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lifecard travel assistance - LTA Reiseschutz

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Beschreibung des Versicherungsschutzes<br />

Über die Kooperation zwischen <strong>LTA</strong> GmbH und FLUGRÜCKHOLUNG LIFECARD<br />

e.V. (kurz FLC e.V.) erhalten die versicherten Personen den Versicherungsschutz<br />

nach Jahrestarif durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen FLC e.V. und<br />

den Versicherern.<br />

Auslandsreise-Krankenversicherung<br />

Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung während des Auslandsaufenthaltes<br />

eingetretener Erkrankungen. Der Versicherer erstattet die Kosten<br />

infolge von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Reise<br />

eingetreten sind. Dazu zählen z.B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder<br />

verordnete Arzneimittel.<br />

In der Auslandsreise-Krankenversicherung kann der Versicher ungs schutz nur<br />

gewährt werden, wenn die Reise bei der <strong>LTA</strong> GmbH angemeldet wird.<br />

Bitte teilen Sie uns vor Reisebeginn die Anzahl der Reisetage, das Reiseland und<br />

ggf. die Namen der Mitreisenden mit!<br />

Auslandsreise-Rückholkosten-Versicherung<br />

Es werden die Kosten für folgende, medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete<br />

Leistungen erstattet:<br />

• Rettungsflüge/-transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus im Ausland;<br />

• Sekundäre Rettungsflüge/-transporte von Krankenhaus zu Krankenhaus im<br />

Ausland;<br />

• Kosten des medizinisch notwendigen Rücktransportes einer versicherten<br />

Person infolge Unfall oder Krankheit vom Aufenthaltsort der stationären<br />

Behandlung im Ausland zur stationären Weiterbehandlung im Heimatland;<br />

• Überführungen im Todesfall.<br />

Die Versicherungssumme beträgt max. EUR 100.000 .- je Versicherungsfall.<br />

Inlandsreise-Rückholkosten-Versicherung<br />

Es werden für jede versicherte Person einmal jährlich ab der Aufnahme in die <strong>LTA</strong>-<br />

Versichertengemeinschaft und innerhalb der versicherten Reise folgende Kosten<br />

übernommen:<br />

• Verlegung vom Krankenhaus am Urlaubsort zu einem Krankenhaus am<br />

Wohnort der versicherten Person innerhalb des Heimatlandes per Krankentransportwagen;<br />

• Transport vom Krankenhaus am Urlaubsort zum Wohnsitz der versicherten<br />

Person, wenn diese nicht mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln<br />

transportiert werden kann.<br />

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind, dass die versicherte Person sich<br />

nicht in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet, eine adäquate Versorgung in<br />

dem Krankenhaus am Wohnsitz gewährleistet ist, der Aufenthalt im Krankenhaus<br />

am Urlaubsort länger als vier Tage dauern wird und die Kostenübernahme nicht<br />

durch anderweitigen Versicherungsschutz gegeben ist. Die Versicherungssumme<br />

beträgt max. EUR 15.000 .- je Transport.<br />

Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen<br />

Neben der Kostenübernahme für die Organisation und Durchführung eines medizinischen<br />

Rücktransportes und der entsprechenden Leistungserbringung, werden<br />

auch folgende Dienstleis tungen erbracht und deren Kosten übernommen:<br />

• Organisation von medizinischer Versorgung und Dolmetscherdiensten;<br />

• Organisation von Transporten für Transplantate, lebenswichtige Medikamente<br />

<strong>LTA</strong><br />

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