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Karl-Olga-Krankenhaus GmbH

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QualItätssIcherunG<br />

C­5<br />

Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137 SGB V<br />

<strong>Karl</strong>-<strong>Olga</strong>-<strong>Krankenhaus</strong> <strong>GmbH</strong> I Qualitätsbericht 2010<br />

Leistungsbereich Mindestmenge Erbrachte Menge Ausnahmetatbestand<br />

Lebertransplantation 20 39 MM05 / Kein Ausnahmetatbestand<br />

Komplexe Eingriffe am<br />

Organsystem Ösophagus<br />

Komplexe Eingriffe am<br />

Organsystem Pankreas<br />

10 13 MM05 / Kein Ausnahmetatbestand<br />

10 15 MM05 / Kein Ausnahmetatbestand<br />

Knie-TEP 50 771 MM05 / Kein Ausnahmetatbestand<br />

C­6<br />

Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung nach<br />

§ 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V [neue Fassung] („Strukturqualitätsvereinbarung“)<br />

Trifft nicht zu<br />

C­7<br />

Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im <strong>Krankenhaus</strong> nach § 137 SGB V<br />

Anzahl Fachärzte, psychologische Psychotherapeuten,<br />

Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht unterliegen:<br />

Anzahl der Fortbildungspflichtigen, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung<br />

abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen:<br />

Anzahl der Nachweispflichtigen, die den Fortbildungsnachweis gemäß §3 der<br />

G­BA­Regelungen erbracht haben:<br />

Anzahl<br />

50<br />

29<br />

21<br />

175

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