Zahnärzteblatt - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg
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praxis<br />
Aus Z-pmS wird Z-QmS als online-Version<br />
Das Qualitätsmanagementsystem der landeszahnärztekammer <strong>Brandenburg</strong> als<br />
kostenfreies Angebot für die brandenburgischen Zahnarztpraxen startet in einer<br />
neuen Aufmachung. lesen Sie über die Vorteile des neuen Internetportales.<br />
thomas Schwierzy,<br />
Vorstandsmitglied<br />
der lZÄKB<br />
christina lukas,<br />
referat Zahnärztliche<br />
Berufsausübung<br />
der lZÄKB<br />
Autoren: Thomas Schwierzy, Christina Lukas<br />
LZÄKB<br />
Bereits 2007 wurde das von Zahnärzten für<br />
Zahnärzte entwickelte Qm-System mit dem<br />
namen Z-pmS (Zahnärztliches praxismanagementSystem)<br />
allen Zahnarztpraxen in <strong>Brandenburg</strong><br />
von der landeszahnärztekammer<br />
auf einer cD-rom kostenfrei zur Verfügung<br />
gestellt. Ziel war es, damit die vom Gesetzgeber<br />
2006 geforderte einführung eines einrichtungsinternen<br />
Qualitätsmanagementsystems<br />
gemäß § 136b Satz 1 nr. 1 SGB V realisieren zu<br />
können. Im Jahr 2009 erfolgte dazu das erste<br />
update, in welchem inhaltliche und strukturelle<br />
Änderungen vorgenommen und die Benutzerfreundlichkeit<br />
verbessert wurden.<br />
heute, weitere zwei Jahre später, ist auf Grund<br />
der immens gewachsenen gesetzlichen Anforderungen<br />
ein erneutes update erforderlich,<br />
welches zugleich auch den Quantensprung<br />
von einem einfachen Informations- und Gliederungssystem<br />
hin zu einem dynamischen<br />
Qualitätsmanagement- und praxissteuerungssystem<br />
vollziehen soll.<br />
Was ändert und verbessert sich?<br />
es hat nicht nur ein namenswechsel von<br />
Z-pmS zu Z-QmS (Zahnärztliches QualitätsmanagementSystem)<br />
stattgefunden, sondern<br />
auch eine modernisierung des inhaltlichen<br />
Aufbaues und die Anpassung zu einer einheitlichen<br />
und übersichtlicheren Struktur, ähnlich<br />
wie in sechs weiteren (landes-)Zahnärztekammern.<br />
ein plattformwechsel – weg von der cDrom,<br />
hin zum Internetportal – war wesentlicher<br />
Bestandteil dieses updates.<br />
Das bisherige Z-pmS war ergänzt durch die<br />
Bereiche Zahnärztliches Berufsrecht und praxisleitfaden,<br />
wobei letzterer sich wiederum in<br />
die Bereiche GoZ und Zahnärztliche Berufsausübung<br />
untergliedert hatte. Im Z-QmS gibt<br />
es nun die Bereiche „Service-portal“ und „Vertragsmappe“.<br />
Das Service-portal beinhaltet die<br />
bisher bekannte Struktur vom praxisleitfaden<br />
mit GoZ und Zahnärztlicher Berufsausübung<br />
sowie musterverträge. In der Vertragsmappe<br />
sind nunmehr folgerichtig Gesetze, Verordnungen<br />
und richtlinien für die Arbeit in der<br />
Zahnarztpraxis enthalten. Die Vertragsmappe<br />
stellt somit eine erweiterung zum bisherigen<br />
Bereich Zahnärztliches Berufsrecht dar.<br />
Auch wird die zeitnahe Aktualität der eingestellten<br />
Dokumente durch den Wechsel auf eine<br />
onlineplattform möglich gemacht. In fällen besonderer<br />
Wichtigkeit wird ein entsprechender<br />
newsletter auf Veränderungen aufmerksam<br />
machen. ferner ist die erinnerung an wiederkehrende<br />
ereignisse aus den entsprechenden<br />
Qm-Bereichen, wie regelmäßige überprüfungen<br />
und unterweisungen und ähnlichem an<br />
hand eines fristenkalenders möglich.<br />
Z-QmS geht online<br />
Auf Grund des erheblichen, regelmäßigen Aktualisierungsbedarfes<br />
in immer kürzer werdenden<br />
Zeitabständen, welcher vornehmlich der<br />
„halbwertzeit” der Gesetzes- und Verordnungsflut<br />
geschuldet ist, ist diese Datenaktualisierung<br />
der rund 1.700 Dokumente auf dem bisherigen<br />
Wege nur noch begrenzt möglich oder<br />
würde einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand<br />
bedeuten. Aus diesem Grunde wird das<br />
Z-QmS mit dem update zum 2. Januar 2012<br />
auf eine Internetplattform umgestellt. Vorteil<br />
ist, dass Änderungen – wie zum Beispiel das<br />
einstellen neuer Gesetzlichkeiten, die Aktualisierung<br />
einzelner Dokumente oder programmverbesserungen<br />
– jederzeit vorgenommen<br />
werden können und somit sämtliche Dateien<br />
tagesaktuell sind.<br />
36 ZBB Ausgabe 6/2011