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Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability

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Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />

Als Ergebnis kann jedoch festgehalten werden, dass ein höheres Maß an Übereinstimmung<br />

über die Bedeutung der Worte die Kommunikation über den nicht unkomplexen Prozess der<br />

Prüfung und Testierung erleichtern würde.<br />

4.2 Jahresabschlussprüfungen und <strong>Testate</strong><br />

4.2.1 Einführung<br />

Die Entstehung großer Handelshäuser wie z.B. der Fugger und Welser führte schon im 16.<br />

Jahrhundert zur Entstehung erster Überprüfungs<strong>for</strong>men, die heute als interne Revision zu<br />

bezeichnen wären. Aufgrund der Bildung von räumlich weit entfernten Zweigstellen mussten<br />

dort lokale Geschäftsführungen bestellt werden. Um ihre finanziellen Transaktionen zu<br />

überwachen wurden die Handelsbücher der Zweigstellen von unternehmensinternen Prüfern<br />

geprüft (Karoli 1934, Quick 2000).<br />

Im Zuge der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts kam es in Deutschland zu einem<br />

wachsenden Kapitalbedarf in den Unternehmen. Dieser wurde <strong>durch</strong> die Aufnahme externer<br />

Anteilseigner gedeckt. Die Folge war eine zunehmende Trennung von Kapital und<br />

Geschäftsführung. Zur Sicherstellung der Interessen der externen Miteigentümer war eine<br />

ausschließlich interne Revision nicht mehr ausreichend. Dies führte zu ersten Ansätzen einer<br />

Revision <strong>durch</strong> unternehmensexterne Prüfer Ende des 19 Jahrhunderts im Zuge von<br />

Aktienrechtsnovellen. Hier wurden jedoch nur Prüfungen im Kontext mit der Gründungen von<br />

Aktiengesellschaften vorgesehen.<br />

Erst 1931 wurde nach zahlreichen, von Bilanzfälschungen begleiteten<br />

Unternehmenszusammenbrüchen die ersten Regelungen zur Überprüfung von<br />

Jahresabschlüssen <strong>durch</strong> externe Prüfer erlassen. (Gehringer 2002) Bereits damals wurden<br />

die gesetzlichen Vorgaben im HGB verankert (§§ 262a-g HGB). Sie sahen und sehen noch<br />

heute im Kern einen Prüfungsprozess vor, in dem „der Jahresabschluss der Gesellschaft [..]<br />

unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Geschäftsberichts <strong>durch</strong><br />

einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Bilanzprüfer) zu prüfen“ (Eibelshäuser<br />

2004:107) ist, bevor er der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.<br />

Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird einerseits in einem Prüfungsbericht und<br />

andererseits in Form des Prüfungsvermerks (Testat) dokumentiert. Der Prüfungsbericht<br />

beschreibt die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Er wird den gesetzlichen Vertretern des<br />

Unternehmens, ggf. einem bestehenden Aufsichtsrat, übergeben. Dieser Bericht wird nicht<br />

veröffentlicht. Die Erstellung dieses Prüfberichts ist international eher unüblich. Innerhalb der<br />

EU-Mitgliedsstaaten wird nur von Österreich und Deutschland ein gesonderter<br />

Prüfungsbericht verlangt (Stand 1997, Gehringer 2002: 248).<br />

Der Prüfungsvermerk wird in dem Jahresabschluss abgedruckt. Sofern dieser<br />

Jahresabschluss veröffentlicht wird, ist auch der Prüfungsvermerk öffentlich. Häufig, auch in<br />

Fachquellen (exemplarisch z.B.: Lück 1998, WPK 2004) wird der Prüfungsvermerk mit dem<br />

Begriff Testat gleichgesetzt. Genaugenommen ist das Testat jedoch nur der unterschriebene<br />

und gesiegelte Prüfungsvermerk im Original des Jahresabschlusses. Dementsprechend wird<br />

in dem IDW Prüfungsstandard für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken<br />

(IDW PS 400) der Begriff „Testat“ überhaupt nicht verwendet. Fachleute akzeptieren<br />

teilweise, dass auch ungesiegelte Prüfungsvermerke in Kopien des Jahresabschlusses, also<br />

insbesondere in Geschäftsberichten, als <strong>Testate</strong> bezeichnet werden. Jedoch gilt die<br />

Anwendung des Begriffs auf Prüfungsvermerke, die sich nicht auf Jahresabschlüsse<br />

beziehen, als verfehlt.<br />

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