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Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability

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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />

Damit reagierte das IDW auf die anhaltende Kritik an der damals mangelnden<br />

Übereinstimmung mit den ISAs, um die internationale Akzeptanz der eignen<br />

Prüfungsstandards zu erreichen. Seitdem erstellt das IDW Prüfungsstandards, die ähnlich<br />

wie die ISAs einen einheitlichen Aufbau haben (Gehringer 2002) und nach einem<br />

numerischen System sortiert sind.<br />

Die Prüfungsstandards befassen sich mit den Themen<br />

• Qualitätssicherung (PS 120-199)<br />

• Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag (PS 200-249)<br />

• Prüfungsansatz (PS 250-299)<br />

• Prüfungs<strong>durch</strong>führung (PS 300-399)<br />

• Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht, Prüfungsbescheinigung (PS 400-499)<br />

• Abschlussprüfungen von Unternehmen bestimmter Branchen (PS 500-799)<br />

• Review und andere Reporting-Aufträge (PS 800-999).<br />

In der letzten Gruppe „Review und andere Reportingaufträge“ ist der IDW-PS 820<br />

„Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Umweltberichtsprüfungen“ enthalten.<br />

Weitere Prüfungsstandards dieser Gruppe befassen sich z. B. mit der Erteilung und<br />

Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880) oder der Durchführung von<br />

WebTrust-Prüfungen (IDW PS 890).<br />

Die meisten anderen Prüfungsstandards, von der Gruppe Qualitätssicherung (IDW-PS 120<br />

ff) bis Abschlussprüfungen von Unternehmen bestimmter Branchen (PS 500-799) beziehen<br />

sich primär auf die Prüfung von Jahresabschlüssen. Einige dieser Standards sind jedoch<br />

derart allgemeiner Natur, dass sie sich bei Bedarf auf andere Prüfungsprozess übertragen<br />

lassen.<br />

Neben den Prüfungsstandards werden vom IDW weitere Verlautbarungen in Form von<br />

Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW RS), Standards (IDW S) Prüfungshinweisen<br />

(IDW PH) und Rechnungslegungshinweisen (IDW RH) veröffentlicht. (IDW 2005). Diese<br />

sind für die in dieser Studie betrachtete Fragestellung weniger relevant.<br />

Da das IDW ein privatrechtlicher Verein ist, haben seine Verlautbarungen, also auch die<br />

Prüfungsstandards, keine Rechtsnormqualität. Abschlussprüfer bzw. Ihre Arbeitgeber, die<br />

Mitglied des IDW sind, haben sich über die Vereinssatzung zur Einhaltung der<br />

Verlautbarungen verpflichtet (IDW 2001) 8 . Dies sind in Deutschland 10.522 Wirtschaftprüfer<br />

und 925 Wirtschaftprüfungsgesellschaften, insgesamt entsprechend 87,5 % aller<br />

Wirtschaftsprüfer (IDW 2004).<br />

Für Abschlussprüfer, die nicht Mitglied des IDW sind, ist die Anwendung der<br />

Verlautbarungen freiwillig. Allerdings kann <strong>durch</strong> die Nichteinhaltung der IDW<br />

Verlautbarungen ein Haftungsrisiko entstehen. Im juristischen Streitfall werden die IDW<br />

Verlautbarungen als Berufsauffassung über die ordnungsgemäße Praxis angesehen. Wenn<br />

aufgrund einer Abweichung von der ordnungsgemäßen Praxis ein Schaden entsteht, kann<br />

der Abschlussprüfer für diesen haftbar gemacht werden.<br />

8 „Das Mitglied hat deshalb sorgfältig zu prüfen, ob die in einem IDW Fachgutachten, einem IDW<br />

Prüfungsstandard, einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung oder einem IDW Standard aufgestellten<br />

Grundsätze bei seiner Tätigkeit und in dem von ihm zu beurteilenden Fall anzuwenden sind. Abweichungen<br />

von diesen Grundsätzen sind schriftlich und an geeigneter Stelle (z.B. im Prüfungsbericht) hervorzuheben und<br />

ausführlich zu begründen.“ (§ 4 Abs. 9 der Satzung des IDW von 2001)<br />

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