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Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability

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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />

müssen Berichtskriterien zugrunde legen, die dem In<strong>for</strong>mationsbedürfnis ihrer<br />

Anspruchsgruppen gerecht werden (Fahrbach 2005). Als Berichtskriterien können entweder<br />

vorhandene Leitlinien und Kriterienkataloge wie z.B. von GRI, OECD, ILO, Global Compact<br />

verwendet werden. Möglich sind auch Auszüge und Kombinationen. Alternativ kann sich ein<br />

Unternehmen auch ohne Bezugnahme auf bestimmte Kriterienkataloge seine<br />

Berichtskriterien zusammenstellen. Die definierten Berichtskriterien müssen nachvollziehbar<br />

dem In<strong>for</strong>mationsbedürfnis der Anspruchsgruppen entsprechen.<br />

Der Prüfer prüft dann zunächst, ob das Unternehmen alle relevanten Anspruchsgruppen<br />

berücksichtigt hat und inwiefern die definierten Berichtskriterien deren In<strong>for</strong>mationsbedürfnis<br />

angemessen berücksichtigt. Darauf aufbauend kann dann untersucht werden, ob der<br />

Nachhaltigkeitsbericht diese Berichtskriterien erfüllt.<br />

Der Standard unterscheidet zwischen Berichtsprüfungen und der „prüferischen Durchsicht<br />

von Berichten“. Bei Berichtsprüfungen wird das Reportingsystem und stichprobenartig die<br />

Richtigkeit der Inhalte des Berichts geprüft. Das Prüfungsurteil wird mit einer positiv<br />

<strong>for</strong>mulierten Aussage gegeben. Bei der weniger aufwändigen prüferischen Durchsicht<br />

werden analytische Handlungen und Befragungen vorgenommen. Da<strong>durch</strong> wird nur ein<br />

niedrigeres Zusicherungsniveau erreicht, was im Prüfungsurteil <strong>durch</strong> eine negativ<br />

<strong>for</strong>mulierte Aussage ausgedrückt wird.<br />

Grundgedanke der Prüfung und der prüferischen Durchsicht ist die Zusicherung der<br />

Richtigkeit der getroffenen Aussagen und der publizierten Zahlen. Die Vollständigkeit wird in<br />

Bezug auf die vom Unternehmen festgelegten Berichtskriterien geprüft (Fahrbach 2005).<br />

4.3.7 Der niederländische Entwurf eines Standards für die Prüfung von<br />

Nachhaltigkeitsberichten<br />

Das Niederländische Standards Assurance Board der Royal NIRVA hat im Januar 2005 zwei<br />

Prüfungsnormen im Entwurf veröffentlicht, die aufeinander abgestimmt für die Prüfung von<br />

Nachhaltigkeitsberichten verwendet werden sollen. Es handelt sich hier um:<br />

• den Dutch Assurance Standard Nr. 3010 “Practitioners working with subjects matters<br />

experts from other disciplines on non financial assurance engagements Exposure<br />

Draft” sowie<br />

• den Dutch Assurance Standard Nr. 3410 “Assurance Standard relating to <strong>Sustainability</strong><br />

Reports Exposure Draft.<br />

Die Entwurfsversionen können bis zum 31. Juli 2005 kommentiert werden. Bemerkenswert<br />

am Standard 3410 ist, dass er in Anlehnung an den AA 1000 AS einen für Standards aus<br />

Wirtschaftsprüferkreisen sehr hohen Grad der Integration von Ansprüchen externer<br />

Stakeholder in den Prüfungsprozess vorsieht. Das Management des geprüften<br />

Unternehmens soll die Interessen der Stakeholder bei der Auswahl der Themen des<br />

Berichtes, er<strong>for</strong>derlichen Falls <strong>durch</strong> Stakeholderdialoge, ermitteln (Nr. 41). Weiter wird<br />

Verständnis für die Meinungen, Sichtweisen und Interessen der Stakholdergruppen als<br />

An<strong>for</strong>derung an das Wissen des Prüfers verlangt (Nr. 51). Das Ausmaß der<br />

Stakeholderdialoge des geprüften Unternehmens ist im Detail Gegenstand der Prüfung (Nr.<br />

31, 78 und 79). Der Prüfungsbericht soll an die Stakeholder, nicht an das Direktorium,<br />

adressiert werden: „It is recommended to adress the assurance report to ‘the stakeholders of<br />

the reporting organisation’.”<br />

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