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Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...

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d) Zur Realisierung von Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der<br />

Ortslage Belm soll die westliche Hälfte der vorgesehenen Aufnahmefläche<br />

„Belmer Bruch“ nicht in das LSG aufgenommen<br />

werden.<br />

Landesstraße nicht auszuschließen. Zudem lässt die Neuabgrenzung<br />

des LSG um den dem Ortsteil Vehrte herum in ausreichendem Maße<br />

wohnbauliche Entwicklungen zu.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

d) Der Belmer Bruch stellt einen besonders wertvollen Teil von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft dar. Zahlreiche Vorkommen gem. § 28 a NNatG „Besonders<br />

geschützter Biotope“ unterstreichen die hohe Schutzwürdigkeit <strong>und</strong> die<br />

damit gerechtfertigte Ausweisung als Kernzone des Schutzgebietes. Die<br />

natürlich hohen Gr<strong>und</strong>wasserstände in Niederungsbereichen dürften<br />

einer sinnvollen städtebaulichen Erweiterung in den Belmer Bruch entgegenstehen.<br />

Die Abgrenzung des LSG ermöglicht zum Belmer Bruch hin eine einseitige<br />

Bebauung. Damit wurde der vorhandenen Erschließung durch den<br />

Astruper Weg <strong>und</strong> den städtebaulichen Belangen bereits Rechnung<br />

getragen. Zudem lässt die Neuabgrenzung des LSG um den Ortsteil<br />

Belm herum in ausreichendem Maße wohnbauliche Entwicklungen zu.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

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