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20-1 Kreismusikschule - Geb-374hrensatzung - Landkreis Celle

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<strong>Geb</strong>ührensatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> für die <strong>Kreismusikschule</strong> <strong>Celle</strong><br />

vom 08.12.<strong>20</strong>08 (ABl. LK <strong>Celle</strong> S. 22)<br />

<strong>20</strong>/1<br />

Aufgrund der §§ 5 und 7 der Niedersächsischen <strong>Landkreis</strong>ordnung vom 30.10.<strong>20</strong>06 (Nds. GVBl. Nr. 27, S. 510) und<br />

den §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 23.01.<strong>20</strong>07 (Nds. GVBl. Nr. 3, S.41) hat<br />

der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> in seiner Sitzung vom 08.12.<strong>20</strong>08 folgende <strong>Geb</strong>ührensatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

<strong>Geb</strong>ührenpflicht<br />

1) Für den Unterricht an der <strong>Kreismusikschule</strong> haben Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte<br />

eine Schuljahresgebühr zu entrichten, die in 12 monatliche Raten aufgeteilt wird. Die <strong>Geb</strong>ühr wird auch während<br />

der Schulferien und gesetzlichen Feiertage geschuldet. Die <strong>Geb</strong>ühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben im Sinne<br />

des NKAG. Sie dienen ausschließlich der Unterhaltung und dem Betrieb der <strong>Kreismusikschule</strong>.<br />

2) Die Höhe der monatlichen Unterrichts- und Instrumentennutzungsgebühr ergibt sich aus der Anlage. Die Anlage<br />

ist Bestandteil dieser Satzung.<br />

3) Daneben können weitere musikalische Angebote unterbreitet werden, die mindestens kostendeckend sein müssen.<br />

§ 2<br />

Ermäßigung der <strong>Geb</strong>ühren<br />

1) Bei Schülerinnen und Schülern mit Instrumentalunterricht in 2 und mehr Hauptfächern ermäßigt sich die Gesamtgebühr<br />

um <strong>20</strong> %.<br />

2) Nehmen mehrere Familienangehörige gleichzeitig an der <strong>Kreismusikschule</strong> Unterricht, so ermäßigt sich die<br />

gesamte <strong>Geb</strong>ühr bei<br />

- 2 Familienangehörigen um <strong>20</strong> %<br />

- 3 Familienangehörigen um 25 %<br />

- ab 4 Familienangehörigen um 30 %<br />

3) In Härtefällen, z. B. geringem Einkommen, kann auf Antrag die Unterrichtsgebühr z. T. oder ganz erlassen werden,<br />

wenn Anlage und Leistungen der Schülerin / des Schülers eine Förderung rechtfertigen.<br />

Die Mindestgebühr für den Einzelunterricht beträgt 15 €, für Gruppenunterricht 5 € monatlich. Die Bewilligung wird<br />

jeweils vom Antragsmonat bis längstens zum Ende des Kalenderjahres mit Bescheid des <strong>Landkreis</strong>es ausgesprochen.<br />

4) Schließt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> mit einem Verein, einem Kreisfachverband oder einer ähnlichen Einrichtung eine<br />

Vereinbarung über die musikalische Aus- und Weiterbildung von Laienmusikern in Instrumentalfächern, so ermäßigt<br />

sich die Musikschulgebühr für den Gruppenunterricht um <strong>20</strong>%, eine weitere <strong>Geb</strong>ührenermäßigung nach § 2<br />

entfällt.<br />

5) Kann eine Schülerin / ein Schüler wegen Krankheit, Kur oder Auslandsaufenthalt von 4 -12 Wochen nicht am<br />

Unterricht teilnehmen, so wird für diesen Zeitraum auf Antrag die <strong>Geb</strong>ühr erlassen.<br />

6) Kann der Unterricht, der durch Verhinderung einer Lehrerin /eines Lehrers ausfällt, nicht nachgeholt werden, so<br />

wird die <strong>Geb</strong>ühr, falls es sich um mehr als 2 nacheinander ausgefallene Stunden handelt, anteilig gekürzt.<br />

7) Kammermusik und Ensemblefächer sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.<br />

8) Verringert sich im Gruppenunterricht die Schülerzahl durch Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers, bleibt für<br />

die verbleibenden Schülerinnen und Schüler die <strong>Geb</strong>ühr bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres unverändert.<br />

§ 3<br />

Entstehung, Fälligkeit und Entrichtung der <strong>Geb</strong>ühren<br />

1) Die <strong>Geb</strong>ühren sind Jahresgebühren, verteilt auf 12 Monate und fallen unabhängig von der Anzahl der Unterrichte<br />

pro Monat an.<br />

Die <strong>Geb</strong>ührenpflicht entsteht zu 1/12 des Jahresbeitrages am 1. eines Kalendermonats. Sie wird mittels Lastschrift<br />

abgerufen.<br />

2) Die Chorgebühr wird halbjährlich zum 01.Februar und 01.August eines Jahres fällig.<br />

3) Die Instrumentennutzungsgebühr wird monatlich mit den jeweils fälligen Unterrichtsgebühren eingezogen.<br />

02/09 1


§ 4<br />

Unterrichtsbeginn<br />

<strong>20</strong>/1<br />

Der Unterricht beginnt am 1. August und 1. Februar eines Jahres. Ausnahmen hiervon können von der Schulleitung<br />

zugelassen werden.<br />

§ 5<br />

Probezeit<br />

Die ersten vier Unterrichtsstunden im Elementar-, Instrumental- und Vokalunterricht gelten als Probezeit. Bei Kündigung<br />

am Ende der Probezeit ist die entsprechende <strong>Geb</strong>ühr in Höhe eines Monatsbeitrags zu entrichten.<br />

§ 6<br />

Kündigung<br />

1) Unterrichtsverträge können zum 31. Januar oder 31. Juli eines Jahres schriftlich gekündigt werden. Über Ausnahmen<br />

entscheidet die Schulleitung. Die Kündigung muss spätestens bis 01. Dezember bzw. 01. Juni schriftlich<br />

bei der KMS eingegangen sein.<br />

2) Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag bei Wohnortwechsel,<br />

abweichend von der o. g. Regel, jedoch nicht rückwirkend zu kündigen. Die Abmeldebestätigung bzw.<br />

das ärztliche Attest ist mit der Kündigung vorzulegen. Im Krankheitsfall wird die Kündigung zum Monatsende des<br />

Monats wirksam, in welchem das ärztliche Attest bei der KMS eingereicht wurde.<br />

Im Falle des Wohnortwechsels wird die Kündigung zum Monatsende des aus der Abmeldebestätigung hervorgehenden<br />

Fortzugstermins wirksam.<br />

3) Die KMS ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn keine Aussicht auf weiteren Unterrichtserfolg<br />

besteht.<br />

§ 7<br />

Unterrichtsausfall<br />

1) Die für die allgemeinbildenden Schulen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> festgesetzten Ferien gelten auch für die KMS.<br />

2) An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Unterrichtsstunden, die infolge eines<br />

Feiertages ausfallen, werden nicht nachgegeben.<br />

3) Die Schülerinnen/Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Fernbleiben<br />

vom Unterricht entbindet nicht von den Zahlungsverpflichtungen.<br />

4) Ist eine Schülerin/ ein Schüler verhindert, den Unterricht zu besuchen, so ist die entsprechende Lehrkraft zu<br />

benachrichtigen. Bei rechtzeitiger Absage des Einzelunterrichts (mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten<br />

Unterricht) wird er nach Möglichkeit nachgeholt.<br />

§ 8<br />

Mietinstrumente<br />

1) In beschränktem Umfang ist es möglich, den Schülerinnen/Schülern für den Anfangsunterricht Instrumente zu<br />

vermieten.<br />

2) Gemietete Instrumente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />

3) Die Schülerinnen/Schüler sind verpflichtet, die Instrumente sorgfältig zu behandeln. Für den Verlust oder entstandene<br />

Schäden jeder Art ist Ersatz zu leisten. Es wird empfohlen, das Instrument innerhalb der privaten Hausrat-<br />

und Haftpflichtversicherung gegen Schäden und Diebstahl versichern zu lassen.<br />

4) Die gemieteten Instrumente dürfen zur Reparatur nur einem von der Schulleitung der KMS dafür bestimmten<br />

Instrumentenbauer übergeben werden.<br />

5) Hatte sich die Mieterin/Mieter eine ansteckende Krankheit zugezogen, so ist sie/er bei der Rückgabe des Instrumentes<br />

verpflichtet, die Geschäftsstelle der KMS darauf hinzuweisen.<br />

6) Die Höhe der Miete wird vom Schulträger in der <strong>Geb</strong>ührensatzung für die KMS geregelt.<br />

§ 9<br />

Versicherung<br />

Die Schülerinnen/Schüler der KMS sind über den kommunalen Schadenausgleich im Rahmen der allgemeinen Deckungsgrundsätze<br />

gegen Sachschäden und Invalidität versichert.<br />

02/09 2


1) Die Satzung tritt am 01. Januar <strong>20</strong>09 in Kraft.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

<strong>20</strong>/1<br />

2) Gleichzeitig tritt die <strong>Geb</strong>ührensatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> für die <strong>Kreismusikschule</strong> <strong>Celle</strong> vom 18.12.<strong>20</strong>03<br />

außer Kraft.<br />

<strong>Celle</strong>, d. 09.12.<strong>20</strong>08<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Klaus Wiswe<br />

Landrat<br />

Anlage zu § 1<br />

Elementarunterricht<br />

(ab 5 Schülern, falls nicht anders angegeben)<br />

Musikgarten mit jeweils einem Elternteil:<br />

Musikgarten für Babys (0-18 Monate)<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 23 Euro<br />

Musikgarten Phase I (18-36 Monate)<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 23 Euro<br />

Musikgarten Phase II (3-4 Jahre)<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 23 Euro<br />

Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahre)<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 23 Euro<br />

Musikalische Grundausbildung (ab 6 Jahre)<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 23 Euro<br />

Instrumentenkarussell<br />

(ab 3 Schüler pro Gruppe)<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 35 Euro<br />

Musik und Kunst (6-10 Jahre)<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 25 Euro<br />

Spezielle Elementarkurse<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 25 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 30 Euro<br />

02/09 3


Instrumental- und Vokalunterricht<br />

Einzelunterricht<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 30 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 60 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 80 Euro<br />

Einzelunterricht<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 90 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 1<strong>20</strong> Euro<br />

Gruppenunterricht<br />

2 Schüler/innen<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 30 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 33 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 44 Euro<br />

Gruppenunterricht<br />

2 Schüler/innen<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 50 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 67 Euro<br />

Gruppenunterricht<br />

2 Schüler/innen<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 60 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 67 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 90 Euro<br />

Gruppenunterricht<br />

3 - 4 Schüler/innen<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 37 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 50 Euro<br />

Gruppenunterricht<br />

3 - 4 Schüler/innen<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 60 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 50 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 67 Euro<br />

Gruppenunterricht<br />

5 - 6 Schüler/innen<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 30 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 40 Euro<br />

Gruppenunterricht<br />

5 - 6 Schüler/innen<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 60 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 40 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 53 Euro<br />

Gruppenunterricht<br />

Ab 7 Schüler/innen<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 25 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 33 Euro<br />

<strong>20</strong>/1<br />

02/09 4


Gruppenunterricht<br />

Ab 7 Schüler/innen<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 60 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 33 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 44 Euro<br />

Andere Unterrichtsformen sind im Ausnahmefall von der Schulleitung zu genehmigen.<br />

Kombiunterricht<br />

30 Min. Einzelunterricht + 15 Min. 2er-Gruppenunterricht<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 77 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 102 Euro<br />

Kombiunterricht<br />

15 Min. Einzelunterricht + 30 Min. 2er-Gruppenunterricht<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 63 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 84 Euro<br />

<strong>20</strong>/1<br />

Kooperationen<br />

Bei Unterricht (z. B. Bläser-, Streicher-, Chor- und Blockflötenklassen) in Kooperation mit einer allgemeinbildenden<br />

Schule wird pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) eine pauschale <strong>Geb</strong>ühr von 1<strong>20</strong> Euro pro Monat erhoben.<br />

Workshops<br />

Die <strong>Geb</strong>ühren für Workshops werden je nach Dauer und Umfang besonders vereinbart und sind dem jeweiligen<br />

Kursangebot zu entnehmen.<br />

Kammermusik<br />

Ohne Hauptfachunterricht an der KMS gilt die <strong>Geb</strong>ührenordnung des Instrumental- und Vokalunterrichts<br />

mit Hauptfachunterricht<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) 45-90 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 11 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 15 Euro<br />

Ensemblefächer<br />

(Chöre, Sinfonieorchester, Bands, Instrumentalensembles)<br />

Für Schüler der KMS<br />

mit Hauptfachunterricht<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) bis 90 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten gebührenfrei<br />

ohne Hauptfachunterricht<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) bis 90 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 11 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 15 Euro<br />

Chöre<br />

Unterrichtszeit (wöchentlich) bis 90 Minuten<br />

Monatsgebühr Schüler, Auszubildende<br />

und Studenten 6 Euro<br />

Monatsgebühr Erwachsene 10 Euro<br />

SVA (Studienvorbereitende Ausbildung)<br />

(Aufnahmealter: frühestens mit 13 Jahren, das Aufnahmehöchstalter beträgt in der Regel <strong>20</strong> Jahre)<br />

1. Instrumentales oder vokales Hauptfach<br />

(45 Minuten),<br />

2. Instrumentales oder vokales Nebenfach<br />

(45 Minuten),<br />

3. Gehörbildung und Musiktheorie<br />

(45 Minuten),<br />

4. Ensemblefach (45 Minuten) 1<strong>20</strong> Euro/Monat<br />

02/09 5


Gehörbildung und Musiktheorie<br />

ohne Hauptfachunterricht an der KMS<br />

in einer SVA Gruppe: 30 Euro<br />

Bei Einzelunterricht gilt die <strong>Geb</strong>ührenordnung<br />

Instrumentenmiete (pro Instrument)<br />

Instrumentenmiete 1. Jahr 11 Euro/Monat<br />

Instrumentenmiete 2. Jahr <strong>20</strong> Euro/Monat<br />

Instrumentenmiete ab 3. Jahr 30 Euro/Monat<br />

Für die Nutzung und Versicherung der Instrumente gelten besondere vertragliche Regelungen.<br />

<strong>20</strong>/1<br />

02/09 6

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