08.12.2012 Aufrufe

Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...

Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...

Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

j) Für § 2 (3) wird angeregt „Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung“<br />

jeweils durch Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung bzw. Wiederherstellung“ zu<br />

ersetzen.<br />

Es wird angeregt, die Formulierung „Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsziele<br />

zur Erreichung des Schutzzweckes“ durch „Fachliche Pflege- <strong>und</strong><br />

Entwicklungsziele, die dem Schutzzweck dienen“ zu ersetzen.<br />

Ein Großteil der hier definierten fachlichen Ziele <strong>und</strong> der zu ihrer<br />

Erreichung vorgeschlagenen Maßnahmen finden sich in den<br />

Regelungen der Verordnung zwangsläufig gar nicht wieder. Der<br />

Schutzzweck muss aber auch ohne diese erfüllt werden.<br />

k) Die Gliederung des § 4 ist missverständlich. Es wird empfohlen,<br />

die Gliederung des § 5 zu übernehmen.<br />

l) In § 5 (2) Nr. 2 steht das Neuverlegen von Erdkabeln <strong>und</strong> Rohrleitungen,<br />

die der öffentlichen Ver- <strong>und</strong> Entsorgung dienen, unter<br />

Erlaubnisvorbehalt.<br />

Es wird angeregt, Unterhaltung <strong>und</strong> Erneuerung von Versorgungseinrichtungen<br />

freizustellen, den Durchführenden jedoch zur Abstimmung<br />

von Art <strong>und</strong> Zeitpunkt der Arbeiten zu verpflichten.<br />

Hiervon auszunehmen wären Fälle unmittelbar drohender Gefahr.<br />

Rechtmäßig errichtete Versorgungseinrichtungen genießen Bestandsschutz;<br />

dies schließt das Recht auf Instandhaltung <strong>und</strong> ggf.<br />

Erneuerung ein. Der Erlaubnisvorbehalt für Erneuerungen greift<br />

daher in Rechte der Versorger ein <strong>und</strong> ist nach Einschätzung<br />

des NLWKN nicht rechtssicher.<br />

m) In § 6 (2) taucht das Wort „freigestellt“ sowohl in der Absatzüberschrift<br />

als auch in jedem Unterabsatz auf. Es wird angeregt dies<br />

nicht geregelt. Diese Biotoptypen sind unter den Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungszielen<br />

gelistet.<br />

Die Anregung wird nicht aufgegriffen.<br />

j) Es geht hier vorrangig um Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsziele <strong>und</strong> nicht um<br />

den Erhalt bestimmter Biotoptypen.<br />

Die Anregung wird nicht aufgegriffen.<br />

Die Anregung wird aufgegriffen.<br />

k) Die Freistellungen, Befreiungen <strong>und</strong> Hinweise sind bewusst unter § 6<br />

der LSG-Verordnung zusammengefasst worden, damit sie leichter auffindbar<br />

sind.<br />

Die Anregung wird nicht aufgegriffen.<br />

l) Die Unterhaltung <strong>und</strong> Erneuerung im Sinne von Reparatur <strong>und</strong> Ersatz<br />

abgängiger Versorgungseinrichtrungen bleiben gemäß § 6 (4) Nr. 2<br />

von den Bestimmungen dieser Verordnung unberührt. In den Erläuterungen<br />

wird der Paragraph um den Zusatz „Ersatz abgängiger Versorgungseinrichtungen“<br />

ergänzt.<br />

Der Erlaubnisvorbehalt regelt dagegen die Einrichtung von Erdkabeln<br />

<strong>und</strong> Rohrleitungen an Stellen, wo bisher keine lagen <strong>und</strong> kann durch<br />

Nebenbestimmungen Einfluss nehmen auf Art <strong>und</strong> Zeitpunkt der Maßnahme.<br />

Die Freistellung von Maßnahmen mit der gleichzeitig dem<br />

Durchführenden auferlegten Pflicht, eine Abstimmung mit der unteren<br />

Naturschutzbehörde vorzunehmen, widerspricht dem eigentlichen Sinn<br />

einer Freistellung. Inwieweit der Durchführende seiner Abstimmungspflicht<br />

nachgekommen ist, kann ebenfalls nicht kontrolliert werden.<br />

Die Anregung wird nicht aufgegriffen.<br />

m) Die Anregung wird aufgegriffen.<br />

22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!