Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability
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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />
4.3.8 Zwischenfazit zu den Normen<br />
In den vorhergehenden Abschnitten wurden die heute wesentlichen Normen und weitere<br />
relevante Dokumente im Kontext der Testierung von Nachhaltigkeitsberichten vorgestellt. Zur<br />
besseren Übersicht werden sie in der im Anschluss abgebildeten Tabelle 4.3 gegenüber<br />
gestellt. Die betrachteten Normen und Dokumente widerspiegeln die sehr unterschiedlichen<br />
Disziplinen und Zielsetzungen Ihrer Herausgeber.<br />
Die drei Prüfungsnormen (ISAE 3000, NIRVA 3410 (Draft), IDW PS 820/821) der<br />
Wirtschaftsprüferorganisationen stellen vergleichsweise abstrakte Papiere dar. Der ISAE<br />
3000 sowie und die geplante Neufassung des IDW PS 820 sehen zwar keine direkte<br />
Beteiligung oder Befragung von Stakeholdern vor, allerdings sollen die<br />
In<strong>for</strong>mationsinteressen der Stakeholder berücksichtigt werden, z.B. wenn die Prüfungsinhalte<br />
bestimmt werden.<br />
Die Validierung der Umwelterklärung setzt als einzige 16 Prüfan<strong>for</strong>derung zwingend voraus,<br />
dass das geprüfte Unternehmen nicht nur die Vorschriften der Berichterstellung einhält,<br />
sondern darüber hinaus keine Anzeichen vorhanden sind, dass umweltrechtliche<br />
Vorschriften nicht eingehalten werden. Der Einbezug von Stakeholdern ist hier im<br />
Validierungsprozess nicht vorgesehen. 17<br />
Im Mittelpunkt der GRI-Leitlinie stehen die Vorgaben für den Inhalt von<br />
Nachhaltigkeitsberichten. Dabei wird besonderer Wert auf Kennzahlen gelegt. Die<br />
Leitlinien sind das Ergebnis eines Multistakholderprozesses, der von GRI initiiert wurde.<br />
Eventuell ist der Fokus auf Kennzahlen auf die stärkere Beteiligung von Wirtschaftsprüfern<br />
in der Anfangsphase von GRI zurückzuführen. Dennoch ist die GRI-Leitlinie nicht als<br />
Inhaltsstandard entwickelt worden. Eine Ausrichtung des Dokuments auf eine externe<br />
Prüfung seiner Einhaltung ist in der GRI-Leitlinie nicht zu erkennen. Trotzdem werden die<br />
GRI-Leitlinien immer wieder wie ein Standard als Referenz für die Prüfung von<br />
Nachhaltigkeitsberichten herangezogen.<br />
Im AA 1000 AS kommt dagegen ein Verständnis von Verantwortung von Unternehmen zum<br />
Ausdruck, das sich in weitergehenden An<strong>for</strong>derungen an Corporate Governance<br />
niederschlägt und auch zu einem dementsprechenden Testierungsablauf führt. Mit dem<br />
Kriterium „materiality“ deckt der AA 1000 AS auch Kernaufgaben der Testierung aus Sicht<br />
der Wirtschaftsprüfer ab. Aber mit den Kriterien „completeness“, welches auch<br />
Stakeholderkontakte des Unternehmens umfasst, und „responsiveness“, welches auf die<br />
Fähigkeit des Austausches mit Stakeholdern und die Eignung des Berichtes zur In<strong>for</strong>mation<br />
der Stakeholder fokussiert, geht der AA 1000 AS darüber hinaus.<br />
Derzeit sind die vorliegenden Normen wenig aufeinander abgestimmt. Ausnahme sind die<br />
Prüfungsnormen der Wirtschaftsprüfer. Die geplante Neufassung des IDW PS 820 sowie<br />
16 Der IDW PS 820 zu Umweltberichterstattung sieht ebenfalls eine Complianceprüfung vor: „Zur Prüfung der<br />
Umweltberichterstattung gehört auch die Prüfung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften<br />
oder Auflagen, die für die dargestellten Umweltauswirkungen von wesentlicher Bedeutung sind.“ (a.A.a.O. S.<br />
10). Jedoch wird der Prüfungsumfang bei der Berichtsprüfung zwischen Unternehmen und Prüfer vereinbart.<br />
„Bei der Auftragsannahme ist festzulegen, ob sich die Prüfung der Umweltberichterstattung auf die Prüfung<br />
der Richtigkeit einzelner Umweltangaben bezieht, oder ob darüber hinaus auch zu prüfen ist, ob der<br />
Umweltbericht in allen wesentlichen Belangen die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt<br />
angemessen darstellt.“ (a.a.O. S. 3). Aufgrund dieser Vereinbarungsmöglichkeit ist es auch möglich, dass<br />
Prüfungen gemäß IDW PS 820 (1999) ohne Complianceprüfung vorgenommen werden. Welche Rolle<br />
Complianceprüfungen in der geplanten Neufassung IDW 821 zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten haben,<br />
ist den Verfassern nicht bekannt, wobei aber ein ähnlicher Ansatz wir im IDW PS 820 zu vermuten ist.<br />
17 Stakeholderkontakte spielen im EMAS-Modell dagegen bei der Ermittlung wesentlicher Umweltfragen eine<br />
Rolle.<br />
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