lifecard travel assistance - LTA Reiseschutz
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Beschreibung des Versicherungsschutzes<br />
Über die Kooperation zwischen <strong>LTA</strong> GmbH und FLUGRÜCKHOLUNG LIFECARD<br />
e.V. (kurz FLC e.V.) erhalten die versicherten Personen den Versicherungsschutz<br />
nach Jahrestarif durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen FLC e.V. und<br />
den Versicherern.<br />
Auslandsreise-Krankenversicherung<br />
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung während des Auslandsaufenthaltes<br />
eingetretener Erkrankungen. Der Versicherer erstattet die Kosten<br />
infolge von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Reise<br />
eingetreten sind. Dazu zählen z.B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder<br />
verordnete Arzneimittel.<br />
In der Auslandsreise-Krankenversicherung kann der Versicher ungs schutz nur<br />
gewährt werden, wenn die Reise bei der <strong>LTA</strong> GmbH angemeldet wird.<br />
Bitte teilen Sie uns vor Reisebeginn die Anzahl der Reisetage, das Reiseland und<br />
ggf. die Namen der Mitreisenden mit!<br />
Auslandsreise-Rückholkosten-Versicherung<br />
Es werden die Kosten für folgende, medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete<br />
Leistungen erstattet:<br />
• Rettungsflüge/-transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus im Ausland;<br />
• Sekundäre Rettungsflüge/-transporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im<br />
Ausland;<br />
• Kosten des medizinisch notwendigen Rücktransportes einer versicherten<br />
Person infolge Unfall oder Krankheit vom Aufenthaltsort der stationären<br />
Behandlung im Ausland zur stationären Weiterbehandlung im Heimatland;<br />
• Überführungen im Todesfall.<br />
Die Versicherungssumme beträgt max. EUR 100.000 .- je Versicherungsfall.<br />
Inlandsreise-Rückholkosten-Versicherung<br />
Es werden für jede versicherte Person einmal jährlich ab der Aufnahme in die <strong>LTA</strong>-<br />
Versichertengemeinschaft und innerhalb der versicherten Reise folgende Kosten<br />
übernommen:<br />
• Verlegung vom Krankenhaus am Urlaubsort zu einem Krankenhaus am<br />
Wohnort der versicherten Person innerhalb des Heimatlandes per Krankentransportwagen;<br />
• Transport vom Krankenhaus am Urlaubsort zum Wohnsitz der versicherten<br />
Person, wenn diese nicht mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln<br />
transportiert werden kann.<br />
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind, dass die versicherte Person sich<br />
nicht in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet, eine adäquate Versorgung in<br />
dem Krankenhaus am Wohnsitz gewährleistet ist, der Aufenthalt im Krankenhaus<br />
am Urlaubsort länger als vier Tage dauern wird und die Kostenübernahme nicht<br />
durch anderweitigen Versicherungsschutz gegeben ist. Die Versicherungssumme<br />
beträgt max. EUR 15.000 .- je Transport.<br />
Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen<br />
Neben der Kostenübernahme für die Organisation und Durchführung eines medizinischen<br />
Rücktransportes und der entsprechenden Leistungserbringung, werden<br />
auch folgende Dienstleis tungen erbracht und deren Kosten übernommen:<br />
• Organisation von medizinischer Versorgung und Dolmetscherdiensten;<br />
• Organisation von Transporten für Transplantate, lebenswichtige Medikamente<br />
<strong>LTA</strong><br />
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