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lifecard travel assistance - LTA Reiseschutz

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Weitere Ausschlüsse und Einschränkungen zu den einzelnen Vertragssparten entnehmen<br />

Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in den nachfolgenden Bedingungen.<br />

§ 13 Wann verjähren Ansprüche auf Versicherungsleistungen?<br />

Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis verjähren in drei Jahren. Die Verjährung<br />

beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden<br />

kann. Ist ein Anspruch auf Versicherungsleistung bei der Lifecard Travel<br />

Assistance GmbH angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt,<br />

zu dem die Entscheidung des Versicherers der versicherten Person in Textform<br />

zugeht.<br />

§ 14 Welches Gericht ist für die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag<br />

zuständig und welches Recht findet Anwendung?<br />

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen<br />

Bezirk der Versicherungsnehmer seinen Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

hat. Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht entgegensteht.<br />

§ 15 Anschrift des Versicherers<br />

Lloyd´s of London, One Lime Street, London EC3M 7HA, Great Britain<br />

Rechtsform: Vereinigung von Einzelversicherern, Sitz: London, Großbritannien<br />

§ 16 Maklerklausel<br />

Der gesamte Geschäftsverkehr läuft über die Firma<br />

BGIB Baltic Group Insurance Brokers GmbH, Zweigniederlassung Hamburg<br />

Ballindamm 4 – 5, 20095 Hamburg.<br />

Die Firma ist berechtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen und<br />

Zahlungen des Versicherungsnehmers für den Versicherer in Empfang zu nehmen<br />

- diese gelten als erfüllt, wenn sie bei der genannten Maklerfirma eingegangen sind<br />

- sowie die Schadenregulierung vorzunehmen.<br />

Die Maklerfirma ist zur unverzüglichen Weitergabe verpflichtet.<br />

§ 17 Verbraucherinformation<br />

Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die englische Aufsichtsbehörde<br />

The Financial Services (FSA)<br />

The North Cononnade, Canary Wharf, London E14 5HS, Großbritannien<br />

zuständig.<br />

Auslandsreise - Unfallversicherung (AVB JRV 2008 RU)<br />

§ 1 Was ist versichert?<br />

Der Versicherer entschädigt den Versicherten gemäß den angegebenen Leistungen,<br />

falls zu irgendeiner Zeit während des Reisezeitraums der Versicherte Körperschäden<br />

erleidet, welche durch einen Unfall verursacht werden, der sich zu einem<br />

identifizierbaren Zeitpunkt und an einem identifizierbaren Ort während des Reisezeitraums<br />

ereignet, und welche allein und unabhängig von anderen Ursachen –<br />

ausgenommen Krankheit im direkten Ergebnis des betreffenden Körperschadens<br />

bzw. medizinische / chirurgische Behandlung, welche durch den betreffenden Körperschaden<br />

erforderlich wird – den Tod bzw. Invalidität, wie dargelegt, innerhalb<br />

von vierundzwanzig Kalendermonaten ab dem Datum des betreffenden Unfalls zur<br />

Folge haben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, aber soll nicht anwendbar sein<br />

für Reisen innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person ihren ständigen<br />

Wohnsitz hat.<br />

§ 2 Was ist ein Unfall?<br />

Unfall meint im vorliegenden Dokument, dass der Versicherte unfreiwillig Körperschäden<br />

im Ergebnis eines Vorfalls erleidet, der unvermittelt von außen auf seinen<br />

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