Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability
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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />
Abbildung 8.1: Normungsebenen für nicht-finanzielle Berichte<br />
Inhaltsstandards Prüfungsstandards<br />
Testierung<br />
Berichtsinhalte<br />
Managementsysteme<br />
Materielle/gesetzliche<br />
An<strong>for</strong>derungen<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
EMAS<br />
ISO 14 001<br />
SA 8000<br />
AA 1000<br />
GRI + „in accordance“<br />
ISAE 3000<br />
IDW PS 821<br />
NIRVA 3410<br />
EMAS stellt An<strong>for</strong>derungen an das Umweltmanagementsystem und die Inhalte der<br />
Umwelterklärung. Weiterhin umfasst EMAS Vorgaben, wie die Erfüllung dieser<br />
An<strong>for</strong>derungen zu prüfen sind. Damit ist die EG-Öko-Audit Verordnung samt ihrer<br />
zugehörigen Regelungen eine Kombination aus Inhalts- und Prüfungsstandard.<br />
Die ISO 14 001 ist für die Prüfung von Berichten nicht relevant, da sie einen solchen nicht<br />
vorsieht. Ähnlich verhält es mit dem SA 8 000, einem Standart, der An<strong>for</strong>derungen an<br />
Arbeitsbedingen bei Zulieferern und Managementsysteme beschreibt. Auch hier ist kein<br />
Bericht vorgesehen. Beide Standards haben aber Auswirkungen auf die Gegenstände von<br />
Nachhaltigkeitsberichten.<br />
Der AA 1 000 AS wurde mit der Ausgangsüberlegung entwickelt, dass eine klassische<br />
Prüfung von Zahlen und anderen In<strong>for</strong>mationen in Nachhaltigkeitsberichten wenig zur<br />
<strong>Glaubwürdigkeit</strong> bei den kritischen Stakeholdern beiträgt. Dieses Problem wird von dem<br />
Standard gelöst, indem die Einbeziehung der Stakeholder in den Mittelpunkt gestellt wird.<br />
Sie sollen z.B. einbezogen werden, wenn die relevanten Nachhaltigkeitsaspekte des<br />
Unternehmens identifiziert werden. Der AA 1 000 AS schreibt unter anderem vor dass das<br />
Managementsystem so ausgestaltet ist, dass Anfragen von Stakeholdern aufgenommen,<br />
berücksichtigt und beantwortet werden können.<br />
Die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) 40 stellen einen Kriterienkatalog dar, an<br />
dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung ausrichten können. Er ist innerhalb<br />
40 Weitere In<strong>for</strong>mationen: www.globalreporting.org.<br />
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