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lifecard travel assistance - LTA Reiseschutz

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Bitte beachten Sie unbedingt die folgende Einschränkung für den Erstabschluss<br />

des All in one - <strong>Reiseschutz</strong>-Paketes:<br />

• Der Versicherungsschutz im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten-<br />

Versicherung gilt nicht für Reisen, deren Buchung bereits mehr als 21 Tage<br />

vor dem Datum der Vertragserklärung erfolgt ist.<br />

Diese Broschüre dient nicht nur zu Ihrer Information, sondern wird mit der<br />

Absendung des von Ihnen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags<br />

auch Versicherungsdokument. Bitte nehmen Sie diese Broschüre mit zu<br />

Ihren Reiseunterlagen und bewahren diese sorgfältig auf.<br />

Hinweise im Schadensfall<br />

Hier sind alle Leistungsarten aufgeführt, die über die LIFECARD TRAVEL ASSI-<br />

STANCE GMBH angeboten werden. Bitte entnehmen Sie hieraus die Hinweise, die<br />

zu den Leistungsarten in dem von Ihnen gewählten Tarif aufgeführt sind.<br />

Wenn Sie die Reise nicht antreten können<br />

(Reise-Rücktrittskosten-Versicherung) *<br />

Sie sind verpflichtet, die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes<br />

zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten.<br />

Bitte reichen Sie alle Buchungsunterlagen mit der Stornokosten-Rechnung unverzüglich<br />

ein. Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung und<br />

Schwangerschaft müssen Sie durch eine ärztliche Bescheinigung auf unserem Vordruck,<br />

u.a. mit Angaben der Diagnose, des Krankheitverlaufes und eventueller Vorerkrankungen,<br />

nachweisen; psychiatrische Erkrankungen durch eine ärztliche<br />

Bescheinigung eines Facharztes für Psychiatrie auf unserem Vordruck.<br />

Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Abschnitten „Obliegenheiten“ in den jeweiligen<br />

Versicherungsbedingungen.<br />

Benötigte Unterlagen im Schadensfall:<br />

Ärztliche Bescheinigung auf unserem Vordruck, Buchungsunterlagen, Stornokosten-Rechnungen.<br />

Bei Abbruch der Reise oder Reise-Unterbrechung (Reise-Ausfallschutz) *<br />

Können Sie die Reise wegen Krankheit oder Unfallverletzung nicht planmäßig beenden<br />

oder müssen diese unterbrechen, so begeben Sie sich bitte unverzüglich in<br />

ärztliche Behandlung vor Ort und kontaktieren Sie die Notruf-Zentrale bei stationärem<br />

Krankenhausaufenthalt. Weisen Sie durch qualifizierte ärztliche Atteste<br />

nach, dass die planmäßige Beendigung oder Fortführung der Reise wegen der<br />

Schwere der Erkrankung nicht möglich oder nicht zumutbar war.<br />

Unterrichten Sie ebenfalls unverzüglich die Buchungsstelle / Leistungsträger, um<br />

etwaige notwendig gewordene Beförderungs- und Übernachtungskosten so gering<br />

wie möglich zu halten und die Höhe der Kosten für gebuchte, aber nicht mehr<br />

in Anspruch genommene Reiseleistungen nachzuweisen.<br />

Benötigte Unterlagen im Schadensfall:<br />

Ärztliches Attest von dem behandelnden Arzt vor Ort mit Diagnose und Krankheitsverlauf,<br />

ursprüngliche Buchungsunterlagen, Neu- und / oder Umbuchungen.<br />

Bei Reisegepäck-Schäden (Reisegepäck-Versicherung) *<br />

Wenn Ihr Gepäck bei Transport oder Aufbewahrung beschädigt wird oder abhanden<br />

kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich nach der Entdeckung dem Beför-<br />

11<br />

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