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Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland - Landkreis ...

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d) Ortsteil Rulle:<br />

Im Ortsteil Rulle soll der Bereich südlich der Straße „Im Esch“<br />

<strong>und</strong> östlich des „Stadtweges“ im LSG verbleiben.<br />

e) Ortsteil Rulle:<br />

Das Verfahren zur Neugliederung des LSG „OS 50“ ist im Planungskorridor<br />

der A 33 nicht auszusetzen, sondern hier genauso<br />

wie in den benachbarten Bereichen durchzuführen. Der gesamte<br />

Bereich des <strong>Wiehengebirge</strong>s <strong>und</strong> des Ruller Bruches muss einheitlich<br />

<strong>und</strong> durchgehend geschützt werden. Eine Rechtfertigung<br />

für die Herausnahme dieser Landschaftsteile ist aus Sicht der<br />

Gemeinde Wallenhorst nicht zu erkennen. Die begrüßenswerte<br />

zukünftige Schutzverordnung ist für den Schutz vor unerwünschten<br />

Entwicklungen notwenig. Die derzeitigen Planungen zum Bau<br />

der „A 33 Nord“ sind vollkommen unabhängig davon. Die neue<br />

Schutzverordnung erst nach einem gerichtsfesten Planfeststellungsbeschluss<br />

zu implementieren könnte aus Sicht der Gemeinde<br />

Wallenhorst noch Jahrzehnte dauern.<br />

Aufgenommen wird die Anregung jedoch in Bezug auf die im Besitz der<br />

Gemeinde befindlichen Flächen mit extensiver Nutzung (Grünland <strong>und</strong><br />

Laubwald) im direkten Anschluss an die Harenburgsiedlung. Der Bereich<br />

wird der Pufferzone des LSG zugeordnet. Es handelt sich um die<br />

Flurstücke:<br />

� Gemarkung Lechtingen, Flur 002, Flurstück 72/009<br />

� Gemarkung Lechtingen, Flur 002, Flurstück 62/004<br />

� Gemarkung Lechtingen, Flur 002, Flurstück 59/12<br />

In die Pufferzone wurden 1.991.943 m² (199 ha) aufgenommen.<br />

d) Die Fläche wurde auf Wunsch der Gemeindeverwaltung (Abstimmungsgespräch<br />

am 24.07.2006) gelöscht. Aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

wird ein Verbleib der Fläche im LSG sehr begrüßt.<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

e) Der im Korridor der A 33 Nord liegende Landschaftsausschnitt ist weiterhin<br />

als LSG „Nördlicher Teutoburger Wald – <strong>Wiehengebirge</strong>“ geschützt.<br />

Der Planungsraum für die BAB 33 neu wurde aus rein verfahrenstechnischen<br />

Gründen aus dem Verfahren herausgenommen. Im Falle<br />

einer konkreten Trassierung wäre ein erneutes Löschungsverfahren<br />

erforderlich. Eine Anpassung wird nach Festlegung der exakten Trasse<br />

erfolgen. Spätestens dann wird gesamte Bereich einheitlich <strong>und</strong> durchgehend<br />

geschützt sein.<br />

Die Anregung wird nicht aufgegriffen.<br />

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