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Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...

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18. Landeswanderverband – Stellungnahme vom 25.02.2009 (Teilaspekt der Stellungnahme)<br />

Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems - Stellungnahme vom 22.02.2009 (Teilaspekt der Stellungnahme)<br />

Bendenken Anregungen<br />

a) Bissendorf, Linner See:<br />

Es bleibt unklar, warum das Gewässer im Osten nicht in seiner<br />

wirklichen Ausdehnung in der Karte eingezeichnet ist.<br />

Das Gewässer, das sich offensichtlich im Besitz der NWA befindet,<br />

ist trotz des teilweise technisch bedingten Zuschnitts reizvoll strukturiert<br />

<strong>und</strong> mit einem Randstreifen aus standortheimischen Gehölzen<br />

umgeben. Damit sind einige Anforderungen an ein LSG erfüllt.<br />

Aus avifaunistischer Sicht hat sich der See zu einem Rastplatz<br />

verschiedener Gastvogelarten von lokaler <strong>und</strong> überregionaler Bedeutung<br />

entwickelt. Der See ist Brutgebiet von Höckerschwan,<br />

Eisvogel, Haubentaucher Stockente, Bläss- <strong>und</strong> Teichralle. Der<br />

naturnah einzustufende Baggersee ist im Landschaftsrahmenplan<br />

als ein zu entwickelndes NSG vorgesehen.<br />

a) Die im Planwerk vorhandene Darstellung des Linner Sees beruht auf<br />

den Geobasisdaten der niedersächsischen Vermessung- <strong>und</strong> Katasterverwaltung<br />

(2005). Auf diese Darstellung kann kein Einfluss genommen<br />

werden.<br />

Die Gemeinde Bissendorf möchte sich die Option der Entwicklung des<br />

Linner Sees als Badesee erhalten. Mögliche Veränderungen in diesem<br />

Bereich wären mit den Reglungen der LSG-Verordnung nicht vereinbar.<br />

Der See befindet sich im Besitz der NWA <strong>und</strong> ist heute für die Öffentlichkeit<br />

nicht zugänglich. Die schutzwürdige Nordseite des Sees ist<br />

über entsprechende Festsetzungen im Rekultivierungsplan auf Dauer<br />

gesichert.<br />

Die Bedenken werden nicht aufgegriffen.<br />

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