lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
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I Sozialamt<br />
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) – Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Dahme</strong>-<strong>Spreewald</strong> wurde zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II die Arbeitsgemeinschaft<br />
zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im <strong>Landkreis</strong> <strong>Dahme</strong>-<strong>Spreewald</strong> (ARGE LDS) errichtet.<br />
Die ARGE ist in zwei Bereiche unterteilt, Markt und Integration sowie Leistungsangelegenheiten. Im Bereich Markt und Integration<br />
sind persönliche Ansprechpartner (PAP) und Fallmanager tätig. Die PAP‘s haben die Aufgabe, erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />
auf dem Weg in den Arbeitsmarkt zu begleiten. Sie stehen den Kunden der ARGE beratend zur Seite und können verschiedene<br />
Förderinstrumente nutzen (wie z.B. Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, Trainingsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten).<br />
Für Hilfebedürftige in besonders schwierigen Lebenslagen stehen die Fallmanager zur Verfügung.<br />
Jugendliche unter 25 Jahren werden durch Ansprechpartner betreut, die sich speziell mit dieser Altersklasse befassen. Ziel ist es<br />
auch hier, die Jugendlichen in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln.<br />
Der Bereich Leistung betreut die Kunden in allen leistungsrechtlichen Angelegenheiten.<br />
Arbeitslosengeld II (ALG II) wird an hilfebedürftige Personen gezahlt, die erwerbsfähig sind, die das 15. Lebensjahr vollendet haben<br />
und noch nicht die Altersgrenze nach § 7a SGB II erreicht haben und in der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt haben. Für nicht erwerbsfähige Angehörige kann Sozialgeld gezahlt werden.<br />
Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn die arbeitslose Person mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.<br />
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft<br />
lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann und die erforderliche<br />
Hilfe nicht von anderen Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.<br />
Anrechnung von Einkommen<br />
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten,<br />
die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen,<br />
wie z.B.: - Einnahmen aus Arbeit<br />
- Lohnnachzahlungen<br />
- Weihnachts- und Urlaubsgeld<br />
- Arbeitslosengeld<br />
- Krankengeld<br />
- Steuererstattungen<br />
- Unterhaltsleistungen<br />
- Kindergeld<br />
- Elterngeld (das über den anrechnungsfreien Betrag hinausgeht)<br />
- Kapital- und Zinserträge<br />
- Betriebskostenguthaben<br />
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />
- Eigenheimzulage und Baukindergeld<br />
- Lottogewinne<br />
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SCHULDNERBERATUNG LEISTUNGEN NACH SGB II