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lifecard travel assistance - LTA Reiseschutz

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Weitere Ausschlüsse oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen<br />

Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in den Versicherungsbedingungen Ihres gewählten<br />

Tarifes.<br />

Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz<br />

Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?<br />

Sie müssen bei Vertragsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß<br />

machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.<br />

Welche Pflichten müssen Sie grundsätzlich beachten, wenn der Versicherungsfall<br />

eintritt?<br />

Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen<br />

Kostenerhöhung führen könnte.<br />

Bei Notfällen wählen Sie bitte die 24-Stunden-Notrufnummer:<br />

Tel. +49(0) 180 - 5 10 23 72 (*14 Cent pro Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom,<br />

evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen.) und zeigen den Schaden unverzüglich<br />

der LIFECARD TRAVEL ASSISTANCE GMBH an.<br />

Bitte reichen Sie alle Unterlagen im Original bei der LIFECARD TRAVEL ASSI-<br />

STANCE GMBH zur Weiterleitung an die entsprechenden Versicherer ein.<br />

Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei der Nichtbeachtung der Pflichten?<br />

Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherer die Leistung entsprechend<br />

der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten<br />

Versicherungsleistung führen.<br />

Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele, vorübergehende Auslandsreisen,<br />

die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten werden. Bei einer Reisedauer<br />

von über 60 Tagen besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 60 Tage der Reise.<br />

Für die Inlands-Rückholkosten-Versicherung darf der Urlaubsaufenthalt 45 Tage<br />

nicht überschreiten. Für die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine Verlängerung<br />

bis zu maximal 365 Tage auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.<br />

Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt erstmals mit Abgabe der Vertragserklärung, ohne<br />

dass es einer gesonderten Annahmeerklärung bedarf, unter der Voraussetzung,<br />

dass der Erstbeitrag rechtzeitig bei Fälligkeit abgebucht werden konnte. In der<br />

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung werden Reisebuchungen nicht in den Versicherungsschutz<br />

einbezogen, die länger als 21 Tage vor Abschluss des Vertrages getätigt<br />

wurden.<br />

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung unter<br />

den oben genannten Voraussetzungen und endet mit dem Antritt der Reise. In den<br />

übrigen Vertragsarten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise<br />

und endet mit dem Abschluss der Reise.<br />

9<br />

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