Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...
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28. Heinrich Langsenkamp, Belm - Stellungnahmen vom 26.02.2009<br />
Anregungen <strong>und</strong> Bedenken Abwägung<br />
a) Gegen die Neuausweisung folgender Flurstücke als Kernzone im a) Von den gelisteten Flächen liegen nur Teilstücke in der Kernzone des<br />
LSG wird Widerspruch eingelegt.<br />
LSG.<br />
• Gemarkung Vehrte, Flur 6, Flurstück 78/0<br />
Bei den Flächen 19/1 <strong>und</strong>15/1 handelt es sich um Grünland in der<br />
• Gemarkung Vehrte, Flur 6, Flurstück 87/3 (als 87/2 an- Niederung des schutzwürdigen Belmer Baches, sowie um Grünland <strong>und</strong><br />
gegeben)<br />
Nadelwald im Kernbereich des bewaldeten <strong>Wiehengebirge</strong>s.<br />
• Gemarkung Vehrte, Flur 2, Flurstück 19/1<br />
Bei den Flächen handelt es sich um wertvolle Bereiche, die im Verb<strong>und</strong><br />
• Gemarkung Vehrte, Flur 2, Flurstück 15/0<br />
mit dem Umfeld zusehen sind.<br />
Die Flurstücke 78/3 <strong>und</strong> 87/3 (als 87/2 angegeben) befinden sich in<br />
der Aue des Belmer Baches, der zu den ausgewählten Niederungsbereichen<br />
des Schutzgebietes gehört.<br />
b) Herr Langsenkamp befürchtet Nutzungseinschränkungen auf den<br />
Flächen in Bezug auf die Möglichkeit der Umwandlung in Acker<br />
oder des Anbaus nachwachsender Rohstoffe, z. B. von schnell<br />
wachsenden Gehölzen oder auch von Sonderkulturen aus Miscantos.<br />
Den Bedenken wird nicht nachgegeben.<br />
b) Die in der Belmer Bachaue vorhandenen Grünländer sind, sofern nicht<br />
drainiert, durch hohe Gr<strong>und</strong>wasserstände gekennzeichnet. Es handelt<br />
sich in der Regel um absolute Grünlandstandorte, auf denen eine ackerbauliche<br />
Nutzung nicht standortgerecht ist <strong>und</strong> nicht der ordnungsgemäßen<br />
Landwirtschaft entspricht.<br />
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist freigestellt. Sofern es sich bei<br />
den nachwachsenden Rohstoffen um standortheimische Gehölze handelt,<br />
wie Weiden, Roterlen usw., stellt die Verordnung keine Einschränkung<br />
dar; Sonderkulturen sind in der Kernzone nicht erlaubt.<br />
Der Anbau von Miscantos auf Ackerstandorten ist unproblematisch.<br />
Den Bedenken wird nicht gefolgt.<br />
Die übrigen Bedenken werden in der Gesamtstellungnahme zum Thema Landwirtschaft <strong>und</strong> in der Gesamtstellungnahme zum Schreiben des HOL vom<br />
25.03.09 abgewogen<br />
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