.<br />

Ein Hauptkritikpunkt ist, dass sich die tierärztliche Aufgabe von einer Kontrolle des<br />

Endprodukts zu einer „Kontrolle der Eigenkontrolle in Herkunftsbeständen und<br />

Schlachtbetrieben“ entwickelt und die eigentliche Rolle des Tierarztes zurück-<br />

gedrängt wird (FEHLHABER 1994; MALLA 1995; GRAF 1996).<br />

GRAF (1996) weist zudem auf die Gefahr hin, dass sich Landwirte bei der Vorselek-<br />

tion der Schlachttiere in Eigenverantwortung unter ökonomischem Druck nicht an die<br />

Prinzipien der Lebensmittelsicherheit halten würden. Bemängelt werden auch<br />

Schwächen in der logistischen Planung, nach der es jederzeit möglich sein sollte,<br />

von der alternativen, zur traditionellen Fleischuntersuchung zurückzukehren.<br />

REUTER (1995) kritisiert die mangelnde Erfahrung bezüglich des Vergleichs der vi-<br />

suellen gegenüber der traditionellen Fleischuntersuchung.<br />

Wie bereits mehrfach dargelegt, bilden optimale Voraussetzungen zur Produktion<br />

gesunder Tiere die Voraussetzung für die vereinfachte Fleischkontrolle (REUTER<br />

und STOLLE 1974, GERIGK 1986, STOLLE 1986). In diesem Zusammenhang muss


36<br />

erwähnt werden, dass innerhalb gesunder Bestände der Einsatz von Arzneimitteln<br />

nur im Falle von Einzelerkrankungen erforderlich ist. Rückstandsanreicherungen im<br />

Fleischprodukt werden dadurch minimiert. Somit kann eine entsprechend erweiterte<br />

Kontrolle am Schlachthof entfallen (BLAHA und NEUBRAND 1994).<br />

Gemäß bestehender Rechtsvorschriften (Richtlinie 64/433/EWG) ist das Fleisch<br />

sämtlicher suszeptibler Tiere auf Trichinellen zu untersuchen. Nach den neuen<br />

Rechtsvorschriften wird es möglich sein, Schweine, die aus Beständen oder Regio-<br />

nen stammen die Trichinella-frei eingestuft wurden, von der Untersuchung auszu-<br />

nehmen.<br />

Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren ist<br />

die Trichinella-freie Schweineproduktion zwar möglich, doch kann es keine<br />

Trichinella-Freiheit in geografischen Gebieten geben. Das Nicht-Vorliegen von<br />

Trichinella bei wildlebenden Tieren ist kaum nachzuweisen. Aufgrund der<br />

Globalisierung von Handel, Verkehr u. Tourismus besteht ein anhaltendes Risiko,<br />

dass Trichinella in Trichinella-freie Gebiete eingeschleppt werden könnte. Auf drei<br />

Inseln (Irland, Korsika, Sardinien), die vorher als Trichinella-frei galten, konnten<br />

Trichinella-Infektionen nachgewiesen werden. Falls die Untersuchungen von<br />

Schlachtschweinen auf Trichinella eingestellt werden, bleibt das Risiko für die<br />

öffentliche Gesundheit nicht unbedeutend (EFSA 2005).<br />

Zur Vermeidung eines erhöhten Verbraucherrisikos bei der Durchführung der<br />

alternativen bzw. vereinfachten Fleischuntersuchung ist ein Qualitäts-<br />

managementsystem („Integriertes Qualitätslenkungssystem“) zwischen allen<br />

Produktionsbeteiligten (Primärproduzent, Veterinärmediziner im Herkunftsbetrieb und<br />

am Schlachthof, Endproduktkontrolle) zwingend erforderlich (NORDHUIZEN et al.<br />

1994, ILLIES 1996).<br />

2.8.2 Risikoorientierte Fleischuntersuchung<br />

Die risikoorientierte Fleischuntersuchung berücksichtigt alle Erzeugerstufen von der<br />

Primärproduktion bis zur Produktverarbeitung unter dem Aspekt der Verbesserung<br />

der Lebensmittelsicherheit (INGWERSEN 1995, BERENDS et al. 1996a). Dabei wird<br />

eine bessere Kooperation und Koordinierung zwischen den verschiedenen Bereichen<br />

des Veterinärwesens (Überwachung im Bestand und Fleischuntersuchung am Band)<br />

gefordert (INGWERSEN 1995).


37<br />

Durch die Codex Alimentarius Commission wird die risikobasierte Fleischuntersu-<br />

chung wie folgt charakterisiert (CODEX ALIMENTARIUS 2002):<br />

• Entwicklung und Anwendung organoleptischer Untersuchungen und Tests,<br />

welche die Beherrschung von Gefahren und Risiken, die mit makroskopisch<br />

erkennbaren Abnormalitäten einhergehen, ermöglichen.<br />

• Anpassung von Untersuchungsprozeduren an das Spektrum und die Präva-<br />

lenz von Krankheiten und Defekten, die in einer bestimmten Schlachttierpopu-<br />

lation vorkommen. Dabei sind Gattung, Alter, Herkunftsregion und das Hal-<br />

tungssystem in der Primärproduktion zu berücksichtigen.<br />

• Bevorzugen von Prozeduren, die die Gefahr einer Kreuzkontamination mini-<br />

mieren, einschließlich rein visueller Untersuchungen, wenn dies durch eine<br />

Risikobewertung gerechtfertigt erscheint.<br />

• Inspektion von Tierkörperteilen, die nicht für den menschlichen Verzehr geeig-<br />

net sind, nur im Falle einer Indikatorfunktion für verzehrbare Gewebe.<br />

• Besonders gründliche organoleptische Untersuchung des gesamten Tierkör-<br />

pers, wenn bei der Routineuntersuchung an einem Tierkörperteil Hinweise auf<br />

eine generalisierte Erkrankung nachweisbar sind.<br />

• Abschaffung traditioneller Prozeduren, bei denen wissenschaftlich nachgewie-<br />

sen ist, dass sie ineffektiv oder kontraproduktiv bezüglich der Lebensmittelsi-<br />

cherheit sind, z. B. Routine-Inzision der Lymphknoten bei jungen Tieren.<br />

• Anwendung zusätzlicher risikobasierter Untersuchungen, wenn lebende Tiere<br />

in einem diagnostischen Test positiv reagierten.<br />

• Nutzung von Laboruntersuchungsmethoden für Gefahren, die bei einer orga-<br />

noleptischen Untersuchung nicht erkannt werden können, z. B. Trichinella<br />

spp. chemische Rückstände und Kontaminanten.<br />

• Vorschriften zur Durchführung organoleptischer Untersuchungen, bei denen<br />

ein risikobasierter Ansatz ersichtlich ist.<br />

• Integration von HACCP-Plänen (s. Kap. 2.9.1) und anderen Prozesskontroll-<br />

systemen in die amtliche Untersuchung<br />

• Gezielte Anpassung der Untersuchungsprozeduren für jede Schlacht-<br />

tierlieferung anhand von Informationen aus dem Herkunftsbestand (Primär-<br />

produzent).<br />

• Rückmeldung von Informationen durch den amtlichen Tierarzt am Schlachthof


38<br />

an die Herkunftsbetriebe, um einen Prozess der kontinuierlichen Verbesse-<br />

rung bezüglich Sicherheit und Schlachttauglichkeit zu erreichen.<br />

Grundlage für die risikoorientierte Fleischuntersuchung bildet die Analyse von Infor-<br />

mationen aus der Lebensmittelkette und die Einteilung von Lieferpartien in verschie-<br />

dene Risikoklassen (STÄRK 2000, PÖCKER et al. 2004). In Abhängigkeit von der<br />

Einstufung in Risikoklassen soll entschieden werden, ob die Tiere einer visuellen<br />

(vereinfachten), herkömmlichen bzw. traditionellen oder verdachtsbedingt erweiterten<br />

Kontrolle bei der Fleischuntersuchung unterzogen werden (HATHAWAY und<br />

MCKENZIE 1991, STÄRK 2000, PÖCKER et al. 2004). Die risikoorientierte Fleisch-<br />

untersuchung sollte mit der veterinärmedizinischen Begutachtung der Schlachttiere<br />

im Herkunftbetrieb beginnen (REUTER und STOLLE 1974). Zu berücksichtigen ist<br />

dabei auch der ökonomische Aufwand für erweiterte Untersuchungsmethoden. Durch<br />

aktive Mitwirkung der Primärproduzenten bei der Gesunderhaltung der Tierbestände<br />

im Sinne der Lebensmittelsicherheit können die Kosten der amtlichen Fleischunter-<br />

suchung gesenkt werden (HATHAWAY und MCKENZIE 1991).<br />

2.8.2.1 Visuelle Fleischuntersuchung<br />

Die visuelle Fleischuntersuchung ist Bestandteil der risikoorientierten Fleisch-<br />

untersuchung. Sie bietet den Vorteil der Verringerung bzw. Vermeidung von Kreuz-<br />

kontaminationen durch Palpation und Inzision. Allerdings erfordert die rein visuelle<br />

Fleischuntersuchung Vorleistungen der Produzenten auf den Ebenen der Primärpro-<br />

duktion, des Schlachthofes und der amtlichen Fleischuntersuchungsstelle<br />

(SCHRUFF et al. 2007).<br />

Voraussetzungen sind optimale hygienische Bedingungen in den Betrieben sowie<br />

eine standardisierte Schlachttechnologie und -logistik. Des Weiteren ist ein risiko-<br />

orientiertes „Havariekonzept“ des Schlachthofs für den Fall Bedingung, dass sich ei-<br />

ne zur visuellen Fleischuntersuchung zugelassene Tierlieferung im Schlachtprozess<br />

als nicht geeignet erweist.<br />

Auf der Grundlage der Frischfleischrichtlinie (RL 64/433/EWG, Artikel 17) wurde<br />

1993 ein Vorschlag zur Modernisierung der Fleischuntersuchung im internationalen<br />

Maßstab erbracht. Basis ist dabei die Vorselektion der Tiere im Herkunftsbestand,<br />

d.h. beim Primärproduzenten. Schlachtschweine, bei denen keine offensichtlichen


39<br />

Mängel festgestellt werden, sollen demzufolge einer rein visuellen Fleischuntersu-<br />

chung unterzogen werden (SNIJDERS et al. 1993).<br />

Die Effektivität der visuellen Fleischuntersuchung wurde im europäischen Raum in<br />

mehreren Studien gegenüber der traditionellen Methode vergleichsweise geprüft. In<br />

Deutschland wurde von BANDICK et al. (1997) die visuelle Fleischuntersuchung der<br />

traditionellen Methode gegenübergestellt. Im Ergebnis ergab sich eine gleicherma-<br />

ßen geringe Sensitivität für beide Untersuchungstechniken.<br />

„In Anbetracht aller Gegebenheiten wird die optische (visuelle) Untersuchung als ein-<br />

setzbares Instrumentarium für die Erkennung der derzeit auftretenden Mängel ange-<br />

sehen. Eine Beschränkung auf die optische Methode wird nicht befürwortet. Empfoh-<br />

len wird die Entbindung der Untersuchungstechnik aus der Rechtsmittelbarkeit“<br />

(BANDICK et al. 1997).<br />

Untersuchungen von FRIES (2001) belegen anhand einer Auflistung aller regelmäßig<br />

bei der traditionellen Fleischuntersuchung erhobenen Befunde, dass vierzehn von<br />

fünfzehn für die menschliche Gesundheit relevanten Merkmalen durch Adspektion<br />

und acht ausschließlich durch Adspektion erkannt werden. Lediglich die Lymphade-<br />

nitis caecosa ist nicht durch Adspektion diagnostizierbar.<br />

HARBERS et al. (1991a) führten in den Niederlanden eine Studie durch, innerhalb<br />

welcher die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungsmethoden miteinander<br />

verglichen werden:<br />

• Visuelle Fleischuntersuchung<br />

• Traditionelle Methode nach den geltenden Rechtsvorschriften (Adspektion,<br />

Palpation, Inzision)<br />

• Erweiterte traditionelle Methode<br />

Spezifität und Sensitivität der visuellen und traditionellen Fleischuntersuchung unter-<br />

schieden sich dabei nicht signifikant voneinander, waren aber bei beiden Methoden<br />

sehr niedrig. Die Autoren fordern daher vor der Einführung eines alternativen<br />

Fleischuntersuchungssystems eine Risikobewertung.<br />

MOUSING et al. (1995) befürworten in einer dänischen Studie aus den bereits o. g.<br />

Gründen die visuelle Fleischuntersuchung:


• Verringerung der Gefahr der Kreuzkontamination am Schlachtband<br />

40<br />

• Kostensenkung für die amtliche Fleischuntersuchung<br />

Freie Ressourcen der amtlichen Überwachung können im Rahmen von Hygiene-<br />

maßnahmen und Überwachungsprogrammen eingesetzt werden.<br />

Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass 52 von 58 Befunden in der traditionellen<br />

Fleischuntersuchung mit größerer Sicherheit erfasst wurden als mit der visuellen Me-<br />

thode. MOUSING et al. (1995) führen dies unter anderem darauf zurück, dass inner-<br />

halb des Versuchsaufbaus nicht veränderte Tierkörper und Organe keiner Registrie-<br />

rungspflicht unterlagen und somit Veränderungen von den Inspektoren wahrgenom-<br />

men werden konnten, ohne dies jedoch zu dokumentieren. Die Autoren der Studie<br />

fordern daher für die Einführung der visuellen Fleischuntersuchung die obligatorische<br />

Registrierung aller Tierkörper durch das amtliche Untersuchungspersonal.<br />

Daher sollten Defizite einer visuellen Fleischuntersuchung den positiven Effekten kri-<br />

tisch gegenübergestellt und bewertet werden.<br />

BETTINI et al. (1996) veröffentlichten eine italienische Studie an 4300 Schlacht-<br />

schweinen zum Vergleich der traditionellen mit der visuellen Fleischuntersuchung.<br />

Die Autoren belegen, dass von 26 registrierten Befunden bei 20 die traditionelle Me-<br />

thode eine signifikant höhere Sensitivität aufwies.<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 1244/2007 präzisiert die Bestimmungen für eine risikoba-<br />

sierte Fleischuntersuchung ohne Anschnitte wie folgt.<br />

Gemäß der seit dem 1. Januar 2006 geltenden Verordnung (EG) Nr. 854/2004 ist in<br />

Anhang I Abschnitt IV Kapitel IV Teil B Nr. 2 festgelegt, dass die zuständige amtliche<br />

Fleischuntersuchungsstelle die Fleischuntersuchung bei Mastschweinen auf eine Be-<br />

sichtigung beschränken kann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (BFR 2007):<br />

1. Der Lebensmittelunternehmer stellt sicher, dass die Schlachttiere gemäß der<br />

Anlage zum Anhang der VO (EG) Nr. 854/2004 unter kontrollierten Bedingun-<br />

gen gehalten wurden und aus integrierten Produktionssystemen stammen.<br />

2. Der Lebensmittelunternehmer nimmt die Übergangsregelungen hinsichtlich<br />

der Informationen zur Lebensmittelkette gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG)<br />

Nr. 2076/2005 nicht in Anspruch.<br />

3. Die zuständige Behörde überwacht eine angemessene Anzahl an Tieren, bei


41<br />

bestehenden Lebensmittelsicherheitsrisiken im Haltungsbetrieb, regelmäßig<br />

serologisch und/oder mikrobiologisch oder ordnet diese Überwachung an.<br />

2.8.2.2 Herkunftsbetriebe - Primärproduktion<br />

Die Fleischuntersuchung darf sich nicht auf routinemäßige veterinärmedizinische<br />

Kontrollen der noch lebenden Tiere sowie die Untersuchung der Schlachtkörper am<br />

Schlachthof beschränken. Die Basis für den Verbraucherschutz, d.h. für die Gesund-<br />

heit des Konsumenten als Endglied der Lebensmittelkette, bildet die Gesunderhal-<br />

tung der Tiere im Herkunftsbetrieb als „praktische Gesundheitsprophylaxe für den<br />

Menschen“ (BARTELS 1962, GINSBERG 1965).<br />

Die Forderung nach gesunden Tierbeständen ist nicht allein eine Bedingung für eine<br />

effiziente Tierhaltung, sondern sie stellt auch eine Notwendigkeit aus der Sicht des<br />

Tierschutzes, des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und einer wirtschaftlichen<br />

Vermarktung dar (BOSTELMANN 2000).<br />

Die meisten lebensmittelbedingten Infektionen werden durch Mikroorganismen, Viren<br />

oder Parasiten verursacht. Primäre Infektionsquellen sind das Tierfutter (initialer Be-<br />

fall von Futterpflanzen) sowie die Kontamination des Fleisches während der Gewin-<br />

nung nach der Untersuchung am Schlachthof, insbesondere durch Palpation und In-<br />

zision, sowie die Verarbeitung zum Endprodukt („Handling“) (SINELL 1995, BERG-<br />

ANN 2002).<br />

Durch die veterinärmedizinische Beurteilung des Gesundheitsstatus der Tierbe-<br />

stände, bereits innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe (Primärerzeuger), können<br />

Zoonosen besser diagnostiziert und kontrolliert werden (BLACKMORE 1983).<br />

Zusammen mit dem Landwirt trägt der Tierarzt die Verantwortung für die Tierge-<br />

sundheit und das Erzielen einer hohen Produktqualität (BOLLWAHN 1995).<br />

Dabei spielen die Weitergabe von Informationen an den amtlichen Tierarzt durch den<br />

Landwirt oder Erzeugerbetrieb (GOODHAND 1983, SNIJDERS et al. 1989) bzw. die<br />

Datenerfassung im Rahmen einer amtlichen Schlachttieruntersuchung im Bestand<br />

eine wesentliche Rolle (GROSSKLAUS 1989).<br />

Im Gegenzug ist die Bereitstellung von Informationen zum Erhalt der Tiergesundheit<br />

an die Erzeugerbetriebe essentiell (SNIJDERS et al. 1989). Dies bedeutet, dass die<br />

Primärproduzenten in jeglicher Hinsicht aktiv in die Förderung gesundheitsprophy-<br />

laktischer Maßnahmen für Mensch und Tier einbezogen werden müssen.


42<br />

Die Rückmeldung der Befunddaten ist für ADAM (1999) ein wesentliches Instrument<br />

zur Prozesssteuerung, das zur Optimierung der Produktionsbedingungen, der<br />

Tiergesundheit und damit der ökonomischen Leistungsfähigkeit genutzt werden<br />

kann. Dies ermöglicht den Betrieben eine frühzeitige Erkennung von subklinischen<br />

Gesundheitsproblemen und stellt somit ein notwendiges Mittel zur<br />

Gesundheitsüberwachung der Schweinebestände dar (MÄHLMANN 1996).<br />

Nach SINELL (1995) sollten Vorbeugung und Kontrolle drei Bereiche umfassen:<br />

• Primärproduktion im Erzeugerbetrieb<br />

• Praktiken der Lebensmittelherstellung am Schlachthof<br />

• Fortbildung/Schulung auf allen Ebenen der Lebensmittelkette<br />

Dies erfordert die Erfassung und Weiterleitung von Informationen und Daten auf allen<br />

Produktionsstufen (LOGTESTIJN 1984).<br />

Nachfolgend sollen Auszüge aus der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europä-<br />

ischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von<br />

Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseer-<br />

regern zusammenfassend dargelegt werden:<br />

Seuchenhygienische Maßnahmen innerhalb des Agrarsektors dienen der stetigen<br />

Verbesserung des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier innerhalb der Eu-<br />

ropäischen Gemeinschaft.<br />

Der Schutz der menschlichen Gesundheit vor Krankheiten und Infektionen, die direkt<br />

oder indirekt zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können (Zoonosen),<br />

hat dabei oberste Priorität.<br />

Neben durch Lebensmittel übertragbaren Zoonosen, die beim Menschen Krankheits-<br />

zustände hervorrufen, sind auch wirtschaftliche Verluste im Rahmen der Lebensmit-<br />

telerzeugung und der Lebensmittelindustrie zu berücksichtigen.<br />

Auf der Ebene der Primärproduktion auftretende Zoonosen müssen angemessen be-<br />

kämpft werden, um zu gewährleisten, dass die Ziele dieser Verordnung erreicht wer-<br />

den. Jedoch ist im Fall einer Primärproduktion, die zur direkten Abgabe kleiner Men-<br />

gen von Primärprodukten durch die Lebensmittelunternehmer, die diese Produkte<br />

herstellen, an den Endverbraucher oder an Geschäfte vor Ort, die öffentliche Ge-<br />

sundheit durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu schützen. Dazu ist eine enge


43<br />

Zusammenarbeit auf Informationsaustauschbasis zwischen Erzeuger und Verbrau-<br />

cher erforderlich.<br />

2.8.2.3 Entscheidungsmodelle auf EDV-Basis<br />

Als Alternative zur schriftlichen Dokumentation bieten online abrufbare Datenbank-<br />

systeme den Vorteil der Informationsverdichtung. Die Daten können der Fragestel-<br />

lung entsprechend aufbereitet werden (PÖCKER et al. 2004).<br />

Das von HABTEMARIAM und CHO (1983) entwickelte computergestützte Modell zur<br />

Erleichterung der veterinärmedizinischen Entscheidungsfindung hatte das Ziel, dem<br />

amtlichen Tierarzt Informationen zugänglich zu machen, die eine Entscheidung über<br />

die zu wählende Untersuchungsmethodik (traditionell oder reduziert) ermöglichen.<br />

Das Modell beinhaltet, unter der Voraussetzung kontrollierter Haltungsbedingungen,<br />

nach einer Probennahme in der Herde eine Voraussage über den Gesundheitsstatus<br />

der Gruppe vor deren Verbringung an den Schlachthof treffen zu können. Dazu wur-<br />

den von HABTEMARIAM und CHO (1983) alle möglichen Einflüsse während der<br />

Mast und Aufzucht untersucht. 141 Variablen wurden definiert und aus diesen mittels<br />

Regressionsanalyse das beste Vorhersagemodell entwickelt.<br />

1996 wurde im Rahmen des deutschen Forschungsprojekts "Vergleichende Untersu-<br />

chungen zur Aussagekraft der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung und<br />

einer alternativen Erhebungstechnik an Schlachtschweinen im niederrheinischen<br />

Raum" (Leiter: Prof. Dr. R. Fries, Bonn) vom Leiter des Institutes für Biometrie und<br />

Informationsverarbeitung am Fachbereich Veterinärmedizin der FU Berlin (Prof.<br />

Weiß) erstmals der Einsatz eines EDV-orientierten Tierarztes zur Entwicklung eines<br />

Programms zur Erfassung und orientierenden Auswertung fleischhygienischer Daten<br />

initiiert. Dabei entstand das Programm BioMeat © zur computergestützten Erfassung<br />

und orientierenden Erstauswertung fleischhygienischer Daten (SOMMERER 2006).<br />

IT-Systeme bieten, wie bereits erwähnt, die Möglichkeit der landesweiten informati-<br />

onsrelevanten Datenübermittlung zwischen allen Ebenen der Lebensmittelerzeu-<br />

gung. Bei professionellem Support sind sie letztlich als zeit- und kostengünstig ein-<br />

zuschätzen, erfordern jedoch genau in diesem Zusammenhang eine disziplinierte<br />

Datenbankpflege.


44<br />

2.8.3 Der Untersuchungsgang in der amtlichen Fleischuntersuchung nach der<br />

FlHV und der VO (EG) 854/2004<br />

Seit dem 1. Januar 2006 ist es durch die VO (EG) Nr. 853/2004 und VO (EG)<br />

Nr.854/2004 vorgeschrieben, das bisherige auf die immer gleiche Untersuchung der<br />

einzelnen Schlachtkörper gerichtete Verfahren, auf eine risikoorientierte Schlachttier<br />

und Fleischuntersuchung umzustellen; wobei Informationen aus der Primärproduk-<br />

tion für eine zielgerichtete Untersuchung von Schlachtpartien genutzt werden<br />

(BLAHA et al. 2007).<br />

In Anhang I, Abschnitt IV, Kapitel IV, B 2 wird der zuständigen Behörde die<br />

Möglichkeit eingeräumt, in bestimmten Fällen von dem Untersuchungsgang für<br />

Hausschweine abzuweichen (Tab. 5). Die zuständige Behörde kann auf der Grund-<br />

lage epidemiologischer oder anderer Daten des Betriebes entscheiden, dass<br />

Mastschweine, die seit dem Absetzen in kontrollierter Haltung in integrierten Produk-<br />

tionssystemen gehalten wurden, in einigen oder allen genannten Untersu-<br />

chungsschritten lediglich einer Besichtigung unterzogen werden. Auf die<br />

Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes kann während der Schlachtung verzichtet<br />

werden, wenn ein amtlicher Fachassistent die Untersuchung durchführt (KLEIN et al.<br />

2005).


45<br />

Tabelle 5: Amtliche Fleischuntersuchung beim Hausschwein einschließlich<br />

Wildschweine in Gatterhaltung (KLEIN et al 2005)<br />

Organsystem / Körperregion<br />

Untersuchungsanweisung<br />

Bemerkungen, Wegfall und Änderungen nach<br />

VO(EG)854/2004<br />

Muskulatur A<br />

Muskelflächen, freigelegt A 1)<br />

Zwerchfell A 1) 1) systematische Untersuchung auf<br />

Fett-, Bindegewebe A Zysticerkose<br />

Brust-, Bauchfell A<br />

Knochen, Brustbein, gespaltene<br />

Wirbelsäule<br />

A<br />

Rachen A<br />

Maul-, Rachenschleimhaut A<br />

Mandeln A/entfernen* * Fällt weg<br />

Kehlgangs-Lnn. I/A<br />

Schlundkopf-Lnn. P/vI* * Fällt weg<br />

Ohrgrund P/vI* * Fällt weg<br />

Ohrspeicheldrüsen-Lnn. -<br />

Nieren 2) A/vI 2) Zuchtschweine: Ausschluß vom mensch-<br />

Nieren-Lnn. vI lichen Verzehr<br />

oberflächliche Leisten-Lnn./Eber -<br />

Haut / Körperoberfläche 3) A 3) auf Injektionsstellen<br />

Gesäuge A<br />

Gesäugeleisten-Lnn. A/I 4) 4) bei Sauen<br />

Gelenke A/P 5) /vI 5) 5) nur bei jungen Tieren<br />

Nabelgegend 5) A/P/vI<br />

Kopf A<br />

Zunge A 6) 6) systematische Untersuchung auf<br />

Kehlkopfmuskulatur A 6) Zystizerkose<br />

Speiseröhre A<br />

Lungenwurzel-Lnn. P<br />

Mittelfell-Lnn. P<br />

Luftröhre A/I<br />

Hauptluftröhrenäste I/A<br />

Lunge A/P/I 7)8) 7) Anschnitt im unteren Lungendrittel<br />

Herzbeutel A 8) nicht bei Ausschluß vom menschl. Verzehr<br />

Herz 6) A/I 9) 9) 1 Längsschnitt zur Kammeröffnung und<br />

Blut A/P Scheidenwanddurchtrennung<br />

Leber 2) A/P 2) Zuchtschweine: Ausschluß vom menschl.<br />

Gallenblase A* Verzehr


46<br />

Milz A/vP<br />

Magen / Darm / Gekröse A<br />

Leber-Lnn. A/P<br />

Magengegend-Lnn. A/P/vI<br />

Bauchspeicheldrüsen-Lnn. A<br />

Gekröse-Lnn. A/P/vI<br />

Geschlechtsorgane (Genitalien) A<br />

Harnblase A* * Fällt weg<br />

Legende zur Tabelle 4<br />

A = Adspektion = Untersuchung durch Augenschein<br />

P = Palpation = Untersuchung durch Befühlen und Durchtasten<br />

I = Incision = Untersuchung durch Einschnitt<br />

v = Verdacht = Untersuchung im Verdachtsfall<br />

Lnn. = Lymphonodii = Lymphknoten<br />

FlHV = Fleischhygieneverordnung zum Fleischhygienegesetz<br />

A 4) = fortlaufende Ziffer mit Bezug zur entsprechenden Bemerkung<br />

6) A/I = Ziffer mit Bezug auf beide Untersuchungsanweisungen<br />

A/P/I 8) = Ziffer mit Bezug nur auf Inzision


47<br />

2.9 Risikoanalyse in der Fleischuntersuchung<br />

2.9.1 Der „Risikobegriff“<br />

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist Risiko als die Wahrscheinlichkeit definiert,<br />

mit der eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder eine andere festgestellte<br />

Gefahr eintritt (BLAHA 1999) oder ein positiver Einfluss ausgeschlossen wird. Ein so<br />

genanntes „Risiko“ schließt in jedem Fall Unsicherheitsfaktoren ein (EDWARDS et al.<br />

1997).<br />

Risikovermeidung beinhaltet Maßnahmen zur Risikokontrolle (HATHAWAY 1991).<br />

Nach STARR et al. (1976) werden vier Typen von Risiko unterschieden:<br />

• Das reale Risiko, bei dem erst in der Zukunft Aussagen getroffen werden kön-<br />

nen.<br />

• Das statistische Risiko, welches sich aus retrospektiven Daten errechnet.<br />

• Das prädiktive Risiko: Dieses wird mit Hilfe analytischer Modelle ermittelt.<br />

• Das angenommene Risiko, das intuitiv und subjektiv wahrgenommen wird.<br />

Ein grundsätzliches Problem bei der Risikoschätzung über die Lebensmittelkette ist<br />

der Mangel an Daten. Die formale Risikoschätzung nach den Richtlinien des Codex<br />

Alimentarius soll als Basis zur Findung von Entscheidungen dienen, die es ermögli-<br />

chen, die identifizierte Gefahr zu beherrschen. Codex zielt hauptsächlich auf die Be-<br />

schreibung oder Charakterisierung des Risikos, weniger darauf, Daten für die Ent-<br />

scheidungsfindung zu liefern. Die Ergebnisse von Risikoschätzungen über die ge-<br />

samte Lebensmittelkette sind jedoch im Regelfall unrealistisch und können nur ein-<br />

geschränkt als Entscheidungsbasis herangezogen werden (BROWN 2002).<br />

Effektive mikrobiologische Risikobewertung wird behindert durch<br />

• die Unsicherheit (i.d.R. den Mangel an relevanten Daten)<br />

• die Variabilität (z. B. deuten verfügbare Daten an, dass die Variabilität einer<br />

Eigenschaft ihre effektive Schätzung limitiert)<br />

• Verfügbarkeit (die Daten oder Schlussfolgerungen sind nicht in einer Form<br />

verfügbar, die ihren Gebrauch durch die Entscheidungsträger ermöglicht)<br />

• Missbrauch/Kommunikationsprobleme (z. B. Risikobewertungen werden nicht<br />

klar und unmissverständlich präsentiert )


2.9.2 Risikofaktoren<br />

48<br />

Die Einschätzung der Risikofaktoren für die Lebensmittelsicherheit ergibt sich aus<br />

der amtlichen Fleischuntersuchung durch Registrierung verschiedener erkrankungs-<br />

bedingter Veränderungen an Organen oder Tierkörpern. Die Befunderhebung ist in<br />

Deutschland bisher nicht standardisiert. Risikovoraussagen sind durch Nutzung ak-<br />

tueller Informationen seitens des Primärproduzenten (BLAHA 1994b) sowie der Ana-<br />

lyse der Historie eines Betriebes anhand retrospektiver Daten (SNIJDERS et al.<br />

1989, HARBERS et al. 1991b) bzw. mittels Kombination der Bewertungskriterien<br />

(PÖCKER et al. 2004, MEEMKEN 2006) theoretisch möglich.<br />

ELLERBROEK (2006) führt relevante Gefahren für den Verbraucherschutz durch<br />

Fleisch und Fleischwaren auf:<br />

1. Mikrobiologische Gefahren:<br />

• Krankheits- und Verderbniserreger<br />

• Mikrobielle Toxine, biogene Amine<br />

• Antibiotika-resistente Keime<br />

2. Sonstige biologische Gefahren:<br />

• Parasiten<br />

• Übertragbare spongiforme Enzephalopathien<br />

• Gentechnisch veränderte Organismen (unter Vorbehalt)<br />

3. Chemische Gefahren:<br />

• Chemische Rückstände (Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel)<br />

• Kontaminanten (z. B. Dioxine, PCBs)<br />

• Technologisch bedingte Gefahren (z. B. Acrylamid)<br />

4. Physikalische Gefahren:<br />

• Fremdkörper (z. B. Metalle, Glas, Steine)<br />

2.9.3 Konzepte zur Umsetzung der risikoorientierten Fleischuntersuchung<br />

Die Risikoanalyse als zyklischer Prozess (BERENDS et al. 1996a) ist die Basis eines<br />

modernen Fleischuntersuchungskonzepts (EDWARDS et al. 1997).


49<br />

Die Codex Alimentarius Commission erstellte Standards für Risikoanalysen (CODEX<br />

ALIMENTARIUS 1991). Danach setzt sich eine Risikoanalyse aus drei Bestandteilen<br />

zusammen: Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation (HA-<br />

THAWAY und RICHARDS 1993).<br />

1. Risikobewertung: Wissenschaftlich fundierte Einschätzung, wie wahrscheinlich<br />

und wie schwerwiegend das Auftreten einer definierten Gefahr ist. Die Frage, wel-<br />

ches Risiko akzeptabel ist, steht dabei im Vordergrund.<br />

2. Risikomanagement: Entscheidungsprinzip über die Ergreifung von Maßnahmen<br />

im Falle des Auftretens einer definierten Gefahr. Beim Risikomanagement im ge-<br />

sundheitlichen Verbraucherschutz kann es notwendig sein, für Risiken Schwellen-<br />

werte, Null-Toleranzen oder vergleichende Risiken festzulegen. Kosten-Nutzen-<br />

Rechnungen sind hierbei auszuschließen.<br />

3. Risikokommunikation: Transparente Darstellung der Ergebnisse von Risikobe-<br />

wertung und Risikomanagement im gegenseitigen Austausch zwischen den Betroffe-<br />

nen und der Politik. (HATHAWAY und RICHARDS 1993).<br />

Bei der Durchführung der Risikoanalyse beschreiben HATHAWAY und RICHARDS<br />

(1993) drei Modelle:<br />

1. Einstufiges Modell: Hierbei werden alle Aspekte von Risikobewertung und Risi-<br />

komanagement in ein Entscheidungssystem integriert, das auf einer Kosten-Nutzen-<br />

Analyse basiert.<br />

2. Zweistufiges Modell: Dieses beinhaltet die Trennung von Risikobewertung und<br />

Risikomanagement. Die Risikobewertung folgt wissenschaftlichen Grundsätzen. Für<br />

das Risikomanagement werden praktikable Entscheidungsmodelle entwickelt, die<br />

den Begriff des „akzeptablen Risikos“ enthalten.<br />

3. Interaktives Modell der Risikoanalyse: Dieses Modell unterscheidet zwischen<br />

Risikobewertung und Risikomanagement. Für beide Prozesse gelten dieselben Ein-<br />

flüsse der Praktikabilität und politischer Entscheidungen. (SCHRUFF 2004).<br />

Eine Alternative bei der Erstellung von Risikobewertungen sind deskriptive Modelle,<br />

die ohne exakte Quantifizierung von Daten auskommen (BERENDS et al. 1993,


50<br />

SCHRUFF 2004). Die Entwicklung eines deskriptiven epidemiologischen Modells er-<br />

fordert die „Kenntnis über das Agens, sein Auftreten oder seine Abwesenheit auf be-<br />

stimmten Produktionsstufen, über Übertragungswege und Epidemiologie sowie über<br />

Dosis-Wirkungsbeziehungen“ (BEHRENDS et al. 1996, SCHRUFF 2004). Dies er-<br />

möglicht die Ausarbeitung eines hochstrukturierten Modells, welches auch Einflüsse<br />

von Qualitätssicherungsmaßnahmen aufnimmt. Die Ausgangsdaten dafür können<br />

nach BERENDS et al. (1996a) bereits vorliegenden Studien entnommen werden.<br />

Das ALARA-Model (as-low-as-reasonably-achievable) legt Grenzwerte aufgrund<br />

festgestellter Risiken für die Verbrauchergesundheit praxisbezogen fest. Dieses Mo-<br />

dell verzichtet auf die exakte Quantifizierung von Risiken und ist sensitiv für eine ge-<br />

wisse immanente Unsicherheit bei der Risikoanalyse (HATHAWAY und RICHARDS<br />

1993). Das System setzt allerdings die niedrige Prävalenz verbleibender Gefahren<br />

und die Zulässigkeit der Aussage über ein „zu vernachlässigendes Risiko“ für den<br />

Verbraucher aufgrund der Art der „Gefahr“ voraus (SCHRUFF 2004).<br />

Informationen über den Gesundheitsstatus im Herkunftsbetrieb können zur Einteilung<br />

der Tiere in Risikoklassen genutzt werden (EDWARDS et al. 1997, SMULDERS und<br />

PAULSEN 1997, FRIES 2000). Auf der Grundlage entsprechender zuverlässiger In-<br />

formationserfassung und -weiterleitung durch den Primärerzeuger und den Tierarzt<br />

könnten Tiere aus Betrieben mit niedriger Risikoklasse der vereinfachten Fleisch-<br />

kontrolle unterzogen werden.<br />

2.10 Transparenz und Informationsflüsse<br />

2.10.1 Konzepte der Prozesssteuerung<br />

Konzepte zur Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes müssen die<br />

Identifikation und Prävention von Gefahren über die gesamte Lebensmittel-<br />

produktionskette hinweg beinhalten. In der Schweinefleischerzeugung sind von ent-<br />

sprechend zu ergreifenden Maßnahmen alle Produktionsstufen von der Primärpro-<br />

duktion bis zum für den Verbraucher bestimmten Endprodukt betroffen (TULLOCH<br />

1997).


Das HACCP-Konzept<br />

51<br />

Das Hazard Analysis Critical Control Point-Konzept (HACCP-Konzept) ist ein vor-<br />

beugendes System (Präventivkonzept), das die Sicherheit von Lebensmitteln und<br />

Verbrauchern gewährleisten soll (HERD 2002).<br />

Die Prinzipien von Risikoanalyse und Risikomanagement sind die primären Elemente<br />

des HACCP-Systems (HATHAWAY und RICHARDS 1993).<br />

„Das HACCP-Konzept ist anwendbar auf alle Verfahrensabläufe beim Herstellen,<br />

Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei denen biologische, chemi-<br />

sche oder physikalische Faktoren zu einer Gefährdung des Verbrauchers führen<br />

können“ (HERD 2002).<br />

Das HACCP-Konzept wurde beginnend im Jahr 1959 in Zusammenarbeit zwischen<br />

der Raumfahrtbehörde NASA und dem amerikanischen Konzern „The Pillsbury<br />

Company“ entwickelt. Ziel war dabei die Herstellung weltraumgeeigneter, hundert-<br />

prozentig sicherer Astronautennahrung. 1971 wurde das HACCP-Konzept in den<br />

USA veröffentlicht. 1985 empfahl die US-amerikanische National Academy of Scien-<br />

ces, das Konzept anzuwenden, welches daraufhin weltweit erprobt und weiterentwi-<br />

ckelt wurde. Der von der Food and Agriculture Organization der UNO herausgegebe-<br />

ne Codex Alimentarius empfiehlt seit 1993 ebenfalls die Anwendung des HACCP-<br />

Konzeptes (HERD 2002).<br />

Das HACCP-Konzept fordert nach dem Codex Alimentarius:<br />

• Analyse aller im Verantwortungsbereichs eines Unternehmens vorhandenen<br />

Risiken für die Verträglichkeit der Lebensmittel<br />

• Überwachung der Ermittlung der für die Lebensmittel kritischen Punkte<br />

• Festlegung der Eingreifgrenzen für die kritischen Lenkungspunkte<br />

• Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der Lebensmittelsicherheit<br />

• Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen<br />

• Überprüfung der Systemeignung zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit<br />

• Dokumentation aller Maßnahmen (BLAHA 1999)<br />

Im deutschen Recht wurde das HACCP-Konzept erstmals mit der Lebensmittelhy-<br />

giene-Verordnung von 1998 verankert. Die EG-Verordnung 178/2002 sieht ebenfalls<br />

die Anwendung des HACCP-Konzeptes in allen Unternehmen, die mit der Produk-<br />

tion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln beschäftigt sind, vor.


52<br />

2006 trat das 2004 angenommene Hygienepaket der EU in Kraft. Danach dürfen nur<br />

noch Lebensmittel, welche die HACCP-Richtlinien erfüllen, innerhalb der Union ge-<br />

handelt und in die Union eingeführt werden. Dabei muss das jeweilige HACCP-Kon-<br />

zept eines Unternehmens in einer dokumentierten Version vorliegen.<br />

Wenn ein HACCP-System als wissenschaftlich basierte Prozesskontrolle parallel zur<br />

amtlichen Fleischuntersuchung praktiziert wird, kann das Risiko einer mikrobiolo-<br />

gischen Kontamination des Fleisches minimiert und der gesundheitliche Verbrau-<br />

cherschutz gewährleistet werden (HATHAWAY und MCKENZIE 1991).<br />

Die Anwendung der HACCP-Grundsätze durch die Lebensmittelunternehmer ersetzt<br />

nicht die amtlichen Kontrollen. Die Unternehmer sind insbesondere gehalten, gemäß<br />

den Gemeinschaftsregelungen oder, wenn solche Regelungen nicht bestehen, ge-<br />

mäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften mit der zuständigen Behörde zu-<br />

sammenzuarbeiten (Verordnung (EG) Nr. 852/4000).<br />

HACCP-ähnliche Konzepte in der Primärproduktion<br />

Nach STÄRK (2000) können die in der verarbeitenden Industrie angewendeten<br />

HACCP-Programme prinzipiell auch in einem Nutztierbestand umgesetzt werden.<br />

Voraussetzung ist die Identifikation und Kontrolle von für die Lebensmittelsicherheit<br />

kritischen Managementschritten.<br />

Gefahren in der Primärproduktion wie Arzneimittelrückstände und bakterielle Zoono-<br />

se-Erreger können im Rahmen von HACCP-Systemen wirksam kontrolliert werden<br />

(BLAHA 1999). Dies trifft auch auf die Etablierung von Trichinellen- und Toxoplas-<br />

men-freien Herdenbeständen zu.<br />

Basis dieses Konzepts sind folgende Punkte (BLAHA 1997):<br />

• Rückstandsvermeidungsprogramme<br />

• Produktionsstufenübergreifende Programme zur Schaffung Toxoplasma- und<br />

• Trichinella- freier Herden in Ländern und Regionen<br />

• Programme zur Reduktion von Infektionen durch Salmonellen, Yersinia ente-<br />

rocolitica, Campylobacter jejuni und Listeria monocytogenes<br />

BLAHA (1997) schlägt ein dreistufiges Kontrollsystem vor:<br />

1. Betriebliche Eigenkontrolle auf Basis eines HACCP-Konzepts<br />

2. Kontrolle und Zertifizierung der Eigenkontrollsysteme durch akkreditierte


neutrale Prüfinstitute<br />

53<br />

3. Staatliche Kontrolle der Kontrollsysteme<br />

Kettenübergreifende Qualitätssicherungssysteme<br />

Nach SCHUMACHER (2003) versteht man unter Qualitätsmanagement “aufeinander<br />

abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Quali-<br />

tät“.<br />

Nach den internationalen ISO-Normen wird Qualitätssicherung als der Teil des Qua-<br />

litätsmanagements definiert, der auf „das Erzeugen von Vertrauen darauf gewichtet<br />

ist, dass Qualitätsanforderungen erfüllt werden“ (SCHUMACHER 2003). „Ketten-<br />

übergreifende“ Systeme erfordern mehrere Erzeugungsketten und sind im Allgemei-<br />

nen auch produktionsstufenübergreifend. Grundgedanke produktionsstufenübergrei-<br />

fender Systeme zur Qualitätssicherung ist, dass die Teilnehmenden einer Erzeu-<br />

gungskette die Gesamtverantwortung für das Endprodukt teilen (TIELEN 1991).<br />

Ein kettenübergreifendes Qualitätssicherungssystem in Deutschland ist das „QS-<br />

System“.<br />

„QS“ steht für Qualität und Sicherheit. Es handelt sich um ein Qualitätszeichen, des-<br />

sen Träger die „QS-Qualität und Sicherheit GmbH“ ist. Diese wurde 2001 von Ver-<br />

bänden und Institutionen der deutschen Landwirtschaft, der Fleischproduzierenden<br />

Industrie sowie der Centralen Marketing-Gesellschaft (CMA) gegründet.<br />

Ziel des QS-Systems ist es, das Vertrauen der Verbraucher in konventionell produ-<br />

ziertes Fleisch zurück zu gewinnen und das Siegel auch für andere Lebensmittel zu<br />

vergeben.<br />

Das QS-System besteht aus einem lückenlosen Kontrollsystem entlang der gesam-<br />

ten Produktionskette vom Futtermittel bis zum Lebensmitteleinzelhandel. Dies bein-<br />

haltet Eigenkontrollen und neutrale Kontrollen durch EN 40051-akkreditierte Prüfinsti-<br />

tute (QS 2004). Die Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe am QS-System ist<br />

freiwillig. Nach einem erfolgreichen Audit durch ein Neutrales Prüfinstitut werden<br />

landwirtschaftliche Betriebe, abhängig davon, in welchem Maß sie die Vorgaben von<br />

„QS“ erfüllen, in drei QS-Kategorien (Tab. 6) eingestuft (SCHUMACHER 2003).


54<br />

Tabelle 6: Einstufung von Schweinemastbetrieben in die QS-Standards (QS<br />

2002)<br />

Einstufung Bewertung Erläuterung<br />

QS-Standard I 90-100%<br />

QS-Standard II 80-89%<br />

QS-Standard III 70-79%<br />

Keine Zulassung


55<br />

• Anzahl der an den Schlachthof gelieferten Tiere<br />

• Anzahl der behandelten und verendeten Tiere<br />

• Darstellung von Gesundheitsdefiziten<br />

• Ergebnisse tierärztlicher Untersuchungen<br />

• Verwendung von Futterzusätzen<br />

• Eingesetzte Medikamente<br />

• Ergebnisse der Vorsortierung<br />

Neben der Dokumentation im Rahmen von Eigenkontrollen steht die Übernahme von<br />

Eigenverantwortung für die Lebensmittelsicherheit seitens des Erzeugers im Vorder-<br />

grund. Er gibt dabei Garantien für Schweine, die er dem Schlachthof liefert. Diese<br />

Garantien schließen Informationen über vorausgegangene Arzneimittelbehandlungen<br />

ein und sollen sicherstellen, dass keine Tiere mit sichtbaren Abnormalitäten zur<br />

Schlachtung gelangen. Im Falle von Falschinformationen wird der Erzeuger von dem<br />

System ausgeschlossen (SNIJDERS et al. 1989).<br />

Nach REUTER und STOLLE (1974) sollten zusätzliche amtliche Schlachttieruntersu-<br />

chungen im Erzeugerbetrieb erfolgen. Sie dienen der Erfassung von Krankheiten im<br />

Bestand und somit der Risikominimierung, noch vor der Anlieferung an den<br />

Schlachthof.<br />

Von wesentlicher Bedeutung ist die Rückmeldung von Schlachtbefunden an den Er-<br />

zeugerbetrieb. Durch relevante Informationen kann die Herdengesundheit und die<br />

Effizienz der Produktion verbessert werden (EDWARDS et al. 1997, von HAMMEL<br />

und BLAHA 1993).<br />

BLAHA et al. (1994) erstellten einen Index zur Quantifizierung von Organbefunden<br />

am Schlachthof. Dieser erlaubt die Beurteilung der Herdengesundheit in Schweine-<br />

mastbetrieben. Die Rückmeldung aufbereiteter Organbefunde ermöglicht dem Pri-<br />

märproduzenten die gesundheitliche Einschätzung seines Bestandes sowie im Be-<br />

darfsfall die Ergreifung entsprechend gezielter Maßnahmen.<br />

Der Einsatz von EDV-Systemen erleichtert die Tierseuchenüberwachung prinzipiell<br />

sowie die Einschätzung der Epidemiologie relevanter Krankheiten (DUBBERT 1984).<br />

Alternativ zur Nutzung zentraler Datenbanken können kettenspezifische Informatio-<br />

nen in überbetrieblichen, unabhängigen, aber kettenspezifischen Datenbanken aus-<br />

getauscht werden (SCHULZE ALTHOFF et al. 2003).


56<br />

2.11 Tiergesundheit und Pre-Harvest Food Safety<br />

“Pre-Harvest Food Safety“ beschreibt den Anteil der landwirtschaftlichen Primärpro-<br />

duktion an der Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit des Endprodukts (BLAHA<br />

1999).<br />

Der landwirtschaftliche Herkunftsbetrieb ist primärer Bestandteil der Lebensmittel-<br />

produktionskette und trägt damit eine wesentliche Mitverantwortung für die Lebens-<br />

mittelsicherheit. Potentielle Gefahren sind dabei Umweltfaktoren, Parasiten und Hal-<br />

tungsfaktoren, die zu klinischen und subklinischen zoonotischen Infektionen bei<br />

Masttieren führen können (EDWARDS et al. 1997, STÄRK 2000). Die amtliche<br />

Überwachung sollte daher ihren Schwerpunkt auf diesen Bereich orientieren (HA-<br />

THAWAY und RICHARDS 1993, SINELL 1995), um so einen integrierten Ansatz bei<br />

risikoorientiertem Handeln zu erreichen (BERENDS et al. 1993).<br />

Das Ziel des Pre-Harvest Food Safety ist die Reduzierung von Gefahren für die men-<br />

schliche Gesundheit durch den Verzehr von Fleisch bereits in der Primärproduktion<br />

(HATHAWAY und MCKENZIE 1991). Dies kann durch die konsequente Einhaltung<br />

der „Guten Hygiene Praxis“ (GHP) und „Guten Herstellungspraxis“ (eingeschlossen<br />

„Gute Landwirtschaftliche Praxis“ und „Gute Tiermedizinische Praxis“) auf jeder Stufe<br />

der Lebensmittelkette realisiert werden (BERENDS et al. 1993, BLAHA 1997). Die<br />

GHP alleine ist kein HACCP-Konzept.<br />

Unterschiedliche Produktionssysteme, Haltungsformen, Managementfähigkeiten und<br />

Regionen führen zu unterschiedlichen Arten von Risiken und/oder unterschiedlichen<br />

Ausprägungen gleicher Risiken. So können bei einer einwandfreien seuchenhygieni-<br />

schen Stallhaltung die Risiken anders bewertet werden, als bei der Freilandhaltung.<br />

Stallklima, Hygiene und Management können auf dem Erzeugerbetrieb die<br />

Gesundheit der Tiere stark beeinflussen. Regionale Einflüsse schaffen spezifische<br />

Risiken, wie z. B. Schwermetallbelastungen durch Industrieemissionen, die stärker<br />

berücksichtigt werden müssen. Auch haben die Zulieferstrukturen der landwirt-<br />

schaftlichen Betriebe einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Qualität und<br />

Homogenität der angelieferten Schlachtschweine (BLAHA et al. 2007).<br />

BÄCKSTRÖM (1973) konnte in einer Untersuchung direkte Zusammenhänge<br />

zwischen der Herdengesundheit von Schweinen, Managementfaktoren und<br />

Haltungsformen feststellen.<br />

Stalleinrichtungen haben Einfluss auf die Verhaltensmöglichkeiten landwirtschaftli-


57<br />

cher Nutztiere und können sogar Ursachen für Verletzungen und Erkrankungen sein.<br />

Auch ist eine gute oder schlechte Hygiene von Ihr abhängig (HESSE 1999).<br />

HORSTMEYER u. VALLBRACHT (1990) sehen einen Zusammenhang zwischen der<br />

Intensivhaltung von Schweinen und dem Auftreten von Erkrankungen an den<br />

Extremitäten. So nahm der Anteil der Tiere mit Hilfsschleimbeuteln von der 1. bis zur<br />

13. Mastwoche von 7,4% auf 96,3% zu. Dieselben Untersuchungen belegen darüber<br />

hinaus eine eindeutige Beziehung zwischen dem Auftreten dieser Hilfsschleimbeutel<br />

einerseits und chronischen, schmerzhaften Krankheiten (Arthrosen) der<br />

Sprunggelenke, Stellungs- und Haltungsfehlern sowie Klauenanomalien und -<br />

schäden andererseits.<br />

Auch haben erhöhte Ammoniakkonzentrationen einen negativen Einfluss auf die<br />

Tiergesundheit, DIEKMANN et al. (1993) konnten in einer Studie nachweisen, dass<br />

Schweine die höheren Ammoniakbelastungen ausgesetzt waren, niedrigere<br />

Schlachtgewichte erreichten und vermehrt Veränderungen an den Lungen<br />

aufwiesen.<br />

Eine reizarme Umgebung fördert auch das Auftreten von Kannibalismus. Dem<br />

spielerischen Ansaugen von Ohren und Schwänzen folgt oftmals aggressives<br />

Zubeißen und Caudophagie bis hin zu schweren Verletzungen mit chronischen<br />

Entzündungen (SAMBRAUS 1992, PUTTEN 1992).<br />

2.12 Häufigkeitsbefund als Indikator für die Tiergesundheit<br />

In der vorliegenden Arbeit wurden die Lungenbefunde am Schlachthof als Indikator<br />

für die Tiergesundheit herangezogen.<br />

In einer Studie konnte BENNEWITZ (1982) belegen, dass sich die Tageszunahmen<br />

lungenkranker Schweine um 55 g verringerten, das Lebendgewicht zum Zeitpunkt<br />

der Schlachtung lag 8 kg unter dem Durchschnitt gesunder Tiere.<br />

HAMMEL u. BLAHA (1993) stellten fest, dass Tiere, die keine krankheitsbedingten<br />

Lungenveränderungen aufwiesen, ein im Durchschnitt 10 kg höheres Schlachtge-<br />

wicht hatten.<br />

Auch LIESCHKE et al. (1989) konnten deutliche Unterschiede zwischen gleich-<br />

altrigen Schweinen feststellen. Tiere die an einer Pneumonie und an einer Pleuritis<br />

erkrankt waren, erreichten ein um 13 kg geringeres Schlachtgewicht, als die<br />

lungengesunden Probanden.


58<br />

Obwohl nicht zwangsläufig ein Zusammenhang zwischen bakteriellen Erregern in der<br />

Lunge und denen im Fleisch besteht (MADERBACHER 1992), konnten FEHLHABER<br />

et al. (1992), mit zunehmendem Schweregrad der Lungenveränderungen auch<br />

vermehrt Bakterien in den Organen und im Fleisch nachweisen. Eine Ursache für<br />

eine erhöhte Passage von Enterobakterien durch die Darmschranke sehen<br />

FEHLHABER et al. (1989) in einer Schwächung des Immunsystems der erkrankten<br />

Tiere durch eine erhöhte Stressbelastung.<br />

SCHESTAKOV u. ORKIN (1987) konnten nachweisen, dass das Fleisch lungen-<br />

kranker Tiere mit erhöhtem Keimgehalt, auch in der Haltbarkeit herabgesetzt ist.<br />

In einer <strong>Dissertation</strong> belegte MINKUS (2003), das die Fleischreifung von Schweine-<br />

fleisch, das von Tieren mit hochgradigen Lungenveränderungen stammt, deutlich in<br />

Richtung DFD verschoben wird.<br />

Weiterhin führen Erkrankungen des Digestionstraktes und des Stütz- und<br />

Bewegungsapparates zu hohen Morbiditätsraten und Leistungseinbußen (GROSSE<br />

BEILAGE 1989).


3. Material und Methoden<br />

3.1 Das Pilotprojekt Emstek<br />

59<br />

Für die Untersuchungen zum Forschungsvorhaben „Praktische Umsetzung der<br />

risikoorientierten Fleischuntersuchung nach VO (EG) 854/2004“, welches durch das<br />

Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft u.<br />

Verbraucherschutz gefördert wurde, wurden parallel zur vorliegenden Studie<br />

weiterführende Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit am NFZ-Schlachthof in<br />

Emstek angefertigt.<br />

In dem Forschungsvorhaben, welches vom Institut für Lebensmittelqualität und -<br />

sicherheit der Stiftung Tierärztlichen Hochschule <strong>Hannover</strong>, und der Außenstelle für<br />

Epidemiologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule <strong>Hannover</strong> wissenschaftlich<br />

betreut wurden, wurden die Voraussetzungen für die Einführung der visuellen<br />

Untersuchung im Rahmen der risikoorientierten Fleischuntersuchung am Schlachthof<br />

der NFZ in Emstek untersucht. Ergänzend wurden mit der vorliegenden Arbeit der<br />

aktuelle Gesundheitsstatus der Schlachttiere und die vom landwirtschaftlichen<br />

Betrieb zur Verfügung gestellten Informationen erfasst und mit den<br />

Untersuchungsbefunden des Schlachthofes abgeglichen. Es sollte dabei geprüft<br />

werden, ob bei dem aktuellen Gesundheitszustand der Schlachttiere, und der<br />

vorliegenden Informationen aus der Landwirtschaft, die Bedingungen für eine visuelle<br />

Fleischuntersuchung erfüllt sind.<br />

In einer Informationsveranstaltung wurde den teilnehmenden Landwirten der zu<br />

benutzende Meldebogen (Anlage 9.2) erläutert, den sie 24 Stunden vor Anlieferung<br />

an den Schlachthof senden mussten. Die Angaben im Meldebogen wurden als<br />

Informationen aus der Lebensmittelkette nach VO (EG) Nr. 853/2004 für die<br />

Einstufung der Lieferbetriebe herangezogen. Das zuständige Veterinäramt konnte<br />

dann nach VO (EG) Nr. 854/2004 Anhang I, Kapitel IV, Abschnitt B Nr. 2<br />

entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine visuelle Fleischuntersuchung gegeben<br />

waren. Die Entscheidung für eine visuelle Fleischuntersuchung wurde in dem Projekt<br />

parallel zur traditionell durchgeführten SFU simuliert.


3.1.1 Der Schlachtbetrieb<br />

60<br />

Als Modellbetrieb wurde ein großer norddeutscher Schlachtbetrieb der Vionfood<br />

Group Hamburg AG (ehemals NFZ Norddeutsche Fleischzentrale AG) in Emstek<br />

ausgewählt. In der seit 1992 betriebenen Schlachtanlage wurden ca. 600 Schweine<br />

in der Stunde, ca. 6.000 Schweine am Tag und ca. 35.000 Schweine in der Woche<br />

geschlachtet.<br />

Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung wurde von den amtlichen<br />

Tierärzten und Fachassistenten der Fleischuntersuchungsstelle des Landkreises<br />

Cloppenburg durchgeführt. Die Abteilung Fleischhygiene des Amtes für<br />

Veterinärwesen beschäftigte in Emstek 3 hauptberufliche und 17 nebenberufliche<br />

Tierärzte, sowie 30 teilzeitbeschäftigte Fleischkontrolleure. Während der Schlachtung<br />

wurden die Untersuchungen von mindestens 12 Untersuchern im Rotationsverfahren<br />

durchgeführt und die Ergebnisse in die elektronische Befunderfassung eingegeben.<br />

Durch die in einem Chip im Schlachthaken gespeicherte Schlachtnummer konnten<br />

die Befunde den Schweinen eindeutig zugeordnet werden.<br />

3.1.2 Teilnehmende Betriebe<br />

An der vorliegenden Studie nahmen 29 Betriebe (Tab. 7) mit 88 Mastgruppen und<br />

21.869 Tieren teil. Die Betriebe hatten zwischen 240 und 1900 Mastplätze. Die<br />

Mastgruppengröße lag zwischen 80 und 700 Tieren. Die Mastgruppen wurden in<br />

mehreren Partien (2 bis 7 Schlachtgruppen) der Schlachtung zugeführt. Diese<br />

Schlachtgruppen bestanden, je nach Betriebsgröße, aus 20 bis 250 Tieren.<br />

Die teilnehmenden Landwirte kamen aus den Landkreisen Osnabrück (OS), Vechta<br />

(VEC), Oldenburg (OL), Diepholz (DH) und Rotenburg (Wümme) (ROW). Bezüglich<br />

des Haltungssystems haben 3 Betriebe mit geschlossenen Systemen (in Tab. 7 mit<br />

Sauenzahl aufgeführt) an der Studie teilgenommen. Bei den restlichen Betrieben<br />

handelte es sich um reine Mastbetriebe, die ihre Mastläufer aus bis zu 4<br />

Herkunftsbetrieben bezogen. Die Schlachttiere wurden im Rahmen des Pilotprojektes<br />

„praktische Umsetzung Lebensmittelketteninformationen“ regelmäßig an den<br />

Schlachthof der NFZ in Emstek geliefert. Alle teilnehmenden Betriebe waren QS<br />

auditiert.


61<br />

Tabelle 7: Betriebe die an der Studie teilgenommen haben<br />

Nr. Landkreis Sauenzahl Mastplätze Aufstallung Anzahl der<br />

Herkunftbetriebe<br />

1 DH 180 600 Abteilweise 1<br />

2 DH 600 Abteilweise 1<br />

3 DH 990 Stallweise 1<br />

4 DH 650 Stallweise 1<br />

5 DH 270 Stallweise 1<br />

6 DH 490 Stallweise 1<br />

7 DH 100 400 Abteilweise 1<br />

8 DH 300 Stallweise 2<br />

9 DH 1000 Abteilweise 2<br />

10 DH 300 Abteilweise 1<br />

11 EL 1200 Abteilweise 3<br />

12 OL 1800 Abteilweise 1<br />

13 OL 900 Abteilweise 1<br />

14 OL 1150 Abteilweise 2<br />

15 OL 1000 Abteilweise 1<br />

16 OL 520 Stallweise 4<br />

17 OL 699 Stallweise 4<br />

18 OS 1600 Abteilweise 1<br />

19 OS 546 Stallweise 1<br />

20 ROW 1000 Abteilweise 1<br />

21 ROW 1000 Abteilweise 1<br />

22 ROW 650 Stallweise 1<br />

23 ROW 950 Stallweise 4<br />

24 ROW 1100 Abteilweise 1<br />

25 VEC 110 240 Abteilweise 1<br />

26 VEC 275 Stallweise 1<br />

27 VEC 1000 Stallweise 3<br />

28 VER 1900 Abteilweise 1<br />

29 VER 400 Abteilweise 1<br />

3.1.3 Die Datenübermittlung<br />

Nach VO (EG) Nr. 853/2004 hat der Schlachthofbetreiber für alle zur Schlachtung<br />

anstehenden Tiere, 24 Stunden vor Anlieferung, von den Lieferbetrieben die für die<br />

Lebensmittelkette relevanten Informationen einzuholen.<br />

Je nach beantragter Untersuchungsmethode konnte der Landwirt für die Anmeldung<br />

seiner Tiere eine „einfache Standarderklärung“ (für alle zur Schlachtung anstehen-<br />

den Tiere), oder eine „erweiterte Standarderklärung“ (für die Anmeldung zur visuellen<br />

Untersuchung) verwenden. Da in der Pilotstudie auch die Entscheidung für oder ge-


62<br />

gen eine visuelle Fleischuntersuchung erprobt werden sollte, wurde von allen teil-<br />

nehmenden Betrieben die erweiterte Standarderklärung (Anlage 9.2) verwendet.<br />

Zu Beginn des Projektes wurden die Anmeldungen zur Schlachtung in Papierform<br />

(Fax) von den Betrieben an den Schlachthof geschickt, und der Schlachtbetrieb<br />

sandte die Schlacht- und Befundauswertungen mit der Post an den Betrieb. Im weite-<br />

ren Verlauf der Studie wurde dann mit Hilfe der von der Firma Hoffrogge & Döhring<br />

Consulting Company entwickelten Software namens Farmer`s Friend ® ein praktikab-<br />

lerer Weg zur elektronischen Datenübermittlung und -verarbeitung gefunden.<br />

Angepasst an die unterschiedlichen Anforderungen wurden folgende Versionen in-<br />

stalliert:<br />

Landwirt Farmer`s Friend ® Single oder Online<br />

Schlachthof Farmer`s Friend ® Multi<br />

Veterinäramt Farmer`s Friend ® Vet<br />

Der Landwirt konnte neben der Übermittlung der Lebensmittelketteninformationen an<br />

den Schlachthof das Programm auch für die Erfassung und Auswertung seiner Pro-<br />

duktionsdaten (Zukäufe, Abgänge, Stallbelegung, Arzneimitteleinsatz usw.) verwen-<br />

den. Waren alle für die Anmeldung zur Schlachtung relevanten Daten eingegeben,<br />

erstellte das Programm dann einen Meldebogen der über den Schlachthof an den<br />

amtlichen Tierarzt übermittelt wurde. Nach der Schlachtung der Tiere erhielt er noch<br />

am selben Tag vom Schlachthof die Schlacht- und Befundauswertungen.<br />

Der amtliche Tierarzt konnte mit seiner Programmversion den Eingang der Anmel-<br />

dung erkennen und sich anhand der vorliegenden Daten für oder gegen eine visuelle<br />

Fleischuntersuchung entscheiden und seine Entscheidung kurzfristig dem Schlacht-<br />

betrieb mitteilen.<br />

3.2 Entscheidungskriterien am Schlachthof<br />

1. Die Tiere stammten aus kontrollierter Haltung<br />

2. In Tabelle 8 sind die vorgesehenen Grenzwerte aufgeführt, die zur Erlangung ei-<br />

ner Zulassung zur visuellen Fleischuntersuchung nicht über- bzw. unterschritten<br />

werden durften.


63<br />

Tabelle 8: Kriterien und Grenzwerte nach Anlage 4 (zu § 8 der AVV LmH, Ent-<br />

wurf)<br />

Kriterium nach Anhang II Abschnitt III Zulassung zur visuellen<br />

der Verordnung (EG) Nr. 853/2004<br />

Fleischuntersuchung<br />

Amtliche Angaben zu Nr. 3 Buchstabe f<br />

1) Untauglichkeitsrate<br />

(untauglich beurteilte Schlachtkörper;<br />

Bewertungszeitraum rückwirkend<br />

6 Monate<br />

patholog.-anatom. Veränderungen am<br />

Schlachtkörper, die nicht während des<br />

Schlachtprozesses entstanden sind)<br />

≤ 0,2%<br />

2) Teilschadenrate<br />

(untauglich beurteilte Schlachtkörperteile)<br />

≤ 2,0%<br />

3) Anteil Schweine ohne besonderen Befund<br />

Lunge<br />

4) Anteil Schweine ohne besonderen Be-<br />

�����<br />

fund Leber<br />

�����<br />

(Leber nicht verändert oder ≤ 5 Milkspots)<br />

5) Anteil Schweine ohne besonderen Befund<br />

Herzbeutel<br />

�����<br />

(Herzbeutel nicht verändert)<br />

6) Anteil Schweine ohne besonderen Befund<br />

Brustfell<br />

�����<br />

7) Rückstandsbefunde Negativ<br />

Angaben des Tierhalters zu Nr. 3 Buchstabe b<br />

8) relevante Erkrankungen<br />

(innerhalb der letzten 60 Tage vor der Anlie-<br />

nein<br />

ferung)<br />

9) Anzahl verendeter und getöteter Tiere<br />

≤ 1,5%<br />

pro Mastdurchgang<br />

Waren die Voraussetzungen unter Tab. 8 gegeben, hatte die amtliche Behörde die<br />

Daten zum Gesundheitsstatus der zur Schlachtung angemeldeten Mastschweine und<br />

die Schlachtbefunde des anliefernden Betriebes über den Zeitraum von sechs Mona-<br />

ten retrospektiv zu prüfen.<br />

Folgende Organveränderungen wurden diesbezüglich erfasst und bewertet (Tab. 9):


Tabelle 9: Befundschlüssel nach Anlage 3 (zu § 8 der AVV LmH, Entwurf)<br />

64<br />

Organ veränderter Anteil Befundschlüssel<br />

Lunge<br />

Brustfell<br />

(anhaftende Fläche)<br />

Herzbeutel<br />

Leber<br />

bis zu 10% Pneumonie (PN) 1<br />

10-30% Pneumonie (PN) 2<br />

über 30% Pneumonie (PN) 3<br />

bis zu 10% Pleuritis (PL) 1<br />

10-30% Pleuritis (PL) 2<br />

über 30% Pleuritis (PL) 3<br />

nicht verändert o. b. B.<br />

Verändert JA<br />

nicht verändert;<br />

� 5 Parasitenknoten<br />

verändert;<br />

> 5 Parasitenknoten<br />

L1, keine Erfassung,<br />

Untauglichkeitsrate:<br />

Als Untauglich wurden Schlachtkörper mit folgenden pathologische-anatomischen<br />

Veränderungen eingestuft:<br />

• Allgemeinerkrankung<br />

• Rotlauf<br />

• Kachexie<br />

• Ikterus<br />

• Hochgradige Farb- oder Geruchsabweichung<br />

• Multiple Abszesse<br />

• Polyarthritis<br />

• Peritonitis<br />

Teilschadenrate:<br />

Als Untauglich wurden Schlachtkörperteile aufgrund folgender pathologisch-<br />

anatomischer Veränderungen eingestuft:<br />

• Arthritis<br />

• Rückenmuskelnekrose<br />

• Isolierter Abszess an Schinken, Becken, Wirbelsäule oder Schulter<br />

L2


65<br />

Nach der Schlachtung erhielt der Betrieb, mit der Schlachtabrechnung, eine Rück-<br />

meldung über Art und Anzahl der festgestellten Organbefunde in Form einer Tabelle<br />

(Tab. 10).<br />

Tabelle 10: Schlachtbefunde<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

3.4 Arbeitsschritte<br />

Tierzahl (%):<br />

1. Es erfolgte eine klinische Beurteilung der Schlachtgruppen ca. 1 - 2 Wochen vor<br />

der Schlachtung auf dem Erzeugerbetrieb. Dazu wurden die an der Studie teilneh-<br />

menden Betriebe in dem Zeitraum von August 2005 bis Mai 2006 3 bis 5 mal be-<br />

sucht. Die Besuchstermine waren dabei abhängig vom Terminplan der Landwirte. 2<br />

Betriebe wurden nur einmal besucht, da sie die Tiere für die nachfolgenden Schlacht-<br />

termine an einen anderen Schlachthof lieferten und somit keine weiteren Schlachtda-<br />

ten mehr zur Verfügung standen. Am Besuchstag wurde mit dem Landwirt eine Be-<br />

sichtigung aller Tiere des Bestandes durchgeführt. Die Ergebnisse der Besichtigung,<br />

der zur Schlachtung anstehenden Tiere, wurden in einer Checkliste (Anlage 9.3) do-<br />

kumentiert. Anschließend wurden die Dokumentationen über die Tierbehandlungen<br />

und die Tierverluste eingesehen und die Daten ebenfalls in die Checkliste übernom-<br />

men. Tierbehandlungen und Tierverluste wurden von den teilnehmenden Betrieben<br />

in einem Behandlungsbuch (Anlage 9.4) geführt.


66<br />

2. Folgende Informationen wurden gesammelt:<br />

• Betrieb<br />

• betreuender Tierarzt<br />

• Anzahl der Lieferbetriebe<br />

• Rein-Raus-Verfahren<br />

• Einstalldatum<br />

• erstes Schlachtdatum<br />

• das Allgemeinbefinden der Tiere<br />

• die Anzahl der im Wachstum zurückgebliebenen Tiere<br />

• vorliegende Atemwegserkrankungen<br />

• sichtbare Darmerkrankungen<br />

• erkennbare Endoparasitenerkrankungen<br />

• Hauterkrankungen<br />

• Teilschäden<br />

• Gelenkauftreibungen<br />

Die prozentuale Erfassung der Daten wurde in Kategorien wiedergegeben.<br />

Weiter wurden Salmonellenkategorie, Tierverluste in %, der Tierbehandlungsindex,<br />

und die Behandlungskosten pro Tier erfasst.<br />

Die einzelnen Felder waren wie folgt definiert:<br />

zu Betrieb:<br />

Es wurden Name, Anschrift und VVVO-Nr. von den Betrieben erfasst und zur Ano-<br />

nymisierung erhielt jeder Betrieb eine Nummer.<br />

zu Anzahl der Lieferbetriebe:<br />

Die Anzahl der Lieferbetriebe gibt die Anzahl der verschiedenen Herkünfte an, aus<br />

der die Tiergruppe zusammengesetzt war.<br />

zu Rein-Raus-Verfahren:<br />

Bei diesem System werden alle Tiere gleichzeitig in ein gereinigtes und desinfiziertes<br />

Abteil, bzw. in einen ganzen Stall eingestallt.


zu Einstalldatum:<br />

67<br />

Mit dem Datum der Einstallung wurde die Tiergruppe definiert.<br />

zu Schlachtdatum:<br />

Die Schlachtbefunde des ersten Schlachttermins wurden für die Auswertung heran-<br />

gezogen.<br />

zu Allgemeinbefinden der Tiere:<br />

Es wurde der subjektive Gesamteindruck der Gruppe hinsichtlich situations-<br />

gerechtem Gruppenverhalten, Anteilnahme, Verteilung auf der Liegefläche,<br />

Verschmutzung von Tieren und Boden und das Vorhandensein von Futterresten mit<br />

unauffällig ja oder nein wiedergegeben. Wichtige Parameter wurden im Einzelnen<br />

bewertet.<br />

zu Anzahl im Wachstum zurückgebliebener Tiere:<br />

Der Punkt beschreibt die Anzahl der von der durchschnittlichen Gewichtsentwicklung<br />

abweichenden Tiere innerhalb einer Gruppe. Die Tierzahl wurde in vier Gruppen (Ka-<br />

tegorien) eingeteilt:<br />

• keine abweichenden Tiere (0)<br />

• bis 5% abweichende Tiere (1)<br />

• > 5% bis 10% abweichende Tiere (2)<br />

• über 10% abweichende Tiere (3)<br />

zu vorliegende Atemwegserkrankungen:<br />

Die Anzahl der Tiere, die mit Husten oder Pneumoniesymptomen auffällig war, wurde<br />

in vier Kategorien eingeteilt:<br />

• keine Atemwegserkrankung (0)<br />

• bis 5% hustende Tiere (1)<br />

• > 5 % bis 15% hustende Tiere (2)<br />

• mehr als 15% hustende Tiere (3)


zu Darmerkrankungen:<br />

68<br />

Bei den Darmerkrankungen wurde das Vorhandensein von Durchfall in den Tiergrup-<br />

pen erfasst. Die Anzahl der auffälligen Tiere wurde ebenfalls in vier Kategorien ein-<br />

geteilt:<br />

• kein Durchfall (0)<br />

• bis 5% auffällige Tiere (1)<br />

• > 5% bis 15% auffällige Tiere (2)<br />

• über 15% auffällige Tiere (3)<br />

zu Endoparasitenerkrankungen:<br />

Hier wurde mit ja oder nein erfasst, ob in den Buchten, oder an den Tieren Endopa-<br />

rasiten zu sehen waren.<br />

zu Hauterkrankungen:<br />

Das Vorliegen von Hautveränderungen wurde ebenfalls erfasst, und die Anzahl der<br />

auffälligen Tiere in Kategorien wiedergegeben:<br />

• keine Veränderungen (0)<br />

• Veränderungen bei bis zu 5% der Tiere (1)<br />

• Veränderungen bei > 5% bis 15% der Tiere (2)<br />

• Veränderungen bei mehr als 15% der Tiere (3)<br />

zu Teilschäden:<br />

Unter Teilschäden wurden lokale Veränderungen wie Nabelbrüche, Abszesse, Um-<br />

fangsvermehrungen (z.B. durch Frakturen) und offene Verletzungen erfasst. Die An-<br />

zahl der Tiere mit lokalen Veränderungen wurde wie folgt in Kategorien wiederge-<br />

geben:<br />

• keine lokalen Veränderungen (0)<br />

• bis 2% auffällige Tiere (1)<br />

• > 2% bis 5% auffällige Tiere (2)<br />

• über 5% auffällige Tiere (3)


zu Gelenkauftreibungen:<br />

69<br />

Bei der Erfassung der Gelenkauftreibungen wurden alle sichtbaren Veränderungen<br />

an den Gliedmaßengelenken aufgenommen. Umfangsvermehrungen durch akzes-<br />

sorische Schleimbeutel wurden gleich bewertet, wie die Folgen einer Arthritis. Die<br />

Anzahl der auffälligen Tiere wurde wieder in Kategorien wiedergegeben:<br />

• keine Auftreibungen (0)<br />

• Auftreibungen bei bis zu 5% der Tiere (1)<br />

• Auftreibungen bei > 5% bis 15% der Tiere (2)<br />

• Auftreibungen bei mehr als 15% der Tiere (3)<br />

zu Salmonellenkategorie:<br />

Zur Bestimmung der Salmonellenkategorie wurden auf dem Schlachtbetrieb, nach<br />

einem betriebsindividuellen Beprobungsplan, pro Mastbetrieb 60 Fleischsaftproben<br />

im Jahr entnommen und die Untersuchungsergebnisse in der zentralen QS-Salmo-<br />

nellendatenbank erfasst und ausgewertet. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse<br />

erfolgte die Einteilung der Betriebe in drei Risikokategorien (Tab. 10). Die fortlau-<br />

fende Aktualisierung der Auswertungen erfolgte Quartalsweise rückwirkend für die<br />

vergangenen 12 Monate. Über Qualiproof ® hatte jeder Landwirt die Möglichkeit, sei-<br />

ne aktuelle Salmonellenkategorieeinstufung, sowie den in Quartale unterteilten Sta-<br />

tus-Überblick über die zurückliegenden 12 Monate abzufragen. Der aktuelle Sal-<br />

monellenstatus wurde bei jedem Besuch vom Landwirt abgefragt.<br />

Tabelle 11: Bewertung der Ergebnisse zur Salmonellenkategorie nach QS<br />

(Stand 2005)<br />

Prozent pos. Befunde in der<br />

Kategorie Salmonellenrisiko des Bestandes<br />

Stichprobe<br />

< 20 I niedrig<br />

20-40 II mittel<br />

> 40 III hoch


zu Tierverluste:<br />

70<br />

Unter Tierverluste wurden sämtliche Abgänge einer Gruppe (getötete und verendete<br />

Tiere) in Prozent wiedergegeben. Um festzustellen ob ein Zusammenhang zwischen<br />

Tierbehandlungen und Tierverlusten besteht, wurden der TBI und die Tierverluste<br />

miteinander verglichen. TBI und Tierverluste wurden aufsteigend nach dem TBI<br />

sortiert. Anschließend wurden TBI und Tierverluste wie folgt gruppiert:<br />

• TBI = 0<br />

• TBI > 0 bis 1<br />

• TBI > 1 bis 7<br />

• TBI > 7 bis 14<br />

• TBI > 14 bis 21<br />

• TBI > 21 bis 42<br />

Die aus den einzelnen Gruppen gebildeten Mittelwerte wurden in einem Diagramm<br />

dargestellt.<br />

Um die Tierverluste mit den Lungenbefunden abzugleichen, wurden die am<br />

Schlachthof erhobenen Lungenbefunde 2 und 3 zusammengefasst. Anschließend<br />

wurden die Tierverluste nach den Lungenbefunden aufsteigend sortiert und in<br />

folgende Gruppen eingeteilt:<br />

• 0% Lungenbefunde 2+3<br />

• bis 2% Lungenbefunde 2+3<br />

• > 2% bis 4% Lungenbefunde 2+3<br />

• > 4% bis 6% Lungenbefunde 2+3<br />

• > 6% bis 10% Lungenbefunde 2+3<br />

• über 10% (bis 18,25%) Lungenbefunde 2+3<br />

Die aus den einzelnen Gruppen gebildeten Mittelwerte von den Tierverlusten und<br />

den Lungenbefunden wurden in einem Diagramm dargestellt.<br />

zu Tierbehandlungsindex (TBI):<br />

Bei dem TBI handelt es sich um einen aus Zahlenwerten berechneten Index, der als<br />

zusätzlicher Indikator eine Aussage über die Morbidität einer Mastgruppe ermöglicht.<br />

Bei der Einschätzung der Tiergesundheit geht man von der Annahme aus, dass<br />

Mastgruppen, die wiederholt therapeutisch oder metaphylaktisch antibiotisch behan-


71<br />

delt wurden, einen schlechteren Gesundheitsstatus aufweisen, als Tiere bei denen<br />

keine, oder weniger Antibiotika eingesetzt wurden (BLAHA et al. 2007).<br />

In der vorliegenden Arbeit gibt der TBI die Anzahl von Tagen an, die durchschnittlich<br />

jedes Tier einer Mastgruppe antibiotisch behandelt wurde. Behandlungen mit Endo-<br />

parasitika wurden in der Studie nicht berücksichtigt.<br />

Der „Tierbehandlungsindex“ ist folgendermaßen zu berechnen (MEEMKEN 2006):<br />

TBI =<br />

zu Behandlungskosten:<br />

��antibiotisch behandelter Tiere x ��Behandlungstage<br />

��Tiere der Mastgruppe<br />

Zu jedem Mastdurchgang sollten auch die Kosten für antibiotische Behandlungen<br />

ermittelt, und pro Tier ausgerechnet werden. Anhand der im Behandlungsbuch ein-<br />

getragenen Behandlungen wurde die Menge der eingesetzten Antibiotika den einzel-<br />

nen Tiergruppen zugeordnet. Dazu wurde das Alter der Tiere zum Behandlungszeit-<br />

punkt ermittelt und das durchschnittliche Gewicht errechnet. Mit der Dosierung pro kg<br />

Körpergewicht und der Behandlungsdauer konnte man dann den Antibiotika-<br />

verbrauch und damit auch die Kosten pro Tier ermitteln.<br />

Alle gesammelten Daten wurden zur weiteren Bearbeitung in eine Excel-Tabelle<br />

überführt (Anlage 9.6).<br />

3. Den Lungen-, Herz- und Brustfellveränderungen aus den ersten Schlachtbefunden<br />

der einzelnen Mastgruppen wurden der Behandlungsindex, die Behandlungskosten<br />

pro Tier und die Tierverluste gegenübergestellt. Es sollte geprüft werden, ob es Zu-<br />

sammenhänge zwischen der Dauer der Antibiotikabehandlungen und schlechten<br />

Lungenbefunden gab und ob ein hoher TBI den Ausschluss von einer erleichterten<br />

Fleischuntersuchung rechtfertigte. Die Annahme, dass die Tiere, die ihr Mastziel als


72<br />

erste erreichten, die gesündesten einer Gruppe waren, sollte durch Auswertung der<br />

Schlachtbefunde dieser Gruppe geprüft werden. Die Lungenbefunde, Herzbeutel-<br />

und Brustfellveränderungen dienten in dieser Studie als Indikator für die Tiergesund-<br />

heit der Schlachtgruppen. Die Behandlungskosten wurden in die Auswertung mit ein-<br />

bezogen.<br />

Die Kategorien aus der klinischen Untersuchung im Bestand wurden in gleicher Wei-<br />

se mit den Befunden aus der Fleischuntersuchung verglichen, um einen möglichen<br />

Zusammenhang zwischen schlechter Einstufung der Tiergesundheit und Schlachtbe-<br />

funden zu ermitteln.<br />

4. Von mehreren in die Untersuchung einbezogenen Mastgruppen wurden alle<br />

Schlachtdaten gesammelt, um den Verlauf der Schlachtbefunde von der ersten bis<br />

zur letzten Abliefergruppe zu dokumentieren (Anlage 9.5). Damit konnte man erken-<br />

nen, ob es signifikante Unterschiede bei den Organbefunden in Abhängigkeit von der<br />

Mastdauer gibt.<br />

3.5 Statistische Auswertungen<br />

Die Untersuchungsergebnisse der vorliegenden Arbeit wurden deskriptiv statistisch<br />

ausgewertet. Die Kategoriendaten wurden in Microsoft Excel ® betriebsweise einge-<br />

geben, die Auswertung erfolgte über Balkendiagramme. In einem zweiten Schritt<br />

wurden die Daten der klinischen Untersuchung mit den Fleischuntersuchungsdaten<br />

verglichen.


4. Ergebnisse<br />

4.1 Der Gesundheitszustand der Tiere<br />

73<br />

Die klinische Untersuchung der 88 Schlachttiergruppen vor dem Schlachttermin er-<br />

brachte für die zur Auswertung herangezogenen Daten folgende Ergebnisse:<br />

4.1.1 zu Allgemeinbefinden der Tiere:<br />

Alle untersuchten Tiergruppen waren zum Zeitpunkt des Besuches bezüglich des<br />

Allgemeinbefindens nicht auffällig und hätten der Schlachtung zugeführt werden<br />

können. Einzelne Tiergruppen wiesen zum Teil starke Verschmutzungen auf der<br />

gesamten Körperoberfläche auf, die haltungs-bedingt begründet waren. Auch wenn<br />

eine starke Verschmutzung der Tiere durchaus als Eintragsquelle für pathogene<br />

Erreger am Schlachthof in Frage kommen könnte, wird in der vorliegenden Arbeit<br />

nicht weiter darauf eingegangen.<br />

4.1.2 zu Anzahl im Wachstum zurückgebliebener Tiere:<br />

Von den 88 untersuchten Tiergruppen waren 3 Tiergruppen (3,41%) so gleichmäßig,<br />

dass keine Tiere mit Abweichungen in der Entwicklung festzustellen waren. Bei 73<br />

Tiergruppen (82,95%) wichen bis zu 5 % der Tiere vom durchschnittlichen Erschei-<br />

nungsbild ab, bei 11 Tiergruppen (12,50%) war eine Abweichung von bis zu 10 %<br />

feststellbar, und 1 Betrieb (1,14%) hatte mehr als 10 % der Tiere die von der durch-<br />

schnittlichen Gewichtsentwicklung abwichen (Abb. 2).


A<br />

n<br />

z<br />

a<br />

h<br />

l<br />

d<br />

e<br />

r<br />

T<br />

i<br />

e<br />

r<br />

g<br />

r<br />

u<br />

p<br />

p<br />

e<br />

n<br />

in<br />

%<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

3,41%<br />

keine abweichenden<br />

Tiere<br />

82,95%<br />

bis 5% abweichende<br />

Tiere<br />

74<br />

12,50%<br />

> 5% bis 10%<br />

abweichende Tiere<br />

1,14%<br />

über 10%<br />

abweichende Tiere<br />

Abbildung 2: Verteilung der Tiergruppen (n=88) mit Abweichungen von der<br />

durchschnittlichen Gewichtsentwicklung in %<br />

4.1.3 zu vorliegende Atemwegserkrankungen:<br />

Bei der klinischen Untersuchung vor dem Schlachttermin waren 18 Tiergruppen<br />

(20,45%) hinsichtlich Atemwegserkrankungen unauffällig. Bei 57 Tiergruppen<br />

(64,77%) husteten bis zu 5% der Tiere. 13 Gruppen (14,77%) hatten bis zu 15%<br />

hustende Tiere, über 15% hustende Tiere fanden sich vor der Schlachtung bei<br />

keinem der Betriebe (Abb.3). Beim Besichtigen der jüngeren Tiergruppen fiel auf,<br />

dass viele therapiewürdige Atemwegserkrankungen bei den auffälligen Betrieben in<br />

den Gewichtsgruppen von 40 - 60 kg auftraten.


A<br />

n<br />

z<br />

a<br />

h<br />

l<br />

d<br />

e<br />

r<br />

T<br />

ie<br />

r<br />

g<br />

r<br />

u<br />

p<br />

p<br />

e<br />

n<br />

in<br />

%<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

20,45%<br />

64,77%<br />

75<br />

14,77%<br />

keine hustenden bis 5% hustende > 5% bis 15% über 15% hustende<br />

Tiere<br />

Tiere<br />

hustende Tiere<br />

Tiere<br />

Atemwegserkrankungen (klin. Untersuchung vor der Schlachtung)<br />

Abbildung 3: Verteilung der Tiergruppen in % auf die einzelnen Kategorien der<br />

Atemwegserkrankungen<br />

Vergleicht man die Ergebnisse der klinischen Untersuchung mit den am Schlachthof<br />

erhobenen Daten, erkennt man einen Anstieg der Lungenbefunde 2+3 mit zuneh-<br />

mender Zahl hustender Tiere vor der Schlachtung. Der Mittelwert der Lungenbefunde<br />

2+3 liegt in der Gruppe ohne auffällige Tiere bei 1,83 %, in der Gruppe bis 5% auffäl-<br />

liger Tiere bei 3,57% und in der Gruppe bis 15% auffälliger Tiere bei 4,69% (Abb. 4).<br />

0%


76<br />

Abbildung 4: Zusammenhang zwischen Lungenbefunden am Schlachthof und<br />

hustenden Tieren vor der Schlachtung<br />

4.1.4 zu Darmerkrankungen:<br />

84 Tiergruppen (95,50%) waren hinsichtlich Darmerkrankungen vor der Schlachtung<br />

unauffällig, bei vier Tiergruppen (4,50%) war bei 5% der Tiere Durchfall festzustellen<br />

(Abb. 5). Drei der vier auffälligen Schlachttiergruppen stammten aus Betrieben die in<br />

der Salmonellenkategorie 1 eingestuft waren, eine Tiergruppe gehörte zu einem<br />

Betrieb mit Einstufung Salmonellenkategorie 2.


A<br />

n<br />

z<br />

a<br />

h<br />

l<br />

d<br />

e<br />

r<br />

T<br />

ie<br />

r<br />

g<br />

r<br />

u<br />

p<br />

p<br />

e<br />

n<br />

in<br />

%<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

95,50%<br />

4,50%<br />

77<br />

keine auffälligen Tiere bis 5% auffällige Tiere > 5% bis 15% auffällige<br />

Tiere<br />

0% 0%<br />

über 15% auffällige<br />

Tiere<br />

Abbildung 5: Auftreten von Darmerkrankungen in den einzelnen Tiergruppen<br />

(n=88)<br />

4.1.5 zu Endoparasitenerkrankungen:<br />

Bei den Besuchen der Betriebe konnten keine Endoparasiten bei den zur Schlach-<br />

tung vorgesehenen Tieren festgestellt werden. Auch bei den jüngeren Tiergruppen,<br />

die regelmäßig mit besichtigt wurden, wurden während des gesamten Untersu-<br />

chungszeitraums keine Endoparasiten bei den Betriebsbesuchen festgestellt. Auch<br />

wenn am Schlachthof einzelne Schlachtgruppen mit 30% Leberverwurf auffällig<br />

waren, konnte man makroskopisch in den Herkunftsbetrieben keine Endoparasiten<br />

auf den Stallböden erkennen.<br />

4.1.6 zu Hautveränderungen:<br />

Relevante Hautveränderungen waren bei keiner der untersuchten Tiergruppen fest-<br />

stellbar.


4.1.7 zu lokalen Veränderungen:<br />

78<br />

Bei 58 Mastgruppen (65,90%) waren in der klinischen Untersuchung zum<br />

Besuchszeitpunkt keine relevanten lokalen Veränderungen feststellbar, bei 30<br />

Gruppen (34,10%) konnte man bei bis zu 2% der Tiere lokale Veränderungen<br />

feststellen. Über 2% lokale Veränderungen wies keine Tiergruppe auf (Abb. 6).<br />

Vergleicht man die Ergebnisse der klinischen Untersuchung mit den am Schlachthof<br />

gewonnenen Daten, gab es bei 40% der Tiergruppen keine Übereinstimmung<br />

zwischen festgestellten lokalen Veränderungen und den am Schlachthof<br />

festgestellten Teilschäden. Trotzdem erkennt man einen leichten Anstieg der am<br />

Schlachthof festgestellten Teilschäden mit steigender Einstufung auf dem Betrieb<br />

(Abb. 7). Der Mittelwert der am Schlachthof festgestellten Teilschäden lag bei den<br />

Gruppen ohne lokale Veränderungen bei 0,57%, der Maximalwert in der Gruppe lag<br />

bei 8,33%. Die Gruppen mit der Einstufung bis 2% lokaler Veränderungen hatten bei<br />

den Teilschäden einen Mittelwert von 0,87% und einen Maximalwert von 4,90%. Der<br />

gemeinsame Durchschnitt aller Mastgruppen lag bei 0,67%.<br />

A<br />

n<br />

z<br />

a<br />

h<br />

l<br />

d<br />

e<br />

r<br />

T<br />

ie<br />

r<br />

g<br />

r<br />

u<br />

p<br />

p<br />

e<br />

n<br />

in<br />

%<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

65,90%<br />

keine lokalen<br />

Veränderungen<br />

34,10%<br />

bis 2% lokale<br />

Veränderungen<br />

0% 0%<br />

> 2% bis 5% lokale<br />

Veränderungen<br />

über 5% lokale<br />

Veränderungen<br />

Abbildung 6: Festgestellte lokale Veränderungen bei den untersuchten<br />

Tiergruppen (n=88)


79<br />

Abbildung 7: Zusammenhang zwischen festgestellten lokalen Veränderungen<br />

auf dem Betrieb und Teilschadenreklamationen am Schlachthof<br />

4.1.8 zu Salmonellenkategorie:<br />

Von 88 Mastgruppen stammten 66 Gruppen aus Betrieben der Salmonellenkategorie<br />

1, 10 Gruppen aus Beständen der Salmonellenkategorie 2 und 12 Mastgruppen<br />

stammten aus Betrieben mit der Einstufung Salmonellenkategorie 3. Stellt man die<br />

Salmonelleneinstufungen dem Tierbehandlungsindex gegenüber, fällt auf, dass sich<br />

in den ersten beiden TBI-Gruppen (TBI 0 bis TBI 1) keine Salmonelleneinstufungen<br />

der Kategorie 2 und 3 befinden (Tab.1).<br />

Tabelle 12: Verteilung der Tiergruppen auf die Salmonellenkategorien in<br />

Abhängigkeit zum TBI<br />

Salmonellen-<br />

kategorie<br />

TBI<br />

0<br />

TBI<br />

> 0-1<br />

TBI<br />

> 1-7<br />

TBI<br />

> 7-14<br />

TBI<br />

> 14-21<br />

TBI<br />

> 21-42<br />

1 19 13 4 18 9 3<br />

2 0 0 2 2 0 6<br />

3 0 0 4 5 2 1


4.2 Tierverluste:<br />

80<br />

Die Tierverluste lagen im Untersuchungszeitraum in allen Betrieben im Durchschnitt<br />

bei 2,22%. Der Maximalwert, der von einem Betrieb erreicht wurde, lag bei einer<br />

Mastgruppe bei 6%. 0% Tierverluste wurden von einem Betrieb in einem<br />

Mastdurchgang erreicht. Die Mastgruppen wurden nach den Lungenbefunden<br />

aufsteigend sortiert und in folgende Gruppen eingeteilt:<br />

• 0% Lungenbefunde 2+3 (Säule 1)<br />

• > 0 bis 2% Lungenbefunde 2+3 (Säule 2)<br />

• > 2% bis 4% Lungenbefunde 2+3 (Säule 3)<br />

• > 4% bis 6% Lungenbefunde 2+3 (Säule 4)<br />

• > 6% bis 10% Lungenbefunde 2+3 (Säule 5)<br />

• über 10% (bis 18,25%) Lungenbefunde 2+3 (Säule 6)<br />

Die gebildeten Mittelwerte der einzelnen Gruppen wurden in Abb. 8 dargestellt, Tab.<br />

13 gibt die minimalen und maximalen Werte zu den gebildeten Gruppen wieder.<br />

Um zu belegen, ob beim Auftreten erhöhter Tierverluste auf dem Mastbetrieb auch<br />

mit einer schlechteren Tiergesundheit (vermehrt Lungenbefunde) am Schlachthof zu<br />

rechnen ist, wurden die Lungenbefunde nach den Tierverlusten aufsteigend geordnet<br />

und nachfolgend gruppiert:<br />

• bis 1% Tierverluste<br />

• > 1% bis 1,5% Tierverluste<br />

• > 1,5% bis 2% Tierverluste<br />

• > 2% bis 2,5% Tierverluste<br />

• > 2,5% bis 3% Tierverluste<br />

• > 3% bis 4% Tierverluste<br />

• > 4% bis 6% Tierverluste<br />

Die Mittelwerte der Gruppen wurden in Abbildung 9 dargestellt, Tabelle 14 gibt die<br />

minimalen und maximalen Werte der gebildeten Gruppen wieder.<br />

In Abb. 8 erkennt man einen leichten, aber kontinuierlichen Anstieg der Tierverluste<br />

von durchschnittlich 2,20% bei den Mastgruppen ohne Lungenbefunde auf 2,96% mit<br />

zunehmender Zahl am Schlachthof auffälliger Lungen. Die Tierverluste lagen in der<br />

Gruppe mit der höchsten Zahl der Lungenbefunde um 0,76% über dem Durchschnitt.


81<br />

Tabelle 13: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 8 verwendeten Mittel-<br />

werten<br />

Gruppen Lungenbefunde 2+3 Tierverluste<br />

max. Wert min. Wert Mittelwert max. Wert min. Wert Mittelwert<br />

1 0,00 0,00 0,00 6,00 0,00 2,20<br />

2 2,00 0,54 1,42 4,40 0,50 1,77<br />

3 3,96 2,08 3,14 4,00 0,90 2,19<br />

4 5,97 4,16 5,02 4,00 1,00 2,34<br />

5 10,00 6,67 8,35 3,40 0,70 2,36<br />

6 18,25 10,67 13,95 5,60 1,90 2,96<br />

Abbildung 8: Zusammenhang zwischen Tierverlusten im Bestand und am<br />

Schlachthof festgestellten Lungenbefunden (n=88)


82<br />

Ordnet man die mittelgradigen und hochgradigen Lungenbefunde (Lungenbefunde<br />

2+3) der untersuchten Tiergruppen gereiht nach der Höhe der Tierverluste im Be-<br />

stand an (Abb. 9), erkennt man einen zunächst kontinuierlichen Anstieg der Lungen-<br />

befunde von durchschnittlich 1,73% in der Gruppe mit bis zu 1% Tierverlusten, auf<br />

5,11% Lungenbefunde in der Gruppe mit bis zu 3% Tierverlusten. Danach fallen die<br />

Lungenbefunde zunächst auf 2,37% in der Gruppe mit bis zu 4% Tierverlusten wie-<br />

der ab. In der Gruppe mit bis zu 6% Tierverlusten steigen die Lungenbefunde dann<br />

wieder auf 4,08% an. Der Mittelwert der mittleren und hochgradigen Lungenbefunde<br />

liegt für alle Mastdurchgänge bei 3,39%.<br />

In Abbildung 9 kann man erkennen, dass Tiergruppen mit einer geringen Mortalität<br />

(bis 1,5%), am Schlachthof im Durchschnitt eine bessere Lungengesundheit<br />

aufwiesen, als Tiergruppen mit darüber liegenden Verlustzahlen. Im Bereich von 3<br />

bis 6% Tierverlusten traten jedoch starke Schwankungen in der Lungengesundheit<br />

auf. So betrug der Mittelwert der Lungenbefunde 2+3 in der Gruppe mit bis zu 3%<br />

Mortalität 5,11%, in der Gruppe mit bis zu 4% Mortalität nur noch 2,37%. Einen<br />

Rückschluss auf die zu erwartenden Schlachtbefunde erlauben die vorliegenden<br />

Daten alleine nicht.<br />

Tabelle 14: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 9 verwendeten Mittel-<br />

werten<br />

Gruppen Tierverluste in % Lungenbefunde 2+3 in %<br />

max. Wert min. Wert Mittelwert max. Wert min. Wert Mittelwert<br />

1 1,00 0,00 0,84 7,78 0,00 1,73<br />

2 1,50 1,10 1,37 10,00 0,00 2,84<br />

3 2,00 1,60 1,92 18,18 0,00 4,06<br />

4 2,50 2,10 2,40 11,97 0,00 4,17<br />

5 3,00 2,60 2,88 18,25 0,00 5,11<br />

6 4,00 3,20 3,62 6,67 0,00 2,37<br />

7 6,00 4,40 5,33 10,69 0,00 4,08


83<br />

Abbildung 9: Tierverluste im Bestand und Lungenbefunde im Schlachthof der<br />

untersuchten Tiergruppen (n=88) gereiht nach Höhe der Tierverluste im<br />

Bestand<br />

Zusätzlich zu den Lungenbefunden wurde auch untersucht, ob ein Zusammenhang<br />

zwischen Tierverlusten und Tierbehandlungen zu erkennen war. Dazu wurden die<br />

Tierverluste aufsteigend nach dem Tierbehandlungsindex sortiert und die im An-<br />

schluss gebildeten Mittelwerte der gebildeten Gruppen in einem Diagramm<br />

abgebildet (Abb. 10). In Tab. 15 wurden die minimalen und maximalen Werte der in<br />

Abb. 10 verwendeten Mittelwerte dargestellt.<br />

In Abb. 10 ist zu erkennen, dass die Tierverluste in allen Behandlungsgruppen etwa<br />

gleich groß waren. Tiergruppen mit längeren Tierbehandlungszeiten hatten keine<br />

erhöhten Tierverluste.


84<br />

Tabelle 15: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 10 verwendeten Mittelwerten<br />

Gruppen Tierbehandlungsindex Tierverluste<br />

max. Wert min. Wert Mittelwert max. Wert min. Wert Mittelwert<br />

1 0,00 0,00 0,00 4,00 0,00 1,89<br />

2 1,02 0,03 0,41 4,40 1,00 2,30<br />

3 7,30 6,00 6,86 3,40 0,70 1,90<br />

4 14,20 8,00 10,57 4,00 0,50 2,38<br />

5 20,40 15,00 17,29 3,50 1,00 2,55<br />

6 41,38 25,00 29,81 6,00 0,90 2,29<br />

Abbildung 10: Zusammenhang zwischen Tierverlusten und Tierbehandlungsin-<br />

dex (TBI) im Bestand


4.3 Tierbehandlungen<br />

4.3.1 zu Tierbehandlungsindex (TBI):<br />

85<br />

Der Tierbehandlungsindex gibt die Anzahl von Tagen an, die durchschnittlich jedes<br />

Tier einer Mastgruppe mit antimikrobiellen Substanzen (oral oder parenteral) behan-<br />

delt wurde. Um zu erkennen, ob es einen Zusammenhang zwischen Organbefunden<br />

und Tierbehandlungen gibt, wurden die zusammengefassten mittel- und hochgradi-<br />

gen Lungenbefunde (Lungenbefunde 2+3) und die festgestellten Herzbeutel- und<br />

Brustfellverwachsungen nach dem Tierbehandlungsindex aufsteigend sortiert und in<br />

Gruppen eingeteilt. Die gebildeten Mittelwerte der Organbefunde wurden in den<br />

Abbildungen 11 bis 13 dargestellt. Die Tabellen 16 bis 18 geben die minimalen und<br />

maximalen Werte der in den Abbildungen dargestellten Gruppen wieder.<br />

In Abb. 11 erkennt man einen Anstieg der durchschnittlichen Lungenbefunde von<br />

2,43% bei den Mastgruppen ohne Medikamenteneinsatz auf 4,80% bei den Gruppen<br />

mit bis zu 7 Tagen Behandlungsdauer. Mit weiter zunehmenden Tierbehandlungs-<br />

index nehmen die am Schlachthof festgestellten Lungenbefunde wieder ab. Bei bis<br />

zu 14 Tagen Tierbehandlung beträgt der Mittelwert der Lungenbefunde noch 3,98%,<br />

die Gruppe mit bis zu 21 Behandlungstagen hatte noch einen Mittelwert von 3,44%,<br />

und in der Gruppe mit den längsten Tierbehandlungen (bis zu 41,38 Tagen) waren<br />

mit durchschnittlich 2,31% die geringsten Lungenbefunde am Schlachthof feststell-<br />

bar.<br />

Tabelle 16: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 11 verwendeten Mittel-<br />

werten<br />

Gruppen Tierbehandlungsindex Lungenbefunde 2+3<br />

max. Wert min. Wert Mittelwert max. Wert min. Wert Mittelwert<br />

1 0,00 0,00 0,00 8,80 0,00 2,43<br />

2 1,02 0,03 0,41 10,00 0,00 3,37<br />

3 7,30 6,00 6,86 11,97 0,00 4,80<br />

4 14,20 8,00 10,57 18,18 0,00 3,98<br />

5 20,40 15,00 17,29 18,25 0,00 3,44<br />

6 41,38 25,00 29,81 10,67 0,00 2,31


86<br />

Abbildung 11: Zusammenhang zwischen Tierbehandlungen im Bestand<br />

(geordnet nach TBI) und Lungenbefunden 2+3 im Schlachthof<br />

Die in Abbildung 12 dargestellten Brustfellverwachsungen zeigten einen ähnlichen<br />

Verlauf wie die zuvor beschriebenen Lungenbefunde. Die Mastgruppen ohne antibio-<br />

tische Behandlungen hatten einen Mittelwert von 4,09% bei den beanstandeten<br />

Brustfellverwachsungen, der größte Mittelwert wurde mit 8,50% in der Gruppe mit der<br />

Tierbehandlungsdauer von bis zu 7 Tagen erreicht. Mit zunehmender Dauer der<br />

Tierbehandlungen nahmen die festgestellten Brustfellverwachsungen wieder ab. In<br />

der Gruppe mit einem TBI bis 14 betrug der Mittelwert noch 6,01%, mit einem TBI<br />

von bis 21 noch 5,87% und der kleinste Wert wurde mit durchschnittlich 2,54%<br />

beanstandeter Brustfellverwachsungen in der letzten Gruppe mit einem TBI von bis<br />

zu 41,38 erreicht. Auch hier nahmen die Beanstandungen am Schlachthof mit<br />

steigendem Tierbehandlungsindex ab.


87<br />

Tabelle 17: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 12 verwendeten Mittelwerten<br />

Gruppen Tierbehandlungsindex Brustfellverwachsungen<br />

max. Wert min. Wert Mittelwert max. Wert min. Wert Mittelwert<br />

1 0,00 0,00 0,00 11,11 0,00 4,09<br />

2 1,02 0,03 0,41 27,78 0,00 7,88<br />

3 7,30 6,00 6,86 24,30 0,00 8,50<br />

4 14,20 8,00 10,57 34,84 0,00 6,01<br />

5 20,40 15,00 17,29 20,00 0,00 5,87<br />

6 41,38 25,00 29,81 16,42 0,00 2,54<br />

Abbildung 12: Zusammenhang zwischen Tierbehandlungen (geordnet nach<br />

TBI) im Bestand und Brustfellverwachsungen im Schlachthof


88<br />

In Abbildung 13 erkennt man einen leichten Anstieg der Herzbeutelverwachsungen<br />

von durchschnittlich 1,42% in der Gruppe ohne Tierbehandlungen auf durchschnitt-<br />

lich 2,00% Beanstandung bei den Mastgruppen mit bis zu 7 Tagen Tierbehandlung.<br />

Mit steigendem Tierbehandlungsindex sinkt der Mittelwert der festgestellten Herzbeu-<br />

telverwachsungen bei 14 Tagen Tierbehandlung auf 1,54%, mit bis zu 21 Tagen<br />

Tierbehandlung auf 1,41% und steigt dann bei der Gruppe mit bis zu 41,38 Behand-<br />

lungstagen wieder leicht auf 1,79% an. Der gemeinsame Mittelwert aller ermittelten<br />

Herzbeutelverwachsungen liegt bei 1,56%. Wie bei den zuvor beschriebenen Lun-<br />

genbefunden und Brustfellverwachsungen wird auch bei den Herzbeutelverwach-<br />

sungen der maximale Durchschnittswert in der Gruppe mit bis zu 7 Behandlungsta-<br />

gen erreicht. Da sich alle ermittelten Mittelwerte nahe um den gemeinsamen Durch-<br />

schnittswert von 1,56% bewegen, ist bei den Herzbeutelverwachsungen kein signifi-<br />

kanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zu erkennen.<br />

Tabelle 18: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 13 verwendeten Mittel-<br />

werten<br />

Gruppen Tierbehandlungsindex Herzbeutelverwachsungen<br />

max. Wert min. Wert Mittelwert max. Wert min. Wert Mittelwert<br />

1 0,00 0,00 0,00 5,56 0,00 1,42<br />

2 1,02 0,03 0,41 3,92 0,00 1,39<br />

3 7,30 6,00 6,86 4,50 0,00 2,00<br />

4 14,20 8,00 10,57 9,09 0,00 1,54<br />

5 20,40 15,00 17,29 8,20 0,00 1,41<br />

6 41,38 25,00 29,81 4,00 0,00 1,79


89<br />

Abbildung 13: Zusammenhang zwischen Tierbehandlungen (geordnet nach<br />

TBI) im Betrieb und Herzbeutelverwachsungen im Schlachthof<br />

4.3.2 zu Behandlungskosten:<br />

In der vorliegenden Arbeit sollte auch untersucht werden, ob die Erfassung von<br />

Behandlungskosten zusätzliche Informationen über den Gesundheitszustand eines<br />

Bestandes geben könnte. Als Indikator für die Tiergesundheit wurden hier die<br />

mittelgradigen und hochgradigen Lungenbefunde (Lungenbefunde 2+3)<br />

herangezogen.<br />

Die Mastgruppen wurden zu diesem Zweck nach den Behandlungskosten pro Tier<br />

aufsteigend sortiert, die Mittelwerte der gebildeten Behandlungsgruppen wurden in<br />

einem Diagramm dargestellt (Abb. 14). In Tabelle 19 sind die minimalen und<br />

maximalen Werte zu den in Abbildung 14 verwendeten Mittelwerten wiedergegeben.<br />

Abbildung 14 zeigt einen Anstieg der Lungenbefunde von 2,43% in der Gruppe ohne<br />

Aufwendungen für Tierbehandlungen auf 4,19% in der Gruppe mit bis zu 3,80 Euro<br />

Behandlungskosten pro Tier. Das Maximum der durchschnittlichen Lungenbefunde<br />

wurde mit 4,22% Lungenbefunden in der Gruppe mit bis zu 1 Euro Behandlungskos-


90<br />

ten pro Tier erreicht. Vom Trend her erkennt man einen Anstieg der Lungenbefunde<br />

mit steigenden Kosten für die Tierbehandlungen.<br />

Tabelle 19: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 14 verwendeten Mittelwer-<br />

ten<br />

Gruppen Behandlungskosten pro Tier in € Lungenbefunde 2+3<br />

max. Wert min. Wert Mittelwert max. Wert min. Wert Mittelwert<br />

1 0,00 0,00 0,00 8,80 0,00 2,43<br />

2 0,45 0,07 0,27 10,00 0,00 3,22<br />

3 0,98 0,55 0,76 11,97 0,00 4,22<br />

4 1,90 1,03 1,47 18,18 0,00 3,40<br />

5 3,80 2,20 2,78 18,25 0,00 4,19<br />

Abbildung 14: Zusammenhang zwischen Lungenbefunden und<br />

Behandlungskosten (n=88)


4.4 Verlauf der Schlachtbefunde innerhalb einzelner Mastgruppen<br />

91<br />

Da man annahm, dass die gesündesten Tiere einer Gruppe ihr Mastziel als erste<br />

erreichen würden, wurden die ersten Schlachtergebnisse einer Mastgruppe für die<br />

Auswertung herangezogen. Um zu erkennen, ob es Unterschiede zwischen den<br />

einzelnen Schlachtgruppen gab, wurden die Schlachtbefunde mehrerer<br />

Schlachtpartien innerhalb einer Mastgruppe miteinander verglichen.<br />

In Anlage 9.4 erkennt man, dass die Schlachtbefunde innerhalb einer Mastgruppe<br />

zwar geringen Schwankungen unterlegen sind, aber es keine gravierenden<br />

Unterschiede gibt. Mastgruppen die bei den ersten Schlachtterminen wenige<br />

Lungenbefunde aufwiesen, hatten auch bei den folgenden Terminen gute Resultate<br />

und umgekehrt. Bei einzelnen Mastgruppen waren die Ergebnisse der ersten<br />

Schlachtung sogar etwas schlechter als in den Folgeschlachtungen. Im Durchschnitt<br />

wies jede Mastgruppe aber ein recht homogenes Profil bei den Schlachtbefunden<br />

auf. Die Hypothese, dass die ersten Tiere einer Mastgruppe gesünder sind als der<br />

Rest der Gruppe, konnte nicht bestätigt werden.


5. Diskussion<br />

5.1 Der Gesundheitszustand der Tiere<br />

92<br />

Die am Schlachthof an den Organen der geschlachteten Schweine ermittelten patho-<br />

logisch-anatomischen Veränderungen sind ein objektives Maß für die während des<br />

Lebens der Tiere durchgemachten Krankheiten (BLAHA u. NEUBRAND 1994).<br />

Läsionen an den Lungen, an den serösen Häuten und an der Leber stehen im Vor-<br />

dergrund. Sie geben einen Überblick über die beim Mastschwein vorherrschenden<br />

Erkrankungen und haben starke Auswirkungen auf die Tierleistung. Mit der quantita-<br />

tiven Erfassung der krankheitsbedingten Organveränderungen am Schlachthof ent-<br />

steht für jeden Mastbetrieb ein Messinstrument für die Bestandsgesundheit (BLAHA<br />

u. BLAHA 1995).<br />

Schlachtbefunde und die Angaben zu TBI und Mortalität sind für sich alleine nur<br />

schwache Indikatoren für die Tiergesundheit einer Mastgruppe. Nur die Kombination<br />

aller Informationen lässt eine belastbare Aussage zur Bestandsgesundheit und zu<br />

den zu erwartenden Häufigkeiten von Schlachtbefunden bei zur Schlachtung ange-<br />

meldeten Tieren zu (BLAHA et al. 2007).<br />

NOYES et al. (1990) sehen im Ausmaß von verändertem Lungengewebe bei er-<br />

krankten Schweinen während der Mast und dem Ergebnis der Schlachttieruntersu-<br />

chungen nur einen geringen Zusammenhang, da Lungenläsionen bis zur Schlach-<br />

tung häufig abheilen.<br />

Für die vorliegende Studie wurde der Gesundheitsstatus von Mastgruppen vor der<br />

Schlachtung auf dem Erzeugerbetrieb erfasst und mit den Befunden am Schlachthof<br />

verglichen. Unabhängig von den Schlachtbefunden zeigten alle Tiere vor der<br />

Schlachtung ein unauffälliges Allgemeinbefinden.<br />

Von der durchschnittlichen Gewichtsentwicklung waren nur 3,41% der Tiergruppen<br />

vor der Schlachtung so gleichmäßig, dass keine Abweichung innerhalb der Gruppen<br />

feststellbar war. Bei 82,95% der Tiergruppen war eine Abweichung vom<br />

durchschnittlichen Erscheinungsbild bei bis zu 5% der Tiere feststellbar, bei 12,50%<br />

der Tiergruppen konnte man eine Abweichung von bis zu 10% feststellen, bei 1,14%<br />

der Tiergruppen wichen mehr als 10% der Tiere vom durchschnittlichen<br />

Erscheinungsbild ab.<br />

Auf den Begriff Kümmerer wurde bewusst verzichtet, da es sich bei den vom


93<br />

durchschnittlichen Erscheinungsbild abweichenden Tieren überwiegend um<br />

augenscheinlich gesunde Tiere handelte, die nur kleiner gewachsen waren. Bei der<br />

Besichtigung der jüngeren Tiere war in den auffälligen Beständen vermehrt Durchfall<br />

in den Gewichtsgruppen von 40 - 60 kg feststellbar, der regelmäßig mit Tylosintartrat<br />

behandelt wurde. Vor der Schlachtung konnte in vier Mastgruppen noch bei bis zu<br />

5% der Tiere Durchfall beobachtet werden, der wahrscheinlich fütterungstechnisch<br />

verursacht war. Drei der vier auffälligen Mastgruppen stammten aus Betrieben die in<br />

der Salmonellenkategorie eins eingestuft waren, eine Mastgruppe gehörte zu einem<br />

Betrieb mit Einstufung Salmonellenkategorie zwei. In mehreren Betrieben wurde<br />

durch den betreuenden Tierarzt eine Infektion mit Lawsonia intracellularis<br />

nachgewiesen. Diese die Tierleistung stark beeinträchtigende Darmerkrankung kann<br />

am Schlachthof, ohne zusätzlich Inspektion der Dünndärme, nicht erkannt werden<br />

und somit auch nicht als Indikator für die Tiergesundheit dienen. Das<br />

Auseinanderwachsen der Tiergruppen führte auch dazu, dass sich die<br />

Schlachtpartien häufig aus drei Altersgruppen zusammensetzten. Die letzten<br />

Schlachttiere einer Mastgruppe hatten zum Teil schon fünf bis sechs<br />

Vorläufergruppen.<br />

Vernünftig durchgeführte Impfkonzepte auf dem Ferkelerzeugerbetrieb, die auf die<br />

gesundheitlichen Probleme des Mastbestandes zugeschnitten sind, könnten zu einer<br />

Verbesserung der Tiergesundheit und einer Verringerung des Antibiotikaeinsatzes im<br />

Mastbestand beitragen, doch wurden sie zum Zeitpunkt der Studie aus<br />

Kostengründen noch nicht in jedem Betrieb durchgeführt.<br />

Bei 96,6% der Tiergruppen war zum Zeitpunkt der Besichtigung ein leichter Husten<br />

bei mehreren Tieren in den Gruppen festzustellen. Mit steigender Zahl hustender<br />

Tiere in den Mastgruppen konnten am Schlachthof vermehrt Lungenbefunde<br />

diagnostiziert werden. Es ist zu vermuten, dass Lungenläsionen, die bei früheren<br />

Atemwegserkrankungen entstanden sind, die Tiere anfälliger für Schwankungen im<br />

Stallklima machen und dieses ein Auftreten von Husten vor der Schlachtung<br />

begünstigt.<br />

MINKUS (2003) wies in seinen Schlachtgruppen 6% hochgradig veränderte Lungen<br />

nach, BOSTELMANN (2000) konnte in seinen Untersuchungen 50% veränderte<br />

Lungen feststellen, wovon 5,3% hochgradig verändert waren. In der vorliegenden<br />

Arbeit konnten im Durchschnitt 3,39% mittel- und hochgradig veränderte Lungen


94<br />

nachgewiesen werden, mit einer Streuung von 0% bis 18,25%. Der Anteil der<br />

gesamten Lungenbefunde lag im Durchschnitt bei 13,65%, mit einer Streuung von<br />

0% bis 45,50%. Der geringere Anteil veränderter Lungen begründet sich<br />

wahrscheinlich auch darin, dass an der Studie vermehrt Betriebe teilgenommen<br />

haben, die ein gutes Betriebsmanagement aufwiesen.<br />

KRANEBURG (1997) stellte in einer Studie im Münsterland fest, dass jede fünfte<br />

Leber Veränderungen durch die Wanderlarven des Spulwurmes aufwies und<br />

verworfen werden musste. Besonders betroffen waren Betriebe mit kontinuierlicher<br />

Mast und geschlossene Bestände.<br />

MEEMKEN (2006) konnte in ihren Untersuchungen einen durchschnittlichen<br />

Verwurmungsgrad von 10% feststellen, mit einem Schwankungsbereich von 1,1% bis<br />

32,7%.<br />

Bei den Schlachtergebnissen der untersuchten Betriebe wurde ein durchschnittlicher<br />

Verwurmungsgrad von 3,3% ermittelt, wobei ein Betrieb in einem Mastdurchgang<br />

32,8% verworfene Lebern erreichte. Durch die durch Wanderlarven verursachten<br />

Organschäden können Minderleistungen von 60-80 g täglicher Zunahme die Folge<br />

sein (ROTH 1998). Auf keinem Mastbetrieb konnten zum Zeitpunkt der<br />

Bestandsbesuche makroskopisch Spulwürmer auf dem Stallboden in den<br />

Mastgruppen gefunden werden.<br />

WOLF et al. 2001 konnte in einer Studie belegen, dass Schweinebestände, mit über<br />

16% verworfenen Lebern, eine höhere Salmonellenprävalenz aufwiesen.<br />

OFFENBERG (2007) beschreibt in seiner <strong>Dissertation</strong> das Auftreten einer<br />

Salmonelleninfektion bei Ferkeln in einem Flatdeck, während einer antibiotischen<br />

Behandlung. In einer nicht behandelten Vergleichsgruppe waren keine Salmonellen<br />

nachzuweisen.<br />

Nach Behandlungen mit Breitspektrumantibiotika kann die Empfänglichkeit für<br />

Salmonelleninfektionen bei monogastrischen Säugetieren um den Faktor fünf bis<br />

sechs ansteigen (BERENDS et al. 1996a).<br />

Werden Mastschweine regelmäßig bei der Einstallung antibiotisch behandelt, erhöht<br />

sich die Chance eines Nachweises von Antikörpern gegen Salmonellen um den<br />

Faktor 2,73 (MEYER 2004).<br />

Die Homöostase der vorhandenen Darmflora kann durch Breitspektrumantibiotika<br />

gestört und ein Auftreten multiresistenter Salmonellenstämme gefördert werden


(BERENDS et al. 1996).<br />

95<br />

Auch in der vorliegenden Studie konnte beobachtet werden, dass sich die Einstufung<br />

Salmonellenkategorie 2 und 3, sich ausschließlich auf Betriebe beschränkte die<br />

regelmäßig oral Antibiotika einsetzten. Mastbetriebe, die hingegen keine<br />

Medikationen über das Futter oder die Tränke verabreichten, waren alle in<br />

Salmonellenkategorie 1 eingestuft.<br />

Bei den klinischen Untersuchungen auf den Betrieben wurden die Tiergruppen auch<br />

auf lokale Veränderungen hin untersucht, die zu einer Teilschadenbeanstandung am<br />

Schlachthof führen könnten. Dabei gab es bei 40% der Tiergruppen keine<br />

Übereinstimmung mit den am Schlachthof festgestellten Teilschäden. Die Ursache<br />

für die Fehleinschätzung liegt darin, dass in den dicht gedrängten Tiergruppen und<br />

bei den schlechten Lichtverhältnissen im Stall eine Beurteilung der Tiere sehr<br />

schwierig ist und dass Veränderungen, die sich nach innen im Tier ausbreiten, von<br />

außen nicht erkannt werden können.<br />

Bei den untersuchten Betrieben lag das durchschnittliche Vorkommen von<br />

Teilschäden bei 0,67%. Im gleichen Untersuchungszeitraum lag der Durchschnitt der<br />

Teilschäden an dem Schlachthof, an dem die Schlachttieruntersuchungen<br />

durchgeführt wurden bei 0,9%. SCHUMACHER (2003) konnte in ihren<br />

Untersuchungen eine durchschnittliche Teilschadenrate von 0,73% ermitteln. Auch<br />

hier könnte das gute Abschneiden der teilnehmenden Betriebe darin begründet sein,<br />

dass mehrere besonders engagierte Betriebe mit einem guten Management an der<br />

Studie teilnahmen.<br />

5.2 Tierverluste<br />

In der vorliegenden Arbeit sollte auch untersucht werden, ob in den erhobenen Daten<br />

ein Zusammenhang zwischen hoher Mortalität in den Mastgruppen und schlechten<br />

Lungenbefunden am Schlachthof zu erkennen ist, und ob eine niedrige Mortalität, als<br />

Indiz für eine besonders gute Tiergesundheit auf dem Mastbetrieb, eine Voraussage<br />

für die zu erwartenden Schlachtbefunde oder Lebensmittelrisiken gestattet.<br />

Untersuchungen in verschiedenen Produktionsketten haben ergeben, dass sich bei<br />

bis zu 5% Mortalität in der Mast, sich keine Häufung der Schlachtbefunde abzeichnet<br />

(BLAHA et al. 2007).<br />

Die durchschnittliche Mortalität in den Schweinemastbetrieben betrug im


96<br />

Wirtschaftsjahr 2005/2006 in Niedersachsen durchschnittlich 3,9% (VIT 2006), in<br />

Baden-Württemberg 3,4% (LSZ 2007), in Schleswig-Holstein 3,9% (Landwirtschafts-<br />

kammer Schleswig-Holstein 2006) und in Sachsen 3,8% (Sächsische Landesanstalt<br />

für Landwirtschaft 2006).<br />

In den untersuchten Tiergruppen lag die durchschnittliche Mortalität nur bei 2,22%.<br />

Ein Grund für die geringeren Tierverluste bei den Teilnehmern der Studie lag<br />

wahrscheinlich an der freiwilligen Teilnahme besonders engagierter Landwirte, die<br />

auch überwiegend ein gutes Betriebsmanagement aufwiesen. Dadurch könnte eine<br />

Selektion stattgefunden haben.<br />

In der vorliegenden Arbeit konnte belegt werden, dass Lungenerkrankungen auch für<br />

eine erhöhte Mortalität in den Mastgruppen mit verantwortlich sind. Eine Voraussage<br />

für die zu erwartenden Schlachtbefunde (Lungenbefunde) ist alleine mit den<br />

Tierverlustzahlen aber nicht möglich, da neben Lungenerkrankungen auch weitere<br />

Faktoren wie z. B. Darmerkrankungen (Coliinfektionen, PIA) und Stallklima die<br />

Mortalität stark beeinflussen. Ein Mastbetrieb hatte in einem Mastdurchgang 6%<br />

Tierverluste und nur 2% geringgradige Lungenbefunde. Trotzdem ist die Angabe der<br />

Mortalität eine sinnvolle zusätzliche Information, da die am Schlachthof ermittelte<br />

Lungengesundheit nur einen kleinen Teil der Bestandsgesundheit wiederspiegelt.<br />

Für die Simulation einer Anmeldung der Schlachttiere zur visuellen Fleischuntersu-<br />

chung mussten die an der Studie teilnehmenden Betriebe angeben, ob die Mortalität<br />

in der Gruppe kleiner oder größer 1,5% war. Die 1,5% wurden von 31 Mastgruppen<br />

(35%) nicht überschritten, 65% der untersuchten Tiergruppen hätten demnach alleine<br />

aufgrund des Grenzwertes für die Mortalität nicht an der visuellen Fleischuntersu-<br />

chung teilnehmen können. Betrachtet man den Landesdurchschnitt von 3,9%<br />

Tierverlusten in der Mast, so sind die geforderten 1,5% für die Vielzahl der Bestände<br />

nicht erreichbar.<br />

5.3 Tierbehandlungen<br />

5.3.1 Tierbehandlungsindex (TBI)<br />

Ziel der Qualitätssicherung ist es auch, auf der Ebene des Tierbestandes so zu<br />

produzieren, dass die Anwendung von Arzneimitteln nur in einzelnen<br />

Erkrankungsfällen erforderlich wird (BLAHA u. NEUBRAND 1994).


97<br />

Erkrankungen und ein möglicher unsachgemäßer Medikamenteneinsatz zählen zu<br />

den bedeutendsten qualitätsmindernden Faktoren im Prozessablauf auf der<br />

Erzeugerstufe (PÖNSGEN-SCHMIDT et al. 1997).<br />

Ein neben der Mortalität verwendbarer Indikator für die Tiergesundheit ist die Menge<br />

Antibiotika, die während der Mastperiode eingesetzt werden musste. BLAHA et al.<br />

(2007) vertreten die Annahme, dass Mastgruppen, die wiederholt metaphylaktisch<br />

oder therapeutisch mit größeren Mengen antimikrobieller Substanzen behandelt<br />

wurden, eine schlechtere Tiergesundheit aufgewiesen haben, als Mastgruppen die<br />

wenig, oder gar nicht behandelt werden mussten.<br />

Zur zusätzlichen Einschätzung der Morbidität einer Mastgruppe wurde, in der<br />

Außenstelle für Epidemiologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule <strong>Hannover</strong>, der<br />

Tierbehandlungsindex (TBI) entwickelt.<br />

In der vorliegenden Arbeit sollte auch anhand der erhobenen Schlachtbefunde<br />

(mittel- u. hochgradige Lungenbefunde, Brustfell- u. Herzbeutelverwachsungen)<br />

geklärt werden, ob es möglich ist, die Tiergesundheit einer Mastgruppe mit Hilfe des<br />

Tierbehandlungsindexes vor der Schlachtung einzuschätzen und ob ein<br />

Zusammenhang zwischen Tierbehandlungen und Tierverlusten zu erkennen ist.<br />

Es konnte festgestellt werden, dass sich die Behandlungsdauer der Tiergruppen auf<br />

den einzelnen Betrieben immer in einem ähnlichen Zeitrahmen bewegte. Betriebe mit<br />

regelmäßig hohem TBI in den Mastgruppen standen Betriebe mit überwiegend kurzer<br />

Behandlungsdauer gegenüber. Ein hoher TBI war feststellbar, wenn in den<br />

Mastbetrieben metaphylaktisch behandelt wurde (z. B. durch Tylosinbehandlungen<br />

gegen PIA und durch Einstallmetaphylaxen gegen Atemwegsinfektionen). Häufig<br />

folgte dann der metaphylaktischen Behandlung noch eine therapeutische<br />

Behandlung wegen Atemwegserkrankungen. Ein Mastdurchgang erreichte so eine<br />

Behandlungsdauer von 41 Tagen.<br />

Anhand der vorliegenden Ergebnisse kann man erkennen, dass die<br />

Lungengenbefunde sowie die Herzbeutel- und Brustfellverwachsungen, in der<br />

Gruppe mit bis zu sieben Tagen Behandlungsdauer ihr Maximum erreichten. Mit<br />

zunehmender Behandlungsdauer verbesserte sich die Lungengesundheit der Tiere,<br />

sodass die Gruppe mit den längsten Tierbehandlungen, im Durchschnitt die<br />

geringsten Lungenbefunde aufwies. Ein Grund für das schlechte Abschneiden der<br />

Tiergruppe mit bis zu 7 Tagen Tierbehandlung könnte darin liegen, dass Arzneimittel


98<br />

vom Tierarzt laut § 56a Abs.1 S.1 Nr. 5 AMG (AMG 2002) immer nur für sieben Tage<br />

abgegeben werden dürfen und das aus Kostenersparnisgründen notwendige<br />

Rückmeldungen vom Betrieb oft nicht erfolgen.<br />

Obwohl gesundheitliche Probleme auf den Mastbetrieben zum Teil zu sehr langen<br />

Tierbehandlungen führten, konnte man anhand des TBI keine Voraussage für die zu<br />

erwartende Häufigkeit von Schlachtbefunden bei den zur Schlachtung angemeldeten<br />

Tieren machen. Da lange Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Substanzen in<br />

der Lage sind, gesundheitliche Probleme auf dem Erzeugerbetrieb zu kaschieren, ist<br />

der Tierbehandlungsindex trotzdem ein wichtiger Indikator, der hohe Antibiotikaga-<br />

ben erkennen lässt und damit zu einer Verbesserung der Lebensmittelsicherheit<br />

beiträgt.<br />

5.3.2 Behandlungskosten<br />

Nach BLAHA u. BLAHA (1995) eignen sich die Medikamentenkosten nur sehr<br />

bedingt als Indikator für die Tiergesundheit, da sie davon abhängig sind, wie früh im<br />

Produktionsprozess (junge oder ältere Tiere) bzw. im Krankheitsverlauf (Initialphase<br />

oder erst bei schweren klinischen Erscheinungen) eine Behandlung eingeleitet wird.<br />

Aus eigener langjähriger Erfahrung in der Praxis lässt sich ohnehin ein sehr<br />

unterschiedliches Verhalten der Landwirte hinsichtlich der Anwendung von<br />

antibiotischen Arzneimitteln erkennen. Die Extreme sind sofortige und quasi<br />

dauernde Behandlung und umgekehrt werden schwere infektiöse Erkrankungen<br />

nicht, oder nur sehr verzögert behandelt.<br />

Eine Behandlung junger Tiere ist günstiger als eine Behandlung älterer Tiere, die ein<br />

für die Behandlung relevantes höheres Körpergewicht haben. Auch führt die<br />

Behandlung mit Kombinationen aus verschiedenen Antibiotika, wie auch der Einsatz<br />

von sehr teuren Medikamenten zu einer starken Schwankung der<br />

Behandlungskosten bei gleicher Therapielänge. So können die Behandlungskosten<br />

einer Mastgruppe mit kurzer Behandlungsdauer weit über den Kosten einer<br />

Tiergruppenbehandlung mit längerer Behandlungsdauer liegen.<br />

Dieses ist auch der Grund dafür, dass in der vorliegenden Arbeit, die Lungenbefunde<br />

mit steigenden Behandlungskosten zunehmen, obwohl sich die Lungengesundheit ja<br />

mit längerer Behandlungsdauer verbessert hat. Obwohl das Maximum der<br />

durchschnittlichen Lungenbefunde bei 1,00 € Behandlungskosten erreicht wurde und


99<br />

danach wieder leicht abfiel, erkennt man doch vom Trend her einen Anstieg der<br />

Lungenbefunde mit steigenden Behandlungskosten.<br />

Die durchschnittlichen Kosten, für antibiotische Behandlungen, lagen in dem<br />

Untersuchungszeitraum bei 0,89 € mit Schwankungen zwischen 0,00 € und 3,80 €.<br />

Vergleichbare Werte aus dem Feld liegen nicht vor, da sich alle veröffentlichten<br />

Kalkulationen auf die gesamten Tierarztkosten beziehen. In Abb. 15 ist die<br />

Entwicklung der Tierarztkosten in Westfalen Lippe, zwischen 1992 und 2002, für die<br />

Ferkel- und Mastschweineproduktion dargestellt (REIMANN 2002).<br />

Eine Schlussfolgerung zu den Kosten für antibiotische Behandlungen ist daher nur<br />

eingeschränkt möglich.<br />

2005 betrugen die durchschnittlichen Tierarztkosten für Mastschweine in Österreich<br />

1,10 € mit Schwankungen zwischen von 0,50 bis 1,75 € (SCHMUTZER 2006).<br />

Nach PRANGE (2004) setzen sich die Tierarztkosten aus den Kosten für tierärztliche<br />

Leistungen, Medikamente, Fahrtkosten und diagnostischen Aufwendungen<br />

zusammen. Um die Behandlungskosten als Indikator für die Tiergesundheit<br />

verwenden zu können, müssten die Kosten für antibiotische Behandlungen nicht nur<br />

separat aufgeführt werden, sondern sie müssten auch den einzelnen Mastgruppen<br />

zuzuordnen sein.<br />

Abbildung 15: Entwicklung der Tierarztkosten (REIMANN 2002)


100<br />

5.4 Verlauf der Schlachtbefunde innerhalb einzelner Mastgruppen<br />

Jahreszeitlich bedingte Wettereinflüsse, die sich negativ auf das Stallklima auswirken<br />

können, aber auch Krankheitseinbrüche, wie zeitlich begrenzte, epidemisch<br />

auftretende Infektionen mit Influenzaviren oder anderen Erregern von<br />

Atemwegserkrankungen, können zu schlechteren Ergebnissen einzelner<br />

Schlachtpartien führen (BLAHA u. BLAHA 1995).<br />

In derselben Veröffentlichung schreiben die Autoren ebenfalls, dass eine Ursache für<br />

Schwankungen in der Tiergesundheitszahl von Schlachtposten zu Schlachtposten<br />

innerhalb eines Bestandes, in dem weit verbreiteten Abliefern von<br />

Schlachtschweinen in Etappen ist. Tiere, die zuerst abgeliefert werden, haben<br />

danach eine bessere Tiergesundheit als später abgelieferte „Nachzügler“. Den Grund<br />

sehen die Autoren darin, dass Nachzügler häufiger oder schwerer erkrankt waren als<br />

ihre schneller gewachsenen Stallgefährten.<br />

In der vorliegenden Studie war anhand der Lungenbefunde kein großer Unterschied<br />

zwischen den einzelnen Schlachtposten einer Mastgruppe zu erkennen. Bei<br />

einzelnen Mastgruppen waren die Lungen der ersten Schlachtpartien sogar etwas<br />

schlechter als in den Folgeschlachtungen, nur die Leberbefunde (Milkspots) waren<br />

bei einzelnen später abgelieferten Schlachtgruppen etwas erhöht. Da sich aber nicht<br />

alle gesundheitlichen Probleme eines Bestandes in der Lungengesundheit<br />

widerspiegeln, kann den Autoren aber auch nicht widersprochen werden. Vor allem<br />

Darmerkrankungen wie z. B. Dysenterie und PIA (Porcine Intestinale Adenomatose)<br />

stellen für viele Mastbetriebe ein ernst zu nehmendes Problem dar und werden am<br />

Schlachtkörper und an den Organen nicht mehr erfasst. Endoparasitenbefall kann<br />

beim Schwein ebenfalls für schlechte Mastleistungen verantwortlich sein.<br />

5.5 Die Datenerfassung und Datenübermittlung<br />

In der vorliegenden Arbeit wurden die Schlachttiere vor der Schlachtung auf dem<br />

Erzeugerbetrieb untersucht und relevante Daten zu diesen Tiergruppen gesammelt.<br />

Der aktuelle Gesundheitsstatus und die vom landwirtschaftlichen Betrieb zur<br />

Verfügung gestellten Informationen wurden im Anschluss mit den Unter-<br />

suchungsbefunden des Schlachthofes abgeglichen.<br />

Die Schwierigkeiten bei der Erfassung der Daten lagen zum Einen in den<br />

unterschiedlichen Dokumentationsformen auf den Betrieben, und zum Anderen an


101<br />

den verschiedenen Personen (z. B. Familienmitglieder) die diese Dokumentationen<br />

von Tierverlusten und Tierbehandlungen vornahmen. So wurden häufig nur die<br />

Tierverluste eingetragen, ohne sie einer Tiergruppe zuzuordnen. Erst nach längerem<br />

Nachfragen war dann in den meisten Fällen eine Zuordnung der Tiere möglich.<br />

Bei Betrieben die den gesamten Bestand im Rein-Raus-Verfahren fuhren, war die<br />

Zuordnung von Daten etwas einfacher, als bei Betrieben die Abteilweise neu<br />

belegten. Bei Letzteren bestand eine Schlachtpartie häufig aus drei Einstallgruppen.<br />

Um eine Vermischung der Gruppen am Schlachthof zu vermeiden, wurde mit den<br />

Landwirten vereinbart, die erste Schlachtgruppe nicht zu vermischen, wenn dies aus<br />

ökonomischen Gründen doch notwendig war, die Tiere mit unterschiedlichen<br />

Schlagstempeln zu versehen.<br />

Die Erfassung der Daten erfolgte in den Mastbetrieben überwiegend auf Stallkarten<br />

oder in kleinen Heftchen, welche die Landwirte dann von Stall zu Stall mitnahmen.<br />

Einzelne Betriebe verwendeten für ihre Dokumentationen nur eine lose<br />

Papiersammlung, auf der sich alle relevanten Daten wiederfanden. Elektronische<br />

Datenerfassungshilfen wurden nur von einzelnen Betrieben benutzt. Sie werden zum<br />

Teil als zusätzlicher Arbeitsaufwand gesehen, bzw. scheuen sich gerade ältere<br />

Menschen davor, sich auf die neue Technik einzustellen. Gerade wenn mehrere<br />

Personen im Stall tätig sind, kann man auf eine für jeden sofort einsichtige<br />

Datenerfassung nicht verzichten. Die Datenerfassung auf Papier ist für diese<br />

Betriebe noch immer eine probate Methode. Soweit ersichtlich, wurden die<br />

Produktions- u. Behandlungsdaten von den Betrieben den gesetzlichen Vorgaben<br />

entsprechend geführt, nur die Form der Dokumentation führte bei einzelnen<br />

Betrieben zeitweise zu Verwirrung. Eine einheitlich vorgeschriebene<br />

Dokumentationsform (z. B. in einem tabellarischen Formblatt) würde die<br />

Datenerfassung übersichtlicher machen und die Auswertung auch für die amtliche<br />

Kontrolle erleichtern.<br />

Um für die vorliegende Studie eine einheitliche und übersichtlichere Datenerfassung<br />

auf den Betrieben zu ermöglichen, wurden die Betriebsleiter gebeten, ihre<br />

Datenerfassungen zusätzlich in einem Behandlungsbuch (Anl. 9.4) vorzunehmen.<br />

Im Rahmen der Pilotstudie zur Risikoorientierten Fleischuntersuchung wurden die zur<br />

Schlachtung anstehenden Tiere unter Angabe von Produktionsdaten und<br />

Schlachtkörperbeurteilungen vor der Schlachtung beim Schlachthof mit dem


102<br />

vorgegebenen Meldebogen (Anl. 9.2) angemeldet.<br />

Bei diesen Anmeldungen wurden von den Betrieben die Tiere häufig ungünstiger<br />

dargestellt als ihr eigentlicher Status war. Die Ursache dafür lag in der etwas<br />

unglücklich gewählten Form der Anmeldebögen. Doppelte Verneinungen führten oft<br />

zu Missverständnissen und damit verbunden zu fehlerhaften Angaben. Zu<br />

Verwirrungen führte z. B., dass einmal nach dem Anteil der Tiere mit Veränderungen,<br />

und zum Anderen der Anteil der Tiere ohne Veränderungen abgefragt wurde<br />

(WINDHAUS et al. 2007).<br />

5.6. Schlussfolgerungen<br />

1. Mehrere Krisen in der Fleischwirtschaft belegen, dass wichtige mit dem Verzehr<br />

von Fleisch für den Menschen bestehende Risiken, von der seit ca. 108 Jahren fast<br />

unverändert durchgeführten Schlachttier- und Fleischuntersuchung nicht erkannt<br />

werden. Informationen des Lebensmittelerzeugers (Landwirt) sollen den amtlichen<br />

Tierarzt in die Lage versetzen, eine Risikoeinschätzung der zur Schlachtung<br />

angemeldeten Mastschweine vorzunehmen und die Untersuchungsmethode an das<br />

Risiko anzupassen.<br />

2. In den eigenen Untersuchungen waren nur 3,4% der Tiergruppen vor der<br />

Schlachtung so gleichmäßig, dass keine Abweichung innerhalb der Gruppen<br />

feststellbar war. Das Auseinanderwachsen der Tiergruppen führte dazu, dass<br />

Schlachtpartien häufig aus drei Altersgruppen zusammensetzt wurden.<br />

3. Bei 96,6% der Tiergruppen war zum Zeitpunkt der Besichtigung ein leichter Husten<br />

bei mehreren Tieren in den Gruppen festzustellen. Mit steigender Zahl hustender<br />

Tiere in den Mastgruppen konnten am Schlachthof vermehrt Lungenbefunde<br />

diagnostiziert werden. Eine Angabe über die Anzahl der hustenden Tiere vor der<br />

Schlachtung könnte einen Hinweis auf die zu erwartenden Lungenbefunde geben.<br />

4. Es konnte festgestellt werden, dass sich die Einstufung Salmonellenkategorie 2<br />

und 3, sich ausschließlich auf Betriebe beschränkte die regelmäßig oral Antibiotika<br />

einsetzten. Diese Beobachtung stützt die These verschiedener Autoren, dass von<br />

Betrieben die regelmäßig Antibiotika einsetzen, ein erhöhtes Salmonellenrisiko<br />

ausgeht. Wieweit der TBI eine höhere Salmonellenprävalenz erkennen lässt, müsste<br />

in weiteren Studien untersucht werden.<br />

5. In der vorliegenden Arbeit konnte belegt werden, dass Lungenerkrankungen auch


103<br />

für eine erhöhte Mortalität auf den Betrieben mit verantwortlich sind. Eine<br />

Voraussage für die zu erwartenden Schlachtbefunde (Lungenbefunde) ist alleine mit<br />

den Tierverlustzahlen aber nicht möglich. Trotzdem ist die Angabe der Mortalität eine<br />

sinnvolle zusätzliche Information, da die am Schlachthof ermittelte Lungengesundheit<br />

nur einen kleinen Teil der Bestandsgesundheit widerspiegelt. Auch konnte ein<br />

Zusammenhang zwischen Tierverlusten und Tierbehandlungen nicht nachgewiesen<br />

werden.<br />

6. Die Informationen über Schlachtbefunde, TBI und Mortalität ergeben nur in der<br />

Kombination einen Einblick in die Bestandsgesundheit, können aber nicht alle<br />

Risiken für den Verbraucher erkennen lassen. Zusätzlich durchgeführte<br />

risikoorientierte diagnostische Maßnahmen (z. B. serologische- und mikrobiologische<br />

Untersuchungen auf Yersinien, Salmonellen und Campylobacter) auf dem<br />

Erzeugerbetrieb könnten mögliche Risiken für den Verbraucher schon im Vorfeld<br />

ausschließen.<br />

7. Weiterhin wurde festgestellt, dass sich die Behandlungsdauer der Tiergruppen auf<br />

den einzelnen Betrieben immer in einem ähnlichen Zeitrahmen bewegte. Betrieben<br />

mit regelmäßig hohem TBI in den Mastgruppen standen Betriebe mit überwiegend<br />

kurzer Behandlungsdauer gegenüber.<br />

Obwohl gesundheitliche Probleme auf den Mastbetrieben zum Teil zu sehr langen<br />

Tierbehandlungen führten, konnte man anhand des TBI keine Voraussage für die zu<br />

erwartende Häufigkeit von Schlachtbefunden bei den zur Schlachtung angemeldeten<br />

Tieren machen. Trotzdem ist der TBI der einzige Indikator, der lange<br />

Antibiotikagaben erkennen lässt.<br />

8. Die Kosten für antibiotische Behandlungen stellten sich nicht als praktikabler<br />

Indikator für die Tiergesundheit dar. Damit die Behandlungskosten als Indikator für<br />

die Tiergesundheit verwendet werden können, sollten die Kosten für antibiotische<br />

Behandlungen in den Rechnungen nicht nur separat aufgeführt werden, sondern sie<br />

müssten auch den einzelnen Mastgruppen zuzuordnen sein.<br />

9. In der vorliegenden Studie war anhand der Schlachtbefunde kein großer<br />

Unterschied zwischen den einzelnen Schlachtposten einer Mastgruppe zu erkennen.<br />

Auch gab es zwischen den einzelnen Mastgruppen kaum große Unterschiede in den<br />

Schlachtbefunden. Anhand der Schlachtbefunde aus vorangegangenen<br />

Schlachtpartien kann man eine Einschätzung für die zu erwartende Häufigkeit von


Schlachtbefunden vornehmen.<br />

104<br />

10. Unterschiedliche Formen der Dokumentation von Betriebsdaten führten bei<br />

verschiedenen Mastbetrieben zu Verwirrung. Soweit ersichtlich, wurden die<br />

Produktions- u. Behandlungsdaten von den Betrieben zwar den gesetzlichen<br />

Vorgaben entsprechend geführt, doch würde eine einheitlich vorgeschriebene<br />

Dokumentationsform (z. B. in einem tabellarischen Formblatt) die Datenerfassung<br />

übersichtlicher machen und die Auswertung auch für die amtliche Kontrolle<br />

erleichtern.<br />

Die vorliegende Arbeit konnte belegen, dass die bisher auf den Betrieben zur<br />

Verfügung stehenden Informationen zwar einen Einblick in die Herdengesundheit<br />

des Betriebes gestatten, aber für die Lebensmittelsicherheit relevante Gefahren<br />

weiterhin nicht erkennen lässt. Am Tier latent verlaufende Infektionen mit<br />

zoonotischen Erregern wie z. B. Salmonellen, Yersinien, und Campylobacter können<br />

nur mit routinemäßig durchgeführten Untersuchungsprogrammen erkannt und<br />

beherrscht werden. Auch kann man das eventuell bestehende Risiko einer Belastung<br />

mit Umweltgiften oder Antibiotikarückständen (z. B. durch Kontamination gemeinsam<br />

genutzter Futterstrecken oder Tränkeeinrichtungen) anhand der vorliegenden Daten<br />

nicht erkennen.<br />

Um einen wirklich sinnvollen Verbraucherschutz zu praktizieren, müsste zusätzlich zu<br />

den erhobenen Schlachthofbefunden auf den Erzeugerbetrieben im Rahmen<br />

integrierter Qualitätssicherungssysteme, unter Einbeziehung des betreuenden<br />

Tierarztes und der Erzeugergemeinschaften, eine risikoorientierte Eigenkontrolle<br />

stattfinden, die mögliche Risiken für den Verbraucher schon im Vorfeld ausschließt.<br />

Neben den Rückmeldungen vom Schlachthof und den auf dem Erzeugerbetrieb<br />

vorliegenden Produktionsdaten würden routinemäßig durchgeführte Untersuchungen<br />

und gezielt auf das vom Betrieb ausgehende Risiko abgestimmte diagnostische<br />

Maßnahmen wesentlich zur Verbrauchersicherheit beitragen. Der amtliche Tierarzt<br />

müsste in einem gut funktionierenden Qualitätssicherungssystem nur noch die<br />

Eigenkontrolle kontrollieren.


6. Zusammenfassung<br />

<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Schmidt</strong><br />

105<br />

UNTERSUCHUNGEN ZUR ERHEBUNG UND BEWERTUNG VON<br />

INFORMATIONEN AUS DER LEBENSMITTELKETTE FÜR DIE<br />

RISIKOORIENTIERTE SCHLACHTTIER- UND FLEISCHUNTERSUCHUNG<br />

Die in den letzten Jahren ausgelösten Krisen in der Fleischwirtschaft belegen, dass<br />

wichtige mit dem Verzehr von Fleisch, für den Menschen bestehende Risiken, durch<br />

z. B Salmonellen, Yersinien, Campylobacter, Dioxin, Nitrofen, Antibiotikarückstände,<br />

usw., von der seit 1900 fast unverändert durchgeführten klassischen Schlachttier-<br />

und Fleischuntersuchung nicht erkannt werden.<br />

Aufbauend auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurde am 29.04.04 vom<br />

Europäischen Parlament und vom Rat das sogenannte „Hygienepaket“<br />

verabschiedet. Mit Einführung der neuen EU-Verordnungen VO (EG) 852/2004, VO<br />

(EG) 853/2004 und VO (EG) 854/2004 und dem Inkrafttreten am 01.01.2006 werden<br />

Lebensmittelunternehmer und die amtliche Überwachung vor neue<br />

Herausforderungen gestellt. Neu ist der Übergang von vertikalem, produkt-<br />

bezogenem Recht zu horizontalem, produktübergreifendem Recht. Beginnend bei<br />

der Primärproduktion wurden alle Stufen der Lebensmittelkette mit in die<br />

Verantwortung genommen. Die Verantwortung des Lebensmittelunternehmers für die<br />

Lebensmittelsicherheit wurde dabei ausdrücklich betont. Der Landwirt muss<br />

garantieren, dass nur gesunde Tiere zur Schlachtung angeliefert werden.<br />

Mit der VO (EG) 854/2004 ist die Lebensmittelketteninformation zentraler Bestandteil<br />

der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung, auf deren Grundlage der<br />

amtliche Tierarzt einschätzen soll, wie intensiv die Schlachtkörper am Band zu<br />

untersuchen sind.<br />

Ziel der vorliegenden Arbeit war es, die Aussagefähigkeit von Lebensmittelkettenin-<br />

formationen aus schweinehaltenden Betrieben für die risikoorientierte Fleischuntersu-<br />

chung zu analysieren und zu bewerten. Dafür wurden 88 Mastgruppen (21.869<br />

Schlachtschweine) auf 29 Erzeugerbetrieben vor der Schlachtung klinisch beurteilt,<br />

die vorhandenen Behandlungs- und Produktionsdaten den Tiergruppen zugeordnet<br />

und alle Informationen in einem Formblatt erfasst. Zusätzliche Informationen über


106<br />

den Gesundheitszustand eines Betriebes sollten auch durch die Erfassung der Be-<br />

handlungskosten erhoben werden. Die Lungenbefunde, Herzbeutel- und Brustfell-<br />

veränderungen dienten in dieser Studie als Indikator für die Tiergesundheit der<br />

Schlachtgruppen.<br />

Nach der Schlachtung der Tiere erfolgte dann eine Auswertung der Betriebsdaten<br />

und der von der amtlichen Fleischuntersuchungsstelle erfassten Schlachtbefunde.<br />

Von 14 in die Untersuchung einbezogenen Mastgruppen wurden alle Schlachtdaten<br />

gesammelt, um den Verlauf der Schlachtbefunde von der ersten bis zur letzten Ablie-<br />

fergruppe zu dokumentieren. Damit konnte man erkennen, ob es signifikante Unter-<br />

schiede bei den Organbefunden in Abhängigkeit von der Mastdauer gibt.<br />

Unabhängig von den Schlachtbefunden zeigten alle Tiere vor der Schlachtung ein<br />

unauffälliges Allgemeinbefinden. Bei 96,6% der Tiergruppen war zum Zeitpunkt der<br />

Besichtigung ein leichter Husten bei mehreren Tieren in den Gruppen festzustellen.<br />

Mit steigender Zahl hustender Tiere in den Mastgruppen konnten am Schlachthof<br />

vermehrt Lungenbefunde diagnostiziert werden.<br />

In der vorliegenden Studie war anhand der Lungenbefunde kein großer Unterschied<br />

zwischen den einzelnen Schlachtposten einer Mastgruppe zu erkennen. Bei einzel-<br />

nen Mastgruppen waren die Lungen der ersten Schlachtpartien sogar etwas schlech-<br />

ter als in den Folgeschlachtungen, nur die Leberbefunde (Milkspots) waren bei ein-<br />

zelnen später abgelieferten Schlachtgruppen etwas erhöht.<br />

Die durchschnittliche Mortalität in den untersuchten Tiergruppen lag bei 2,2%. Es<br />

konnte belegt werden, dass Lungenerkrankungen für eine höhere Mortalität im Be-<br />

stand mit verantwortlich waren. Eine Voraussage für die zu erwartenden Schlachtbe-<br />

funde (Lungenbefunde) war alleine mit den Tierverlustzahlen aber nicht möglich.<br />

Für die Zulassung zur visuellen Fleischuntersuchung (die Entscheidung für eine vi-<br />

suelle Fleischuntersuchung wurde nur simuliert) durfte die Mortalität in den Tiergrup-<br />

pen nicht über 1,5% liegen. 65% der untersuchten Tiergruppen hätten demnach nicht<br />

an der visuellen Fleischuntersuchung teilnehmen können.<br />

Es sollte auch anhand der erhobenen Schlachtbefunde (mittel- u. hochgradige<br />

Lungenbefunde, Brustfell- u. Herzbeutelverwachsungen) geklärt werden, ob es<br />

möglich ist, die Tiergesundheit einer Mastgruppe mit Hilfe des<br />

Tierbehandlungsindexes vor der Schlachtung einzuschätzen und ob ein<br />

Zusammenhang zwischen Tierbehandlungen und Tierverlusten zu erkennen ist.


107<br />

Es konnte festgestellt werden, dass sich die Behandlungsdauer der Tiergruppen auf<br />

den einzelnen Betrieben immer in einem ähnlichen Zeitrahmen bewegte. Betrieben<br />

mit regelmäßig hohem TBI in den Mastgruppen standen Betriebe mit überwiegend<br />

kurzer Behandlungsdauer gegenüber. Anhand der vorliegenden Ergebnisse kann<br />

man erkennen, dass die Lungengenbefunde sowie die Herzbeutel- und Brustfellver-<br />

wachsungen, in der Gruppe mit bis zu sieben Tagen Behandlungsdauer ihr Maximum<br />

erreichten. Mit zunehmender Behandlungsdauer verbesserte sich die Lungenge-<br />

sundheit der Tiere, sodass die Gruppe mit den längsten Tierbehandlungen, im<br />

Durchschnitt die geringsten Lungenbefunde aufwies.<br />

Es konnte weiterhin beobachtet werden, dass sich die Einstufung<br />

Salmonellenkategorie 2 und 3, ausschließlich auf Betriebe beschränkte, die<br />

regelmäßig oral Antibiotika einsetzten. Mastbetriebe, die hingegen keine<br />

Medikationen über das Futter oder die Tränke verabreichten, waren alle in<br />

Salmonellenkategorie 1 eingestuft.<br />

Die Kosten für antibiotische Behandlungen stellten sich nicht als praktikabler Indika-<br />

tor für die Tiergesundheit dar, da sie nur aufwendig aus den Tierarztrechnungen zu<br />

ermitteln waren und man sie nur schwer einzelnen Tiergruppen zuordnen konnte.<br />

Außerdem hingen sie stark vom Behandlungszeitpunkt ab.<br />

Es konnte belegt werden, dass die bisher auf den Betrieben zur Verfügung<br />

stehenden Informationen zwar einen Einblick in die Herdengesundheit des Betriebes<br />

gestatten, aber für die Lebensmittelsicherheit relevante Risiken weiterhin nicht<br />

erkennen lassen. Am Tier latent verlaufende Infektionen mit zoonotischen Erregern<br />

wie z. B. Salmonellen, Yersinien, und Campylobacter können nur mit routinemäßig<br />

durchgeführten Untersuchungsprogrammen erkannt und beherrscht werden. Auch<br />

kann man das eventuell bestehende Risiko einer Belastung mit Umweltgiften oder<br />

Antibiotikarückständen anhand der vorliegenden Daten nicht erkennen.<br />

Um einen wirklich sinnvollen Verbraucherschutz zu praktizieren, müsste zusätzlich zu<br />

den erhobenen Schlachthofbefunden auf den Erzeugerbetrieben im Rahmen<br />

integrierter Qualitätssicherungssysteme, unter Einbeziehung des betreuenden<br />

Tierarztes und der Erzeugergemeinschaften, eine risikoorientierte Eigenkontrolle<br />

stattfinden, die mögliche Risiken für den Verbraucher schon im Vorfeld ausschließt.<br />

Neben den Rückmeldungen vom Schlachthof und den auf dem Erzeugerbetrieb<br />

vorliegenden Produktionsdaten würden routinemäßig durchgeführte Untersuchungen


108<br />

und gezielt auf das vom Betrieb ausgehende Risiko abgestimmte diagnostische<br />

Maßnahmen wesentlich zur Verbrauchersicherheit beitragen. Der amtliche Tierarzt<br />

müsste in einem gut funktionierenden Qualitätssicherungssystem nur noch die<br />

Eigenkontrolle kontrollieren.


7. Summary<br />

<strong>Heinz</strong> <strong>Dieter</strong> <strong>Schmidt</strong><br />

109<br />

INVESTIGATION AND EVALUATION OF FOOD-CHAIN INFORMATION FOR THE<br />

RISK-BASED ANTE- AND POSTMORTEM MEAT INSPECTION<br />

Recent crises in the meat industry prove that significant risks to humans associated<br />

with the consumption of meat, e.g. through Salmonella, Yersinia, Campylobacter,<br />

dioxin, nitrofen, antibiotic residues etc., are not identified by the classic slaughter pig<br />

and meat inspection conducted virtually unchanged since 1900.<br />

Based on Regulation (EC) No. 178/2002, the so-called “Hygiene Package” was<br />

passed on 29/04/04 by the European Parliament and the European Council . With<br />

the introduction of the new EU Regulation (EC) 852/2004, (EC) 853/2004 and (EC)<br />

854/2004 and the commencement of their legal validity on 01/01/2006 food business<br />

operators and the official control authorities are faced with new challenges. The shift<br />

from the vertical, product-related law to the horizontal, cross-products law is new.<br />

Starting with primary production, all stages of the food chain were given responsibility<br />

and, in doing so, the responsibility of food business operators for food safety was<br />

expressly emphasised. Farmers must ensure only healthy animals are slaughtered.<br />

By Regulation (EC) 854/2004, food chain information is a core component of the risk-<br />

based slaughter pig and meat inspection, based on which the official veterinarian is<br />

to decide how intensively the carcasses on the slaughter line are to be examined.<br />

The aim of this study was to analyse and evaluate the value of food chain data<br />

provided by pig farms for the risk-based meat inspection. To do this, 88 fattening<br />

groups (21869 slaughter pigs) at 29 fattening farms were clinically evaluated before<br />

slaughter, the existing processing and production data were assigned to the animal<br />

groups, and all information was collected in a data form. Additional information on an<br />

animal health conditions on farm was also expected to be gathered by compiling the<br />

production costs. Alterations in the lung lesions, and in the pericardium and the<br />

pleura served as an indicator of the health of the slaughter animal groups in this<br />

study.<br />

After the animals had been slaughtered, the farm’s data was assessed, as were the<br />

findings by the official meat inspection. All slaughter data was collected from several


110<br />

fattening groups included in the assessment in order to document any change of the<br />

slaughter findings from the first to the last group supplied. In doing so, it could be<br />

identified whether there were significant differences in organ findings depending on<br />

the fattening duration.<br />

Regardless of the slaughter findings, all animals were clinically healthy before<br />

slaughter. For 96.6% of the animal groups, a slight cough was detected in several<br />

animals within the groups at the time of the inspection. An increasing number of<br />

coughing animals in the fattening groups meant that also several lung findings could<br />

be diagnosed.<br />

In this study, no major difference between the individual slaughter entries of fattening<br />

group were identified through the lung findings. For individual fattening groups, the<br />

lungs of the first slaughter batches were even somewhat worse than in the<br />

subsequent slaughters; only the liver findings (milk spots) were somewhat higher for<br />

certain slaughter groups delivered later.<br />

The average mortality in the assessed animal groups was 2.2%. It was proven that<br />

lung diseases were responsible for a higher mortality among the animals. A<br />

prediction for the anticipated slaughter findings (lung findings) alone with the animal<br />

loss numbers was, however, not possible. The mortality in the animal groups was not<br />

allowed to exceed 1.5% in order to be accepted for the visual meat inspection (the<br />

decision for a visual meat inspection was only simulated), meaning 65% of the<br />

inspection animal groups would not have been able to participate in the visual meat<br />

assessment.<br />

This study also aimed to clarify, through the slaughter findings collected (medium and<br />

high-grade lung findings, and pleura and pericardium adhesions), whether it is<br />

possible to assess the health of an animal fattening group with the help of the animal<br />

treatment index (ATI) before the slaughter, and whether a correlation can be<br />

observed between animal treatments and animal losses.<br />

It was noted that the duration of animal group treatment at the individual farms<br />

always ranged within a similar time period. Farms with a considerably shorter<br />

treatment time were compared to farms with a regularly high ATI in the fattening<br />

groups. By looking at the results, it can observed that the lung findings, as well as the<br />

pleura and pericardium adhesions, reached their maximum in the group with a<br />

treatment time of up to seven days. The animal’s lung health improved with increased


111<br />

treatment times, so that the group with the longest animal treatments showed, on<br />

average, the lowest lung findings.<br />

The classification of salmonella categories 2 and 3 were exclusively limited to farms<br />

which regularly used oral antibiotics. Conversely, fattening farms which did not apply<br />

any medications to the feed or water were all classified in salmonella category 1.<br />

The costs for antibiotic treatments did not prove to be a practical indicator of the<br />

animals' health, as they were only to be determined inconvenient from the<br />

veterinarian invoices, and were only able to be allocated to individual animal groups<br />

with great difficulty. Apart from that, they depended greatly on the time of treatment.<br />

Although the information available at the farms thus far provided an insight into the<br />

health of the farm’s herds, risks relevant to food safety could not be further identified.<br />

Latent infections with zoonotic agents, e.g. Salmonella, Yersinia and Campylobacter,<br />

found in the animal could only be detected and controlled with routine assessment<br />

programmes. The possible risk of exposure through environmental toxins or antibiotic<br />

residues could not be identified with the existing data.<br />

For an effective consumer protection, a risk-based self-check which reduces the<br />

possible risks for the consumer well in advance would have to be conducted at the<br />

fattening farms in addition to the collected slaughterhouse findings. This should be<br />

part of an integrated quality assurance system involving the farm veterinarian and the<br />

farmers associations. Aside from the slaughterhouse feedback and the production<br />

data available at the fattening farm, routine assessments and diagnostic measures<br />

systematically adjusted to the risk originating from the farm would greatly contribute<br />

to consumer protection. The official veterinarian would only have to control the self-<br />

checks in a well-functioning quality assurance system.


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Bundesanzeiger 54, Nr. 44a<br />

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung<br />

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zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis<br />

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Fleischhygienegesetz.<br />

in der Fassung vom 30. Juni 2003<br />

BGBl I S. 1367<br />

FlHV:<br />

Verordnung über die hygienischen Anforderungen und amtlichen<br />

Untersuchungen beim Verkehr mit Fleisch.<br />

in der Fassung vom 29. Juni 2001<br />

BGBl. I S. 1367<br />

IfSG:<br />

Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2007<br />

BGBl. I S. 1574<br />

RL 64/433/EWG:<br />

Richtlinie 64/433/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung<br />

gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Verkehr mit frischem<br />

Fleisch.<br />

(Abl. L 268 vom 24.09.1991, S. 69) zuletzt geändert durch Richtlinie des Rates<br />

95/23/EG vom 22.06.1995 (Abl. L 243 vom 11.10.1995, S. 7ff)


RL 2004/41/EG:<br />

138<br />

Richtlinie 2004/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.<br />

April 2004 zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene<br />

und Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von<br />

bestimmten, zum menschlichen Verzehr bestimmter Erzeugnisse tierischen<br />

Ursprings sowie zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG und 92/118/EWG<br />

des Rates und der Entscheidung 95/408/EG des Rates vom 21. April 2004<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 157, S. 33-45<br />

VO (EG) Nr. 178/2002:<br />

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des<br />

Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsi-<br />

cherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit vom 28. Ja-<br />

nuar 2002.<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 031 vom 01.02.2002, S. 1-24<br />

VO (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. No-<br />

vember 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Le-<br />

bensmittel übertragbaren Zoonoseerregern.<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 325, vom 12.12.2003, S.1<br />

VO (EG) Nr. 852/2004:<br />

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

29. April 2004 über Lebensmittelhygiene.<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 226 vom 25.06.2004, S. 3-21<br />

VO (EG) Nr. 853/2004:<br />

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Urs-<br />

prungs.<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 226 vom 25.06.2004, S. 22-82.


VO (EG) Nr. 854/2004:<br />

139<br />

Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung<br />

von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs.<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 226 vom 25.06.2004, S. 83-127<br />

VO (EG) Nr. 882/2004:<br />

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebens-<br />

mittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmung über Tiergesundheit und Tier-<br />

schutz.<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 191 vom 28.05.2004, S. 1<br />

VO (EG) Nr. 2075/2005:<br />

Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit<br />

spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen.<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 338 vom 22.12.2005, S. 60<br />

VO (EG) Nr. 2076/2005:<br />

Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 zur<br />

Festlegung von Übergangsregelungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr.<br />

853/2004, (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr.<br />

854/2004.<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 338 vom 22.12.2005, S. 83-88<br />

VO (EG) Nr. 1244/2007:<br />

Verordnung (EG) Nr. 1244/2007 der Kommission vom 24. Oktober 2007 zur<br />

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 hinsichtlich der<br />

Durchführungsmaßnahmen für bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die zum<br />

menschlichen Verzehr bestimmt sind, und zur Festlegung spezifischer<br />

Bestimmungen über amtliche Kontrollen zur Fleischuntersuchung.<br />

Amtsblatt (EG) Nr. L 281/12 vom 25.10.2007, S. 12-18


140<br />

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen<br />

Lebensmittelhygienerechts vom 08. August 2007<br />

BGBl. I S. 1816<br />

QS (2002):<br />

Prüfsystematik QS.<br />

http://www.qs-info.de<br />

QS (2004):<br />

QS - Qualität und Sicherheit. Was ist eigentlich QS?<br />

http://www.bauernhof.net/tierhaltung/qs-information.htm


9. Anlagen<br />

141<br />

Anlage 9.1: Standarderklärung mit Informationen zur Lebensmit-<br />

telkette<br />

Informationen zur Lebensmittelsicherheit<br />

nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2<br />

der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere,<br />

die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen<br />

I. Betriebsidentifikation und Angaben zu den Tieren:<br />

Name: …………………………………………………. Betriebskennnummer/Registriernummer des<br />

Betriebes nach ViehVerkehrsVO:<br />

Anschrift: ...............................................................<br />

..............................................................................<br />

Tel.: ....................................................................... Kennzeichnung der Tiere laut Lieferschein/Tierpass:<br />

Fax: .......................................................................<br />

Tierart: Schwein Rind Pferd Schaf Ziege<br />

Geflügel*) Hasentiere*) Farmwild*) ...................................................<br />

Anzahl der zu schlachtenden Tiere: ……………………<br />

II. Standarderklärung<br />

Der Lebensmittelunternehmer, der für den Herkunftsbetrieb der oben genannten Tiere verantwortlich<br />

ist, erklärt Folgendes:<br />

1. Über den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes, den Gesundheitsstatus der Tiere und zu Produktionsdaten,<br />

die das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnten, liegen keine relevanten Informationen<br />

vor. Dem Herkunftsbetrieb sind keine relevanten Informationen über frühere Schlachttier- und<br />

Fleischuntersuchungen bekannt.<br />

2. Es liegen keine Anzeichen für das Auftreten von Krankheiten vor, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen<br />

könnten.<br />

3. Im Zeitraum von 7 Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung bestanden keine Wartezeiten<br />

für verabreichte Tierarzneimittel und wurden keine sonstigen Behandlungen durchgeführt, ausgenommen<br />

.............................................................................................. (z. B. Repellentien).<br />

4. Es liegen keine Ergebnisse von Probenanalysen vor, die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit<br />

von Bedeutung sind, ausgenommen ....................................... ........(z.B.Salmonellenstatus).<br />

5. Name und Anschrift des privaten, normalerweise hinzugezogenen Tierarztes:<br />

Name: ....................................................................................................................................<br />

Anschrift: ...............................................................................................................................<br />

Telefon: .................................................................Fax:..........................................................<br />

*) Angabe der Tierart<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)


142<br />

Anlage 9.2: Meldebogen zur Durchführung der visuellen Fleischuntersuchung<br />

von Mastschweinen<br />

Angaben des Herkunftsbetriebes zur Lebensmittelketteninformation zur Durchführung<br />

der visuellen Fleischuntersuchung von Mastschweinen aus integriertem Produktionssystem<br />

Informationen nach Anhang II Abschnitt III Nr. 3 Buchstabe a - h der Verordnung (EG) Nr.<br />

853/2004<br />

I. Betriebsidentifikation<br />

Name: __________________________________<br />

Anschrift:__________________________________<br />

Tel.: __________________________________<br />

Fax:<br />

Betriebsregistriernummer nach Viehverkehrsverordnung:<br />

Stückzahl:<br />

II. Erklärung<br />

Der Erzeuger der oben genannten Tiere erklärt hiermit, dass<br />

1. über den Status des Herkunftsbetriebes keine relevanten Informationen vorliegen,<br />

2. über den Gesundheitsstatus der zur Schlachtung anzuliefernden Tieren keine relevanten<br />

Informationen vorliegen, jedoch<br />

2.1 ein oder mehrere Tiere lokale Veränderungen zeigen ��nein ��ja,<br />

3. hinsichtlich der Produktionsdaten, die das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnten,<br />

keine relevanten Informationen vorliegen;<br />

4. bei den zur Schlachtung anzuliefernden Tieren die Wartezeit für verabreichte Arzneimittel<br />

bzw. eingesetzte Futtermittelzusatzstoffe eingehalten wurde.<br />

5. dem Herkunftsbetrieb keine Laboruntersuchungsergebnisse seiner Tiere vorliegen<br />

(ausgenommen Salmonellennachweis), die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit<br />

von Bedeutung sind.<br />

Salmonellenkategorie ______________ (bitte eintragen)<br />

6. Name und Anschrift des normalerweise tätigen Hoftierarztes:<br />

Name ____________________________________________________________<br />

Anschrift____________________________________________________________<br />

Telefon __________________________ Fax<br />

________________________<br />

III. Entscheidungskriterien für die Durchführung der visuellen Fleischuntersuchung<br />

(nach Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Anhang I Abschnitt IV Kapitel IV Teil B Nr. 2) (Bitte ankreuzen)<br />

Der Erzeuger der oben genannten Tiere erklärt hiermit zusätzlich, dass<br />

Angaben zum Gesundheitsstatus der Tiere und Produktionsdaten Ja Nein<br />

7. während der letzten 60 Tage vor der Schlachtung keine Anzeichen für das Auftreten<br />

von Krankheiten, die die Lebensmittelsicherheit des Fleisches beeinträchtigen<br />

könnten vorlagen,<br />

8. die Tierverluste pro Mastdurchgang unter ��������������<br />

9. Berichte über die amtlichen Fleischuntersuchungen der letzten 6 Monate<br />

9.1 bei den Schlachtkörpern folgende Beurteilungsraten nicht überschritten wurden:<br />

Untauglichkeitsrate (untauglich beurteilte Schlachtkörper) �������<br />

Teilschadenrate (untauglich beurteilte Schlachtkörperteile) �������<br />

9.2 bei den Organbefunden folgende Beurteilungsraten nicht unterschritten wurden:<br />

Anteil Schlachtkörper:<br />

Lunge ohne besonderen Befund (Pneumonie, PN) ������<br />

Brustfell ohne besonderen Befund (Pleuritis, PL) ������


143<br />

Herzbeutel ohne Veränderungen ������<br />

Leber ohne starken Wurmbefall (�������������������������kspots“)<br />

���5 %<br />

__________________________________________________________________________<br />

Ort Datum Unterschrift des Erzeugers<br />

der anzuliefernden Schlachttiere<br />

Erläuterungen zum Meldebogen<br />

Angaben des Herkunftsbetriebes zur Lebensmittelketteninformation zur visuellen<br />

Fleischuntersuchung von Mastschweinen aus integriertem Produktionssystem<br />

Bogen Wortlaut der<br />

Erläuterung<br />

Nr. Verordnung (EG) Nr. 853/2004<br />

Anhang I Abschnitt III<br />

1. Nr. 3 Buchstabe a)<br />

Status des Herkunftsbetriebes oder<br />

den Status der Region in Bezug auf<br />

die Tiergesundheit<br />

2. Nr. 3 Buchstabe b)<br />

Gesundheitsstatus der Tiere<br />

Unterliegt der Betrieb tierseuchenrechtlichen<br />

Beschränkungen?<br />

(z. B. Betrieb gesperrt; Transportauflagen)<br />

Sind alle Einzeltiere zum Zeitpunkt der<br />

Ablieferung gesund oder zeigen Einzeltiere<br />

Anzeichen einer systemischen<br />

Erkrankung (z. B. Störung des Allgemeinbefindens,<br />

klinisch erkennbare<br />

Erkrankungen, Fieber; Husten; Durchfall)?<br />

2.1 Zeigen ein oder mehrere Tiere zum<br />

Zeitpunkt der Ablieferung lokale Veränderungen<br />

(z. B. Gelenkschwellungen,<br />

Lahmheiten, Erkrankungen der<br />

Geschlechtsorgane; Hautveränderungen)<br />

3. Nr. 3 Buchstabe g)<br />

Produktionsdaten, wenn dies das<br />

Auftreten einer Krankheit anzeigen<br />

könnte<br />

4. Nr. 3 Buchstabe c)<br />

Die den Tieren innerhalb eines sicherheitserheblichen<br />

Zeitraums verabreichten<br />

und mit Wartezeiten größer<br />

Null verbundenen Tierarzneimittel<br />

sowie die sonstigen Behandlungen,<br />

denen die Tiere während dieser<br />

Zeit unterzogen wurden, unter Angabe<br />

der Daten der Verabreichung und<br />

der Wartezeiten<br />

Liegen bezüglich der Tierverluste und<br />

täglicher Gewichtszunahme Abweichungen<br />

vom betrieblichen Durchschnitt<br />

vor?<br />

Wurden bei dem Tier Medikamente<br />

eingesetzt, die eine Wartezeit erfordern?<br />

Wurde die Wartezeit bei allen behandelten<br />

Tieren eingehalten?<br />

Sicherheitserheblicher Zeitraum:<br />

Wartezeit der eingesetzten Medikamente<br />

vor der Schlachtung


144<br />

5. Nr. 3 Buchstabe e)<br />

Die Ergebnisse der Analysen von<br />

Proben, die Tieren entnommen wurden,<br />

sowie anderer zur Diagnose von<br />

Krankheiten, die die Sicherheit des<br />

Fleisches beeinträchtigen können,<br />

entnommener Proben, einschließlich<br />

Proben, die im Rahmen der Zoonosen-<br />

und Rückstandsüberwachung<br />

und –bekämpfung entnommen werden,<br />

soweit diese Ergebnisse für den<br />

Schutz der öffentlichen Gesundheit<br />

von Bedeutung sind.<br />

Wortlaut der<br />

Verordnung (EG) Nr. 853/2004<br />

Anhang I Abschnitt III<br />

6. Nr. 3 Buchstabe h)<br />

Name und Anschrift des privaten<br />

Tierarztes, den der Betreiber des<br />

Herkunftsbetriebes normalerweise<br />

hinzuzieht<br />

7. Nr. 3 Buchstabe d)<br />

Auftreten von Krankheiten, die die<br />

Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen<br />

können<br />

8. siehe Nr. 3<br />

9. Nr. 3 Buchstabe f)<br />

einschlägige Berichte über die Ergebnisse<br />

früherer Schlachttier- und<br />

Schlachttierkörperuntersuchungen<br />

von Tieren aus demselben Herkunftsbetrieb,<br />

einschließlich besonderer<br />

Berichte des amtlichen Tierarztes<br />

Liegen Ergebnisse von Laboruntersuchungen<br />

der Tiere vor?<br />

(z. B. von Untersuchungen auf Salmonellen,<br />

Campylobacter, Yersinien, von<br />

Untersuchungen im Rahmen von Zoonosebekämpfungsprogrammen,<br />

von<br />

Untersuchungen auf Rückstande von<br />

Tierarzneimitteln oder Futtermittelzusatzstoffen)<br />

Erläuterung<br />

Name und Anschrift des zuständigen<br />

Hoftierarztes<br />

Zeigen Einzeltiere Anzeichen einer<br />

systemischen Erkrankung? (z. B. Salmonellose,<br />

Campylobakteriose, Yersiniose)<br />

Gibt es Einzeltiere, die Krankheitserreger<br />

ausscheiden oder besteht der Verdacht,<br />

dass sie Krankheitserreger ausscheiden?<br />

(z. B. Campylobacter; Salmonellen;<br />

Yersinien)<br />

Berichte über die amtliche Schlachttierund<br />

Fleischuntersuchung der in den<br />

vorangegangenen 6 Monaten geschlachteten<br />

Tiere (Wiegeprotokoll,<br />

„Auslese“-Service-Protokoll)


Merkblatt zum Informationsbogen:<br />

145<br />

Angaben des Herkunftsbetriebes zur Lebensmittelketteninformation zur visuellen<br />

Fleischuntersuchung von Mastschweinen aus integriertem Produktionssystem<br />

Bo-<br />

Wortlaut der<br />

Erläuterung<br />

gen Verordnung (EG) Nr. 853/2004<br />

Nr. Anhang I Abschnitt III<br />

1. Nr. 3 Buchstabe a)<br />

Unterliegt der Betrieb tierseuchenrech-<br />

Status des Herkunftsbetriebes oder tlichen Beschränkungen?<br />

den Status der Region in Bezug auf (z. B. Betrieb gesperrt; Transportaufla-<br />

die Tiergesundheit<br />

gen)<br />

2. Nr. 3 Buchstabe b)<br />

Sind alle Einzeltiere zum Zeitpunkt der<br />

Gesundheitsstatus der Tiere<br />

Ablieferung gesund oder zeigen Einzeltiere<br />

Anzeichen einer systemischen<br />

Erkrankung (z. B. Störung des Allgemeinbefindens,<br />

klinisch erkennbare<br />

Erkrankungen, Fieber; Husten; Durchfall)?<br />

2.1 Zeigen ein oder mehrere Tiere zum<br />

Zeitpunkt der Ablieferung lokale Veränderungen<br />

(z. B. Gelenkschwellungen,<br />

Lahmheiten, Erkrankungen der<br />

Geschlechtsorgane; Hautveränderungen)<br />

7. Nr. 3 Buchstabe d)<br />

Auftreten von Krankheiten, die die<br />

Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen<br />

können<br />

3.<br />

und<br />

8.<br />

Nr. 3 Buchstabe g)<br />

Produktionsdaten, wenn dies das<br />

Auftreten einer Krankheit anzeigen<br />

könnte<br />

Zeigen Einzeltiere Anzeichen einer<br />

systemischen Erkrankung ? (z. B.<br />

Salmonellose, Campylobakteriose,<br />

Yersiniose)<br />

Gibt es Einzeltiere, die Krankheitserreger<br />

ausscheiden oder besteht der Verdacht,<br />

dass sie Krankheitserreger ausscheiden<br />

? (z. B. Campylobacter; Salmonellen;<br />

Yersinien)<br />

Liegen bezüglich der Tierverluste und<br />

täglicher Gewichtszunahme Abweichungen<br />

vom betrieblichen Durchschnitt<br />

vor ?


146<br />

4. Nr. 3 Buchstabe c)<br />

Die den Tieren innerhalb eines sicherheitserheblichen<br />

Zeitraums verabreichten<br />

und mit Wartezeiten größer<br />

Null verbundenen Tierarzneimittel<br />

sowie die sonstigen Behandlungen,<br />

denen die Tiere während dieser Zeit<br />

unterzogen wurden, unter Angabe<br />

der Daten der Verabreichung und der<br />

Wartezeiten<br />

5. Nr. 3 Buchstabe e)<br />

Die Ergebnisse der Analysen von<br />

Proben, die Tieren entnommen wurden,<br />

sowie anderer zur Diagnose von<br />

Krankheiten, die die Sicherheit des<br />

Fleisches beeinträchtigen können,<br />

entnommener Proben, einschließlich<br />

Proben, die im Rahmen der Zoonosen-<br />

und Rückstandsüberwachung<br />

und -bekämpfung entnommen werden,<br />

soweit diese Ergebnisse für den<br />

Schutz der öffentlichen Gesundheit<br />

von Bedeutung sind.<br />

9. Nr. 3 Buchstabe f)<br />

einschlägige Berichte über die Ergebnisse<br />

früherer Schlachttier- und<br />

Schlachttierkörperuntersuchungen<br />

von Tieren aus demselben Herkunftsbetrieb,<br />

einschließlich besonde-<br />

rer Berichte des amtlichen Tierarztes<br />

6. Nr. 3 Buchstabe h)<br />

Name und Anschrift des privaten<br />

Tierarztes, den der Betreiber des<br />

Herkunftsbetriebes normalerweise<br />

hinzuzieht<br />

Wurden bei dem Tier Medikamente<br />

oder Futtermittelzusatzstoffe eingesetzt<br />

?<br />

Wurde die Wartezeit bei allen behandelten<br />

Tieren eingehalten ?<br />

Sicherheitserheblicher Zeitraum:<br />

Wartezeit der eingesetzten Medikamente<br />

vor der Schlachtung<br />

Liegen Ergebnisse von Laboruntersuchungen<br />

der Tiere vor ?<br />

(z. B. von Untersuchungen auf Salmonellen<br />

(Salmonellenmonitoring), Campylobacter,<br />

Yersinien, von Untersuchungen<br />

im Rahmen von Zoonosebekämpfungsprogrammen,<br />

von Untersuchungen<br />

auf Rückstande von Tierarzneimitteln<br />

oder Futtermittelzusatzstoffen)<br />

Berichte über die amtliche Schlachttierund<br />

Fleischuntersuchung der in den<br />

vorangegangenen 6 Monaten geschlachteten<br />

Tiere (Wiegeprotokoll,<br />

„Auslese“-Service-Protokoll)<br />

Name und Anschrift des normalerweise<br />

tätigen / hinzugezogenen Hoftierarztes<br />

1. Anlieferung von Mastschweinen an einen Schlachthof, bei denen eine visuelle<br />

Fleischuntersuchung durchgeführt werden soll<br />

Der Informationsbogen ist vom Tierhalter vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.<br />

(Voraussetzungen für die visuelle Fleischuntersuchung siehe Nr. 5)<br />

2. Direkte Anlieferung der Schlachttiere vom Herkunftsbetrieb an den<br />

Schlachthof<br />

2.1 Wann müssen die Informationen zur Lebensmittelkette beim Schlachthof<br />

vorliegen?<br />

Die Informationen zur Lebensmittelkette (Formblatt) sind 24 Stunden vor der Anlieferung<br />

bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Schlachthofes vorzulegen.<br />

(Anhang II Abschnitt III Kapitel II Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004)


147<br />

2.2 Wie sind die Informationen zur Lebensmittelkette vom Herkunftsbestand an<br />

den Schlachthof zu übermitteln?<br />

Das Formblatt kann per Post, Fax oder E-Mail an den Schlachthof übermittelt<br />

werden.<br />

(Anhang II Abschnitt III Kapitel II Nr. 4 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 853/2004)<br />

3. Ein Tier gelangt ohne Informationen zur Lebensmittelkette in den Schlachthof<br />

Der Schlachthofbetreiber setzt den amtlichen Tierarzt unverzüglich davon in<br />

Kenntnis. Das Tier darf nicht geschlachtet werden, solange der Tierarzt dies nicht<br />

erlaubt.<br />

(Anhang II Abschnitt III Kapitel II Nr. 6 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004)<br />

Die Angaben des Formblattes sind Voraussetzung für die Schlachtung. Die Tiere<br />

werden nur dann geschlachtet, wenn dem Schlachthofbetreiber die einschlägigen<br />

Informationen zur Lebensmittelkette auf dem Formblatt vor der Schlachtung vorliegen<br />

und er diese geprüft hat. (Anhang I Abschnitt II Kapitel II Nr. 1 der Verordnung<br />

(EG) Nr. 854/2004)<br />

Der amtliche Tierarzt kann gestatten, dass die Tiere im Schlachthof geschlachtet<br />

werden, selbst wenn die einschlägigen Informationen noch nicht verfügbar sind.<br />

Der Schlachttierkörper wird aber erst dann für den Verzehr freigegeben, wenn alle<br />

einschlägigen Informationen über die Lebensmittelkette zu den betreffenden Tieren<br />

vorliegen. Bis zur endgültigen Entscheidung (durch den amtlichen Tierarzt)<br />

sind der betreffende Schlachtkörper und die entsprechenden Nebenprodukte der<br />

Schlachtung getrennt von anderem Fleisch zu lagern. (Anhang I Abschnitt II Kapitel<br />

II Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004)<br />

4. Die Informationen zur Lebensmittelkette liegen nicht innerhalb von 24 Stunden<br />

nach der Ankunft der Tiere im Schlachthof vor:<br />

Wenn das Tier schon geschlachtet wurde, wird das gesamte Fleisch des Tieres<br />

(durch den amtlichen Tierarzt) für genussuntauglich erklärt<br />

Wenn das Tier noch nicht geschlachtet wurde, so wird es gesondert von anderen<br />

Tieren getötet. (Anhang I Abschnitt II Kapitel II Nr. 3 der Verordnung (EG)<br />

Nr. 854/2004)<br />

Voraussetzungen für die Durchführung der visuellen Fleischuntersuchung:<br />

Der Informationsbogen ist vom Tierhalter auszufüllen und zu unterschreiben.<br />

Die visuelle Fleischuntersuchung kann nur bei Mastschweinen durchgeführt werden,<br />

die aus einem integrierten Produktionssystem stammen.<br />

(Anhang I Abschnitt IV Kapitel IV Buchstabe B Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr.<br />

854/2004)<br />

Die Mastschweine stammen seit dem Absetzen aus einem integrierten Produktionssystem,<br />

wenn der Mastbetrieb alle Schlachtpartien an einen vertraglich festgelegten<br />

Schlachtbetrieb liefert,<br />

oder


148<br />

wenn sichergestellt ist, dass die Daten aus der amtlichen Fleischuntersuchung aller<br />

Schlachtungen der vorangegangenen 6 Monate eines Mastbetriebes der für die<br />

amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständigen Behörde über eine<br />

elektronische Datenbank spätestens 24 Stunden vor der Anlieferung einer<br />

Schlachtpartie am Schlachtbetrieb zur Verfügung stehen und die Daten vollständig,<br />

überprüfbar und dem Betrieb zuzuordnen sind.<br />

Entscheidungskriterien für die Durchführung der visuellen Fleischuntersuchung<br />

Die auf dem Informationsbogen aufgeführten Entscheidungskriterien müssen alle erfüllt<br />

sein, damit die visuelle Fleischuntersuchung bei den angelieferten Schlachttieren<br />

durchgeführt wird. (Anlage [ ] der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene)<br />

Entscheidungskriterien<br />

Untauglichkeitsrate: untauglich beurteilte Schlachtkörper, pathologisch-anatomische<br />

Veränderungen, die nicht während des Transportes zum Schlachthof oder während<br />

des Schlachtprozesses entstanden sind.<br />

Teilschadenrate: untauglich beurteilte Schlachtkörperteile, pathologisch-anatomische<br />

Veränderungen, die nicht während des Transportes zum Schlachthof oder während<br />

des Schlachtprozesses entstanden sind.<br />

Organveränderungen: folgende Beurteilung ist bei der Erfassung der im Rahmen der<br />

amtlichen Fleischuntersuchung erhobenen Veränderungen zugrunde zu legen<br />

Organ Veränderungen Art der Erfassung<br />

Lunge bis zu 10 % verändert Pneumonie (PN) 1<br />

10 % bis 30 % verändert Pneumonie (PN) 2<br />

über 30 % verändert Pneumonie (PN) 3<br />

Brustfell bis zu 10 % verändert Pleuritis (PL) 1<br />

10 % bis 30 % verändert Pleuritis (PL) 2<br />

über 30 % verändert Pleuritis (PL) 3<br />

Herzbeutel nicht verändert o. b. B.<br />

verändert Ja<br />

Leber nicht verändert, bis �������������� L1, keine Erfassung<br />

verändert > 5 Milkspots* L2<br />

*Parasitenknoten


149<br />

Anlage 9.3: Im Betrieb eingesetzte vollständige Checkliste zur<br />

Tiergesundheit<br />

Checkliste Tiergesundheit<br />

Datum:<br />

Name: Betr.-Nr.:<br />

Betr. Tierarzt:<br />

Betriebsart: Mastbetrieb Kombibetrieb<br />

Bestandsgröße: Mastplätze: Flatdeckplätze: Sauenzahl:<br />

Anzahl der Herkunftbetriebe<br />

Aufstallung rein/raus: nein ja Stall- oder Abteilweise<br />

schwarz-/weiß-Trennung, Reinigung und Desinfektion ja nein<br />

Bemerkung:<br />

Tiergruppe: Anzahl: Schlachtdatum:<br />

(Einstalldatum o. Geburtsdatum) Gewicht:<br />

(bei Einstallung)<br />

Allgemeinbefinden: unauffällig ja nein<br />

Futteraufnahme ungestört: ja nein<br />

Fieber: ja nein<br />

Bemerkung:<br />

In der Entwicklung zurückgebliebene Tiere ja nein<br />

bis 5% bis 10 % über 10 %<br />

Bemerkung:<br />

Atemwegserkrankungen: ja nein<br />

(hustende Tiere) bis 5 % bis 15 % über 15 %<br />

Bemerkungen:<br />

Darmerkrankungen:<br />

Durchfall: ja nein<br />

blutig ja nein<br />

bis 5% bis 15% über 15%<br />

Bemerkungen:<br />

Endoparasiten: ja nein<br />

Teilschäden:<br />

Kannibalismus: ja nein<br />

bis 5% bis 15% über 15%<br />

Schwanz Ohren Flanken<br />

Gelenkauftreibungen: ja nein<br />

ein Gelenk mehrere bis 5% über 15 %<br />

Gelenke bis 15% der Tiere<br />

mit Lahmheit ja nein


Bemerkungen:<br />

150<br />

Hautveränderungen: ja nein<br />

bis 5% bis 15% über 15%<br />

Sonstige lokale Veränderungen: ja nein<br />

(z. B. Nabelbrüche, Abszesse, Umfangsvermehrungen, Verletzungen)<br />

bis 2% mehr als 2% mehr als 5%<br />

Anzeichen einer systemischen Erkrankung: ja nein<br />

Salmonellenkategorie:<br />

Tageszunahmen:<br />

Tierverluste:<br />

Behandlungstage: Behandlungsindex:<br />

(ohne Endoparasitenprophylaxe)<br />

Behandlungskosten: Behandlungskosten<br />

(Gesamt) pro Tier:<br />

Diagnostik :<br />

Schlachtbefunde<br />

Betrieb:<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:


Anlage 9.4: Behandlungsbuch<br />

Betrieb: Tierzahl: Einstalldatum: Schlachtdatum:<br />

Datum Medikament<br />

Belegnr. Erkrankung Anz. d. Tiere Abteil/Bucht Wartezeit Behandlungs- Behandlungs<br />

Dosierung<br />

in Tagen tage<br />

kosten<br />

151<br />

Bemerkungen<br />

Impfungen: Abgänge:<br />

1. Impf. 2. Impf Impfstoff Datum Anzahl Bemerkungen Datum Anzahl Bemerkungen<br />

PRRS


152<br />

Anlage 9.5: Schlachtbefunde (geschlossene Tiergruppen)<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Nr. 8<br />

28.11.2005 05.12.2005 12.12.2005 19.12.2005 29.12.2005<br />

31 33 46 97 105<br />

6,5% 0,0% 8,7% 18,6% 21,0%<br />

3,2% 0,0% 0,0% 0,0% 1,0%<br />

3,2% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

3,2% 0,0% 0,0% 3,1% 1,0%<br />

6,5% 3,0% 6,5% 3,1% 1,0%<br />

3,2% 3,0% 0,0% 0,0% 2,9%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

Nr. 9<br />

20.03.2006 27.03.2006 03.04.2006<br />

47 88 128<br />

14,9% 22,7% 10,9%<br />

2,1% 0,0% 1,6%<br />

0,0% 0,0% 0,0%<br />

2,1% 0,0% 0,0%<br />

2,1% 0,0% 3,9%<br />

0,0% 1,1% 0,8%<br />

0,0% 0,0% 1,5%


153<br />

Schlachtbefunde (geschlossene Tiergruppen)<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Nr. 6 Nr. 5<br />

01.02.2006 08.02.2006 15.03.2006 24.02.2006 30.03.2006 05.04.2006<br />

109 110 109 37 67 164<br />

13,8% 0,9% 2,8% 8,1% 25,4% 5,5%<br />

4,6% 0,9% 2,8% 0,0% 3,0% 0,6%<br />

0,0% 0,0% 0,9% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

0,9% 3,6% 1,8% 0,0% 0,0% 1,2%<br />

4,6% 2,7% 6,4% 5,4% 1,5% 6,1%<br />

1,8% 0,0% 2,8% 5,4% 3,0% 4,3%<br />

0,0% 0,9% 0,0% 0,0% 1,5% 0,0%<br />

Nr. 25 Nr. 25<br />

08.10.2005 21.10.2005 28.10.2005 28.11.2005 07.12.2005<br />

21 22 37 22 58<br />

5,0% 4,5% 2,7% 25,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

5,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

10,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

0,0% 4,5% 0,0% 0,0% 0,0%


154<br />

Schlachtbefunde (geschlossene Tiergruppen)<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Nr. 25<br />

17.03.2006 29.03.2006 05.04.2006<br />

22 25 24<br />

18,2% 0,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0%<br />

4,5% 4,0% 4,2%<br />

Nr. 27<br />

21.11.2005 01.12.2005 10.12.2005 16.12.2005 23.12.2005<br />

134 198 184 142 57<br />

14,0% 19,0% 9,0% 11,0% 0,0%<br />

3,0% 23,0% 8,0% 11,0% 0,0%<br />

18,0% 20,0% 14,0% 8,0% 0,0%<br />

11,0% 5,0% 1,0% 5,0% 3,0%<br />

33,0% 68,0% 53,0% 40,0% 0,0%<br />

2,0% 2,0% 8,0% 7,0% 1,0%<br />

1,0% 3,0% 30,0% 0,0% 1,0%


155<br />

Schlachtbefunde geschlossene Tiergruppen<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Nr. 5<br />

22.11.2005 29.11.2005 12.12.2005<br />

91 108 70<br />

37,8% 8,3% 8,7%<br />

7,8% 3,7% 2,9%<br />

0,0% 0,9% 0,0%<br />

2,2% 2,8% 0,0%<br />

6,7% 3,7% 1,5%<br />

10,0% 9,3% 18,8%<br />

0,0% 0,0% 0,0%<br />

Nr. 21<br />

07.12.2005 15.12.2005 21.12.2005<br />

59 72 57<br />

28,3% 9,7% 26,3%<br />

1,7% 1,4% 3,5%<br />

0,0% 2,8% 0,0%<br />

0,0% 5,6% 1,8%<br />

6,7% 1,4% 12,3%<br />

3,3% 5,6% 1,8%<br />

0,0% 0,0% 0,0%


156<br />

Schlachtbefunde geschlossene Tiergruppen<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Nr. 8<br />

10.04.2006 20.04.2006 02.05.2006 08.05.2006 15.05.2006 25.05.2006<br />

26 4 33 58 100 101<br />

1,0% 1,0% 3,0% 5,2% 0,0% 1,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 1,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 1,7% 3,0% 0,0%<br />

3,9% 0,0% 0,0% 3,5% 0,0% 0,0%<br />

7,7% 0,0% 0,0% 0,0% 2,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

Nr. 17<br />

20.10.2005 27.10.2005 01.11.2005 05.11.2005 12.11.2005 14.11.2005<br />

134 81 137 135 135 69<br />

3,7% 1,2% 19,0% 0,0% 3,0% 1,5%<br />

0,0% 0,0% 3,7% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,7% 0,0%<br />

1,5% 0,0% 2,9% 0,7% 3,0% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,7% 0,7% 2,2% 4,4%<br />

1,5% 1,2% 2,9% 0,7% 2,2% 0,0%<br />

0,0% 1,2% 0,7% 0,0% 1,3% 0,0%


157<br />

Schlachtbefunde geschlossene Tiergruppen<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Betrieb :<br />

Datum:<br />

Tierzahl:<br />

Lunge:<br />

geringgr.<br />

mittelgr.<br />

hochgr.<br />

Herz:<br />

Brustfell:<br />

Wurmlebern:<br />

Teilschäden:<br />

Nr. 17<br />

21.02.2006 01.03.2006 14.03.2006 21.03.2006 29.03.2006 04.04.2006<br />

185 38 182 53 184 51<br />

2,7% 0,0% 1,1% 5,7% 8,7% 25,5%<br />

0,5% 2,6% 0,6% 0,0% 0,5% 5,9%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

1,1% 0,0% 1,1% 0,0% 0,0% 3,9%<br />

0,5% 0,0% 1,1% 1,9% 0,0% 2,0%<br />

0,5% 5,3% 0,0% 1,9% 1,6% 0,0%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 1,9% 0,0% 2,0%<br />

Nr. 16<br />

19.07.2005 22.07.2005 30.07.2005 01.08.2005 06.08.2005 13.08.2005<br />

134 56 88 56 56 105<br />

7,5% 14,3% 10,2% 0,0% 1,8% 3,8%<br />

3,0% 12,5% 2,3% 0,0% 0,0% 1,9%<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

1,5% 1,8% 0,0% 3,6% 0,0% 1,0%<br />

16,4% 5,4% 2,3% 19,6% 14,3% 16,2%<br />

0,8% 0,0% 3,4% 1,8% 0,0% 3,8%<br />

0,8% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%


Anlage 9.6: Gesamtübersicht aller zur Auswertung herangezogenen Daten<br />

158<br />

Betrieb Besuchs- Anzahl Einstall- Schlacht- Tierzahl zurückgebl. Atemwegs- Darmerkrank- Endopara- lokale Gelenk- Salmo- Tier- TBI Be- Lungenbef. (%) Herz- Brust- Wurm- Teildatum<br />

Lieferbetr. datum datum Mastgr. Tiere erkrankungen ungen siten Veränder. auftreibung nellen- verluste kosten handl.-<br />

Kategorie beutel fell leber schäd.<br />

Kategorie: Kategorie: Kategorie: Kategorie: Kategorie: Kategorie: Kategorie: in % Tier in / € 1 2 3 2+3 (%) (%) (%) (%)<br />

20 01.11.05 1 06.07.05 03.11.05 100 2 1 0 0 0 1 1 1,00 14,00 0,90 18,52 1,23 0,00 1,23 0,00 2,47 1,23 0,00<br />

12 23.08.05 1 04.05.05 26.08.05 180 1 2 0 0 0 2 1 3,50 16,00 1,64 25,90 0,00 0,00 0,00 1,85 0,00 3,70 0,00<br />

12 23.08.05 1 17.05.05 02.09.05 180 1 2 0 0 0 2 1 3,00 9,00 0,88 13,04 5,80 1,45 7,25 1,45 2,90 0,00 0,00<br />

12 13.10.05 1 01.07.05 18.10.05 180 1 2 0 0 0 1 1 2,80 19,00 2,48 0,79 6,35 11,90 18,25 0,79 2,38 2,38 0,00<br />

12 13.10.05 1 08.07.05 26.10.05 178 1 2 0 0 1 1 1 3,00 13,00 0,98 9,70 2,99 0,79 3,78 1,49 2,24 2,99 1,48<br />

12 11.11.05 1 22.07.05 15.11.05 180 1 1 0 0 0 1 1 2,60 13,00 1,75 29,23 7,69 1,54 9,23 1,54 1,54 3,08 0,00<br />

12 16.12.05 1 08.09.05 20.12.05 180 1 2 0 0 1 1 1 3,00 16,20 2,42 4,55 1,52 1,52 3,04 0,00 1,52 0,00 1,52<br />

12 16.12.05 1 23.09.05 15.01.05 180 1 1 0 0 0 1 1 2,00 14,20 3,12 2,68 1,34 0,00 1,34 0,67 2,60 1,34 0,00<br />

12 06.01.06 1 05.10.05 20.01.06 180 2 1 0 0 0 1 1 3,00 10,04 1,86 9,52 0,00 1,59 1,59 1,59 0,00 1,59 0,00<br />

12 03.02.06 1 14.10.05 10.02.06 180 2 1 0 0 0 1 1 2,00 32,20 2,75 6,67 6,67 4,00 10,67 4,00 0,00 0,00 2,67<br />

12 10.02.06 1 26.10.05 20.02.06 180 2 1 0 0 1 1 1 2,20 25,00 1,03 2,94 1,96 0,00 1,96 1,96 2,94 1,96 4,90<br />

12 04.03.06 1 17.11.06 10.03.06 180 2 1 0 0 0 1 1 1,70 19,11 1,47 13,20 3,77 0,00 3,77 0,00 7,55 1,89 0,00<br />

12 07.04.06 1 16.12.06 08.04.06 180 1 1 0 0 0 1 1 3,00 20,40 1,61 14,04 0,00 0,00 0,00 0,00 8,77 1,75 1,75<br />

12 27.04.06 1 10.01.06 28.04.06 180 2 2 0 0 1 1 1 3,50 16,10 1,34 12,50 2,08 2,08 4,16 2,08 4,17 0,00 2,08<br />

28 04.11.05 1 09.07.05 11.11.05 230 1 0 0 0 0 1 3 0,50 8,00 1,25 0,94 1,89 0,00 1,89 0,94 1,89 0,00 1,89<br />

28 04.11.05 1 19.07.05 11.11.05 482 1 0 0 0 0 1 3 1,50 8,00 0,71 7,55 3,49 0,00 3,49 0,00 2,57 2,78 1,28<br />

29 04.11.05 1 09.08.05 24.11.05 400 1 0 0 0 0 1 3 1,50 8,00 0,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

28 16.12.05 1 05.09.05 23.12.05 231 1 1 0 0 0 1 3 1,30 7,00 1,26 14,29 7,14 2,86 10,00 4,29 7,14 0,00 0,00<br />

28 18.02.06 1 07.11.05 23.02.06 344 1 2 0 0 0 1 3 0,90 8,00 1,49 0,00 1,33 0,00 1,33 1,30 6,67 1,33 0,00<br />

28 03.03.06 1 28.11.05 09.03.06 230 1 1 0 0 0 1 3 0,90 8,00 0,84 3,64 3,64 0,00 3,64 5,45 7,27 0,00 0,00<br />

28 25.03.06 1 14.12.05 30.03.06 479 1 2 0 0 0 1 3 1,90 15,00 1,85 24,60 0,00 0,00 0,00 1,59 7,14 0,79 0,00<br />

25 07.10.05 1 06.07.05 08.10.05 80 1 0 0 0 0 1 1 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 10,00 0,00<br />

25 26.11.05 1 30.08.05 28.11.05 81 1 0 0 0 0 1 1 0,80 0,00 0,00 25,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

25 27.01 .06 1 05.11.05 03.02.06 80 1 0 0 0 1 1 1 3,70 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 5,00 0,00 0,00 2,00 0,00<br />

25 10.03.06 1 12.12.05 17.03.06 75 1 1 0 0 0 1 1 2,50 10,00 1,15 18,18 0,00 0,00 0,00 0,00 4,50 0,00 0,00<br />

11 05.08.05 3 19.05.05 15.08.05 312 1 1 0 0 0 2 1 3,50 10,00 0,85 10,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 5,00 0,00<br />

11 30.09.05 2 07.06.05 10.10.05 369 3 2 0 0 0 1 1 3,80 10,00 1,36 15,40 5,10 0,00 5,10 2,60 2,60 2,60 0,00<br />

11 30.09.05 1 08.07.05 10.10.05 178 1 0 0 0 0 1 1 1,10 7,00 0,31 2,90 5,70 0,00 5,70 2,90 0,00 5,00 0,00<br />

11 24.11.05 1 01.09.05 05.12.05 80 1 1 0 0 0 1 1 2,50 10,00 0,44 14,29 0,00 0,00 0,00 0,00 9,50 9,50 0,00<br />

11 05.01.06 1 26.09.05 06.01.06 102 2 1 0 0 0 1 1 2,00 10,00 0,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8,33<br />

11 05.01.06 1 06.10.05 16.01.06 178 1 1 0 0 0 1 1 1,10 10,00 0,36 13,64 0,00 0,00 0,00 9,09 13,64 4,55 0,00<br />

21 09.11.05 1 28.07.05 24.11.05 175 1 1 0 0 1 2 1 2,00 0,00 0,00 26,50 8,80 0,00 8,80 1,00 6,00 0,00 2,00<br />

21 03.12.05 1 10.08.05 07.12.05 188 1 1 0 0 1 2 1 1,00 0,00 0,00 28,30 1,70 0,00 1,70 0,00 6,70 3,30 0,00<br />

21 03.02.05 1 26.10.05 06.02.06 145 1 1 0 0 1 2 1 2,50 0,00 0,00 0,00 4,10 2,70 6,80 0,00 4,10 2,70 0,00<br />

21 10.03.06 1 26.11.05 15.03.06 150 1 1 0 0 1 1 1 3,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,10 4,40 2,20 0,00<br />

22 10.03.06 1 22.11.06 13.03.06 650 2 1 0 0 1 1 1 6,00 41,38 3,15 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00<br />

22 15.12.06 4 31.08.06 17.12.06 956 1 1 0 0 1 1 1 5,60 10,00 1,46 1,53 9,16 1,53 10,69 0,76 5,34 0,76 0,00<br />

22 14.04.06 6 28.12.05 18.04.06 584 1 1 0 0 1 1 1 3,40 16,00 0,72 0,00 0,00 6,67 6,67 0,00 20,00 0,00 3,30<br />

13 22.09.05 2 23.05.05 23.09.05 266 1 1 0 0 1 1 3 2,00 7,00 0,45 9,90 3,60 0,90 4,50 4,50 24,30 5,41 0,00<br />

13 22.09.05 2 13.06.05 05.10.05 133 1 1 0 0 1 1 3 2,00 7,00 0,30 2,50 5,00 0,00 5,00 0,00 22,50 17,50 0,00<br />

14 22.09.05 1 14.06.05 05.10.05 220 1 2 0 0 0 1 1 2,00 7,00 0,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,52 1,52 0,00<br />

14 22.09.05 1 28.06.05 04.10.05 106 1 2 0 0 0 1 1 2,00 7,00 1,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,52 1,52 0,00<br />

14 13.10.05 1 21.07.05 26.10.05 220 1 1 0 0 1 1 1 1,50 0,00 0,00 2,38 2,38 0,00 2,38 0,00 4,76 4,76 0,00<br />

14 11.11.05 1 04.08.05 22.11.05 220 1 1 0 0 0 1 1 1,50 0,00 0,00 21,63 0,00 0,00 0,00 0,00 10,81 0,00 0,00<br />

14 13.01.06 1 27.09.05 18.01.06 103 2 1 0 0 1 2 1 2,00 0,00 0,00 4,20 1,40 0,00 1,40 0,00 1,40 2,80 0,00


159<br />

Betrieb Besuchs- Anzahl Einstall- Schlacht- Tierzahl zurückgebl. Atemwegs- Darmerkrank- Endopara- Teil- Gelenk- Salmo- Tier- TBI Behandl.- Lungenbef. (%) Herz- Brust- Wurm- Teildatum<br />

Lieferbetr. datum datum Mastgr. Tiere erkrankungen ungen siten schäden auftreibung nellen- verluste kosten / Kategorie beutel fell leber schäd.<br />

Kategorie: Kategorie: Kategorie: Kategorie: Kategorie: Kategorie: Kategorie: in % Tier in € 1 2 3 2+3 (%) (%) (%) (%)<br />

15 15.09.05 1 10.06.05 16.09.05 168 1 1 0 0 1 1 1 3,40 10,00 0,41 4,17 0,00 2,08 2,08 2,08 20,80 0,00 2,08<br />

15 21.10.05 1 04.08.05 28.10.05 100 1 1 0 0 0 1 1 3,00 13,00 0,69 8,96 4,48 1,49 5,97 0,00 0,00 32,80 0,00<br />

15 21.10.05 1 07.07.05 04.11.05 120 1 1 0 0 0 1 1 2,80 13,00 0,69 19,15 6,38 2,13 8,51 0,00 2,13 0,00 0,00<br />

26 22.09.05 1 30.06.05 10.10.05 275 1 0 0 0 0 1 1 1,00 15,00 1,20 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 2,00 6,00 0,00<br />

26 20.01.06 1 28.10.05 23.01.06 275 1 0 0 0 0 1 1 3,00 20,00 1,90 14,00 1,00 0,00 1,00 0,00 11,00 3,00 1,00<br />

27 17.03.06 3 22.12.05 22.03.06 792 1 0 0 0 0 1 2 2,70 28,00 2,20 2,47 0,00 0,00 0,00 2,47 0,00 8,68 0,00<br />

18 20.09.05 1 26.05.05 22.09.05 350 0 0 0 0 0 0 3 2,00 7,00 0,79 16,96 2,60 0,40 3,00 2,17 3,91 1,30 0,80<br />

19 30.11.05 1 20.07.05 01.12.05 546 1 1 0 0 0 1 2 2,50 6,00 0,58 21,48 8,45 3,52 11,97 3,87 15,49 2,46 0,35<br />

7 28.07.05 1 23.03.05 01.08.05 138 1 2 0 0 0 1 1 1,50 0,36 0,32 20,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

7 28.07.05 1 25.03.05 01.08.05 150 1 1 1 0 0 1 1 1,00 0,00 0,00 16,00 2,00 0,00 2,00 2,00 2,00 0,00 2,00<br />

7 07.10.05 1 29.06.05 17.10.05 138 1 1 0 0 1 1 1 1,80 0,00 0,00 11,11 2,78 0,00 2,78 5,56 11,11 2,78 0,00<br />

7 07.10.05 1 08.06.05 10.10.05 151 1 1 0 0 1 1 1 1,70 0,00 0,00 31,71 4,88 0,00 4,88 2,44 2,44 4,88 0,00<br />

7 24.11.05 1 18.08.05 28.11.05 130 1 1 0 0 1 1 1 1,50 0,10 0,07 4,62 0,00 0,00 0,00 1,54 4,62 3,08 1,54<br />

7 24.11.05 1 08.09.05 08.12.05 105 1 1 0 0 1 1 1 2,80 0,20 0,09 3,92 3,92 0,00 3,92 3,92 5,88 9,80 0,00<br />

8 24.11.05 2 15.08.05 28.11.05 315 1 1 0 0 0 1 1 1,00 0,00 0,00 6,45 3,29 0,00 3,29 3,23 6,45 3,23 0,00<br />

8 07.04.06 2 03.01.06 10.04.06 330 1 1 0 0 0 1 1 2,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,85 7,69 0,00<br />

7 14.01.06 1 15.10.05 06.02.06 109 1 1 0 0 0 1 1 2,80 0,33 0,10 7,50 7,50 2,50 10,00 0,00 10,00 5,00 0,00<br />

9 17.03.06 2 13.12.05 20.03.06 320 1 1 0 0 0 1 1 4,00 0,47 0,41 14,89 2,13 0,00 2,13 2,13 2,13 0,00 0,00<br />

10 01.04.06 2 15.11.05 03.04.06 320 1 1 0 0 0 1 1 4,40 0,47 0,41 10,90 1,56 0,00 1,56 0,00 3,91 0,78 1,56<br />

1 09.12.05 1 01.09.05 22.12.05 115 1 1 1 0 1 1 2 4,00 14,00 1,47 12,70 5,70 0,00 5,70 1,27 0,00 6,40 2,00<br />

1 16.12.05 2 17.09.05 24.12.05 96 1 1 0 0 1 1 2 1,00 10,00 0.68 14,90 0,00 0,00 0,00 1,50 14,90 0,00 1,50<br />

1 27.01.06 1 09.11.05 13.02.06 114 1 1 0 0 1 1 1 2,60 0,50 0,11 14,29 4,76 0,00 4,76 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2 27.01.06 1 08.11.05 30.01.06 120 1 1 0 0 1 1 1 2,50 10,00 0,94 0,00 8,47 0,00 8,47 6,78 6,78 10,17 0,00<br />

2 21.02.06 1 23.11.05 07.03.06 114 1 2 0 0 0 1 1 1,90 11,00 1,03 0,00 18,18 0,00 18,18 0,00 34,84 0,00 0,00<br />

3 08.11.05 1 12.08.05 25.11.05 450 2 1 0 0 0 1 3 1,30 17,40 2,77 8,20 0,90 0,00 0,90 8,20 0,00 8,20 0,00<br />

4 28.07.05 1 30.03.05 01.08.05 144 1 0 0 0 1 1 1 1,50 0,42 0,10 12,12 4,45 1,52 5,97 0,00 7,58 0,00 0,00<br />

4 28.07.05 1 23.03.05 01.08.05 110 1 0 0 0 1 1 1 1,50 1,02 0,27 5,77 0,00 3,85 3,85 1,92 3,15 0,00 1,82<br />

4 28.07.05 1 16.04.05 15.08.05 140 1 2 0 0 0 1 1 1,60 0,00 0,00 12,96 3,70 0,93 4,63 0,00 3,70 1,85 0,00<br />

4 07.10.05 1 09.06.05 18.10.05 110 0 1 0 0 0 1 1 3,60 0,55 0,27 22,22 0,00 0,00 0,00 2,78 27,78 5,56 2,70<br />

4 07.10.05 1 21.06.05 18.10.05 144 0 1 0 0 0 1 1 1,40 0,63 0,21 5,56 2,78 0,00 2,78 2,78 22,22 8,33 0,00<br />

4 18.11.05 1 28.07.05 22.11.05 300 1 1 0 0 0 1 1 1,00 0,30 0,28 25,50 2,13 2,13 4,26 2,13 10,64 8,51 2,13<br />

5 18.11.05 1 28.07.05 22.11.05 270 1 1 0 0 0 1 2 0,70 6,30 0,67 37,78 7,78 0,00 7,78 2,22 6,67 10,00 0,00<br />

6 28.01.06 1 01.10.05 01.02.06 370 1 1 0 0 0 1 1 1,30 0,03 0,15 13,76 4,59 0,00 4,59 0,92 4,59 1,83 0,00<br />

5 29.03.06 1 13.12.05 30.03.06 270 1 1 0 0 0 1 2 1,10 29,50 3,80 25,37 2,99 0,00 2,99 0,00 1,49 2,95 1,49<br />

16 15.07.05 4 30.05.05 19.07.05 511 1 1 0 0 1 2 2 3,00 27,00 1,82 7,46 2,99 0,00 2,99 1,49 16,42 0,75 0,75<br />

16 21.04.06 4 06.01.06 22.04.06 515 1 1 0 0 1 1 3 3,00 26,00 1,59 8,91 3,96 0,00 3,96 3,96 1,98 9,90 0,99<br />

17 15.10.05 1 08.07.05 20.10.05 700 1 1 0 0 0 1 2 0,90 28,00 1,72 3,73 0,00 0,00 0,00 1,49 0,00 1,49 0,00<br />

17 18.10.05 1 08.07.05 19.10.05 690 1 1 0 0 0 1 2 1,00 29,00 1,65 3,73 0,00 0,00 0,00 1,49 0,00 1,49 0,00<br />

17 17.02.06 1 19.11.05 21.02.06 699 1 0 0 0 1 1 2 1,00 32,00 2,35 2,70 0,54 0,00 0,54 1,08 0,54 0,54 0,00<br />

24 04.11.05 1 20.07.05 17.11.05 140 1 0 0 0 0 1 1 4,00 0,00 0,00 0,70 0,00 0,00 0,00 0,00 3,50 2,80 0,00<br />

24 11.11.05 1 06.07.05 17.11.05 140 2 0 0 0 0 1 1 2,90 0,00 0,00 2,56 2,56 0,00 2,56 2,56 2,56 2,56 0,00<br />

24 17.03.06 1 25.11.06 22.03.06 145 1 0 1 0 0 1 1 3,40 7,30 1,17 29,70 0,00 0,00 0,00 0,00 1,98 1,98 0,99<br />

24 17.03.06 1 08.12.05 30.03.06 145 1 0 1 0 0 1 1 2,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 4,00 8,00 4,00<br />

Gesamt 21869


Anlage 9.7: Abbildungsverzeichnis<br />

160<br />

Abb. 1: Eintrags- und Verlagerungspfade von Antibiotika aus der Landwirtschaft<br />

(nach Regierung Unterfranken 2006) 24<br />

Abb. 2: Verteilung der Tiergruppen (n=88) mit Abweichungen von der<br />

durchschnittlichen Gewichtsentwicklung in % 74<br />

Abb. 3: Verteilung der Tiergruppen in % auf die einzelnen Kategorien der<br />

Atemwegserkrankungen 75<br />

Abb. 4: Zusammenhang zwischen Lungenbefunden am Schlachthof und<br />

Hustenden Tieren vor der Schlachtung 76<br />

Abb. 5: Auftreten von Darmerkrankungen in den einzelnen Tiergruppen<br />

(n=88) 77<br />

Abb. 6: Festgestellte lokale Veränderungen bei den untersuchten Tiergruppen<br />

(n=88) 78<br />

Abb. 7: Zusammenhang zwischen festgestellten lokalen Veränderungen auf<br />

dem Betrieb und Teilschadenreklamationen am Schlachthof 79<br />

Abb. 8: Zusammenhang zwischen Tierverlusten im Bestand und am<br />

Schlachthof festgestellten Lungenbefunden (n=88) 81<br />

Abb. 9: Tierverluste im Bestand und Lungenbefunde im Schlachthof der<br />

Untersuchten Tiergruppen (n=88) gereiht nach Höhe der<br />

Tierverluste im Bestand 83<br />

Abb. 10: Zusammenhang zwischen Tierverlusten und Tierbehandlungsindex<br />

(TBI) im Bestand 84<br />

Abb. 11: Zusammenhang zwischen Tierbehandlungen im Bestand (geordnet<br />

Nach TBI) und Lungenbefunden 2+3 im Schlachthof 86<br />

Abb. 12: Zusammenhang zwischen Tierbehandlungen (geordnet nach TBI)<br />

Im Bestand und Brustfellverwachsungen im Schlachthof 87<br />

Abb. 13: Zusammenhang zwischen Tierbehandlungen (geordnet nach TBI)<br />

Im Bestand und Herzbeutelverwachsungen im Schlachthof 89<br />

Abb. 14: Zusammenhang zwischen Lungenbefunden und Behandlungskosten<br />

(n=88) 90<br />

Abb. 15: Entwicklung der Tierarztkosten (LWK Westfalen Lippe 2002) 99


Anlage 9.8: Tabellenverzeichnis<br />

161<br />

Tabelle 1: Gesetze/Verordnungen zur Durchführung von Fleischbeschauen<br />

Tabelle 2: Gemeldete Fälle von Zoonosen bei Menschen 2005 (EFSA 2006b)<br />

Tabelle 3: Verbote von antibiotischen Leistungsförderern durch die EU 25<br />

Tabelle 4: Einteilung und Erfassung der Ausprägung der Veränderungen an<br />

Eingeweiden bei Mastschweinen (Anlage 3 zu § 8 der AVV LmH)<br />

Tabelle 5: Amtliche Fleischuntersuchung beim Hausschwein einschließlich<br />

Wildschweine in Gatterhaltung (KLEIN et al 2005) 45<br />

Tabelle 6: Einstufung von Schweinemastbetrieben in die QS-Standards (QS 2002)<br />

Tabelle 7: Betriebe die an der Studie teilgenommen haben 61<br />

Tabelle 8: Kriterien und Grenzwerte nach Anlage 4 (zu § 8 der AVV LmH, Entwurf)<br />

Tabelle 9: Befundschlüssel nach Anlage 3 (zu § 8 der AVV LmH, Entwurf) 64<br />

Tabelle 10: Schlachtbefunde 65<br />

Tabelle 11: Bewertung der Ergebnisse zur Salmonellenkategorie nach QS (Stand<br />

2005) 69<br />

Tabelle 12: Verteilung der Tiergruppen auf die Salmonellenkategorien in Abhängigkeit<br />

zum TBI 79<br />

Tabelle 13: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 8 verwendeten Mittelwerten<br />

Tabelle 14: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 9 verwendeten Mittelwerten<br />

Tabelle 15: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 10 verwendeten Mittelwerten<br />

Tabelle 16: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 11 verwendeten Mittelwerten<br />

Tabelle 17: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 12 verwendeten Mittelwerten<br />

7<br />

19<br />

30<br />

54<br />

63<br />

81<br />

82<br />

84<br />

85<br />

87


162<br />

Tabelle 18: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 13 verwendeten Mittelwerten<br />

Tabelle 19: Minimal- u. Maximalwerte zu den in Abb. 14 verwendeten Mittelwerten<br />

88<br />

90

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