08.12.2012 Aufrufe

lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald

lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald

lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

38<br />

3. Sachgebiet „Familienunterstützende Hilfen“ / 4. Jugendhilfeplanung<br />

Unterhalt/ Beistandschaften<br />

Aufgaben der Mitarbeiter im Bereich Unterhalt/Beistandschaften sind unter anderem die Beratung und Unterstützung für unverheiratete<br />

Eltern bezüglich der Vaterschaftsanerkennung sowie der Beurkundung der Vaterschaft. Ist der Vater nicht freiwillig zur<br />

urkundlichen Anerkennung der Vaterschaft bereit, kann die Mutter den Antrag auf Beistandschaft stellen und es wird eine Vaterschaftsklage<br />

erhoben.<br />

Auch bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder, deren Eltern nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden<br />

sind, beraten und unterstützen die Mitarbeiter.<br />

Das Beratungsangebot richtet sich vorrangig an die sorgeberechtigten Elternteile. Darüber hinaus erhalten auch junge Volljährige<br />

bis zum 21. Lebensjahr entsprechende Unterstützung zur Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche. Eine Beistandschaft ist hier<br />

aber nicht möglich.<br />

Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau Walter Telefon: 03546/20-1743<br />

Frau Deus Telefon: 03546/20-1706<br />

Unterhaltsvorschussleistungen<br />

Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen Frau Linthe Telefon: 03375/26-2632<br />

Frau Alex Telefon: 03375/26-2654<br />

Frau Bredereck Telefon: 03375/26-2654<br />

Unterhaltsvorschussleistungen sollen Schwierigkeiten abwenden, die alleinstehenden Elternteilen und ihren Kindern entstehen,<br />

weil sich der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Pfl icht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht<br />

oder verstorben ist.<br />

Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens nach Vollendung des<br />

12. Lebensjahres.<br />

Über die Gewährung von Unterhaltsleistungen durch das Amt für Jugend, Sport und Freizeit wird auf schriftlichen Antrag des Elternteils,<br />

bei dem das unterhaltsberechtigte Kind lebt, entschieden. Die Unterhaltszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Antragsformulare<br />

erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Unterhaltsvorschussbereiches.<br />

Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau S. Peters Telefon: 03546/20-1744<br />

Frau Götzelt Telefon: 03546/20-1709<br />

Frau Lehmann Telefon: 03546/20-1709<br />

Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen Frau Bellack Telefon: 03375/26-2630<br />

Frau Bree Telefon: 03375/26-2657

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!