Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability
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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />
An<strong>for</strong>derung „In Accordance with GRI“ konkrete Prüfan<strong>for</strong>derungen für die Berichtsprüfung<br />
dar. Auch die Validierung der Umwelterklärung nach EMAS bezieht sich direkt auf einen den<br />
Umweltbericht betreffenden Prüfprozess.<br />
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Testierung von finanziellen und der von nichtfinanziellen<br />
Berichten besteht nun in folgendem Sachverhalt:<br />
Die kaufmännische Buchhaltung und die Erstellung von Geschäftsberichten sind detailliert im<br />
HGB festgeschrieben und bilden ein festes Fundament, auf dem die Testierungsnormen sich<br />
genau auf diesen Teilschritt beschränken können.<br />
Dahingegen ist das Fundament der gesellschaftsorientierten Berichterstattung viel weicher.<br />
Neben der Tatsache, dass hier im wesentlichen nur auf der Ebene materieller An<strong>for</strong>derungen<br />
(Umweltrecht) sowie damit verknüpft auf der Ebene der Managementsysteme gesetzliche<br />
Grundlagen bestehen (Arbeitssicherheitsrecht, Betriebsverfassungsgesetz etc.) gibt es in<br />
Deutschland bisher keine detaillierten gesetzlichen Vorschriften für die nicht-finanzielle<br />
Berichtserstellung. r im folgenden<br />
12 Letztlich ist daher plausibel, dass drei der vie<br />
aufgeführten Testierungsnormen mit den Ebenen der Berichtsinhalte, zwei auch mit<br />
Managementsystemen und EMAS auch mit den gesetzlichen An<strong>for</strong>derungen verknüpft sind.<br />
4.3.1 Die GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
Die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI)<br />
it<br />
13 stellen einen Kriterienkatalog dar, an<br />
dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung ausrichten können. Er ist innerhalb<br />
weniger Jahre (seit 1997) in Zusammenarbeit von Wissenschaftlern, NGOs und<br />
Unternehmen erstellt worden. Seit 2000 wird GRI von der UNEP unterstützt. Derze<br />
erarbeitet die GRI sukzessive vertiefende Richtlinien zur Berichterstattung einzelner<br />
Branchen. Die GRI-Leitlinien haben weltweit einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht und<br />
gelten als die wichtigste Orientierungsgrundlage für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung.<br />
GRI wurde von CERES (Coalition <strong>for</strong> Environmentally Responsible Economies) gegründet<br />
und vereinigt die aktive Teilnahme von Unternehmen,<br />
NGOs, internationalen Organisationen,<br />
UN- Vertretungen, Beratern, und vielen anderen Stakeholdern weltweit. 1999 wurden die<br />
ersten Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht und seitdem ist GRI ein<br />
feste, unabhängige, internationale Organisation.<br />
GRI hat sich zur Aufgabe gemacht die Leitlinien kontinuierlich zu Pflegen, weiterzuentwickeln<br />
und eine breite Anwendung in der Wirtschaft zu erreichen. GRI hat begonnen<br />
branchenspezifische Ergänzungen (sector supplements)<br />
zu entwickeln (z.B. bei<br />
Finanzdienstleistern). Der GRI-Leitfaden wurde bereits zweimal überarbeitet. Auf Basis der<br />
aktuell gültigen Fassung aus dem Jahr 2002 sammelt GRI derzeit Kommentare für die<br />
nächste Neufassung, die 2006 erscheinen soll. (GRI, o.J.)<br />
12 Durch das Bilanzrechtsre<strong>for</strong>mgesetz (BilReG) wurden hierzu allerdings erste Vorschriften im 315 "(Konzern-)<br />
Lagebericht" des Handelsgesetzbuches mit Wirkung ab 1.1.2005 verankert. Die neue Regelung des §315<br />
Abs. 1 (die Änderungen des §289 betreffen große Kapitelgesellschaften und sind ähnlich) lautet:<br />
§ 315 (1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die<br />
Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt<br />
wird. Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit<br />
entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns zu enthalten. In die Analyse sind<br />
die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter<br />
Bezugnahme auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Satz 3 gilt<br />
entsprechend für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie In<strong>for</strong>mationen über Umwelt- und<br />
Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung<br />
sind. Ferner ist im Konzernlagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und<br />
Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.<br />
13 Weitere In<strong>for</strong>mationen: www.globalreporting.org.<br />
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