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Zahnärzteblatt - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg

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praxis<br />

Aus Z-pmS wird Z-QmS als online-Version<br />

Das Qualitätsmanagementsystem der landeszahnärztekammer <strong>Brandenburg</strong> als<br />

kostenfreies Angebot für die brandenburgischen Zahnarztpraxen startet in einer<br />

neuen Aufmachung. lesen Sie über die Vorteile des neuen Internetportales.<br />

thomas Schwierzy,<br />

Vorstandsmitglied<br />

der lZÄKB<br />

christina lukas,<br />

referat Zahnärztliche<br />

Berufsausübung<br />

der lZÄKB<br />

Autoren: Thomas Schwierzy, Christina Lukas<br />

LZÄKB<br />

Bereits 2007 wurde das von Zahnärzten für<br />

Zahnärzte entwickelte Qm-System mit dem<br />

namen Z-pmS (Zahnärztliches praxismanagementSystem)<br />

allen Zahnarztpraxen in <strong>Brandenburg</strong><br />

von der landeszahnärztekammer<br />

auf einer cD-rom kostenfrei zur Verfügung<br />

gestellt. Ziel war es, damit die vom Gesetzgeber<br />

2006 geforderte einführung eines einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagementsystems<br />

gemäß § 136b Satz 1 nr. 1 SGB V realisieren zu<br />

können. Im Jahr 2009 erfolgte dazu das erste<br />

update, in welchem inhaltliche und strukturelle<br />

Änderungen vorgenommen und die Benutzerfreundlichkeit<br />

verbessert wurden.<br />

heute, weitere zwei Jahre später, ist auf Grund<br />

der immens gewachsenen gesetzlichen Anforderungen<br />

ein erneutes update erforderlich,<br />

welches zugleich auch den Quantensprung<br />

von einem einfachen Informations- und Gliederungssystem<br />

hin zu einem dynamischen<br />

Qualitätsmanagement- und praxissteuerungssystem<br />

vollziehen soll.<br />

Was ändert und verbessert sich?<br />

es hat nicht nur ein namenswechsel von<br />

Z-pmS zu Z-QmS (Zahnärztliches QualitätsmanagementSystem)<br />

stattgefunden, sondern<br />

auch eine modernisierung des inhaltlichen<br />

Aufbaues und die Anpassung zu einer einheitlichen<br />

und übersichtlicheren Struktur, ähnlich<br />

wie in sechs weiteren (landes-)Zahnärztekammern.<br />

ein plattformwechsel – weg von der cDrom,<br />

hin zum Internetportal – war wesentlicher<br />

Bestandteil dieses updates.<br />

Das bisherige Z-pmS war ergänzt durch die<br />

Bereiche Zahnärztliches Berufsrecht und praxisleitfaden,<br />

wobei letzterer sich wiederum in<br />

die Bereiche GoZ und Zahnärztliche Berufsausübung<br />

untergliedert hatte. Im Z-QmS gibt<br />

es nun die Bereiche „Service-portal“ und „Vertragsmappe“.<br />

Das Service-portal beinhaltet die<br />

bisher bekannte Struktur vom praxisleitfaden<br />

mit GoZ und Zahnärztlicher Berufsausübung<br />

sowie musterverträge. In der Vertragsmappe<br />

sind nunmehr folgerichtig Gesetze, Verordnungen<br />

und richtlinien für die Arbeit in der<br />

Zahnarztpraxis enthalten. Die Vertragsmappe<br />

stellt somit eine erweiterung zum bisherigen<br />

Bereich Zahnärztliches Berufsrecht dar.<br />

Auch wird die zeitnahe Aktualität der eingestellten<br />

Dokumente durch den Wechsel auf eine<br />

onlineplattform möglich gemacht. In fällen besonderer<br />

Wichtigkeit wird ein entsprechender<br />

newsletter auf Veränderungen aufmerksam<br />

machen. ferner ist die erinnerung an wiederkehrende<br />

ereignisse aus den entsprechenden<br />

Qm-Bereichen, wie regelmäßige überprüfungen<br />

und unterweisungen und ähnlichem an<br />

hand eines fristenkalenders möglich.<br />

Z-QmS geht online<br />

Auf Grund des erheblichen, regelmäßigen Aktualisierungsbedarfes<br />

in immer kürzer werdenden<br />

Zeitabständen, welcher vornehmlich der<br />

„halbwertzeit” der Gesetzes- und Verordnungsflut<br />

geschuldet ist, ist diese Datenaktualisierung<br />

der rund 1.700 Dokumente auf dem bisherigen<br />

Wege nur noch begrenzt möglich oder<br />

würde einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand<br />

bedeuten. Aus diesem Grunde wird das<br />

Z-QmS mit dem update zum 2. Januar 2012<br />

auf eine Internetplattform umgestellt. Vorteil<br />

ist, dass Änderungen – wie zum Beispiel das<br />

einstellen neuer Gesetzlichkeiten, die Aktualisierung<br />

einzelner Dokumente oder programmverbesserungen<br />

– jederzeit vorgenommen<br />

werden können und somit sämtliche Dateien<br />

tagesaktuell sind.<br />

36 ZBB Ausgabe 6/2011

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