hochspannung - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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PAtiENtENvErFüGUNG & co.<br />
RichTig<br />
EnTschEidEn<br />
Ein Unfall oder eine<br />
schwere Krankheit<br />
können jeden in eine<br />
situation bringen, in der<br />
ein selbstverantwortliches<br />
handeln verwehrt<br />
ist, aber Entscheidungen<br />
getroffen werden müssen.<br />
Wie sollte für solche<br />
situationen vorgesorgt<br />
werden?<br />
4 LSV kompakt september i 09<br />
zuR peRSon<br />
WoLfgang BüSer ...<br />
... ist Fachjournalist und als ratgeber in<br />
rechts-und verbraucher fragen bei Fernsehen<br />
und radio tätig. Er schreibt für<br />
verschiedene Zeitungen und hat mehrere<br />
ratgeberbücher zu rechts fragen verfasst.<br />
in Lsv kompakt beantwortet er Fragen zu<br />
Patienten-, Betreuungsverfügung und vorsorgevollmacht.<br />
Jeder Volljährige hat die Möglichkeit,<br />
für den hier beschriebenen<br />
Fall der Fälle eine<br />
„patientenverfügung“<br />
zu schreiben, in der er detailliert aufgelistet<br />
hat, ob er – und gegebenenfalls<br />
welche – lebensverlängernde<br />
Maßnahmen wünscht. Nach dem<br />
zum 1. September 2009 in Kraft getretenen<br />
Gesetz haben sich die Ärzte<br />
grundsätzlich an eine solche Verfügung<br />
zu halten – es sei denn, die Niederschrift<br />
liegt schon mehrere Jahre<br />
zurück, so dass nicht mit Sicherheit<br />
angenommen werden kann, ob es sich<br />
tatsächlich noch um den aktuellen<br />
Willen der betreffenden Person handelt.<br />
Oder dass die in der Patientenverfügung<br />
niedergelegten Fakten zu<br />
unbestimmt sind, um sie buchstabengetreu<br />
zu befolgen. Oder dass seit der<br />
Niederschrift die medizinische Entwicklung<br />
derart fortgeschritten ist,<br />
dass davon auszugehen ist, dass die in<br />
der Patientenverfügung vorgegebenen<br />
Anweisungen nicht geschrieben<br />
worden wären, wenn der neueste<br />
medizinische Stand schon bekannt<br />
gewesen wäre.<br />
? Wie muss so eine Erklärung<br />
aussehen?<br />
Eine Patientenverfügung wird am besten<br />
selbst handgeschrieben. Sie kann<br />
durchaus einem Formular „nachempfunden“<br />
sein. Doch sollte die Verfügung<br />
zumindest erkennen lassen,<br />
dass sich der Verfasser intensiv mit<br />
dem Thema befasst hat, etwa so wie<br />
im Beispiel auf der folgenden Seite.<br />
Wer sich nicht zutraut, eine solche<br />
Verfügung „individuell“ abzufassen,<br />
der spricht mit dem Hausarzt oder<br />
einem Notar. Auch Verbraucherberatungsstellen<br />
helfen oft<br />
weiter. Natürlich kann die Verfügung<br />
jederzeit geändert werden.<br />
Sinnvoll ist es, von der Verfügung<br />
Kopien zu ziehen, eine davon in der<br />
Hand- oder Brieftasche und eine weitere<br />
zu Hause aufzubewahren. Es genügt<br />
auch, nur einen Hinweis mit sich<br />
zu führen, aus dem hervorgeht, dass<br />
eine Patientenverfügung geschrieben<br />
wurde und wo das Original zu finden<br />
ist. Weitere Exemplare können sich<br />
bei vertrauten Personen befinden.<br />
„Offiziell“ aufbewahren lassen kann<br />
man sich seine Patientenverfügung<br />
im Zentralen Vorsorgeregister bei der<br />
Bundesnotarkammer in Berlin (www.<br />
vorsorgeregister.de), bei dem bisher<br />
mehr als 930.000 Bürgerinnen und<br />
Bürger eingetragen sind. Ärzte wie<br />
Gerichte machen nach Auskunft der<br />
Kammer im Falle des Falles regen Gebrauch<br />
von diesem Verzeichnis. Wer<br />
sich dort hat notieren lassen, der trägt<br />
am besten einen entsprechenden Vermerk<br />
bei sich, dass die Patientenverfügung<br />
dort abgerufen werden kann.<br />
? Was wird, wenn ich persönlich<br />
auf die Fürsorge anderer<br />
ange-wiesen bin? Wer handelt und<br />
ent-scheidet für mich?<br />
Wenn zur richtigen Zeit ein Anderer<br />
für einen Sterbenskranken handeln<br />
soll, damit der in der Patientenverfügung<br />
niedergelegte Wille auch tatsächlich<br />
umgesetzt wird, so muss ein<br />
weiteres Schriftstück vorhanden sein.<br />
Das geschieht mit einer<br />
„Vorsorgevollmacht“.<br />
Sie wird zweckmäßig zeitlich mit der<br />
Patientenverfügung geschrieben.<br />
Damit kann ein Ausersehener ermächtigt<br />
werden, in Fragen der Heilbehandlung<br />
bis hin zur Entscheidung,<br />
wann sie beendet werden soll,