Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability
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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />
Damit reagierte das IDW auf die anhaltende Kritik an der damals mangelnden<br />
Übereinstimmung mit den ISAs, um die internationale Akzeptanz der eignen<br />
Prüfungsstandards zu erreichen. Seitdem erstellt das IDW Prüfungsstandards, die ähnlich<br />
wie die ISAs einen einheitlichen Aufbau haben (Gehringer 2002) und nach einem<br />
numerischen System sortiert sind.<br />
Die Prüfungsstandards befassen sich mit den Themen<br />
• Qualitätssicherung (PS 120-199)<br />
• Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag (PS 200-249)<br />
• Prüfungsansatz (PS 250-299)<br />
• Prüfungs<strong>durch</strong>führung (PS 300-399)<br />
• Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht, Prüfungsbescheinigung (PS 400-499)<br />
• Abschlussprüfungen von Unternehmen bestimmter Branchen (PS 500-799)<br />
• Review und andere Reporting-Aufträge (PS 800-999).<br />
In der letzten Gruppe „Review und andere Reportingaufträge“ ist der IDW-PS 820<br />
„Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Umweltberichtsprüfungen“ enthalten.<br />
Weitere Prüfungsstandards dieser Gruppe befassen sich z. B. mit der Erteilung und<br />
Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880) oder der Durchführung von<br />
WebTrust-Prüfungen (IDW PS 890).<br />
Die meisten anderen Prüfungsstandards, von der Gruppe Qualitätssicherung (IDW-PS 120<br />
ff) bis Abschlussprüfungen von Unternehmen bestimmter Branchen (PS 500-799) beziehen<br />
sich primär auf die Prüfung von Jahresabschlüssen. Einige dieser Standards sind jedoch<br />
derart allgemeiner Natur, dass sie sich bei Bedarf auf andere Prüfungsprozess übertragen<br />
lassen.<br />
Neben den Prüfungsstandards werden vom IDW weitere Verlautbarungen in Form von<br />
Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW RS), Standards (IDW S) Prüfungshinweisen<br />
(IDW PH) und Rechnungslegungshinweisen (IDW RH) veröffentlicht. (IDW 2005). Diese<br />
sind für die in dieser Studie betrachtete Fragestellung weniger relevant.<br />
Da das IDW ein privatrechtlicher Verein ist, haben seine Verlautbarungen, also auch die<br />
Prüfungsstandards, keine Rechtsnormqualität. Abschlussprüfer bzw. Ihre Arbeitgeber, die<br />
Mitglied des IDW sind, haben sich über die Vereinssatzung zur Einhaltung der<br />
Verlautbarungen verpflichtet (IDW 2001) 8 . Dies sind in Deutschland 10.522 Wirtschaftprüfer<br />
und 925 Wirtschaftprüfungsgesellschaften, insgesamt entsprechend 87,5 % aller<br />
Wirtschaftsprüfer (IDW 2004).<br />
Für Abschlussprüfer, die nicht Mitglied des IDW sind, ist die Anwendung der<br />
Verlautbarungen freiwillig. Allerdings kann <strong>durch</strong> die Nichteinhaltung der IDW<br />
Verlautbarungen ein Haftungsrisiko entstehen. Im juristischen Streitfall werden die IDW<br />
Verlautbarungen als Berufsauffassung über die ordnungsgemäße Praxis angesehen. Wenn<br />
aufgrund einer Abweichung von der ordnungsgemäßen Praxis ein Schaden entsteht, kann<br />
der Abschlussprüfer für diesen haftbar gemacht werden.<br />
8 „Das Mitglied hat deshalb sorgfältig zu prüfen, ob die in einem IDW Fachgutachten, einem IDW<br />
Prüfungsstandard, einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung oder einem IDW Standard aufgestellten<br />
Grundsätze bei seiner Tätigkeit und in dem von ihm zu beurteilenden Fall anzuwenden sind. Abweichungen<br />
von diesen Grundsätzen sind schriftlich und an geeigneter Stelle (z.B. im Prüfungsbericht) hervorzuheben und<br />
ausführlich zu begründen.“ (§ 4 Abs. 9 der Satzung des IDW von 2001)<br />
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