lifecard travel assistance - LTA Reiseschutz
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Weitere Ausschlüsse oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen<br />
Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in den Versicherungsbedingungen Ihres gewählten<br />
Tarifes.<br />
Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz<br />
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?<br />
Sie müssen bei Vertragsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß<br />
machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.<br />
Welche Pflichten müssen Sie grundsätzlich beachten, wenn der Versicherungsfall<br />
eintritt?<br />
Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen<br />
Kostenerhöhung führen könnte.<br />
Bei Notfällen wählen Sie bitte die 24-Stunden-Notrufnummer:<br />
Tel. +49(0) 180 - 5 10 23 72 (*14 Cent pro Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom,<br />
evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen.) und zeigen den Schaden unverzüglich<br />
der LIFECARD TRAVEL ASSISTANCE GMBH an.<br />
Bitte reichen Sie alle Unterlagen im Original bei der LIFECARD TRAVEL ASSI-<br />
STANCE GMBH zur Weiterleitung an die entsprechenden Versicherer ein.<br />
Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei der Nichtbeachtung der Pflichten?<br />
Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherer die Leistung entsprechend<br />
der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten<br />
Versicherungsleistung führen.<br />
Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele, vorübergehende Auslandsreisen,<br />
die innerhalb des versicherten Zeitraumes angetreten werden. Bei einer Reisedauer<br />
von über 60 Tagen besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 60 Tage der Reise.<br />
Für die Inlands-Rückholkosten-Versicherung darf der Urlaubsaufenthalt 45 Tage<br />
nicht überschreiten. Für die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine Verlängerung<br />
bis zu maximal 365 Tage auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.<br />
Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt erstmals mit Abgabe der Vertragserklärung, ohne<br />
dass es einer gesonderten Annahmeerklärung bedarf, unter der Voraussetzung,<br />
dass der Erstbeitrag rechtzeitig bei Fälligkeit abgebucht werden konnte. In der<br />
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung werden Reisebuchungen nicht in den Versicherungsschutz<br />
einbezogen, die länger als 21 Tage vor Abschluss des Vertrages getätigt<br />
wurden.<br />
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung unter<br />
den oben genannten Voraussetzungen und endet mit dem Antritt der Reise. In den<br />
übrigen Vertragsarten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise<br />
und endet mit dem Abschluss der Reise.<br />
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<strong>LTA</strong>