Sachwert Magazin Ausgabe 49
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Immobilien<br />
Steuerfalle Zweitwohnsitz<br />
So können Sie die Zweitwohnsitzsteuer umgehen!<br />
Von Dr. Michael Grandt<br />
Die Flüchtlingskrise hält unvermindert an.<br />
Aber die Medien halten sich zurück. Die<br />
politisch Verantwortlichen reagieren immer<br />
kopfloser und schieben das Problem<br />
einfach auf die Kommunen ab. Diese aber<br />
haben kein Geld, um Hunderttausende<br />
von Menschen zu verköstigen und zu beherbergen.<br />
Deshalb versuchen die Städte<br />
krampfhaft an neue Geldquellen zu kommen.<br />
Eine besonders dreiste Abzocke ist<br />
die Zweitwohnsitzsteuer.<br />
Praxistipp<br />
Auf http://zweitwohnsitzsteuer.de/<br />
?page=stadt<br />
können Sie die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer<br />
vieler deutsche Städte<br />
erfahren. Sie variiert zwischen 8 und<br />
26 Prozent!<br />
Die Zweitwohnsitzsteuer wird auf Basis<br />
der Jahreskaltmiete berechnet. Sie wird<br />
für einen beim Einwohnermeldeamt geführten<br />
Zweitwohnsitz erhoben. Der<br />
Grund für die Anmietung der Wohnung<br />
spielt keine Rolle. Die Steuer wird auch erhoben,<br />
wenn die Zweitwohnung berufsbedingt<br />
angemietet wird und ist auch für<br />
Ferienwohnungen fällig.<br />
Beispiel Lindau (Baden-Württemberg): Am<br />
1. Januar 2016 wurde die Zweitwohnsitzsteuer<br />
um bis zu 30 Prozent erhöht. Alle<br />
Fraktionen im Stadtrat stimmten zu<br />
Beispiel Schleswig (Schleswig-Holstein):<br />
Ortsüblich ist ein Durchschnittsmietwert<br />
von 7 Euro pro Quadratmeter. Für die<br />
Berechnung der erhöhten Zweitwohnsitzsteuer<br />
wurde jedoch ein Mietwert von<br />
10,55 Euro zu Grunde gelegt. Auch hier<br />
eine Steigerung von über 30 Prozent.<br />
Beispiel Duisburg (Nordrhein-Westfalen):<br />
Bis 30. Juni 2015 erhob die Stadt gar keine<br />
Zweitwohnsitzsteuer. Seit 1. Juli 2015<br />
werden aber auch dort Immobilienbesitzer<br />
kräftig zur Kasse gebeten.<br />
Beispiel Wiesbaden (Hessen): Seit 1. Januar<br />
2016 gilt auch hier: Ferien- und Zweitwohnungsbesitzer<br />
müssen eine Steuer bezahlen,<br />
die es bis dato noch gar nicht gab.<br />
Mehr von Dr. Michael Grandt unter<br />
www.MichaelGrandt.de<br />
Und so können Sie die Abzocke-Steuer umgehen:<br />
• Eheleute dürfen nicht zusätzlich mit der Zweitwohnungsteuer belastet werden.<br />
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.:1 BvR 1232/00). Dies gilt für<br />
verheiratete Paare, die zusammen leben und aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung<br />
unterhalten. Paare, auf die dies zutrifft, können Einspruch gegen den<br />
Zweitwohnungsteuerbescheid erheben.<br />
• Alle anderen können die Steuer als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung<br />
geltend machen, wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten<br />
wird. So kann die Zusatzbelastung wenigstens etwas abgefedert werden.<br />
• Viele Studenten melden ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern ab und am Studienort<br />
Bild: Depositphotos, GinaSanders