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Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...

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c) Die Nutzung mit so genannten Kurzumtriebsgehölzen ist nach der<br />

Verordnung nicht möglich.<br />

d) Die Flächen der in der Überschrift genannten Gr<strong>und</strong>stücks-<br />

Eigentümer sind komplett aus der Kernzone des Schutzgebietes<br />

heraus zu nehmen.<br />

Naturschutzbehörde <strong>und</strong> dem heutigen Erscheinungsbild der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung ersichtlich. Aufgr<strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

handelt es sich um absolute Grünlandstandorte.<br />

Derartige Flächen sind von Natur aus kaum wirtschaftlich zu nutzen. Die<br />

bisherige Nutzung wird nicht eingeschränkt.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

c) Insoweit sich die nachwachsenden Kurzumtriebsgehölze aus standortheimischen<br />

Gehölzen wie z. B. Roterle, Stieleiche <strong>und</strong> heimische Weidenarten<br />

zusammensetzen, werden derartige Vorhaben durch die LSG-<br />

Verordnung nicht eingeschränkt. Durch die Verwendung nicht standortheimischer<br />

Gehölze wie z. B. genmanipulierter Weiden- <strong>und</strong> Pappelarten<br />

ist die Einzigartigkeit des Landschaftsbildes <strong>und</strong> des Naturhaushaltes<br />

gefährdet.<br />

Die Bedenken sind gegenstandslos.<br />

d) Die Anregung wird aus oben ausgeführten Gründen nicht aufgegriffen.<br />

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