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Hausratversicherung bei Wohngemeinschaften - Gothaer Makler ...

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Schwierige Tarifierung einfacher machen!


Hilfe für die schwierigen Fälle<br />

Denkmalschutz<br />

Hilfe <strong>bei</strong> der Wertermittlung von<br />

denkmalgeschützten Objekten<br />

Kernsanierung<br />

Kernsanierte Gebäude richtig<br />

bewerten und versichern<br />

Nutzungsarten<br />

Mehr Klarheit <strong>bei</strong> der Versicherung von<br />

Zweitwohnungen<br />

<strong>Wohngemeinschaften</strong> (WG´s)<br />

Den Durchblick <strong>bei</strong> der Versicherung<br />

einer WG/ eines WG-Bewohners haben


Versicherung von kernsanierten Gebäuden (1/3)<br />

Ein Gebäude, das älter als 5 Jahre ist, kann nur dann risikogerecht analog eines Neubaus<br />

betrachtet werden, wenn eine Kernsanierung vorliegt. Der Begriff Kernsanierung umfasst<br />

sämtliche baulichen Sanierungsmaßnahmen, um die Bausubstanz eines bestehendes Gebäudes<br />

vollständig wiederherzustellen und in einen (nahezu) neuwertigen Zustand zu versetzen. Dies ist<br />

nicht gleichzusetzen mit den im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Begriffen wie<br />

Sanierung oder Restaurierung eines Gebäudes.<br />

Neben dem Umfang der geforderten Sanierung ist gerade auch die<br />

fachmännische Ausführung von erheblicher Bedeutung; denn <strong>bei</strong>m<br />

Bauen in Eigenregie sind eine höhere Wahrscheinlichkeit des<br />

Schadeneintritts und nahezu keine Regressmöglichkeit gegeben.<br />

Bei denkmalgeschützten Häusern sollte aufgrund der Individualität und<br />

Besonderheit der Bauwerke in Bezug auf die Bauausführung und die<br />

Bauwerkstoffe eine vom Üblichen abweichende bzw. hinausgehende<br />

Bewertung erfolgen und in der Wertermittlung (und damit in der<br />

Prämienfindung) gesondert berücksichtigt werden.


Versicherung von kernsanierten Gebäuden (2/3)<br />

Mit den folgenden Unterlagen bzw. Regelungen, wie in derartigen Fällen ab sofort verfahren werden<br />

soll, wollen wir eine vertriebsorientierte und prozessoptimierte Lösung erreichen:<br />

� Vertriebsinformation mit beschriebener Vorgehensweise<br />

(finden Sie im <strong>Makler</strong>-Portal unter der Rubrik „Produkte“ zu Wohngebäude)<br />

� Klar definierte Spielregeln und Prüfkriterien<br />

� Fragebogen zur Erfassung der relevanten Risikodaten<br />

(finden Sie im <strong>Makler</strong>-Portal unter der Rubrik „Produkte“ zu Wohngebäude))


Versicherung von kernsanierten Gebäuden (3/3)


Wertermittlung <strong>bei</strong> denkmalgeschützten Gebäuden (1/3)<br />

Auch wenn der Anteil aller in Deutschland unter Denkmalschutz stehenden Gebäude nur ca. 1,5 -1,8<br />

Prozent am versicherten Gesamtbestand aller Mitgliedsunternehmen des GDV beträgt, bereitet es in<br />

der Praxis doch erhebliche Probleme, für diese Objekte in der Gebäudeversicherung eine sach- und<br />

bedarfsgerechte Wertermittlung vorzunehmen.<br />

� Viele Denkmäler sind jedoch mit den darüber hinaus bekannten Methoden der Wertermittlung<br />

(Ermittlung des Versicherungswertes nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen) ohne<br />

größeren Aufwand und ohne Besichtigung durch einen Bausachverständigen zu bewerten.<br />

� Bei denkmalgeschützten Häusern sollte aufgrund der Individualität und Besonderheit der<br />

Bauwerke in Bezug auf die Bauausführung und die Bauwerkstoffe eine vom Üblichen abweichende<br />

bzw. hinausgehende Bewertung erfolgen und in der Wertermittlung (und damit in der<br />

Prämienfindung) gesondert berücksichtigt werden.<br />

� Im Gegensatz zu heutigen Bauweisen ist <strong>bei</strong> denkmalgeschützten Häusern darauf zu achten,<br />

inwieweit besondere, heute nicht mehr übliche Baustoffe oder Bautechniken <strong>bei</strong> der<br />

Gebäudeherstellung zur Ausführung kamen. Sofern vorhanden, müssen diese immer gesondert<br />

erfasst und preislich berücksichtigt werden.


Wertermittlung <strong>bei</strong> denkmalgeschützten Gebäuden (2/3)<br />

Mit den folgenden Unterlagen soll die Wertermittlung <strong>bei</strong> denkmalgeschützten Gebäuden einfacher,<br />

übersichtlicher und klarer erfolgen<br />

� Die Vertriebsinformation definiert unterschiedliche Merkmale von Objekten<br />

(finden Sie im <strong>Makler</strong>-Portal unter der Rubrik „Produkte“ zu Wohngebäude)<br />

� Klare Kategorisierung<br />

� Hinweise zur Gewährung des Unterversicherungsverzichts<br />

� Regelungen zu VGB und WEZ<br />

� Fragebogen mit schrittweiser Wertermittlung<br />

(finden Sie im <strong>Makler</strong>-Portal unter der Rubrik „Produkte“ zu Wohngebäude)


Wertermittlung <strong>bei</strong> denkmalgeschützten Gebäuden (3/3)


Damit das Chaos nur in der WG herrscht!


<strong>Hausratversicherung</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> (1/2)<br />

Einige Kunden leben in <strong>Wohngemeinschaften</strong> und wünschen auch dort Versicherungs-schutz für<br />

ihren Hausrat. Die Versicherung von Hausrat in <strong>Wohngemeinschaften</strong> hält aber sowohl für den<br />

Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer einige Fallstricke bereit. Hierzu gehören z. B.<br />

folgende Aspekte:<br />

� Welcher Mitbewohner muss die Obliegenheiten erfüllen bzw. sich Obliegenheitsverletzungen<br />

anrechnen lassen?<br />

� Wer ist im Schadenfall Empfänger von Leistungen?<br />

� Einzelne Bestimmungen der VHB sind z. T. problematisch (z. B. Hotelkosten).<br />

Um Ihnen dennoch eine Lösung anbieten zu können, haben wir zwei Möglichkeiten zur<br />

Versicherung von Hausrat in <strong>Wohngemeinschaften</strong> geschaffen. Zum einen kann der Hausrat der<br />

gesamten Wohngemeinschaft versichert werden, zum anderen auch lediglich der Hausrat eines<br />

einzelnen Mitbewohners:


<strong>Hausratversicherung</strong> <strong>bei</strong> <strong>Wohngemeinschaften</strong> (2/2)<br />

Hausrat der gesamten Wohngemeinschaft<br />

In diesem Fall wird die gesamte Wohnung bzw. das Einfamilienhaus mit nur einem<br />

Versicherungsnehmer dokumentiert. Bei mehreren VN würden sich z. B. die o. g.<br />

Probleme bzgl. der Obliegenheiten oder des Leistungsempfängers im Schadenfall<br />

ergeben. Als Deckungsumfang kann nur die <strong>Gothaer</strong> Hausrat (nicht HausratTop)<br />

vereinbart werden.<br />

Hausrat eines einzelnen Mitbewohners<br />

Hier<strong>bei</strong> wird der Hausrat eines Versicherungsnehmers unter Ausschluss des<br />

Versicherungsschutzes für fremde Sachen dokumentiert. Auch hier<strong>bei</strong> kann nur die<br />

<strong>Gothaer</strong> Hausrat (nicht HausratTop) vereinbart werden, wo<strong>bei</strong> die Gewährung des<br />

Unterversicherungsverzichts nicht möglich ist.<br />

Damit die Dokumentierung des gewünschten Versicherungsschutzes<br />

reibungslos verläuft, vermerken Sie bitte auf dem Antrag für die verar<strong>bei</strong>tenden<br />

<strong>Gothaer</strong> Betriebsabteilungen in leserlicher Handschrift:<br />

„Wohngemeinschaft: gesamter Haushalt“ oder „Wohngemeinschaft:<br />

Hausrat eines Mitbewohners“.<br />

Die Beantragung des Versicherungsschutzes für <strong>Wohngemeinschaften</strong> über den<br />

elektronischen Antrag (ELAN) ist daher nicht möglich.


<strong>Hausratversicherung</strong>: Erstwohnung oder<br />

Zweitwohnung?<br />

Bei der Einstufung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses stellt sich häufig die Frage, ob<br />

dieses Hausratrisiko gemäß Tarif als Erst- oder Zweitwohnung anzusehen ist. Hierzu ein<br />

Beispiel:<br />

� Der VN lebt in Marburg, hat dort seinen Erstwohnsitz gemeldet und diese Wohnung als<br />

Erstwohnung <strong>bei</strong> der <strong>Gothaer</strong> versichert. Er ar<strong>bei</strong>tet in Frankfurt, und hat dort eine weitere<br />

Wohnung gemietet. Auch diese Wohnung möchte er <strong>bei</strong> der <strong>Gothaer</strong> versichern.<br />

� Ist die Wohnung in Frankfurt tariflich als Erst- oder Zweitwohnung einzustufen?<br />

� Auch die Wohnung in Frankfurt kann der VN als Erstwohnung <strong>bei</strong> der <strong>Gothaer</strong> versichern.<br />

Denn <strong>bei</strong> der tariflichen Einstufung in Erst- oder Zweitwohnungen stellen wir darauf ab, ob<br />

die Wohnung ständig bewohnt ist (also nicht länger als<br />

120 Tage unbewohnt). Da <strong>bei</strong>de Wohnungen in diesem<br />

Sinn „ständig bewohnt“ sind, können auch <strong>bei</strong>de<br />

Wohnungen als Erstwohnungen versichert werden.

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