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Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...

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28. Heinrich Langsenkamp, Belm - Stellungnahmen vom 26.02.2009<br />

Anregungen <strong>und</strong> Bedenken Abwägung<br />

a) Gegen die Neuausweisung folgender Flurstücke als Kernzone im a) Von den gelisteten Flächen liegen nur Teilstücke in der Kernzone des<br />

LSG wird Widerspruch eingelegt.<br />

LSG.<br />

• Gemarkung Vehrte, Flur 6, Flurstück 78/0<br />

Bei den Flächen 19/1 <strong>und</strong>15/1 handelt es sich um Grünland in der<br />

• Gemarkung Vehrte, Flur 6, Flurstück 87/3 (als 87/2 an- Niederung des schutzwürdigen Belmer Baches, sowie um Grünland <strong>und</strong><br />

gegeben)<br />

Nadelwald im Kernbereich des bewaldeten <strong>Wiehengebirge</strong>s.<br />

• Gemarkung Vehrte, Flur 2, Flurstück 19/1<br />

Bei den Flächen handelt es sich um wertvolle Bereiche, die im Verb<strong>und</strong><br />

• Gemarkung Vehrte, Flur 2, Flurstück 15/0<br />

mit dem Umfeld zusehen sind.<br />

Die Flurstücke 78/3 <strong>und</strong> 87/3 (als 87/2 angegeben) befinden sich in<br />

der Aue des Belmer Baches, der zu den ausgewählten Niederungsbereichen<br />

des Schutzgebietes gehört.<br />

b) Herr Langsenkamp befürchtet Nutzungseinschränkungen auf den<br />

Flächen in Bezug auf die Möglichkeit der Umwandlung in Acker<br />

oder des Anbaus nachwachsender Rohstoffe, z. B. von schnell<br />

wachsenden Gehölzen oder auch von Sonderkulturen aus Miscantos.<br />

Den Bedenken wird nicht nachgegeben.<br />

b) Die in der Belmer Bachaue vorhandenen Grünländer sind, sofern nicht<br />

drainiert, durch hohe Gr<strong>und</strong>wasserstände gekennzeichnet. Es handelt<br />

sich in der Regel um absolute Grünlandstandorte, auf denen eine ackerbauliche<br />

Nutzung nicht standortgerecht ist <strong>und</strong> nicht der ordnungsgemäßen<br />

Landwirtschaft entspricht.<br />

Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist freigestellt. Sofern es sich bei<br />

den nachwachsenden Rohstoffen um standortheimische Gehölze handelt,<br />

wie Weiden, Roterlen usw., stellt die Verordnung keine Einschränkung<br />

dar; Sonderkulturen sind in der Kernzone nicht erlaubt.<br />

Der Anbau von Miscantos auf Ackerstandorten ist unproblematisch.<br />

Den Bedenken wird nicht gefolgt.<br />

Die übrigen Bedenken werden in der Gesamtstellungnahme zum Thema Landwirtschaft <strong>und</strong> in der Gesamtstellungnahme zum Schreiben des HOL vom<br />

25.03.09 abgewogen<br />

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