Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...
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ganz zutreffend. Während das FFH-Gebiet 336 „Kammolch-<br />
Biotop Palsterkamp“ wegen der Herausnahme des Planungskorridors<br />
für die A 33 gar nicht im LSG enthalten ist, fehlen die Gebiete<br />
FFH-Gebiet 175 „Grasmoor“, FFH-Gebiet 068 „Obere Hunte“<br />
<strong>und</strong> FFH-Gebiet 338 „Piesbergstollen“.<br />
Die räumlichen Geltungsbereiche der im Schutzgebiet liegenden<br />
Naturschutzgebiete (NSG) sollten nicht mit in das LSG aufgenommen<br />
werden. Eine nachrichtliche Darstellung der NSG wird<br />
angeregt.<br />
e) Anlage 1 - Erläuterungen zu § 3:<br />
Folgende Handlungen werden der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen<br />
Bewirtschaftung zugeordnet:<br />
Unter Spiegelstrich 5: die zulässige Lagerung landwirtschaftlicher<br />
Erzeugnisse in Form von Feldmieten, Stallmist.<br />
In dieser Aufzählung fehlen die kunststoffverpackten R<strong>und</strong>ballen.<br />
Es wird angeregt, deren Lagerung im geplanten LSG wegen der<br />
nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild nicht zu gestatten.<br />
Unter Spiegelstrich 7: der gleichmäßige Auftrag von reinem Bodenmaterial<br />
bis zu max. 30 cm auf Ackerflächen zur Bodenverbesserung.<br />
Es wird angeregt, diese Maßnahme unter Erlaubnisvorbehalt<br />
zustellen, weil sie z. B. in dem Fall der Aufhöhung einer suboptimalen,<br />
weil feuchten Ackerfläche nicht mit dem Schutzzweck zu<br />
vereinbaren ist.<br />
Unter Spiegelstrich 9: Die Anlage von Gehegen für Schalenwild.<br />
Diese Maßnahme geht über die ordnungsgemäße Land- <strong>und</strong><br />
Forstwirtschaft hinaus <strong>und</strong> sollte aus der Auflistung entfernt werden.<br />
Die Anregung wird aufgegriffen.<br />
e) Die Land- <strong>und</strong> Forstwirte sind die Hauptnutzer im Schutzgebiet, deren<br />
übliche Nutzungsweisen durch die Verordnung nicht eingeschränkt<br />
werden sollen.<br />
Es handelt sich um eine beispielhafte Aufzählung, die nicht den Anspruch<br />
auf Vollständigkeit erhebt.<br />
Die Anregung wird nicht aufgegriffen.<br />
Der Auftrag von Bodenmaterial bis zu 30 cm Höhe widerspricht nicht<br />
dem Schutzzweck.<br />
Die Anregung wird nicht aufgegriffen.<br />
Durch das Deregulierungsgesetz vom 10.03.2005 wurden die qualitativ<br />
hochwertigen arten- <strong>und</strong> naturschutzrechtlichen Anforderungen an<br />
Schalenwildgehege aufgehoben. Da die Gehege nicht mehr naturschutzrechtlich<br />
genehmigt werden müssen, sind diese als landwirtschaftliche<br />
Tierhaltung zu behandeln.<br />
Die Anregung wird nicht aufgegriffen.<br />
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