08.12.2012 Aufrufe

Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability

Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability

Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />

An<strong>for</strong>derung „In Accordance with GRI“ konkrete Prüfan<strong>for</strong>derungen für die Berichtsprüfung<br />

dar. Auch die Validierung der Umwelterklärung nach EMAS bezieht sich direkt auf einen den<br />

Umweltbericht betreffenden Prüfprozess.<br />

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Testierung von finanziellen und der von nichtfinanziellen<br />

Berichten besteht nun in folgendem Sachverhalt:<br />

Die kaufmännische Buchhaltung und die Erstellung von Geschäftsberichten sind detailliert im<br />

HGB festgeschrieben und bilden ein festes Fundament, auf dem die Testierungsnormen sich<br />

genau auf diesen Teilschritt beschränken können.<br />

Dahingegen ist das Fundament der gesellschaftsorientierten Berichterstattung viel weicher.<br />

Neben der Tatsache, dass hier im wesentlichen nur auf der Ebene materieller An<strong>for</strong>derungen<br />

(Umweltrecht) sowie damit verknüpft auf der Ebene der Managementsysteme gesetzliche<br />

Grundlagen bestehen (Arbeitssicherheitsrecht, Betriebsverfassungsgesetz etc.) gibt es in<br />

Deutschland bisher keine detaillierten gesetzlichen Vorschriften für die nicht-finanzielle<br />

Berichtserstellung. r im folgenden<br />

12 Letztlich ist daher plausibel, dass drei der vie<br />

aufgeführten Testierungsnormen mit den Ebenen der Berichtsinhalte, zwei auch mit<br />

Managementsystemen und EMAS auch mit den gesetzlichen An<strong>for</strong>derungen verknüpft sind.<br />

4.3.1 Die GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />

Die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI)<br />

it<br />

13 stellen einen Kriterienkatalog dar, an<br />

dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung ausrichten können. Er ist innerhalb<br />

weniger Jahre (seit 1997) in Zusammenarbeit von Wissenschaftlern, NGOs und<br />

Unternehmen erstellt worden. Seit 2000 wird GRI von der UNEP unterstützt. Derze<br />

erarbeitet die GRI sukzessive vertiefende Richtlinien zur Berichterstattung einzelner<br />

Branchen. Die GRI-Leitlinien haben weltweit einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht und<br />

gelten als die wichtigste Orientierungsgrundlage für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung.<br />

GRI wurde von CERES (Coalition <strong>for</strong> Environmentally Responsible Economies) gegründet<br />

und vereinigt die aktive Teilnahme von Unternehmen,<br />

NGOs, internationalen Organisationen,<br />

UN- Vertretungen, Beratern, und vielen anderen Stakeholdern weltweit. 1999 wurden die<br />

ersten Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht und seitdem ist GRI ein<br />

feste, unabhängige, internationale Organisation.<br />

GRI hat sich zur Aufgabe gemacht die Leitlinien kontinuierlich zu Pflegen, weiterzuentwickeln<br />

und eine breite Anwendung in der Wirtschaft zu erreichen. GRI hat begonnen<br />

branchenspezifische Ergänzungen (sector supplements)<br />

zu entwickeln (z.B. bei<br />

Finanzdienstleistern). Der GRI-Leitfaden wurde bereits zweimal überarbeitet. Auf Basis der<br />

aktuell gültigen Fassung aus dem Jahr 2002 sammelt GRI derzeit Kommentare für die<br />

nächste Neufassung, die 2006 erscheinen soll. (GRI, o.J.)<br />

12 Durch das Bilanzrechtsre<strong>for</strong>mgesetz (BilReG) wurden hierzu allerdings erste Vorschriften im 315 "(Konzern-)<br />

Lagebericht" des Handelsgesetzbuches mit Wirkung ab 1.1.2005 verankert. Die neue Regelung des §315<br />

Abs. 1 (die Änderungen des §289 betreffen große Kapitelgesellschaften und sind ähnlich) lautet:<br />

§ 315 (1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die<br />

Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt<br />

wird. Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit<br />

entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns zu enthalten. In die Analyse sind<br />

die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter<br />

Bezugnahme auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Satz 3 gilt<br />

entsprechend für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie In<strong>for</strong>mationen über Umwelt- und<br />

Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung<br />

sind. Ferner ist im Konzernlagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und<br />

Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.<br />

13 Weitere In<strong>for</strong>mationen: www.globalreporting.org.<br />

26

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!