lifecard travel assistance - LTA Reiseschutz
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Weitere Ausschlüsse und Einschränkungen zu den einzelnen Vertragssparten entnehmen<br />
Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in den nachfolgenden Bedingungen.<br />
§ 13 Wann verjähren Ansprüche auf Versicherungsleistungen?<br />
Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis verjähren in drei Jahren. Die Verjährung<br />
beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden<br />
kann. Ist ein Anspruch auf Versicherungsleistung bei der Lifecard Travel<br />
Assistance GmbH angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt,<br />
zu dem die Entscheidung des Versicherers der versicherten Person in Textform<br />
zugeht.<br />
§ 14 Welches Gericht ist für die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag<br />
zuständig und welches Recht findet Anwendung?<br />
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen<br />
Bezirk der Versicherungsnehmer seinen Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung<br />
hat. Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht entgegensteht.<br />
§ 15 Anschrift des Versicherers<br />
Lloyd´s of London, One Lime Street, London EC3M 7HA, Great Britain<br />
Rechtsform: Vereinigung von Einzelversicherern, Sitz: London, Großbritannien<br />
§ 16 Maklerklausel<br />
Der gesamte Geschäftsverkehr läuft über die Firma<br />
BGIB Baltic Group Insurance Brokers GmbH, Zweigniederlassung Hamburg<br />
Ballindamm 4 – 5, 20095 Hamburg.<br />
Die Firma ist berechtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen und<br />
Zahlungen des Versicherungsnehmers für den Versicherer in Empfang zu nehmen<br />
- diese gelten als erfüllt, wenn sie bei der genannten Maklerfirma eingegangen sind<br />
- sowie die Schadenregulierung vorzunehmen.<br />
Die Maklerfirma ist zur unverzüglichen Weitergabe verpflichtet.<br />
§ 17 Verbraucherinformation<br />
Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die englische Aufsichtsbehörde<br />
The Financial Services (FSA)<br />
The North Cononnade, Canary Wharf, London E14 5HS, Großbritannien<br />
zuständig.<br />
Auslandsreise - Unfallversicherung (AVB JRV 2008 RU)<br />
§ 1 Was ist versichert?<br />
Der Versicherer entschädigt den Versicherten gemäß den angegebenen Leistungen,<br />
falls zu irgendeiner Zeit während des Reisezeitraums der Versicherte Körperschäden<br />
erleidet, welche durch einen Unfall verursacht werden, der sich zu einem<br />
identifizierbaren Zeitpunkt und an einem identifizierbaren Ort während des Reisezeitraums<br />
ereignet, und welche allein und unabhängig von anderen Ursachen –<br />
ausgenommen Krankheit im direkten Ergebnis des betreffenden Körperschadens<br />
bzw. medizinische / chirurgische Behandlung, welche durch den betreffenden Körperschaden<br />
erforderlich wird – den Tod bzw. Invalidität, wie dargelegt, innerhalb<br />
von vierundzwanzig Kalendermonaten ab dem Datum des betreffenden Unfalls zur<br />
Folge haben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, aber soll nicht anwendbar sein<br />
für Reisen innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person ihren ständigen<br />
Wohnsitz hat.<br />
§ 2 Was ist ein Unfall?<br />
Unfall meint im vorliegenden Dokument, dass der Versicherte unfreiwillig Körperschäden<br />
im Ergebnis eines Vorfalls erleidet, der unvermittelt von außen auf seinen<br />
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