Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability
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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />
müssen Berichtskriterien zugrunde legen, die dem In<strong>for</strong>mationsbedürfnis ihrer<br />
Anspruchsgruppen gerecht werden (Fahrbach 2005). Als Berichtskriterien können entweder<br />
vorhandene Leitlinien und Kriterienkataloge wie z.B. von GRI, OECD, ILO, Global Compact<br />
verwendet werden. Möglich sind auch Auszüge und Kombinationen. Alternativ kann sich ein<br />
Unternehmen auch ohne Bezugnahme auf bestimmte Kriterienkataloge seine<br />
Berichtskriterien zusammenstellen. Die definierten Berichtskriterien müssen nachvollziehbar<br />
dem In<strong>for</strong>mationsbedürfnis der Anspruchsgruppen entsprechen.<br />
Der Prüfer prüft dann zunächst, ob das Unternehmen alle relevanten Anspruchsgruppen<br />
berücksichtigt hat und inwiefern die definierten Berichtskriterien deren In<strong>for</strong>mationsbedürfnis<br />
angemessen berücksichtigt. Darauf aufbauend kann dann untersucht werden, ob der<br />
Nachhaltigkeitsbericht diese Berichtskriterien erfüllt.<br />
Der Standard unterscheidet zwischen Berichtsprüfungen und der „prüferischen Durchsicht<br />
von Berichten“. Bei Berichtsprüfungen wird das Reportingsystem und stichprobenartig die<br />
Richtigkeit der Inhalte des Berichts geprüft. Das Prüfungsurteil wird mit einer positiv<br />
<strong>for</strong>mulierten Aussage gegeben. Bei der weniger aufwändigen prüferischen Durchsicht<br />
werden analytische Handlungen und Befragungen vorgenommen. Da<strong>durch</strong> wird nur ein<br />
niedrigeres Zusicherungsniveau erreicht, was im Prüfungsurteil <strong>durch</strong> eine negativ<br />
<strong>for</strong>mulierte Aussage ausgedrückt wird.<br />
Grundgedanke der Prüfung und der prüferischen Durchsicht ist die Zusicherung der<br />
Richtigkeit der getroffenen Aussagen und der publizierten Zahlen. Die Vollständigkeit wird in<br />
Bezug auf die vom Unternehmen festgelegten Berichtskriterien geprüft (Fahrbach 2005).<br />
4.3.7 Der niederländische Entwurf eines Standards für die Prüfung von<br />
Nachhaltigkeitsberichten<br />
Das Niederländische Standards Assurance Board der Royal NIRVA hat im Januar 2005 zwei<br />
Prüfungsnormen im Entwurf veröffentlicht, die aufeinander abgestimmt für die Prüfung von<br />
Nachhaltigkeitsberichten verwendet werden sollen. Es handelt sich hier um:<br />
• den Dutch Assurance Standard Nr. 3010 “Practitioners working with subjects matters<br />
experts from other disciplines on non financial assurance engagements Exposure<br />
Draft” sowie<br />
• den Dutch Assurance Standard Nr. 3410 “Assurance Standard relating to <strong>Sustainability</strong><br />
Reports Exposure Draft.<br />
Die Entwurfsversionen können bis zum 31. Juli 2005 kommentiert werden. Bemerkenswert<br />
am Standard 3410 ist, dass er in Anlehnung an den AA 1000 AS einen für Standards aus<br />
Wirtschaftsprüferkreisen sehr hohen Grad der Integration von Ansprüchen externer<br />
Stakeholder in den Prüfungsprozess vorsieht. Das Management des geprüften<br />
Unternehmens soll die Interessen der Stakeholder bei der Auswahl der Themen des<br />
Berichtes, er<strong>for</strong>derlichen Falls <strong>durch</strong> Stakeholderdialoge, ermitteln (Nr. 41). Weiter wird<br />
Verständnis für die Meinungen, Sichtweisen und Interessen der Stakholdergruppen als<br />
An<strong>for</strong>derung an das Wissen des Prüfers verlangt (Nr. 51). Das Ausmaß der<br />
Stakeholderdialoge des geprüften Unternehmens ist im Detail Gegenstand der Prüfung (Nr.<br />
31, 78 und 79). Der Prüfungsbericht soll an die Stakeholder, nicht an das Direktorium,<br />
adressiert werden: „It is recommended to adress the assurance report to ‘the stakeholders of<br />
the reporting organisation’.”<br />
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