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lifecard travel assistance - LTA Reiseschutz

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Selbstbehalte<br />

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung<br />

Der Selbstbehalt beträgt 10 % der erstattungsfähigen Stornokosten je Reise.<br />

Reise-Ausfallschutz<br />

Der Selbstbehalt beträgt 10 % der erstattungsfähigen Kosten, mindestens aber<br />

EUR 50 .- je Schaden.<br />

Reisegepäck-Versicherung<br />

Der Selbstbehalt beträgt im Schadensfall EUR 50 .- je Schaden.<br />

Alle anderen Leistungen gelten ohne Selbstbehalt.<br />

Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse<br />

Was ist grundsätzlich nicht versichert?<br />

Die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls und Schäden durch Kriegsereignisse,<br />

innere Unruhen, Kernenergie und Eingriffe von hoher Hand sind in allen<br />

Sparten nicht versichert. Wird die versicherte Person von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen<br />

im Reiseland überrascht, besteht Versicherungsschutz für die<br />

ersten sieben Tage nach Beginn der Ereignisse.<br />

Auslandsreise-Krankenversicherung<br />

Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere<br />

• für Leistungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt<br />

der Reise waren;<br />

• für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger<br />

Durchführung der Reise stattfinden müssen.<br />

Auslandsreise-Rückholkosten-Versicherung<br />

und Inlandsreise-Rückholkosten-Versicherung<br />

Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere infolge einer Krankheit, von der<br />

bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise zu erheblichen<br />

Komplikationen führt.<br />

Auslandsreise-Unfallversicherung<br />

Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für Selbsttötung oder versuchte Selbsttötung,<br />

vorsätzliche Selbstverletzung oder Unzurechnungsfähigkeit und bei bewusster<br />

Aussetzung gegenüber einer außergewöhnlichen Gefahr (ausgenommen<br />

bei dem Versuch, Menschenleben zu retten).<br />

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reise-Ausfallschutz<br />

Es besteht u.a. kein Versicherungsschutz für Ereignisse, mit denen zur Zeit des Vertragsabschlusses<br />

oder der Reisebuchung zu rechnen war.<br />

Reisegepäck-Versicherung<br />

Für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehen lassen oder Verlieren besteht<br />

kein Versicherungsschutz. Außerdem sind u.a. Bargeld, Wertpapiere, Fahrkarten<br />

und Dokumente aller Art nicht versichert. Bei vorsätzlicher oder grob<br />

fahrlässiger Herbeiführung oder vorsätzlich unwahren Angaben aus Anlass des<br />

Schadensfalles ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.<br />

<strong>LTA</strong><br />

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