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Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability

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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />

Abbildung 8.1: Normungsebenen für nicht-finanzielle Berichte<br />

Inhaltsstandards Prüfungsstandards<br />

Testierung<br />

Berichtsinhalte<br />

Managementsysteme<br />

Materielle/gesetzliche<br />

An<strong>for</strong>derungen<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

EMAS<br />

ISO 14 001<br />

SA 8000<br />

AA 1000<br />

GRI + „in accordance“<br />

ISAE 3000<br />

IDW PS 821<br />

NIRVA 3410<br />

EMAS stellt An<strong>for</strong>derungen an das Umweltmanagementsystem und die Inhalte der<br />

Umwelterklärung. Weiterhin umfasst EMAS Vorgaben, wie die Erfüllung dieser<br />

An<strong>for</strong>derungen zu prüfen sind. Damit ist die EG-Öko-Audit Verordnung samt ihrer<br />

zugehörigen Regelungen eine Kombination aus Inhalts- und Prüfungsstandard.<br />

Die ISO 14 001 ist für die Prüfung von Berichten nicht relevant, da sie einen solchen nicht<br />

vorsieht. Ähnlich verhält es mit dem SA 8 000, einem Standart, der An<strong>for</strong>derungen an<br />

Arbeitsbedingen bei Zulieferern und Managementsysteme beschreibt. Auch hier ist kein<br />

Bericht vorgesehen. Beide Standards haben aber Auswirkungen auf die Gegenstände von<br />

Nachhaltigkeitsberichten.<br />

Der AA 1 000 AS wurde mit der Ausgangsüberlegung entwickelt, dass eine klassische<br />

Prüfung von Zahlen und anderen In<strong>for</strong>mationen in Nachhaltigkeitsberichten wenig zur<br />

<strong>Glaubwürdigkeit</strong> bei den kritischen Stakeholdern beiträgt. Dieses Problem wird von dem<br />

Standard gelöst, indem die Einbeziehung der Stakeholder in den Mittelpunkt gestellt wird.<br />

Sie sollen z.B. einbezogen werden, wenn die relevanten Nachhaltigkeitsaspekte des<br />

Unternehmens identifiziert werden. Der AA 1 000 AS schreibt unter anderem vor dass das<br />

Managementsystem so ausgestaltet ist, dass Anfragen von Stakeholdern aufgenommen,<br />

berücksichtigt und beantwortet werden können.<br />

Die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) 40 stellen einen Kriterienkatalog dar, an<br />

dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung ausrichten können. Er ist innerhalb<br />

40 Weitere In<strong>for</strong>mationen: www.globalreporting.org.<br />

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