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Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability

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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />

In anderen Dokumenten spielt zur gleichen Zeit die Testierung noch keine Rolle, so z.B. in<br />

den Guidelines der Public Environmental Reporting Initiative, die mehrheitlich von US-<br />

Amerikanischen Unternehmen getragen wurde (PERI 1993) und auch in den CEFIC<br />

Guidelines on environmental reporting <strong>for</strong> the european chemical industry (CEFIC 1993). In<br />

einem Diskussionspapier von John Elkington und Nick Robbins (1993: 28) wird die<br />

Testierung zwar erwähnt, aber noch sehr knapp als eine der Möglichkeiten zur Herstellung<br />

von <strong>Glaubwürdigkeit</strong> behandelt.<br />

In Deutschland wurde die Testierung zu dieser Zeit ähnlich gesehen. Jens Clausen und<br />

Klaus Fichter (1994) erwähnen die Testierung nur als Methode der<br />

<strong>Glaubwürdigkeit</strong>serhöhung und geben in ihrem Leitfaden Umweltbericht –<br />

Umwelterklärungen keine detaillierten Ratsschläge. Verwiesen wird aber – als Beginn des<br />

deutschen Sonderweges – auf EMAS und die Verpflichtung, Umwelterklärungen <strong>durch</strong> den<br />

Umweltgutachter validieren zu lassen. Die Validierung <strong>durch</strong> den Umweltgutachter ist auch<br />

die einzige Testats<strong>for</strong>m, die im Handbuch Umweltcontrolling (BMU/ UBA 1995: 585)<br />

Erwähnung findet. In Simone Vollmers (1995) erstem deutschen Buch zur Umwelterklärung<br />

findet das Thema keine Erwähnung. Jens Clausen und Klaus Fichter (1996: 117f) stellen die<br />

Validierung <strong>durch</strong> den Umweltgutachter in den Kontext anderer Methoden zur<br />

<strong>Glaubwürdigkeit</strong>serhöhung, wie z.B. Statements von Kritikern, konkrete Ziele und deren<br />

Überprüfung in Folgejahren, Bericht über offene Fragen und Probleme. Auch für freiwillige<br />

Umweltberichte empfehlen sie die Validierung <strong>durch</strong> einen unabhängigen Gutachter zur<br />

Erhöhung der <strong>Glaubwürdigkeit</strong> (a.a.O. 1996: 156). Auch in der Beurteilung der<br />

veröffentlichten Berichte in den Jahren 1995 bis 1998 findet sich die Dominanz des<br />

Umweltgutachters bei der Testierung (Fichter et al. 1996, Clausen und Fichter 1996,<br />

Clausen, Fichter und Alpers 1998). Eine unternehmensinterne Bedeutung der Testierung<br />

wird noch nicht thematisiert.<br />

Zu den ersten Leitlinien zur Zertifizierung von Umweltberichten zählen die Environmental<br />

Report Certification Guidelines (FEEM, E&Y o.J.) die bereits Ende der 90er Jahre in Italien<br />

entwickelt wurden. Die Initiative ging von der Fondazione Eni Enrico Mattei (FEEM) und der<br />

italienischen Ernst & Young Niederlassung aus. Sie gründeten 1997 ein Forum mit rund 50<br />

Personen aus Forschung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmen, das die Leitlinien entwickelt<br />

hat.<br />

In dem kurzen Bericht des Forums wird die damalige Ausgangslage dargestellt. Damals war<br />

die Vielfalt an <strong>Testate</strong>n offensichtlich noch größer als heute. Die <strong>Testate</strong> hatten sehr<br />

unterschiedliche Zielsetzungen und Beurteilungsgegenstände. Da die<br />

Anspruchsgruppenvertreter die unterschiedliche Aussagekraft der <strong>Testate</strong> nicht immer klar<br />

erkennen könnten würde dies, so die Schlussfolgerung, in dem Bericht falsche Erwartungen<br />

und Missverständnisse hervorrufen.<br />

Es wird in diesem Kontext ein Mangel an anerkannten Standards für den<br />

Zertifizierungsprozess und das Testat (Certification Statement 2 ) identifiziert, dem das Forum<br />

mit seiner Leitlinie zumindest mit den Angaben zum Testat begegnen wollte.<br />

Im wesentlichen sollten mit den Vorgaben für das Testat ein Rahmen gesetzt werden, der<br />

eine möglichst weitgehende Objektivität der <strong>Testate</strong> ermöglicht. Zudem sollten die <strong>Testate</strong><br />

2 In dem Bericht wird auf den Unterschied zwischen den Begriffen certification und verification hingewiesen. „The<br />

uncertainty and the lack of legal standards do not suggest the usage of the term verification within this document.<br />

As a matter of fact, the appropriate usage of this term requires both a defined project and a set standard.<br />

There<strong>for</strong>e, the term „verification“ has been preferred, with the meaning of a professional opinion which is<br />

not necessarily consistent with a legal Standard, but which guarantees the reliability of the disclosed in<strong>for</strong>mation.“<br />

(Feem, E&Y o.J:9)<br />

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