Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability
Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability
Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? - Institute for Sustainability
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Endbericht Evaluation des Nutzens von „<strong>Testate</strong>n“ in Nachhaltigkeitsberichten<br />
Als Ergebnis kann jedoch festgehalten werden, dass ein höheres Maß an Übereinstimmung<br />
über die Bedeutung der Worte die Kommunikation über den nicht unkomplexen Prozess der<br />
Prüfung und Testierung erleichtern würde.<br />
4.2 Jahresabschlussprüfungen und <strong>Testate</strong><br />
4.2.1 Einführung<br />
Die Entstehung großer Handelshäuser wie z.B. der Fugger und Welser führte schon im 16.<br />
Jahrhundert zur Entstehung erster Überprüfungs<strong>for</strong>men, die heute als interne Revision zu<br />
bezeichnen wären. Aufgrund der Bildung von räumlich weit entfernten Zweigstellen mussten<br />
dort lokale Geschäftsführungen bestellt werden. Um ihre finanziellen Transaktionen zu<br />
überwachen wurden die Handelsbücher der Zweigstellen von unternehmensinternen Prüfern<br />
geprüft (Karoli 1934, Quick 2000).<br />
Im Zuge der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts kam es in Deutschland zu einem<br />
wachsenden Kapitalbedarf in den Unternehmen. Dieser wurde <strong>durch</strong> die Aufnahme externer<br />
Anteilseigner gedeckt. Die Folge war eine zunehmende Trennung von Kapital und<br />
Geschäftsführung. Zur Sicherstellung der Interessen der externen Miteigentümer war eine<br />
ausschließlich interne Revision nicht mehr ausreichend. Dies führte zu ersten Ansätzen einer<br />
Revision <strong>durch</strong> unternehmensexterne Prüfer Ende des 19 Jahrhunderts im Zuge von<br />
Aktienrechtsnovellen. Hier wurden jedoch nur Prüfungen im Kontext mit der Gründungen von<br />
Aktiengesellschaften vorgesehen.<br />
Erst 1931 wurde nach zahlreichen, von Bilanzfälschungen begleiteten<br />
Unternehmenszusammenbrüchen die ersten Regelungen zur Überprüfung von<br />
Jahresabschlüssen <strong>durch</strong> externe Prüfer erlassen. (Gehringer 2002) Bereits damals wurden<br />
die gesetzlichen Vorgaben im HGB verankert (§§ 262a-g HGB). Sie sahen und sehen noch<br />
heute im Kern einen Prüfungsprozess vor, in dem „der Jahresabschluss der Gesellschaft [..]<br />
unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Geschäftsberichts <strong>durch</strong><br />
einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Bilanzprüfer) zu prüfen“ (Eibelshäuser<br />
2004:107) ist, bevor er der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.<br />
Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird einerseits in einem Prüfungsbericht und<br />
andererseits in Form des Prüfungsvermerks (Testat) dokumentiert. Der Prüfungsbericht<br />
beschreibt die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Er wird den gesetzlichen Vertretern des<br />
Unternehmens, ggf. einem bestehenden Aufsichtsrat, übergeben. Dieser Bericht wird nicht<br />
veröffentlicht. Die Erstellung dieses Prüfberichts ist international eher unüblich. Innerhalb der<br />
EU-Mitgliedsstaaten wird nur von Österreich und Deutschland ein gesonderter<br />
Prüfungsbericht verlangt (Stand 1997, Gehringer 2002: 248).<br />
Der Prüfungsvermerk wird in dem Jahresabschluss abgedruckt. Sofern dieser<br />
Jahresabschluss veröffentlicht wird, ist auch der Prüfungsvermerk öffentlich. Häufig, auch in<br />
Fachquellen (exemplarisch z.B.: Lück 1998, WPK 2004) wird der Prüfungsvermerk mit dem<br />
Begriff Testat gleichgesetzt. Genaugenommen ist das Testat jedoch nur der unterschriebene<br />
und gesiegelte Prüfungsvermerk im Original des Jahresabschlusses. Dementsprechend wird<br />
in dem IDW Prüfungsstandard für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken<br />
(IDW PS 400) der Begriff „Testat“ überhaupt nicht verwendet. Fachleute akzeptieren<br />
teilweise, dass auch ungesiegelte Prüfungsvermerke in Kopien des Jahresabschlusses, also<br />
insbesondere in Geschäftsberichten, als <strong>Testate</strong> bezeichnet werden. Jedoch gilt die<br />
Anwendung des Begriffs auf Prüfungsvermerke, die sich nicht auf Jahresabschlüsse<br />
beziehen, als verfehlt.<br />
17