lifecard travel assistance - LTA Reiseschutz
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Selbstbehalte<br />
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung<br />
Der Selbstbehalt beträgt 10 % der erstattungsfähigen Stornokosten je Reise.<br />
Reise-Ausfallschutz<br />
Der Selbstbehalt beträgt 10 % der erstattungsfähigen Kosten, mindestens aber<br />
EUR 50 .- je Schaden.<br />
Reisegepäck-Versicherung<br />
Der Selbstbehalt beträgt im Schadensfall EUR 50 .- je Schaden.<br />
Alle anderen Leistungen gelten ohne Selbstbehalt.<br />
Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse<br />
Was ist grundsätzlich nicht versichert?<br />
Die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls und Schäden durch Kriegsereignisse,<br />
innere Unruhen, Kernenergie und Eingriffe von hoher Hand sind in allen<br />
Sparten nicht versichert. Wird die versicherte Person von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen<br />
im Reiseland überrascht, besteht Versicherungsschutz für die<br />
ersten sieben Tage nach Beginn der Ereignisse.<br />
Auslandsreise-Krankenversicherung<br />
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere<br />
• für Leistungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt<br />
der Reise waren;<br />
• für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger<br />
Durchführung der Reise stattfinden müssen.<br />
Auslandsreise-Rückholkosten-Versicherung<br />
und Inlandsreise-Rückholkosten-Versicherung<br />
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere infolge einer Krankheit, von der<br />
bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise zu erheblichen<br />
Komplikationen führt.<br />
Auslandsreise-Unfallversicherung<br />
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für Selbsttötung oder versuchte Selbsttötung,<br />
vorsätzliche Selbstverletzung oder Unzurechnungsfähigkeit und bei bewusster<br />
Aussetzung gegenüber einer außergewöhnlichen Gefahr (ausgenommen<br />
bei dem Versuch, Menschenleben zu retten).<br />
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reise-Ausfallschutz<br />
Es besteht u.a. kein Versicherungsschutz für Ereignisse, mit denen zur Zeit des Vertragsabschlusses<br />
oder der Reisebuchung zu rechnen war.<br />
Reisegepäck-Versicherung<br />
Für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehen lassen oder Verlieren besteht<br />
kein Versicherungsschutz. Außerdem sind u.a. Bargeld, Wertpapiere, Fahrkarten<br />
und Dokumente aller Art nicht versichert. Bei vorsätzlicher oder grob<br />
fahrlässiger Herbeiführung oder vorsätzlich unwahren Angaben aus Anlass des<br />
Schadensfalles ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.<br />
<strong>LTA</strong><br />
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