Merkblatt - Sozialkassen des Maler
Merkblatt - Sozialkassen des Maler Merkblatt - Sozialkassen des Maler
InformatIonen für arbeItgeber Merkblatt zum Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk gemeinnützige Urlaubskasse für das maler- und Lackiererhandwerk e. V. Zusatzversorgungskasse des maler- und Lackiererhandwerks VVag
- Seite 2: ImpressUm: Herausgeber: Gemeinnütz
- Seite 6: Inhaltsverzeichnis 1 rechtliche gru
- Seite 10: 2 Anmeldung bei der Urlaubs- und Zu
- Seite 14: 3 Bruttolohnsummen- und Beitragsmel
- Seite 18: Musterpinsel GmbH Bahnhofstraße 22
- Seite 22: 5 Beschäftigungsnachweis 5.1.2 anf
- Seite 26: 6 Urlaub 4. für Zeiten der Arbeits
- Seite 30: 8 Auszahlung in tariflichen Sonderf
- Seite 34: 9 Zahlungsverkehr 9.2 Lastschriftve
- Seite 38: 11 Zusatzversorgung - Beihilfe 38
- Seite 42: 13 Arbeitszeitkonto 42 Gemäß § 9
- Seite 46: 46 Notizen Notizen 47
InformatIonen für arbeItgeber<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
zum Verfahren für den Urlaub<br />
und die Zusatzversorgung<br />
im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />
gemeinnützige Urlaubskasse<br />
für das maler- und Lackiererhandwerk e. V.<br />
Zusatzversorgungskasse<br />
<strong>des</strong> maler- und Lackiererhandwerks VVag
ImpressUm:<br />
Herausgeber:<br />
Gemeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk e. V.<br />
Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks VVaG<br />
John-F.-Kennedy-Str. 6<br />
65189 Wiesbaden<br />
Telefon: 0611/7630-0<br />
Fax: 0611/7630-298<br />
E-Mail: info@uk-maler.de<br />
Internet: www.uk-maler.de<br />
ausgabe:<br />
Version 6.0 – Februar 2012<br />
© Gemeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk e. V.<br />
Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks VVaG<br />
Unterlagen, die für<br />
die Abwicklung <strong>des</strong><br />
Kassenverfahrens<br />
benötigt werden:<br />
Beitragsmeldung<br />
Erstattungsanforderung<br />
Lohnnachweiskarte<br />
für die gewerblichen<br />
Arbeitnehmer<br />
Beschäftigungsnachweis<br />
für die technischen<br />
und kaufmännischen<br />
Angestellten<br />
uk / zvk<br />
Beitrag Erstattung<br />
Betrieb<br />
Beitrag<br />
Die Bruttolohnsummen-<br />
und Beitragsmeldung<br />
kann uns wie folgt<br />
übermittelt werden:<br />
per Online-Service<br />
per elektronischer<br />
Datenübermittlung<br />
per Post<br />
Die Beitragszahlung<br />
erfolgt durch Überweisung<br />
durch den<br />
Betrieb bzw. per<br />
Banklastschrift<br />
durch die uk.<br />
Erstattungs-<br />
anforderung<br />
Die Erstattungsleistung<br />
kann mit der Zusammenstellung<br />
wie folgt<br />
angefordert werden:<br />
per Online-Service<br />
per elektronischer<br />
Datenübermittlung<br />
per Post<br />
Die Erstattungsleistung<br />
wird durch die uk überwiesen<br />
oder vom Betrieb<br />
durch Banklastschrift<br />
eingezogen.
MALER-LACKIERER-RENTE<br />
Informationen und Beratung<br />
zur attraktiven Altersversorgung<br />
Hotline: 01 80 / 1 51 61 78<br />
www.malerrente.de<br />
Mit der <strong>Maler</strong>-Lackierer-Rente<br />
nehmen Sie Ihre Altersvorsorge<br />
selbst in die Hand!<br />
Mit diesem <strong>Merkblatt</strong> steht Ihnen eine Nachschlagebroschüre zum Ver fahren<br />
der Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse (uk und zvk) für das <strong>Maler</strong>- und<br />
Lackiererhandwerk zur Verfügung.<br />
Der Aufbau <strong>des</strong> <strong>Merkblatt</strong>es ist dem Verfahrensablauf entsprechend gegliedert.<br />
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im <strong>Merkblatt</strong> zum Verfahren<br />
für den Urlaub und die Zusatzversorgung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />
nur die männlichen Formen der Personenbezeichnungen verwendet. Diese<br />
stehen als Synonym sowohl für die weibliche als auch die männliche Variante.<br />
Je<strong>des</strong> relevante Formular ist originalgetreu wiedergegeben und die Handhabung<br />
wird erläutert.<br />
Das Inhaltsverzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über die Themenkreise. Am<br />
Ende ist ein Stichwortverzeichnis angefügt. Dieses wird die Suche nach bestimmten<br />
Erläuterungen zu Verfahrensbegriffen erleichtern.<br />
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich<br />
unmittelbar an die Mitarbeiter der Kassen, die Ihnen gerne behilflich sind.<br />
Ihre<br />
Gemeinnützige Urlaubskasse e. V.<br />
Zusatzversorgungskasse VVaG<br />
für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />
Vorwort<br />
5
Inhaltsverzeichnis<br />
1 rechtliche grundlagen <strong>des</strong> kassenverfahrens 8<br />
1.1 Tarifverträge 8<br />
1.2 Geltungsbereiche 8<br />
2 anmeldung bei der Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse 9<br />
2.1 Betriebe und Anmeldung 9<br />
2.2 Gewerbliche Arbeitnehmer 10<br />
2.3 Technische und kaufmännische Angestellte 11<br />
3 bruttolohnsummen- und beitragsmeldung/beitragszahlung 12<br />
3.1 Meldung 12<br />
3.2 Berechnung <strong>des</strong> Beitrages für gewerbliche Arbeitnehmer und technische<br />
und kaufmännische Angestellte 13<br />
3.3 Höhe <strong>des</strong> Beitrags 14<br />
3.4 Steuerliche Behandlung von zvk-Beiträgen 14<br />
3.5 Abgabe von Fehlanzeigen 15<br />
4 Lohnnachweiskarte 16<br />
4.1 Anforderung der Lohnnachweiskarte 16<br />
4.2 Gebrauch der Lohnnachweiskarte 18<br />
4.3 Zeitpunkt der Eintragungen 19<br />
5 beschäftigungsnachweis 21<br />
5.1 Anforderung <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises 21<br />
5.2 Eintragungen in den Beschäftigungsnachweis 22<br />
5.3 Zeitpunkt der Eintragungen 23<br />
6 Urlaub 24<br />
6.1 Urlaubsanspruch 24<br />
6.2 Urlaubsdauer 24<br />
6.3 Urlaubsgewährung 25<br />
6.4 Urlaubsentgelt aus Bruttolohn 25<br />
6.5 Urlaubsentgelt-Ausgleich für Fehlzeiten 25<br />
6.6 Zusätzliches Urlaubsgeld 26<br />
6.7 Fälligkeit <strong>des</strong> Anspruchs auf Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld 26<br />
6.8 Urlaubsberechnung 26<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
7 erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld 28<br />
7.1 Erstattungsunterlage/Zusammenstellung 28<br />
8 auszahlung in tariflichen sonderfällen 30<br />
8.1 Entschädigung 31<br />
9 Zahlungsverkehr 33<br />
9.1 Überweisungsverfahren 33<br />
9.2 Lastschriftverfahren 34<br />
10 Verfall- und Verjährungsfristen 35<br />
11 Zusatzversorgung 36<br />
11.1 Beihilfen 36<br />
11.1.1 Versorgungsfall 36<br />
11.1.2 Wartezeiten 36<br />
11.1.3 Wann kann die Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft<br />
beantragt werden? 37<br />
11.1.4 Antragstellung 39<br />
11.1.5 Beträge gültig ab 01.01.2006 40<br />
12 ZVk-Zukunft-renten 41<br />
12.1 Altersrente 41<br />
12.2 Erwerbsunfähigskeitsrente 41<br />
12.3 Berechnung <strong>des</strong> Anspruchs 41<br />
12.4 Antragstellung 41<br />
12.5 Besondere Hinweise 41<br />
13 arbeitszeitkonto 42<br />
14 seminare zum Verfahren 43<br />
15 stichwortverzeichnis 44<br />
Die in den texten erscheinenden abkürzungen:<br />
uk = Urlaubskasse zvk = Zusatzversorgungskasse RTV = Rahmentarifvertrag<br />
VTV = Verfahrenstarifvertrag LNK = Lohnnachweiskarte BN = Beschäftigungsnachweis<br />
AG = Arbeitgeber AN = Arbeitnehmer IG BAU = Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt<br />
techn. = technisch kaufm. = kaufmännisch<br />
6 7
1 Rechtliche Grundlagen <strong>des</strong> Kassenverfahrens<br />
Die Gemeinnützige Urlaubskasse (uk) und die Zusatzversorgungskasse (zvk) für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />
sind gemeinsam von den Arbeitgebern (vertreten durch den Bun<strong>des</strong>verband Farbe<br />
Gestaltung Bautenschutz Bun<strong>des</strong>innungsverband <strong>des</strong> deutschen <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks und<br />
seine Lan<strong>des</strong>verbände) und den Arbeitnehmern (vertreten durch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-<br />
Umwelt) getragene Einrichtungen.<br />
Die rechtlichen Grundlagen sind durch Tarifverträge, die von den beiden Tarifvertragsparteien geschlossen<br />
und vom Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurden, geregelt.<br />
Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit hat zur Folge, dass die Bestimmungen der Tarifverträge <strong>des</strong><br />
<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks für alle vom Geltungsbereich erfassten Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
rechtsverbindlich sind und zwar unabhängig davon, ob diese ihrer jeweiligen Organisation angehören.<br />
1.1 tarifverträge<br />
Die Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk werden<br />
durch Austausch von Leistungen der Arbeitgeber und der Kassen abgewickelt.<br />
Rechte und Pflichten sind in folgenden Verträgen, in der jeweils gültigen Fassung, festgelegt:<br />
dem rahmentarifvertrag<br />
für die gewerblichen Arbeitnehmer im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk,<br />
dem rahmentarifvertrag<br />
für Angestellte im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk,<br />
dem tarifvertrag<br />
über eine zusätzliche Altersversorgung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk (TZA <strong>Maler</strong>-Lackierer),<br />
dem tarifvertrag<br />
über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk.<br />
Die Kasse hat die wichtigsten Paragraphen der genannten Tarifverträge in einer Broschüre tarifverträge<br />
<strong>des</strong> maler- und Lackiererhandwerks – auszüge – zusammengefasst. Diese kann bei der uk angefordert<br />
bzw. über die Internetseite www.uk-maler.de abgerufen werden.<br />
1.2 geltungsbereiche<br />
1.2.1 räumlicher geltungsbereich<br />
Das Gebiet der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland (außer dem Saarland).<br />
1.2.2 betrieblicher geltungsbereich<br />
Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich der Rahmentarifverträge (RTV) für die gewerb lichen<br />
Arbeitnehmer und technischen und kaufmännischen Angestellten im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk fallen.<br />
1.2.3 persönlicher geltungsbereich<br />
Alle gewerblichen Arbeitnehmer und techn./kfm. Angestellten in Betrieben, die unter den betrieblichen<br />
Geltungsbereich fallen und die eine nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung – Sozialgesetzbuch<br />
6. Buch (SGB VI) – versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, ausgenommen Lehrlinge<br />
(Auszubildende), Umschüler und jugendliche Arbeitnehmer.<br />
tarifvertragsparteien<br />
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bun<strong>des</strong>verband Farbe Gestaltung Bautenschutz<br />
Bun<strong>des</strong>innungsverband <strong>des</strong> deutschen<br />
<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />
Alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen, die vom Gel -<br />
tungsbereich der Tarifverträge <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackierer handwerks<br />
erfasst sind, nehmen am Verfahren der uk und zvk teil.<br />
Die Betriebe haben gegenüber der uk und zvk die für die<br />
Durchführung <strong>des</strong> Kassenverfahrens notwendigen Angaben<br />
einzureichen. Das geschieht mittels eines „Stammblattes“.<br />
Dieses Stammblatt kann im Rahmen der Anmeldung <strong>des</strong><br />
Betriebes angefordert werden. Es wird darum gebeten, der<br />
uk und zvk vorab eine Kopie der Gewerbeanmeldung(en) und<br />
soweit vorliegend auch der Handwerks-/Gewerbekarte und<br />
<strong>des</strong> Handelsregisterauszuges zu überlassen. Handelt es sich<br />
bei dem betreffenden Betrieb um eine in Gründung befindliche<br />
Gesellschaft (z. B. GmbH i.G.), ersetzt den noch nicht vorliegenden<br />
Handelsregisterauszug eine Kopie <strong>des</strong> Gesellschaftervertrages.<br />
Dieser Anmeldevorgang kann mit Hilfe der Internet seite der<br />
Kassen (www.uk-maler.de) verkürzt werden. Bitte beachten Sie<br />
dort rechts am Rand <strong>des</strong> Menüs die Schaltfläche „Betriebsanmeldung<br />
bei der Urlaubskasse“ und folgen Sie den dort beschriebenen<br />
Schritten.<br />
GEMEINNÜTZIGE URLAUBSKASSE FÜR<br />
DAS MALER- UND LACKIERERHANDWERK<br />
Selbstverständlich können auch vom<br />
Betrieb beauftragte Dritte, z. B.<br />
Steuer berater, Lohnbüros u. a. die<br />
Verfahrensabwicklung gegenüber<br />
den Kassen übernehmen. Ist das<br />
gewünscht, muss auf jeden Fall eine<br />
Vollmacht vorliegen. Ein entsprechen<strong>des</strong><br />
Formular findet sich auf der<br />
Anmeldung bei der Urlaubsund<br />
Zusatzversorgungskasse<br />
betriebe und anmeldung 2.1<br />
GEMEINNÜTZIGE URLAUBSKASSE FÜR<br />
DAS MALER- UND LACKIERERHANDWERK<br />
Stammblatt zur Betriebserfassung<br />
Bitte machen Sie hier<br />
genaue Angaben über Ihre<br />
Firmenbezeichnung und<br />
die Betriebsanschrift.<br />
Ist Ihr Betrieb durch<br />
Umwandlung oder Betriebsübernahme<br />
aus einem anderen Betrieb<br />
hervorgegangen?<br />
Bitte machen Sie Angaben darüber.<br />
o. g. Internetseite der Kassen unter Urlaubskasse/Download/Vollmacht Verfahrensabwicklung für Dritte.<br />
8 9<br />
FE III 018 Stammblattanlage gewerbl. AN Vers. 2.0 01012006<br />
Ihr Steuerberater, Lohnbüro, etc.<br />
Welche Bauberufsgenossenschaft ist für Ihren<br />
Betrieb zuständig?<br />
Ihre Mitgliedsnummer?<br />
Sind Sie Mitglied einer<br />
Handwerkerinnung?<br />
Seit wann?<br />
Falls zutreffend, bitte Kopie<br />
der Mitgliedsbescheinigung beifügen.<br />
Vom Arbeitsamt vergebene<br />
Betriebsnummer<br />
nein X ja<br />
Anlage I zum Stammblatt zur Betriebserfassung<br />
Beschäftigten oder beschäftigen Sie<br />
technische oder kaufmännische Angestellte?<br />
Ausgenommen sind Jugendliche,<br />
MALER- UND LACKIERERHANDWERKS<br />
Auszubildende und Umschüler.<br />
Ihre Betriebskonto Nr.:<br />
(Bitte bei allen Zuschriften Nimmt der angeben) Betrieb bereits an<br />
einem anderen <strong>Sozialkassen</strong>verfahren teil?<br />
Firmenname und Anschrift:<br />
(z. B. Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> Baugewerbes,<br />
Lohnausgleichskasse <strong>des</strong><br />
Dachdeckerhandwerkes, o.ä.)<br />
Bitte machen Sie hier Angaben über bei Ihnen beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer. Jugendliche, Auszubildende und Umschüler werden hier nicht erfasst.<br />
Name,<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Wohnhaft: Straße, Hausnummer,<br />
PLZ, Ort<br />
Sozialversicherungs-Nr.<br />
Beschäftigt im<br />
Betrieb seit<br />
Das vertragliche vereinbarte<br />
Ausbildungs-/Umschulungs-<br />
Ich (wir) bestätige(n) die Richtigkeit der Angaben<br />
auf dem verhältnis Stammblatt im und allen Anlagen.<br />
<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />
endete am:<br />
208 WIESBADEN, 02.01. 2010<br />
Ort, Datum<br />
(1)<br />
Eine<br />
Lohnnachweiskarte<br />
liegt vor<br />
JA/NEIN (2)<br />
456123/7<br />
MÜLL<br />
ER,<br />
10.10.82<br />
HORC<br />
HWEG<br />
9<br />
16101080M082 01.11.11 2006<br />
MUSTERBENJAMIN<br />
STRE<br />
ICH,<br />
MUSTERJOCHEN<br />
WOLF<br />
F,<br />
MUSTERTHORSTEN<br />
SCHO<br />
LL,<br />
MUSTERWERNER<br />
HÖHL<br />
ER,<br />
MUSTERSTEFAN<br />
FRIE<br />
DLIC<br />
H,<br />
MUSTERPHILIPP<br />
14.01.62<br />
17.1 1.54<br />
02.12.80<br />
07.04.81<br />
08.02.88<br />
65345 ELTVILLE<br />
(1)<br />
Bitte nur eintragen, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Beschäftigungsbeginn Sofern der Platz für Ihre Eintragungen nicht ausreicht,<br />
(2)<br />
Wenn „ja“, bitte Jahreszahl der Lohnnachweiskarte eintragen; wenn „nein“, bitte ankreuzen<br />
bitten wir das Blatt entsprechend zu kopieren.<br />
Firmenbezeichnung<br />
2<br />
ZUSATZVERSORGUNGSKASSE DES<br />
MALER- UND LACKIERERHANDWERKS<br />
Ihre Betriebskonto Nr.:<br />
(Bitte bei allen Zuschriften angeben)<br />
Straße, Hausnummer<br />
MUSTERSTR. 4<br />
Postleitzahl, Ort<br />
651 8 3 Wiesbaden<br />
Telefon-Nr.: Telefax-Nr.:<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
Frühere Firmenbezeichnung / Ehemalige Firmierung<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Firmenbezeichnung<br />
Sofern von Ihrem Betrieb auch Tätigkeiten der nebenstehenden Art ausgeführt<br />
werden, bitten wir um entsprechende prozentuale Angaben, gemessen an der<br />
Gesamtarbeitszeit (=100%):<br />
Sofern Sie Korrosionsschutzarbeiten ausführen:<br />
Besteht eine unmittelbare oder mittelbare Mitgliedschaft im Hauptverband der<br />
deutschen Bauindustrie/dem Zentralverband der deutschen Bauwirtschaft?<br />
Beschäftigten oder beschäftigen<br />
Sie gewerbliche Arbeitnehmer<br />
nein<br />
(z.B. Gesellen, Aushilfen etc.)?<br />
Ausgenommen sind Jugendliche, Auszubildende und Umschüler.<br />
ZUSATZVERSORGUNGSKASSE DES<br />
205<br />
X<br />
nein<br />
nein<br />
MUSTERMALER GMBH<br />
06 11/10987654 0611/789101112<br />
mustermaler@freenet.de<br />
STEUERBÜRO L. FOURNES GMBH<br />
Straße, Hausnummer<br />
AM BACH 1<br />
Postleitzahl, Ort<br />
65 1 9 1 WIESBADEN<br />
Telefon-Nr.: Telefax-Nr.:<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
06 11/101102103 06 11/101102104<br />
stbfournest@t-online.de<br />
Bezeichnung der Berufsgenossenschaft<br />
BG-BAU FRANKFURT/M.<br />
Welchen Handwerks/Name der Innung<br />
MALER- UND LACKIERERINNUNG<br />
WIESBADEN – RHEINGAU-TAUNUS<br />
12121234<br />
X<br />
X<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
Die Daten werden zur Abwicklung <strong>des</strong> Kassenverfahrens in Dateien<br />
gespeichert und automatisch verarbeitet. Speicherung und Verarbeitung<br />
erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.<br />
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Mitgliedsnummer<br />
0951234567<br />
Wärmedämmarbeiten:<br />
5 ( % )<br />
Betonoberflächensanierung: / (%)<br />
Putzarbeiten:<br />
/ ( % )<br />
Stuckarbeiten:<br />
2 ( % )<br />
nein ja<br />
Verband<br />
Falls zutreffend, bitte Verband angeben und Nachweis beifügen.<br />
seit wann?<br />
seit wann?<br />
Bezeichnung der anderen Sozialkasse dortige<br />
Betriebskonto-Nr.<br />
456123/7<br />
01.11. 2011<br />
01. 12.2011<br />
BURG<br />
MÜHL<br />
STR.<br />
17<br />
65527 NIEDERNHAUSEN<br />
12140160S011 15.1 1.<br />
11<br />
X<br />
KAIS<br />
ERAL<br />
LEE<br />
24a<br />
65549 LIMBURG<br />
GEMEINNÜTZIGE URLAUBSKASSE FÜR<br />
DAS MALER- 19171152W007 UND LACKIERERHANDWERK 15.11.09<br />
Anlage II zum Stammblatt zur Betriebserfassung<br />
2006<br />
ZUSATZVERSORGUNGSKASSE DES<br />
MALER- UND LACKIERERHANDWERKS<br />
Ihre Betriebskonto Nr.:<br />
(Bitte bei allen Zuschriften angeben)<br />
FELD<br />
GASS<br />
E 1<br />
Firmenname und 21021278S003 Anschrift: 15.11.09 2006<br />
65207 WIESBADEN Bitte machen Sie hier Angaben über bei Ihnen beschäftigte technische und kaufmännische Angestellte.<br />
Jugendliche, Auszubildende und Umschüler werden hier nicht erfasst.<br />
GOET<br />
HEST<br />
R.<br />
1 12<br />
65193 WIESBADEN<br />
Name,<br />
Geburtsdatum<br />
Vorname 14070479H072 01.12.09<br />
Wohnhaft: Straße, Hausnummer,<br />
PLZ, OrtX<br />
Sozialversicherungs-Nr.<br />
Beschäftigt im<br />
Betrieb seit<br />
Das vertragliche vereinbarte<br />
Ausbildungs-/Umschulungsverhältnis<br />
im<br />
<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />
endete am:<br />
NORD<br />
LANG<br />
PFAD<br />
31<br />
65183 WIESBADEN<br />
23080286F712 01.12.09 30.11.09 X<br />
(1)<br />
Ein<br />
Beschäftigungsnachweis<br />
liegt vor<br />
JA/NEIN (2)<br />
456123/7<br />
BUSC<br />
H,<br />
02.03.83<br />
MUSTERREINHILDE<br />
HOLU<br />
NDER<br />
STR.<br />
8c<br />
65197 WIESBADEN<br />
18020381B009 01.12.11 X<br />
SCHA<br />
MARI<br />
,<br />
MUSTERSUSANNE<br />
17.09.61<br />
KIRC<br />
HENB<br />
ERG<br />
4<br />
65366 GEISENHEIM<br />
22170959S016 10.12.11 2007<br />
FE III 019 Stammblattanlage Angestellte Vers. 2.0 01012006<br />
BERG<br />
MANN<br />
,<br />
MUSTERBERND<br />
Bitte machen Sie hier Angaben über die Betriebsführung<br />
Nachname<br />
Nachname<br />
Nachname<br />
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort<br />
abb. 1<br />
Vorname<br />
Vorname<br />
Vorname<br />
29.08.53<br />
WILH<br />
ELMS<br />
TR.<br />
25<br />
65197 WIESBADEN<br />
Geburtsdatum<br />
IMMEL<br />
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort<br />
MUSTERMARIO 09.06.75<br />
KIESELGRUND 2, 65191 WIESBADEN<br />
Geburtsdatum<br />
BERGMANN<br />
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort<br />
MUSTERBERND 29.08.51<br />
WILHELMSTR. 25, 65197 WIESBADEN<br />
Geburtsdatum<br />
Sollten weitere Personen in der Betriebsführung tätig sein, führen Sie diese bitte auf einem Beiblatt auf.<br />
bitte zutreffen<strong>des</strong> ankreuzen<br />
Betriebsinhaber<br />
X pers. haftender Gesellschafter<br />
X Geschäftsführer<br />
mit .......% 80 Geschäftsanteilen<br />
Betriebsinhaber<br />
X pers. haftender Gesellschafter<br />
X Geschäftsführer<br />
mit .......% 20 Geschäftsanteilen<br />
Betriebsinhaber<br />
pers. haftender Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
mit .......% Geschäftsanteilen<br />
11290851B033 01.12.11 2007<br />
(1)<br />
Bitte nur eintragen, wenn innerhalb der letzten<br />
12 Monate vor Beschäftigungsbeginn<br />
(2)<br />
Wenn „ja“, bitte Jahreszahl <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises<br />
eintragen;<br />
wenn „nein“, bitte ankreuzen<br />
Sofern der Platz für Ihre Eintragungen nicht ausreicht,<br />
bitten wir das Blatt entsprechend zu kopieren<br />
206
2<br />
Anmeldung bei der Urlaubs-<br />
und Zusatzversorgungskasse<br />
Das Stammblatt zur Betriebserfassung (Abb. 1) beinhaltet zwei verschiedene Anlagen. In der Anlage I<br />
(zweifach) werden Angaben über die im Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeit nehmer nachgefragt.<br />
Die Anlage II ist für Angaben über die im Betrieb beschäftigten technischen und kaufmännischen Angestellten<br />
sowie über die Betriebsleitung bestimmt.<br />
Das ausgefüllte Stammblatt ist mit den Anlagen an die uk und zvk umgehend rechtsverbindlich<br />
unterschrieben zurückzusenden. Auf Basis der zur Verfügung gestellten Angaben werden die für die<br />
Abwicklung <strong>des</strong> Kassenverfahrens notwendigen Unterlagen erstellt und kurzfristig an den Betrieb zurück<br />
gesendet.<br />
Entsprechend der jeweiligen Betriebsstruktur können dies folgende Unterlagen sein:<br />
■■ Lohnnachweiskarte(n)<br />
■■ Beschäftigungsnachweis(e)<br />
■■ Meldeformulare/Lastschriftbeleg(e)<br />
■■ Erstattungsanforderungen<br />
Alle Belege und Formulare werden in diesem <strong>Merkblatt</strong> abgebildet und beschrieben.<br />
Je nach Kenntnis der innerbetrieblichen Verhältnisse fügt die uk dem Stammblatt bei Versand bereits<br />
erste Meldebelege, Lastschriftvordrucke und die Möglichkeit zur Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />
(zur Teilnahme am gegenseitigen Lastschriftverfahren) bei.<br />
2.2 gewerbliche arbeitnehmer<br />
Vom Urlaubskassenverfahren erfasst werden alle arbeitnehmer, die in einem dem räumlichen und<br />
betrieblichen Geltungsbereich unterliegenden Betrieb beschäftigt sind und die eine nach den Vorschriften<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch 6. Buch – SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit<br />
ausüben (z.B. Gesellen, gewerbliche Aushilfen, Kraftfahrer, Reinigungskräfte, Lagerarbeiter etc.).<br />
mithelfende familienangehörige nehmen ebenfalls am Urlaubskassenverfahren teil, soweit sie im<br />
Betrieb eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.<br />
Einzubeziehen sind auch Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen von der Beitragsleistung zur<br />
Sozialversicherung befreit sind (z. B. Rentner, Aushilfskräfte).<br />
Jugendliche arbeitnehmer, Umschüler und auszubildende nehmen nicht teil.<br />
Am 1. Januar eines Jahres nehmen erstmals am Verfahren teil:<br />
a) Ungelernte Arbeitnehmer, die im vorangegangenen Jahr das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />
b) Arbeitnehmer, die im vorangegangenen Jahr ihr Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis im <strong>Maler</strong>und<br />
Lackiererhandwerk beendet haben und min<strong>des</strong>tens 18 Jahre alt sind.<br />
Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist am 1.1.2011 18 Jahre alt. Seine Ausbildung endete in 2010. Er nimmt<br />
ab 1.1.2011 am Verfahren teil.<br />
Diese Arbeitnehmer erhalten einen einmaligen Vortrag von e 153,39. Der Vortrag ist bei Anforderung der<br />
Lohnnachweiskarte zu beantragen und wird von der Kasse eingetragen.<br />
Wird die Ausbildung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk abgebrochen, so erfolgt die Teilnahme am<br />
Verfahren sofort, wenn am 1. Januar das 18. Lebensjahr vollendet war. Anspruch auf den Vortrag von<br />
e 153,39 besteht dann nicht.<br />
Wurde eine Umschulung außerhalb <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks absolviert, so erfolgt die Teilnahme<br />
am Verfahren sofort mit Beginn <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses. Anspruch auf den Vortrag von e 153,39<br />
besteht in diesem Fall nicht.<br />
geringfügig beschäftigte gewerbliche arbeitnehmer,<br />
» die nach der Lohnsteuerkarte besteuert werden,<br />
» die ohne Lohnsteuerkarte tätig sind und deren Lohn durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wird,<br />
technische und kaufmännische angestellte 2.3<br />
alle technischen und kaufmännischen angestellten, die in den vom räumlichen und betrieblichen<br />
Geltungsbereich erfassten Betrieben eine nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, nehmen am Verfahren der Zusatzversorgung teil.<br />
Jugendliche arbeitnehmer, auszubildende und Umschüler nehmen nicht teil.<br />
Zu den am Verfahren teilnehmenden Angestellten gehören:<br />
a) technische und kaufmännische Angestellte im Betrieb, Büro und Verwaltung, Werkmeister und<br />
andere Angestellte,<br />
b) teilzeitbeschäftigte Angestellte (kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung),<br />
c) Angestellte in leitender Stellung (Geschäftsführer, Meister etc.).<br />
Im Verfahren der Zusatzversorgung werden auch Rentenbezieher berücksichtigt. Hierbei ist es unerheblich,<br />
ob die oder der Betreffende schon Beihilfeempfänger der zvk ist.<br />
Ob bei Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften eine versicherungspflichtige Tätigkeit<br />
vorliegt oder nicht, ergibt sich aus den Regelungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Nach diesen<br />
Regelungen üben im Allgemeinen folgende im Betrieb tätige Gesellschafter keine versicherungspflichtige<br />
Tätigkeit aus:<br />
» in einer OHG: alle Gesellschafter,<br />
» in einer GbR: alle Gesellschafter,<br />
» in einer KG: die im Betrieb tätigen Komplementäre,<br />
» in einer GmbH, einer UG (haftungsbeschränkt) oder Limited (Ltd.): die im Betrieb tätigen (geschäftsführenden)<br />
Gesellschafter (Ltd. = director), die über Geschäftsanteile von 50 % und mehr oder über<br />
eine Sperrminorität verfügen,<br />
» in einer GmbH & Co. KG oder Ltd. & Co. KG: die im Betrieb tätigen (geschäftsführenden) Gesellschafter<br />
(Ltd. = director), der Komplementär-GmbH (Beteiligungs-GmbH), die über Geschäftsanteile<br />
von 50 % und mehr oder über eine Sperrminorität verfügen.<br />
Bei (geschäftsführenden) Gesellschaftern einer im Handelsregister eingetragenen Firma ist im Zweifelsfall<br />
mit der zuständigen Krankenkasse zu klären, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />
besteht.<br />
nehmen am Verfahren teil und sind in die Beitragsabrechnungen einzubeziehen.<br />
10 11<br />
2
3<br />
3<br />
Muster GmbH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
3.1 meldung<br />
1<br />
Oktober 2011<br />
Bruttolohnsummen- und<br />
Beitragsmeldung/Beitragszahlung<br />
Die Arbeitgeber erbringen die Mittel für die tariflich festgelegten Leistungen der uk und zvk durch den<br />
Beitrag.<br />
Für die Ermittlung und die Meldung <strong>des</strong> Beitrages stellt die uk für jeden Meldemonat einen Vordruck zur<br />
Verfügung. Die ausgefüllten Meldevordrucke sind an die Kasse zu senden.<br />
Neben der Meldung per Beleg ist auch die monatliche Bruttolohnsummenmeldung auf elektronischem<br />
Wege möglich. Hierzu steht Ihnen der „Online-Service“ der Kasse im Internet zur Verfügung.<br />
Auch per Lohnprogramm erstellte Lohndateien können Sie an uns übermitteln. Hierzu steht Ihnen die<br />
„Elektronische Datenübermittlung“ im Internet zur Verfügung.<br />
15.11.2011<br />
2<br />
1011<br />
123456/7 UEB<br />
4000001800<br />
5 6 7<br />
8 9 19 10 20<br />
001 9 9 2 5 1 0 5 9 G 0 0 0 G-Geis, Musterwilli<br />
2.2 2829<br />
002 9 9 1 0 1 0 6 0 H 0 0 0 G-Hiller, Musterhorst<br />
1.91966<br />
003 9 9 1 2 1 1 6 2 I 0 0 0 G-Isidor, Mustermanfred 3.0 5333<br />
004 9 9 1 3 0 9 6 9 J 0 0 0 G-Joost, Musteralfred<br />
2.29720<br />
005 9 9 1 0 0 3 7 7 K 0 0 0 A-Klein, Musteringe<br />
82289<br />
006 9 9 1 6 0 4 5 0 L 0 0 0 A-Lang, Mustererik 07<br />
2.1 2775<br />
18<br />
17<br />
15. 11. 2011<br />
Muster GmbH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
Bei verspätetem Eingang der Beiträge werden Verzugszinsen berechnet.<br />
Im Beitragssatz von 14,45% sind 2% für die Zusatzversorgungskasse enthalten.<br />
abb. 2<br />
1/1<br />
11<br />
9.4 9848<br />
12<br />
2.95064<br />
14,45%<br />
1.37253 13<br />
16<br />
4<br />
14<br />
5901<br />
143154<br />
15<br />
Erläuterung <strong>des</strong> Vordruckes:<br />
1. Meldung für Monat – wird von der Urlaubskasse eingedruckt.<br />
2. Fälligkeitsdatum der Meldung – wird von der Urlaubskasse<br />
eingedruckt.<br />
3. Anschrift <strong>des</strong> Betriebes – wird von der Urlaubs kasse<br />
eingedruckt.<br />
4. Betriebskonto-Nr., Beleg Nr. und Blatt Nr. – werden von<br />
der Urlaubskasse eingedruckt.<br />
5. Nr. – laufende Nummer der aufgelisteten gewerblichen<br />
Arbeitnehmer oder techn./kfm. Angestellten.<br />
6. Sozialversicherungsnummer – wird für die der<br />
Urlaubskasse bekannten Arbeitnehmer/Ange stellten<br />
eingedruckt. Beschäftigt der Betrieb weitere, der uk<br />
unbekannte Arbeitnehmer/Angestellte, können diese<br />
handschriftlich unter Verwendung <strong>des</strong> entsprechenden<br />
Kennzeichens (siehe Nr. 8), hinzugefügt werden.<br />
7. Name, Vorname der Arbeitnehmer – wird für die der<br />
Urlaubskasse bekannten Arbeitnehmer/Angestellten<br />
eingedruckt; zusätzlich steht vor dem Namen ein „A“ für<br />
Angestellte oder ein „G“ für gewerbliche Arbeit nehmer.<br />
8. Kennzeichen<br />
06 = Wechsel ins techn./kfm Angestelltenverhältnis<br />
07 = ausgeschieden<br />
08 = neuer Mitarbeiter gewerblich<br />
09 = neuer Mitarbeiter techn./kfm.<br />
10 = Wechsel ins gewerbliche Arbeitsverhältnis<br />
9. Bruttolohn <strong>des</strong> gewerblichen Arbeitnehmers für den<br />
Meldemonat eintragen.<br />
10. Bruttogehalt der techn./kfm. Angestellten für den Melde<br />
monat eintragen.<br />
11. Summe aller Bruttolöhne der gewerblichen Arbeit nehmer<br />
eintragen.<br />
12. Summe aller Bruttogehälter der techn./kfm. Ange stell ten<br />
eintragen.<br />
13. 14,45 % Beitrag aus der Summe der Bruttolöhne für die<br />
gewerblichen Arbeitnehmer errechnen und eintragen.<br />
14. 2 % Beitrag aus der Summe der Bruttogehälter für die<br />
techn./kfm. Angestellten errechnen und eintragen.<br />
15. Gesamtbeitrag aus den Feldern 13 und 14 errechnen<br />
und eintragen.<br />
16. Fehlanzeige – wenn keine gewerblichen Arbeit nehmer<br />
und Angestellte im Meldemonat beschäftigt wurden, im<br />
Feld Gesamtbeitrag 0,00 eintragen.<br />
17. Datum und Firmenstempel/rechtsverbindliche Unterschrift<br />
sind hier vom Betrieb einzutragen.<br />
18. Mit dem aufgedruckten Barcode wird die Verarbeitungszeit<br />
wesentlich verkürzt. Deshalb bitten wir, von<br />
der Zusendung von Kopien, die die Verwendung <strong>des</strong><br />
Barco<strong>des</strong> verhindern, abzusehen.<br />
19./20. Ist für alle Arbeitnehmer der Beschäftigungsart kein<br />
Bruttolohn oder Bruttogehalt angefallen, kann in diese<br />
Felder eine „0“ für eine Fehlanzeige gesetzt werden.<br />
Hinweis: Anteile <strong>des</strong> gemeldeten Bruttoarbeitsentgeltes, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen<br />
Rentenversicherung im Sinne <strong>des</strong> § 125 SGB VI für die Beitragsbemessung für die Zusatzversorgung liegen, werden nicht in die<br />
Beitragsbemessung für die Zusatzversorgung eingerechnet.<br />
Wichtig: Wird der Beitrag nicht bis spätestens zum 15. <strong>des</strong> auf die Entstehung <strong>des</strong> Beitragsanspruchs folgenden Monats gezahlt, so<br />
hat der Arbeitgeber auf den rückständigen Beitrag Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
der Europäischen Zentralbank zu leisten.<br />
Ausführliche Informationen zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren können Sie bei der uk<br />
telefonisch anfordern, unserer Internet-Seite www.uk-maler.de entnehmen oder per E-Mail unter<br />
service@uk-maler.de anfordern.<br />
Voraussetzungen für die teilnahme am online-service sind lediglich:<br />
» Laufen<strong>des</strong> Beitragskonto bei der uk,<br />
» handelsüblicher PC mit Internetzugang und Telefonanschluss,<br />
» schriftliche Vereinbarung mit der uk / zvk per Antragsformular<br />
(online über die Internetseite oder anzufordern bei der Kasse).<br />
Der online-service bietet Ihnen derzeit folgende möglichkeiten:<br />
» Abgabe der monatlichen Bruttolohnsummenmeldung<br />
» Übersicht der letzten Bruttolohnsummenmeldungen<br />
» Anforderung von Erstattungen<br />
» Übersicht der angeforderten Erstattungen<br />
» Liste der Mitarbeiter mit Anzeige der aktuellen Gewerbezugehörigkeit und Urlaubsanspruch in Tagen<br />
und Prozenten<br />
» E-Mail-Adresse ändern<br />
» PIN ändern<br />
» TAN-Listen verwalten<br />
Die Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung ist spätestens bis zum 15. <strong>des</strong> folgenden Monats bei<br />
der Kasse einzureichen.<br />
In dieser Meldung (Abb. 2), in die bereits der Meldemonat, die Betriebskonto-Nummer sowie die<br />
SV-Nr. und die Arbeitnehmer eingedruckt sind, müssen vom Arbeitgeber die erforderlichen Eintragungen<br />
vorgenommen werden.<br />
besondere Hinweise zum ausfüllen der meldung<br />
Für eine schnelle und genaue Verarbeitung werden die Daten der Meldung durch ein „Beleglesesystem“<br />
maschinell erfasst.<br />
Damit diese art der erfassung reibungslos verläuft, sind einige Voraussetzungen notwendig:<br />
Die nicht benötigten Felder der Meldung müssen ohne Beschriftung bleiben. Zum Ausfüllen bitte keinen<br />
Rotstift verwenden (Kugelschreiber oder Schreibmaschine).<br />
Auch unleserlich geschriebene Zahlen oder Sonderzeichen kann der Belegleser nicht erkennen.<br />
Ebenso sind Meldungen nicht lesbar, wenn sie überklebt oder Schriftstücke angeheftet sind.<br />
berechnung <strong>des</strong> beitrages für gewerbliche arbeitnehmer<br />
und technische und kaufmännische angestellte 3.2<br />
Bruttolohn ist:<br />
» Der in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragende Bruttoarbeitslohn einschließlich der Sachbezüge<br />
(lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn) bzw. für Teilzeitbeschäftigte (kurzfristige Beschäftigung und<br />
geringfügige Beschäftigung) der pauschal versteuerte Arbeitslohn<br />
» und, sofern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung durchgeführt wird, pauschal<br />
versteuerte oder steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (altersvorsorge), soweit sie vom Arbeitnehmer<br />
durch entgeltumwandlung aufgebracht werden (z. B. <strong>Maler</strong>-Lackierer-Rente, andere<br />
Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen, Unterstützungskassen).<br />
12 13<br />
3
3<br />
Bruttolohnsummen- und<br />
Beitragsmeldung/Beitragszahlung<br />
Lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn<br />
Zum Bruttolohn zählen neben dem Lohn für Arbeitsstunden:<br />
» Lohnfortzahlung (Krankheit, Feiertage),<br />
» Weihnachtsgeld/Jahressondervergütung,<br />
» Vermögenswirksame Leistungen,<br />
» Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld,<br />
» Zuschläge und Zuschüsse (soweit nicht steuerfrei).<br />
Nicht zum Bruttolohn zählen z. B.:<br />
» der vom Arbeitgeber aufgebrachte Aufstockungsbetrag zur <strong>Maler</strong>-Lackierer-Rente (12 %) bzw. andere<br />
reine Arbeitgeberbeiträge für die betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds,<br />
Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage), sofern es sich nicht um Entgeltumwandlung<br />
handelt,<br />
» pauschalbesteuerte Leistungen in besonderen Fällen (z. B. Gewährung von Mahlzeiten, Bezüge<br />
aufgrund von Betriebsveranstaltungen),<br />
» steuerfreie Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge, Auslösungen/Verpflegungsmehraufwendungen usw.<br />
3.3 Höhe <strong>des</strong> beitrags<br />
Die Beiträge zur uk und zvk sind der uk arbeitnehmerbezogen zu melden und in einer Summe zu zahlen.<br />
Die Beiträge sind durch den Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung<br />
wie folgt festgelegt:<br />
für gewerbliche arbeitnehmer:<br />
Zeitraum: ab 01.10.2011<br />
Beitrag uk: 12,45 %<br />
Beitrag zvk: 2,0 %<br />
Gesamtbeitrag: 14,45 %<br />
für technische und kaufmännische<br />
angestellte:<br />
Zeitraum: ab 01.01.2005<br />
Beitrag zvk: 2,0 %<br />
Grundlage für die Beitragsberechnung ist die nach Pkt. 3.2 ermittelte Bruttolohnsumme.<br />
3.4 steuerliche behandlung von zvk-beiträgen<br />
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind:<br />
» Es handelt sich um Beiträge <strong>des</strong> Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis <strong>des</strong> Arbeitnehmers.<br />
» Der Arbeitgeber erfasst den zvk-Beitrag von 2 % <strong>des</strong> Bruttolohnes in der Lohnbuchhaltung personenbezogen<br />
und weist diesen in der monatlichen Lohnabrechnung aus.<br />
beiträge <strong>des</strong> arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis zum aufbau einer kapitalgedeckten<br />
betrieblichen altersversorgung sind steuerfrei, soweit sie im kalenderjahr 4 % der beitragsbemessungsgrenze<br />
in der allgemeinen rentenversicherung nicht übersteigen.<br />
Wichtig<br />
kennzeichnung in der Lohnsteuerbescheinigung:<br />
Damit dies erfolgen kann, ist es erforderlich, den zvk-Beitrag im Lohnkonto darzustellen und in der<br />
Lohnabrechnung auszuweisen.<br />
mitteilungspflicht <strong>des</strong> arbeitgebers:<br />
Wurde der Beitrag für die gewerblichen Arbeitnehmer oder der Angestellten nicht steuerfrei gezahlt,<br />
sondern pauschal oder individuell versteuert, so ist dies der Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und<br />
Lackiererhandwerks mitzuteilen (§ 5 Nr. 7 Verfahrenstarifvertrag). Mit dieser Regelung tragen die Tarifvertragsparteien<br />
der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung Rechnung.<br />
Hierzu senden Sie uns bitte eine Aufstellung der Arbeitnehmer mit Angabe der Sozialversicherungsnummer,<br />
der versteuerten Beiträge und <strong>des</strong> Zeitraumes, in dem sie angefallen sind (bitte Art der<br />
Versteuerung mit angeben). Dies ist wichtig, weil die zvk den gewerblichen Arbeitnehmern oder<br />
den technischen und kaufmännischen Angestellten bei Rentenbeginn bescheinigen muss, welcher<br />
Rentenanteil durch frühere Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern ist und welcher Anteil<br />
aufgrund steuerfreier Beitragszahlung voll zu versteuern ist.<br />
Sollten Sie ab dem Jahr 2002 zvk-Beiträge versteuert und uns dies nicht mitgeteilt haben, so bitten wir,<br />
die Meldung nach Jahren getrennt nachzuholen.<br />
Senden Sie uns Ihre Mitteilung bitte schnellstmöglich zu, damit eine spätere Doppelbesteuerung von<br />
Beiträgen und Beihilfen vermieden wird.<br />
Wenn sie beiträge ausschließlich steuerfrei gezahlt haben, entfällt Ihre mitteilung.<br />
abgabe von fehlanzeigen 3.5<br />
Alle Betriebe haben für Monate, für die keine Beiträge anfallen, bis zum 15. <strong>des</strong> folgenden Monats auf<br />
der Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung Fehlanzeige zu erstatten, das heißt, die entsprechenden<br />
Rubriken sind mit „0“ auszufüllen.<br />
Wird die Abgabe von Fehlanzeigen unterlassen, so kommt es zu Melderückständen, die die Kasse<br />
zur Einleitung gerichtlicher Verfahren zwingen. Säumige Arbeitgeber haben mit der Belastung der<br />
Verfahrenskosten auch dann zu rechnen, wenn sich herausstellt, dass Beiträge nicht angefallen waren.<br />
Aufgrund <strong>des</strong> § 5 Abs. 3 <strong>des</strong> Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung<br />
im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ist die Kasse berechtigt, Arbeitgeber, die über einen längeren<br />
Zeitraum hinaus weder gewerbliche Arbeitnehmer noch technische und kaufmännische Angestellte<br />
beschäftigten, auf deren antrag von der Abgabe der monatlichen Fehlanzeigen zu befreien, wenn der<br />
Arbeitgeber der Kasse die Ermächtigung erteilt, Auskünfte über Beschäftigungsverhältnisse in seinem<br />
Betrieb bei der zuständigen Krankenkasse einzuholen.<br />
14 15<br />
3
Bestellkarte für Lohnnachweiskarte<br />
(gewerblicher Arbeitnehmer)<br />
Die Lohnnachweiskarte für den Urlaub und die Zusatzversorgung der gewerblichen Arbeitnehmer besteht<br />
aus den Teilen A, B und C. Sie gehört zu den Arbeitspapieren <strong>des</strong> gewerblichen Arbeitnehmers<br />
und ist eine Urkunde im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Vorsätzlich falsche Eintragungen oder<br />
Verfälschungen werden strafrechtlich verfolgt.<br />
Firma Betriebskonto-Nr.<br />
Name weiblich männlich schwerbehindert LNK für (Jahreszahl)<br />
S C H M<br />
Vorname<br />
I D T<br />
M U S T E R P A U L<br />
M U S T E R S T R A S S E 1<br />
Straße Ort<br />
Sozialversicherungs-Nummer<br />
Ort, Datum<br />
MUSTER GMBH 123456/7<br />
Geburtsdatum<br />
im Betrieb seit<br />
9 9 1 4 0 1 8 7 S 0 1 1 1 4 0 1 8 7 0 1 0 8 0 7<br />
Wiesbaden, 04.01.2011<br />
Tag Monat Jahr<br />
Tag Monat Jahr<br />
Hier bitte nur Eintragung vornehmen, wenn das Ausbildungsverhältnis/<br />
Umschulungsverhältnis innerhalb der letzten 12 Monate endete.<br />
✗ % 2 0 1 2<br />
PLZ<br />
5 6 8 6 6<br />
M U S T E R S T A D T<br />
Beantragung<br />
<strong>des</strong><br />
einmaligen<br />
Vortrages<br />
ja<br />
nein<br />
Das vertraglich vereinbarte Ausbildungsverhältnis/Umschulungsverhältnis<br />
im <strong>Maler</strong>und<br />
Lackiererhandwerk endete am:<br />
Datum<br />
3 1 0 7 1 1<br />
Tag Monat Jahr<br />
Firmenstempel/Unterschrift<br />
Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass die im <strong>Merkblatt</strong> zum Verfahren (uk/zvk) genannten Voraussetzungen für den einmaligen Vortrag vorliegen.<br />
MUSTER GMBH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
4 Lohnnachweiskarte<br />
abb. 3<br />
4.1 anforderung der Lohnnachweiskarte<br />
✗<br />
Die Lohnnachweiskarte dient den gewerblichen Arbeitnehmern<br />
zum Nachweis der Beschäftigung im<br />
<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk und der dabei erworbenen<br />
und gewährten Ansprüche auf Urlaub sowie<br />
zum Nachweis für Wartezeiten der zvk.<br />
Im Falle fehlerhafter Arbeitnehmerdaten ist die gesamte<br />
Lohnnachweiskarte an die uk zurückzusenden.<br />
Korrekturen sind auf Teil A vorzunehmen. Die<br />
Teile B + C der Lohnnachweiskarte unterscheiden<br />
sich auf der Vorderseite nur durch das Feld „Anforderung<br />
der Lohnnachweiskarte für das Folgejahr“ auf<br />
dem Teil C (Abb. 5). Eintragungen auf Teil C müssen<br />
mit Durchschrift auf Teil B erfolgen.<br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für jeden gewerblichen Arbeitnehmer bei der uk eine Lohnnachweiskarte<br />
anzufordern, soweit der Arbeitnehmer nicht aus einem früheren Arbeitsverhältnis <strong>des</strong> gleichen Jahres<br />
eine solche Karte vorlegt.<br />
4.1.1 anforderung bei erstmaliger Verfahrensteilnahme<br />
Für gewerbliche Arbeitnehmer, die erstmals am Verfahren der uk und zvk teilnehmen, erfolgt die Anforderung:<br />
» durch die Angaben <strong>des</strong> Arbeitgebers im Stammblatt (Pkt. 2) oder<br />
» formlos schriftlich durch den Arbeitgeber oder<br />
» durch Verwendung der von der Kasse zur Verfügung gestellten Bestellkarte (Abb. 3).<br />
In jedem der genannten Fälle benötigt die Kasse folgende Angaben:<br />
» das Kalenderjahr, für das die Karte benötigt wird,<br />
» die Betriebskonto-Nummer <strong>des</strong> anfordernden Betriebes,<br />
» die folgenden Daten <strong>des</strong> Arbeitnehmers:<br />
104<br />
gewerblicher<br />
Arbeitnehmer<br />
im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk seit<br />
0 1 0 8 0 7<br />
Tag Monat Jahr<br />
Konfession<br />
röm-kath.<br />
✗ evangelisch<br />
Aus Gründen<br />
sonstige<br />
keine<br />
<strong>des</strong> Datenschutzes die<br />
Bestellkarte bitte im<br />
Briefumschlag einsenden.<br />
FE III 013 Bestellkarte LNK Vers.5.0 01072007<br />
a) Name,<br />
b) Vorname,<br />
c) Geschlecht,<br />
d) Schwerbehinderung (nur angeben, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von min<strong>des</strong>tens<br />
50 % vorliegt),<br />
e) Geburtsdatum,<br />
f) Sozialversicherungsnummer,<br />
g) beschäftigt im Betrieb seit,<br />
h) im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk seit,<br />
i) das Datum der Beendigung der Ausbildung (nur bei Arbeitnehmern, die im Vorjahr ihre<br />
Ausbildung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk beendet haben). Diese Arbeitnehmer erhalten<br />
einen einmaligen Vortrag von e 153,39. Der Vortrag wird von der Kasse eingetragen.<br />
j) Adresse <strong>des</strong> Hauptwohnsitzes.<br />
Name Vorname<br />
SV-Nummer AN-Nummer Betriebskonto-Nr.<br />
abb. 5<br />
16 17<br />
abb. 4<br />
Geis Musterwilli<br />
99251059G000<br />
Änderung:<br />
LOHNNACHWEISKARTE TEIL A<br />
Der Arbeitgeber wird gebeten die eingedruckten Arbeitnehmerdaten zu prüfen. Sind die Angaben zur Person falsch, nehmen Sie bitte die<br />
Änderungen auf Teil A vor und schicken eine Kopie an die Kasse.<br />
Die Lohnnachweiskarte gehört zu den Arbeitspapieren. Sie ist bei einem Wechsel <strong>des</strong> Arbeitsplatzes dem Arbeitnehmer gegen Quittung auszuhändigen.<br />
Ist der Arbeitnehmer bereits ausgeschieden, bitte die Lohnnachweiskarte nachsenden. Falls dies nicht möglich ist, muss die Karte<br />
der Urlaubskasse zurückgegeben werden.<br />
Der Urlaubsanspruch (Urlaubstage und Urlaubsprozentsatz) wird von der Kasse berechnet und ist im Kartenteil Bund Ceingedruckt. Dieser<br />
kann sich aufgrund von Nachberechnungen ändern.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
G emeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk uk<br />
Zusatzversorg ungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks zvk<br />
John-F.-Kennedy-Straße 6 65189 Wiesbaden Tel 06 11/76 30-0 Fax 06 11/76 30-298 www.uk-maler.de<br />
Lohnnachweiskarte Teil Bist dem Arbeitnehmer nach Abschluss auszuhändigen<br />
Arbeitgeber<br />
Unterschrift und Stempel<br />
1<br />
* Kennz.Ausgleichsbeträge: A=Kündigung wegen schlechter Witterung<br />
B=Weiterbildung K=Krankheit W =Wehrübung E=Ehrenamtstätigkeit<br />
Z=Kurzarbeit FE I009 LNKVers. 2.0 01012012<br />
Stempel <strong>des</strong> einsendenden Betriebes<br />
Muster GmbH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
Betriebskonto-Nr.<br />
Arbeitsverhältnisse<br />
Bruttolohn<br />
von bis<br />
EUR<br />
2 3<br />
Resturlaubsentgelt<br />
aus dem Vorjahr<br />
Beim Abschluss der<br />
Lohnnachweiskarte bitte die<br />
Spalte 4aund die Spalte 5a<br />
addieren und die Ergebnisse<br />
voneinander abziehen.<br />
bitte unbedingt ankreuzen!<br />
ja nein<br />
Urlaubsentgeltanspruch<br />
aus Bruttolohn<br />
bzw. Ausgleichsbeträge<br />
%<br />
Satz EUR<br />
Urlaubsentgelt<br />
EUR<br />
davon gewährter Urlaub<br />
zusätzliches<br />
Urlaubsgeld<br />
EUR<br />
Summe 5a+5b<br />
=Bruttobetrag<br />
EUR<br />
Die Eintragungen auf Teil C(Rückseite) sind mit Durchschrift auf Teil B vorzunehmen. Bei Beschäftigung <strong>des</strong> Arbeitnehmers über den 31.12. hinaus<br />
ist Teil Cabzuschließen und der Urlaubskasse einzusenden. Zur Anforderung der Lohnnachweiskarte <strong>des</strong> Folgejahres ist das Feld „ja“ anzukreuzen<br />
und die Betriebskontonummer einzutragen.<br />
Die Eintragungen der Beschäftigungsverhältnisse auf Teil Cdürfen nur von Arbeitgebern im<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk, die eine Betriebskontonummer<br />
der Urlaubskasse haben, und nur für den eigenen Betrieb vorgenommen werden.<br />
99251059G000<br />
2012<br />
2012<br />
Kennz. Ausgleichsbeträge*<br />
4 4a 4b 5a 5b 6<br />
Summe 4aabzüglich Summe 5a = Resturlaubsentgelt<br />
G emeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk uk<br />
Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks zvk<br />
John-F.-Kennedy-Straße 6 65189 Wiesbaden Tel 06 11/76 30-0 Fax 06 11/76 30-298 www.uk-maler.de<br />
2013<br />
Name Vorname<br />
Geis Musterwilli<br />
25105912345 123456/7<br />
✗<br />
><br />
wenn ja,<br />
ankreuzen<br />
Schwerbehindert<br />
50% oder mehr<br />
Teil C und Anforderungsblatt für<br />
123456 7<br />
Betriebskonto-Nr.<br />
10 Jahre<br />
2012<br />
25<br />
9,5%<br />
102<br />
Urlaubsprozentsatz:<br />
Urlaubstage:<br />
Gewerbezugehörigkeit zum 01.01.<br />
Urlaubsanspruch für das Jahr<br />
Die errechneten Ansprüche<br />
können sich aufgrund von<br />
Nachberechnungen ändern.<br />
Anforderung der Lohnnachweiskarte<br />
2012<br />
Teil C und Anforderungsblatt für<br />
Geis Musterwilli<br />
Name Vorname<br />
Die Eintragungen auf Teil C(Rückseite) sind mit Durchschrift auf Teil Bvorzunehmen. Bei Beschäftigung <strong>des</strong> Arbeitnehmers über den 31.12. hinaus<br />
ist Teil Cabzuschließen und der Urlaubskasse einzusenden. Zur Anforderung der Lohnnachweiskarte <strong>des</strong> Folgejahres ist das Feld „ja“ anzukreuzen<br />
und die Betriebskontonummer einzutragen.<br />
Die Eintragungen der Beschäftigungsverhältnisse auf Teil Cdürfen nur von Arbeitgebern im<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk, die eine Betriebskontonummer<br />
der Urlaubskasse haben, und nur für den eigenen Betrieb vorgenommen werden.<br />
Anforderung der Lohnnachweiskarte<br />
Die errechneten Ansprüche<br />
können sich aufgrund von<br />
Nachberechnungen ändern.<br />
Gewerbezugehörigkeit zum 01.01.<br />
Urlaubsanspruch für das Jahr<br />
Urlaubstage:<br />
2012<br />
123456 7<br />
Betriebskonto-Nr.<br />
10 Jahre<br />
2012<br />
25<br />
9,5%<br />
><br />
Schwerbehindert<br />
50% oder mehr<br />
ja nein<br />
bitte unbedingt ankreuzen!<br />
2013<br />
99251059G000<br />
Muster GmbH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
Urlaubsprozentsatz:<br />
wenn ja,<br />
ankreuzen<br />
Stempel <strong>des</strong> einsendenden Betriebes<br />
102<br />
Gemeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk uk<br />
Zus atzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks zvk<br />
John-F.-Kennedy-Straße 6 65189 Wiesbaden Tel 06 11/76 30-0 Fax 06 11/76 30-298 www.uk-maler.de<br />
✗<br />
4
Musterpinsel GmbH<br />
Bahnhofstraße 22<br />
65198 Wiesbaden<br />
Muster GmbH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
4 Lohnnachweiskarte<br />
4.1.2 anforderung der Lohnnachweiskarte <strong>des</strong> folgenden Jahres<br />
Für Arbeitnehmer, die bereits am Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung teilnehmen, erfolgt<br />
die Anforderung durch Ankreuzen <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong> „ja“, Angabe der Betriebskonto-Nummer und Firmenstempel<br />
auf der Vorderseite <strong>des</strong> Teil C.<br />
4.2 gebrauch der Lohnnachweiskarte<br />
2012<br />
Eintragungen in die Lohnnachweiskarte dürfen nur von Arbeitgebern im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk,<br />
denen durch die Kasse eine Betriebskonto-Nummer zugeteilt wurde und nur für den eigenen Betrieb,<br />
vorgenommen werden.<br />
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis unterlassenen<br />
Eintragungen vorzunehmen. Die Lohnnachweiskarte ist zu diesem Zweck dem früheren Arbeitgeber<br />
vorzulegen.<br />
Im Teil C der Lohnnachweiskarte (Abb. 6) sind, mit Durchschrift auf Teil B, folgende Eintragungen vom<br />
Arbeitgeber vorzunehmen:<br />
spalte 1:<br />
rechtsverbindliche Unterschrift und firmenstempel <strong>des</strong> arbeitgebers<br />
Der Arbeitgeber bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Eintragungen in der jeweiligen Zeile.<br />
spalte 2:<br />
betriebskonto-nummer und Zeitraum <strong>des</strong> arbeitsverhältnisses<br />
Zusammenhängende Beschäftigungszeiten sind in einer Zeile einzutragen. Es bestand kein Arbeitsverhältnis,<br />
wenn wegen schlechter Witterung (§ 46 RTV) gekündigt wurde. Wenn das Beschäftigungsverhältnis<br />
im gleichen Jahr wieder aufgenommen wurde, dann sind getrennte Eintragungen erforderlich.<br />
spalte 3:<br />
bruttolohn (für Beschäftigungszeitraum)<br />
(siehe Ausführungen unter Pkt. 3.2)<br />
spalte 4:<br />
Urlaubsprozentsatz<br />
(siehe Ausführungen unter Pkt. 6.2)<br />
spalte 4a, Zeile 1:<br />
resturlaubsentgelt aus dem Vorjahr<br />
Das Resturlaubsentgelt aus der Lohnnachweiskarte <strong>des</strong> Vorjahres wird in dieser Spalte in die Karte <strong>des</strong><br />
neuen Jahres übernommen und bei der Berechnung <strong>des</strong> Anspruches entsprechend berücksichtigt.<br />
723245/9<br />
723245/9<br />
971 ,50<br />
01.01. 31.01. 2.019,94 11,4 230,27<br />
123456/7<br />
115,05 K<br />
01.02. 31.12. 23.089,91 11,4 2.632,25<br />
abb. 6<br />
706,88<br />
2.335,52<br />
99251059G000<br />
106,03<br />
350,33<br />
3.949,07 3.042,40 906,67<br />
812,91<br />
2.685,85<br />
Die Einträge, für den gewährten<br />
Urlaub in Zeile 3 setzen sich wie<br />
folgt aus zwei verschiedenen Ur-<br />
lauben (bei spielsweise 15 Urlaubs-<br />
tage im September und 7 Urlaubstage<br />
im November zu je<br />
106,16 e/Tag) zusammen:<br />
1.592,40<br />
743,12<br />
238,86<br />
111,47<br />
1.831,26<br />
854,59<br />
(siehe Urlaubstage, Abb. 10 auf<br />
Seite 27)<br />
spalte 4a, Zeilen 2 – 5:<br />
Urlaubsentgeltanspruch aus bruttolohn bzw. summe der ausgleichsbeträge<br />
Durch Multiplikation <strong>des</strong> Bruttolohnes (Spalte 3) mit dem Prozentsatz (Spalte 4) wird der Urlaubsentgeltanspruch<br />
<strong>des</strong> Arbeitnehmers ermittelt. Auszahlungen von Urlaubsgeld an den Arbeitnehmer<br />
über den Anspruch hinaus sind nicht zulässig und gehen zu Lasten <strong>des</strong> Arbeitgebers.<br />
Der für das Urlaubsjahr gültige Anspruchsprozentsatz wird ab 2012 auf der Lohnnachweiskarte aufgedruckt.<br />
(siehe Abb. 5, Seite 17)<br />
spalte 4b:<br />
kennzeichnung für ausgleichsbeträge<br />
Vermindert sich der Bruttolohn durch eine vorausgegangene unverschuldete Arbeitsunfähigkeit<br />
(z. B. Krank heit), wird für das so verursachte geringere Urlaubsentgelt ein Ausgleich gewährt.<br />
Dies gilt auch für:<br />
» Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung<br />
» Mutterschutzzeiten<br />
» berufliche Weiterbildung<br />
» Wehrübung<br />
» Ehrenamtstätigkeit<br />
» Kurzarbeit<br />
Voraussetzungen, Höhe und Kennzeichnung der jeweiligen Ausgleichsbeträge sind unter Pkt. 6.5 beschrieben.<br />
spalten 5a, 5b und 6:<br />
gewährter Urlaub<br />
Die Eintragungen in diesen Spalten betreffen ausschließlich die Urlaubsgeldauszahlung an den<br />
Arbeitnehmer. Der Bruttobetrag in Spalte 6 der Lohnnachweiskarte setzt sich zusammen aus dem<br />
Urlaubsentgelt (Spalte 5a) zzgl. dem zu zurechnendem 15 %-igen zusätzlichen Urlaubsgeld (Spalte 5b).<br />
Unterbleibt die Eintragung gewährten Urlaubs, so ist bei einem Arbeitsplatzwechsel <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />
für den nachfolgenden Arbeitgeber die erfolgte Urlaubsgewährung nicht zu erkennen. Dieses kann zu<br />
Doppelzahlungen von Urlaubsgeldern führen. Die uk muss den Arbeitgeber, der die Eintragungen unterlassen<br />
hat, für den Schaden haftbar machen.<br />
resturlaubsentgelt<br />
Abschließend wird der Resturlaubsentgeltanspruch durch die Subtraktion der Summen aus den Spalten<br />
4a und 5a ermittelt.<br />
Zeitpunkt der eintragungen 4.3<br />
Der Arbeitgeber hat in den folgenden Fällen Eintragungen in die Lohnnachweiskarte vorzunehmen:<br />
a) Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses<br />
Verlässt der Arbeitnehmer innerhalb <strong>des</strong> Kalenderjahres den Betrieb, um bei einem anderen<br />
Arbeitgeber im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk tätig zu werden, müssen die unter Pkt 4.2 genannten<br />
Eintragungen in die Lohnnachweiskarte vorgenommen werden.<br />
Die Lohnnachweiskarte darf in diesem Fall nicht durch Ermittlung <strong>des</strong> Resturlaubsentgeltes abgeschlossen<br />
werden. Nach erfolgter Eintragung ist die komplette Lohnnachweiskarte dem<br />
Arbeitnehmer zusammen mit den übrigen Arbeitspapieren gegen Quittung auszuhändigen.<br />
b) Bestehen<strong>des</strong> Arbeitsverhältnis über den Jahreswechsel<br />
Der Arbeitgeber hat die Lohnnachweiskarte abzuschließen. Es sind die unter Pkt. 4.2 genannten<br />
Eintragungen vorzunehmen. Der Resturlaubsentgeltanspruch ist zu errechnen, einzutragen und zu<br />
bescheinigen.<br />
Der Original-Teil C (Abb. 5 + 6) ist mit Anforderungsvermerk (Pkt. 4.1.2) unverzüglich an die Kasse<br />
zu senden. Der Teil B der Lohnnachweiskarte verbleibt zunächst beim Arbeitgeber.<br />
Bei Erhalt der neuen Lohnnachweiskarte ist das Resturlaubsentgelt aus dem Teil B <strong>des</strong> Vorjahres zu<br />
übertragen. Der Teil B <strong>des</strong> Vorjahres ist dem Arbeitnehmer gegen Quittung auszuhändigen.<br />
18 19<br />
4
4 Lohnnachweiskarte<br />
c) Ausscheiden <strong>des</strong> Arbeitnehmers aus dem <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk infolge einer der nachfolgenden<br />
tarifvertraglich geregelten Sonderfälle:<br />
» Berufswechsel<br />
» Auswanderung<br />
» verstorben<br />
» dauernd erwerbsunfähig oder Rentner<br />
» Wechsel ins Angestelltenverhältnis<br />
Die Voraussetzung, Anwendung und Abwicklung der Sonderfälle ist unter Pkt. 8. auf Seite 30 erläutert.<br />
Der Arbeitnehmer hat in jedem der Fälle a) – c) den Empfang der Lohnnachweiskarte oder <strong>des</strong> Teiles B<br />
zu bescheinigen. Er hat die Eintragungen zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich, spätestens<br />
jedoch innerhalb von 3 Monaten, beim Arbeitgeber geltend zu machen.<br />
Der Beschäftigungsnachweis dient den technischen und kaufmännischen Angestellten zum Nachweis<br />
der Beschäftigung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk und der dabei erfüllten Wartezeiten auf Zusatzversorgung.<br />
Der Beschäftigungsnachweis besteht aus den Teilen A, B und C. Er gehört zu den Arbeitspapieren <strong>des</strong><br />
Angestellten.<br />
Die Teile B und C <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises unterscheiden sich vor allem durch Einfügung <strong>des</strong><br />
Fel<strong>des</strong> zur Anforderung <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises <strong>des</strong> folgenden Jahres auf Teil C. Eintragungen<br />
auf Teil C erfolgen mit Durchschrift auf Teil B.<br />
Der auf der Rückseite <strong>des</strong> Teil B befindliche Teil A ist im Falle fehlerhafter Arbeitnehmerdaten für<br />
Korrekturmitteilungen an die uk bestimmt. Der gesamte Beschäftigungsnachweis wird an die uk gesendet.<br />
anforderung <strong>des</strong> beschäftigungsnachweises 5.1<br />
Der Arbeitgeber fordert für jeden Angestellten einen Beschäftigungsnachweis an, soweit der Angestellte<br />
nicht aus einem früheren Arbeitsverhältnis <strong>des</strong> gleichen Jahres einen solchen vorlegt.<br />
Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmer werden erst nach Beendigung der Ausbildung und/oder<br />
Vollendung <strong>des</strong> 18. Lebensjahres in das Kassenverfahren einbezogen. Stichtag für die Teilnahme ist<br />
der 1. Januar <strong>des</strong> dem Abschluss der Ausbildung bzw. der Vollendung <strong>des</strong> 18. Lebensjahres folgenden<br />
Jahres.<br />
Anforderung bei erstmaliger Verfahrensteilnahme 5.1.1<br />
Für Angestellte, die erstmals am Verfahren für die Zusatzversorgung teilnehmen, hat der Arbeitgeber<br />
der Kasse folgende zur Ausstellung <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises notwendigen Angaben zu machen:<br />
» Das Kalenderjahr, für das die Karte benötigt wird,<br />
» die Betriebskonto-Nummer <strong>des</strong> anfordernden Betriebes,<br />
» die folgenden Daten <strong>des</strong> technischen und kaufmännischen Angestellten:<br />
a) Name<br />
b) Vorname<br />
c) Geschlecht<br />
d) Schwerbehinderung (nur angeben, wenn ein Grad der Behinderung von min<strong>des</strong>tens 50 % vorliegt)<br />
e) Geburtsdatum<br />
f) die Sozialversicherungsnummer<br />
g) im Betrieb seit<br />
h) im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk seit<br />
i) Adresse <strong>des</strong> Hauptwohnsitzes.<br />
Liegt dem Betrieb eine Bestellkarte (Abb. 7) vor, ist diese zu verwenden. Verfügt der Betrieb über keine<br />
Bestellkarte, kann der Beschäftigungsnachweis form los unter Angabe der o. g. Daten angefordert werden.<br />
Bestellkarte für Beschäftigungsnachweis<br />
(technischer oder kaufmännischer Angestellter)<br />
Firma Betriebskonto-Nr.<br />
Name weiblich männlich schwerbehindert BN für (Jahreszahl)<br />
Mit dem Versand der angeforderten Beschäftigungsnachweise werden für den Fall zukünftiger Anforderungen<br />
Bestellkarten beigefügt.<br />
20 21<br />
abb. 7<br />
K L E I N<br />
Vorname<br />
M U S T<br />
Straße<br />
E R I N G E<br />
M U S T E R S T R A S S E 5<br />
Sozialversicherungs-Nummer<br />
Ort, Datum<br />
MUSTER GMBH 123456/7<br />
Firmenstempel/Unterschrift<br />
Geburtsdatum<br />
Konfession<br />
röm-kath.<br />
evangelisch<br />
sonstige<br />
keine<br />
✗<br />
PLZ<br />
5 6 6 6 3<br />
Ort<br />
% 2 0 1 2<br />
M U S T E R S T A D T<br />
im Betrieb seit<br />
technischer oder<br />
kaufmännischer<br />
Angestellter<br />
105<br />
im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk seit<br />
9 9 1 0 0 3 7 7 K 0 0 0 1 0 0 3 7 7 0 1 0 2 1 2 0 1 0 1 0 4<br />
Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr<br />
Tag Monat Jahr<br />
Wiesbaden, 04.02.2012<br />
MUSTER GMBH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
✗<br />
Beschäftigungsnachweis 5<br />
Aus Gründen <strong>des</strong><br />
Datenschutzes<br />
die Bestellkarte<br />
bitte im Briefumschlag<br />
einsenden.<br />
FE III 014 Bestellkarte BN Vers.5.0 01072007
5 Beschäftigungsnachweis<br />
5.1.2 anforderung bei bestehender Verfahrensteilnahme<br />
Für Angestellte, die bereits am Verfahren für die Zusatzversorgung teilnehmen, erfolgt die Anforderung<br />
durch Ankreuzen <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong> „ja“, Angabe der Betriebskonto-Nummer und Firmenstempel auf der Vorderseite<br />
<strong>des</strong> Teil C (Abb. 8).<br />
abb. 8<br />
KLEIN MUSTERINGE 99100377K000 100377 54321<br />
2012<br />
2013<br />
5.2 eintragungen in den beschäftigungsnachweis<br />
2013<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
X<br />
Muster GmbH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
Eintragungen dürfen nur von Arbeitgebern im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk, denen durch die Kasse<br />
eine Betriebskonto-Nummer zugeteilt wurde und nur für den eigenen Betrieb vorgenommen werden.<br />
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die bei einem vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis unterlassenen<br />
Eintragungen vorzunehmen. Der Beschäftigungsnachweis ist zu diesem Zweck dem früheren<br />
Arbeitgeber vorzulegen.<br />
Arbeitgeber dürfen Eintragungen nur in der Zeile vornehmen, die durch eigenen Firmenstempel und<br />
Unterschrift bestätigt sind.<br />
Im Teil C <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises (Abb. 9) sind folgende Eintragungen vom Arbeitgeber vorzunehmen:<br />
spalte 1:<br />
rechtsverbindliche Unterschrift und firmenstempel <strong>des</strong> arbeitgebers<br />
Der Arbeitgeber bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Eintragung in der jeweiligen Zeile.<br />
spalte 2:<br />
betriebskonto-nummer<br />
spalte 3:<br />
Zeitraum <strong>des</strong> beschäftigungsverhältnisses<br />
spalte 4:<br />
bruttolohnsumme<br />
Die erforderlichen Eintragungen (siehe Abb. 9) werden<br />
a) beim Ausscheiden <strong>des</strong> Angestellten aus dem Betrieb oder<br />
b) zum Jahresende (Jahresabschluss)<br />
durch den Arbeitgeber vorgenommen.<br />
Zeitpunkt der eintragungen 5.3<br />
Bei Fortdauer <strong>des</strong> Beschäftigungsverhältnisses über den 31. Dezember hinaus ist der auf Vorder- und<br />
Rückseite ausgefüllte Teil C der zvk zu Beginn <strong>des</strong> neuen Jahres einzusenden.<br />
Der Teil B ist dem Angestellten gegen Quittung auszuhändigen.<br />
Bei Beendigung <strong>des</strong> Beschäftigungsverhältnisses im Laufe <strong>des</strong> Jahres ist der Beschäftigungsnachweis<br />
komplett dem Angestellten gegen Quittung auszuhändigen.<br />
Der Angestellte hat den Empfang zu bescheinigen. Er hat die Eintragungen zu prüfen und Beanstandungen<br />
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten geltend zu machen.<br />
Steht der Angestellte am 31. Dezember eines Jahres nicht in einem Beschäftigungsverhältnis eines<br />
Betriebes <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks, nimmt aber im darauffolgenden Jahr die Arbeit in einem<br />
Betrieb, der unter den Geltungsbereich der Tarifverträge für die Zusatzversorgung fällt, wieder auf, ist<br />
der ausgefüllte Teil C <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises der Kasse durch den neuen Arbeitgeber einzusenden.<br />
Nimmt der Angestellte keine Tätigkeit mehr im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk auf, kann er selbst zur<br />
Vervollständigung seiner Wartezeiten den Teil C an die Kasse einsenden.<br />
Musterpinsel GmbH<br />
765234/1 01.01. 31.01. 1.475,00<br />
123456/7 01. 02. 31. 12. 16.225,00<br />
22 23<br />
abb. 9<br />
Bahnhofstraße 22<br />
65198 Wiesbaden<br />
Muster GmbH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
2012<br />
99100377K000<br />
5
6 Urlaub<br />
6.1 Urlaubsanspruch<br />
Ab dem 01.01.2012 richtet sich die Höhe <strong>des</strong> Urlaubsanspruches der vom Verfahren erfassten gewerblichen<br />
Arbeitnehmer nicht mehr nach dem Alter, sondern nach der Dauer der Gewerbezugehörigkeit<br />
(Beschäftigungszeiten in Betrieben <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks), sowie ggf. nach der Schwerbehinderteneigenschaft,<br />
wenn eine amtlich anerkannte Erwerbsminderung von min<strong>des</strong>tens 50 v. H. im<br />
Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht.<br />
6.2 Urlaubsdauer<br />
Die Staffelung <strong>des</strong> Urlaubsanspruchs und der Prozentsätze für die Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsentgeltes<br />
sieht ab dem 01.01.2012 wie folgt aus:<br />
gewerbezugehörigkeit arbeitstage % vom bruttolohn<br />
von weniger als 12 Jahren 25 9,5 %<br />
ab 12 Jahren 28 10,6 %<br />
ab 22 Jahren<br />
Samstage zählen nicht als Urlaubstage.<br />
30 11,4 %<br />
» Maßgebend für die Berechnung ist die Gewerbezugehörigkeit. Stichtag ist der 01.01. eines Jahres.<br />
» Bemessungsgrundlage für die Gewerbezugehörigkeit sind grundsätzlich die in den Lohnnachweiskarten<br />
erfassten Beschäftigungszeiten.<br />
» Ausbildungszeiten werden nicht berücksichtigt.<br />
» Eine Gewerbezugehörigkeit von einem Jahr gilt dann als erbracht, wenn der Arbeitnehmer in einem<br />
Jahr min<strong>des</strong>tens 6 Monate (180 Kalendertage) im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk tätig war.<br />
» Die Gewerbezugehörigkeit wird von der uk festgestellt und dem Arbeitgeber zusammen mit dem für<br />
den jeweiligen Arbeitnehmer maßgeblichen Jahresurlaub sowie dem Urlaubsentgeltprozentsatz vom<br />
Bruttolohn im Urlaubskassenverfahren mitgeteilt. Dies geschieht mittels Eindruck auf den Lohnnachweiskarten<br />
zu Beginn <strong>des</strong> jeweiligen Urlaubsjahres.<br />
Für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 01.01.2012 unter den Tarifvertrag <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />
gefallen sind, wurde eine Übergangsregelung für den Zeitraum 2012 – 2015 geschaffen, um die<br />
Folgen <strong>des</strong> Systemwechsels abzufedern.<br />
Übergangsregelung 2012 – 2015<br />
arbeitstage im Urlaubsjahr<br />
bei erreichen der gewerbezugehörigkeit<br />
am 01.01.2012<br />
2012 2013 2014 2015<br />
- ab 12 Jahren 25 26 26 26<br />
- ab 22 Jahren<br />
am 01.01.2013 oder 01.01.2014<br />
28 29 29 29<br />
- ab 12 Jahren 25 25 26<br />
- ab 22 Jahren<br />
am 01.01.2015<br />
28 28 29<br />
- ab 12 Jahren 25<br />
- ab 22 Jahren 28<br />
Arbeitnehmer, die nach der bis zum 31.12.2011 geltenden Regelung bereits einen Jahresurlaubs-<br />
anspruch von 28 oder 30 Tagen besitzen, behalten diesen Anspruch bis zum Ablauf <strong>des</strong> Übergangszeit-<br />
raumes (Besitzstand).<br />
Arbeitnehmer, die ab dem 01.01.2012 aufgrund der Gewerbezugehörigkeitsstaffel einen höheren Anspruch<br />
hätten, bekommen im Übergangszeitraum nicht den höheren Anspruch in voller Höhe, sondern nur<br />
einen Tag mehr, z. B. der Anspruch steigt nicht von 25 Tagen auf 28 Tage, sondern nur auf 26 Tage.<br />
Die Dauer <strong>des</strong> jeweiligen Urlaubs ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzulegen.<br />
kennzeichnung<br />
in spalte 4b der<br />
Lohnnachweiskarte<br />
1. Ausgleichsbeträge für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge<br />
Krankheit außerhalb der Lohnfortzahlungspflicht (i. d. R. ab<br />
der siebten Krankheitswoche) werden für maximal 26 Wochen<br />
(bei Arbeitsunfall 36 Wochen) je Urlaubsjahr gewährt.<br />
für jede volle Woche e 38,35 K<br />
Dies gilt auch:<br />
2. für Mutterschutzzeiten (nicht Elternzeit), sofern in diesen<br />
Zeiträumen keine lohnsteuerpflichtigen Bezüge anfallen,<br />
für jede volle Woche e 38,35 K<br />
3. für Zeiten der Wehrübung (nicht Grundwehrdienst), sofern<br />
dort kein Urlaub gewährt wurde,<br />
für jede volle Woche e 38,35 W<br />
Urlaubsgewährung 6.3<br />
Anspruch auf Urlaub kann für das Urlaubsjahr erstmals geltend gemacht werden, wenn der Anspruch<br />
auf Urlaubsentgelt und Ausgleichsbeträge min<strong>des</strong>tens den Lohn für die Hälfte <strong>des</strong> Jahresurlaubs deckt.<br />
Grundsätzlich ist dies nach einer 6-monatigen Tätigkeit in Betrieben <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />
der Fall.<br />
Urlaubsentgelt aus bruttolohn 6.4<br />
Urlaubsentgelt tritt während <strong>des</strong> Urlaubs an die stelle <strong>des</strong> Lohnes. Für die Berechnung <strong>des</strong><br />
Urlaubsentgeltes vom Bruttolohn sind unterschiedliche Prozentsätze festgelegt.<br />
Das Urlaubsentgelt beträgt bei einem Urlaubsanspruch<br />
» von 25 arbeitstagen 9,5 %<br />
» von 26 arbeitstagen 9,9 % (Übergangsregelung 2012 – 2015)<br />
» von 28 arbeitstagen 10,6 %<br />
» von 29 arbeitstagen 11,0 % (Übergangsregelung 2012 – 2015)<br />
» von 30 arbeitstagen 11,4 %<br />
<strong>des</strong> Bruttolohnes aus Tätigkeiten in Betrieben <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks.<br />
Das Urlaubsentgelt für zusätzlichen Urlaubsanspruch für schwerbehinderte Menschen (bei einem Grad<br />
der Behinderung von min<strong>des</strong>tens 50 %) beträgt<br />
» für 5 arbeitstage 1,9 %<br />
<strong>des</strong> Bruttolohnes.<br />
Aus Urlaubsabgeltungs- oder Entschädigungsbeträgen entsteht kein Urlaubsentgeltanspruch.<br />
Die abgeltungssumme ist im auszahlungsmonat als bruttolohn zu melden. sie ist beitragspflichtig.<br />
Urlaubsentgelt-ausgleich für fehlzeiten 6.5<br />
Vermindert sich der Bruttolohn in den nachstehend beschriebenen Fällen, so wird für das verursachte<br />
geringere Urlaubsentgelt ein Ausgleich gewährt.<br />
Allerdings kann für den festgelegten Urlaubszeitraum höchstens der bis zum Urlaubsantritt erworbene<br />
24 unverbrauchte Urlaubsentgeltanspruch und zusätzliches Urlaubsgeld gewährt werden.<br />
25<br />
6
6 Urlaub<br />
4. für Zeiten der Arbeitsverhinderung wegen schlechter<br />
Witterung im Sinne <strong>des</strong> § 46 RTV in der Zeit vom 15. November<br />
bis 15. März, höchstens bis zur Dauer von sechs<br />
Wochen je Urlaubsjahr,<br />
für jede volle Woche e 38,35 A<br />
5. für Zeiten eines zur beruflichen Weiterbildung unterbrochenen<br />
Arbeitsverhältnisses, höchstens bis zur Dauer von<br />
vier Wochen je Urlaubsjahr,<br />
für jede volle Woche e 38,35 B<br />
Bei Besuch einer Meisterschule gilt das Arbeitsverhältnis<br />
nicht als unterbrochen, sondern als aufgelöst. Deshalb können<br />
keine Ausgleichsbeträge gewährt werden.<br />
6. für Zeiten der Kurzarbeit bis zu 6 Wochen je Urlaubsjahr,<br />
wenn Kurzarbeit beim Arbeitsamt angemeldet wurde,<br />
für jede volle Woche e 38,35 Z<br />
7. für Lohnausfallzeiten bei Ausübung gesetzlich auferlegter<br />
Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern, bei Ausübung der<br />
Pflichten als Mitglied von gesetzlichen Prüfungsausschüssen,<br />
bei Wahrnehmung von Mandatspflichten tarifvertraglicher<br />
Art, nach der Handwerksordnung oder nach dem Berufsbildungsgesetz.<br />
für jeden vollen arbeitstag e 7,67 E<br />
Als volle Woche im Sinne der oben aufgeführten Bestimmungen<br />
gelten fünf zusammenhängende Arbeitstage.<br />
Die Ausgleichsbeträge werden bei Feststellung <strong>des</strong> Urlaubsentgeltanspruches, spätestens aber bei Abschluss<br />
der Lohnnachweiskarte (Jahresende, Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses) in Spalte 4a der<br />
Lohnnachweiskarte eingetragen. Die entsprechende Kennzeichnung erfolgt in der Spalte 4b.<br />
Ausgleichsbeträge sind Urlaubsentgelt und <strong>des</strong>halb wie Ansprüche aus Bruttolohn zu behandeln.<br />
6.6 Zusätzliches Urlaubsgeld<br />
Zusammen mit dem Urlaubsentgelt hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld. Das<br />
zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 15 v. H. <strong>des</strong> bei Urlaubsgewährung auszuzahlenden Urlaubsentgeltes.<br />
Es kann nur gleichzeitig mit dem Urlaubsentgelt beansprucht und ausgezahlt werden.<br />
6.7 fälligkeit <strong>des</strong> anspruchs auf Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld<br />
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld werden fällig, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub antritt.<br />
Der Anspruch auf Abgeltung entsteht in den tariflichen Sonderfällen.<br />
Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks ist<br />
die Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld ohne gleichzeitige Gewährung der<br />
Freizeit grundsätzlich unzulässig.<br />
6.8 Urlaubsberechnung<br />
Die uk hat ein Berechnungsschema erstellt, welches die Ermittlung <strong>des</strong> Urlaubsanspruches zum Zeitpunkt<br />
<strong>des</strong> Urlaubsantrages vereinfacht.<br />
Bei Einhaltung dieses Schemas kann es nicht zu Überzahlungen kommen, die im Zweifelsfall zu Lasten<br />
<strong>des</strong> auszahlenden Betriebes gehen können.<br />
Beispiel zur Berechnung <strong>des</strong> Vor Urlaubsantritt Urlaubsanspruches als Abschlagszahlung zum in Zeitpunkt Höhe <strong>des</strong> zu erwartenden <strong>des</strong> Urlaubsantritts:<br />
Nettobetrages<br />
URLAUBSANTRAG<br />
01.<br />
09.<br />
201<br />
1<br />
G EI<br />
S<br />
Name:<br />
Vorname:<br />
Datum Unterschrift<br />
Antragsteller<br />
Datum<br />
Genehmigung<br />
Betrieb<br />
26 27<br />
Name:<br />
G EI<br />
S<br />
Zeitraum:<br />
Mein Urlaubsgeld bitte ich wie folgt auszuzahlen:<br />
Bitte ankreuzen<br />
Zeitraum:<br />
X<br />
URLAUBSANTRAG<br />
Vorname:<br />
07.01. 2012 bis: 27.01. 2012<br />
Zusammen mit der monatlichen Abrechnung durch Überweisung<br />
01.<br />
09.<br />
201<br />
1<br />
M U ST<br />
ER<br />
W I L L I<br />
07.01.2012 bis: 27.01. 2012<br />
Genaue Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsanspruchs zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Urlaubsantrags:<br />
Mein Urlaubsgeld bitte ich wie folgt auszuzahlen:<br />
Vortrag von Urlaubsentgelt-Anspruch (EUR 153,39) bei erstmaliger Teilnahme am<br />
Verfahren nach Vollendung Zusammen <strong>des</strong> 18. Lebensjahres mit der monatlichen und/oder Abrechnung Beendigung durch Überweisung<br />
der<br />
Lehrzeit: Auf Antrag Xerfolgte<br />
die Eintragung in die Lohnnachweiskarte (nur<br />
Bitte ankreuzen<br />
durch die Urlaubskasse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . + . . . . , . . EUR<br />
Vor Urlaubsantritt als Abschlagszahlung in Höhe <strong>des</strong> zu erwartenden Nettobetrages<br />
Übertrag von Resturlaubsentgelt-Anspruch <strong>des</strong> Arbeitnehmers aus der Lohnnachweiskarte<br />
<strong>des</strong> Vorjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . + . 971 . . . , 50 . . EUR<br />
Urlaubsentgelt-Anspruch aus vorangegangener Beschäftigung während <strong>des</strong><br />
Urlaubsjahres 01.<br />
09.<br />
in 20anderen<br />
1 1 <strong>Maler</strong>betrieben: Die Eintragung 01.<br />
in 09die<br />
. 2Lohnnach<br />
01<br />
1<br />
weiskarte Datumerfolgte durch Untedie<br />
rschfrüheren<br />
rift<br />
AntraArbeitgeber<br />
gsteller<br />
. . . . . . D.<br />
at.<br />
u.<br />
m.<br />
. . . . . . . G.<br />
en.<br />
e.<br />
hmigu+<br />
ng<br />
. 230<br />
Bet.<br />
rie.<br />
b . , . 27 . EUR<br />
Urlaubsentgelt-Anspruch in % <strong>des</strong> Bruttolohnes, der bis zum Urlaubsantritt im<br />
Betrieb verdient wurde (entsprechend der Gewerbezugehörigkeit <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />
am 1. Januar <strong>des</strong> Kalenderjahres, RTV):<br />
9,5 % / 10,6 % / 11,4 % von<br />
b<br />
Vortrag<br />
zw.<br />
bei<br />
von<br />
Sch<br />
Urlaubsentgelt-Anspruch<br />
werbehinderten<br />
(EUR 153,39)<br />
EU<br />
bei<br />
R 12.<br />
erstmaliger<br />
. . 594 . .<br />
Teilnahme<br />
. , 49 . .<br />
am<br />
=<br />
11,4<br />
Verfahren<br />
% / 12,5<br />
nach<br />
% /<br />
Vollendung<br />
13,3% von<br />
<strong>des</strong> 18. Lebensjahres und/oder Beendigung der<br />
+ 1.435 . . . . , 77 . . EUR<br />
Urlaubsentgelt-Anspruch Lehrzeit: Auf Antrag erfolgte von Ausgleichsbeträgen die Eintragung in wegen die Lohnnachweiskarte Ausfall von Bruttolohn (nur<br />
(RTV) durch die bei Urlaubskasse) Krankheit (K), . Mutterschutzzeiten . . . . . . . . . . . . . (K), . . . Wehrübung . . . . . . . . . (W), . . . Kündigung<br />
. . . . . . . + . . . . , . . EUR<br />
wegen<br />
Übertrag<br />
schlechter<br />
von Resturlaubsentgelt-Anspruch<br />
Witterung (A), Weiterbildung<br />
<strong>des</strong><br />
(B),<br />
Arbeitnehmers<br />
Kurzarbeit (Z).<br />
aus der Lohnnachweiskarte<br />
(K) + (W) <strong>des</strong> + Vorjahres (A) + . . . (B) . . + . . . . (Z) . . . = . . . . . . Wochen . . . . . x. . 38,35 . . . . EUR . . . = .<br />
X<br />
3<br />
+ . 971 115 . . . , 50 05 . . EUR<br />
Urlaubsentgelt-Anspruch<br />
Urlaubsentgelt-Anspruch von<br />
aus<br />
Ausgleichsbeträgen<br />
vorangegangener Beschäftigung<br />
wegen Ausfall von<br />
während<br />
Bruttolohn<br />
<strong>des</strong><br />
Urlaubsjahres in anderen <strong>Maler</strong>betrieben: Die Eintragung in die Lohnnach-<br />
(RTV) weiskarte bei Ausübung erfolgte durch von Ehrenämtern die früheren Arbeitgeber (E) = . . . . . Tage . . . . . x. . 7,67 . . . . EUR . . . = . + . 230 . . . , . 27 . EUR<br />
In Urlaubsentgelt-Anspruch vorangegangenen Arbeitsverhältnissen in % <strong>des</strong> Bruttolohnes, bereits der zur bis Auszahlung zum Urlaubsantritt gebrachtes im<br />
Urlaubsentgelt: Betrieb verdient wurde Die Feststellung (entsprechend erfolgte der Gewerbezugehörigkeit durch die früheren Arbeitgeber <strong>des</strong> Arbeitneh- . . . .<br />
mers am 1. Januar <strong>des</strong> Kalenderjahres, RTV):<br />
– . 706 . . . , 88 . . EUR<br />
Im<br />
9,5<br />
Betrieb<br />
% / 10,6<br />
während<br />
% / 11,4<br />
<strong>des</strong><br />
%<br />
Urlaubsjahres<br />
von<br />
bereits zur Auszahlung gebrachtes Urlaubsentgelt<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
bzw.<br />
bei<br />
Schwerbehinderten<br />
EUR<br />
12. . . 594 . . . , 49 . . =<br />
–<br />
+ 1.435 . . . . ,<br />
. . . . , 77 . . EUR<br />
. . EUR<br />
11,4 % / 12,5 % / 13,3% von<br />
= Urlaubsentgelt steht noch zur Verfügung . . . . . .<br />
Das zusätzliche<br />
Urlaubsentgelt-Anspruch von Ausgleichsbeträgen wegen Ausfall von Bruttolohn<br />
Urlaubsgeld wird<br />
(RTV) bei Krankheit (K), Mutterschutzzeiten (K), Wehrübung (W), Kündigung<br />
erst im Falle einer<br />
wegen schlechter Witterung<br />
:<br />
(A),<br />
Täglicher<br />
Weiterbildung<br />
Arbeitsverdienst<br />
(B), Kurzarbeit<br />
während<br />
(Z).<br />
<strong>des</strong> Urlaubs<br />
Urlaubsgewährung<br />
(K) + (W) + (A) + (B) + (Z) = Wochen x 38,35 EUR =<br />
Xberechnet<br />
und<br />
3<br />
= Urlaubsanspruch in Arbeitstagen . . . . . . . . . .<br />
ausgezahlt!<br />
Urlaubsentgelt-Anspruch von Ausgleichsbeträgen wegen Ausfall von Bruttolohn<br />
Davon sollen gewährt werden Arbeitstage . . . . . . .<br />
(RTV) bei Ausübung von Ehrenämtern (E) =<br />
Tage x 7,67 EUR =<br />
=<br />
:<br />
+<br />
=<br />
+<br />
2.045 . . . . , 7. 1.<br />
EUR<br />
. 106 . . . , 1. 6.<br />
EUR<br />
. 115 . 19 . . , 05 . . EUR<br />
. . Tage<br />
15 . . Tage<br />
. . . . , . . EUR<br />
Genaue Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsanspruchs zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Urlaubsantrags:<br />
In vorangegangenen Arbeitsverhältnissen bereits zur Auszahlung gebrachtes<br />
Urlaubsentgelt: Die Feststellung erfolgte durch die früheren Arbeitgeber . . . .<br />
Im Betrieb während <strong>des</strong> Urlaubsjahres bereits zur Auszahlung gebrachtes Urlaubsentgelt<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
abb. 10<br />
Davon sollen gewährt werden Arbeitstage . . . . . . .<br />
M U ST<br />
ER<br />
W I L L I<br />
706 88<br />
– . . . . , . . EUR<br />
– . . . . , . . EUR<br />
Fiktives Beispiel:<br />
Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsentgeltes = Urlaubsentgelt in EUR: steht noch 15 zur Tage Verfügung x EUR 106,16 . . . . . .<br />
Das zusätzliche<br />
= pro 2.045 . Tag=EUR . . . , 7. 1.<br />
EUR 1.592,40<br />
Der Tagessatz Urlaubsgeld wird während <strong>des</strong> Urlaubs entspricht dem durchschnittlichen Arbeitslohn.<br />
erst im Falle einer<br />
Fiktives Beispiel:<br />
: Täglicher Arbeitsverdienst während <strong>des</strong> Urlaubs : . 106 . . . , 1. 6.<br />
EUR<br />
Urlaubsgewährung<br />
Berechnung berechnet <strong>des</strong> und Urlaubsentgeltes in EUR: 15 Tage x EUR 106,16 pro Tag<br />
= Urlaubsanspruch in Arbeitstagen . . . . . . . . . . = 19 = EUR 1.592,40<br />
. . Tage<br />
Der Tagessatz ausgezahlt! während <strong>des</strong> Urlaubs entspricht dem durchschnittlichen Arbeitslohn.<br />
15<br />
. . Tage<br />
HInWeIs:<br />
bitte beachten sie die Urlaubsentgelt-ansprüche von 9,9 % und 11,0 % <strong>des</strong> bruttolohnes<br />
während Fiktives der Beispiel: übergangszeit (siehe Pkt. 6.4).<br />
Berechnung <strong>des</strong> Urlaubsentgeltes in EUR: 15 Tage x EUR 106,16 pro Tag=EUR 1.592,40<br />
Der Tagessatz während <strong>des</strong> Urlaubs entspricht dem durchschnittlichen Arbeitslohn.<br />
6
FE III 003 ZST Vers. 3.0 01122005<br />
Mit der bei Urlaubsgewährung oder Urlaubsabgeltung geleisteten Zahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem<br />
Urlaubsgeld entsteht dem Arbeitgeber ein Erstattungsanspruch gegenüber der uk.<br />
Die Erstattungsforderung kann nur auf den von der Kasse zur Verfügung gestellten Erstattungsunterlagen<br />
oder auf elektronischem Wege (siehe Seite 12, Pkt. 3.1) geltend gemacht werden. Die Unterlagen sind<br />
in allen Teilen ordnungsgemäß auszufüllen und vom Arbeitgeber zu unterzeichnen.<br />
Anspruch auf Erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld hat der Arbeitgeber nur,<br />
wenn sein Beitragskonto bei der uk zum Zeitpunkt der Geltendmachung <strong>des</strong> Anspruches ausgeglichen ist.<br />
Die uk erstattet dem Arbeitgeber unverzüglich die an den gewerblichen Arbeitnehmer ausgezahlten<br />
Bruttobeträge an Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld in Höhe von 15 %.<br />
7.1 erstattungsunterlage / Zusammenstellung<br />
ZUSAMMENSTELLUNG zur Erstattung<br />
von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld<br />
1<br />
Muster GmbH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
Dieses Formular ausschließlich für Urlaubsansprüche verwenden,<br />
die ab dem 01.03.2004 erworben wurden.<br />
3<br />
Nr. Sozialversicherungsnummer 4 Name, Vorname 5<br />
001 9 9 2 5 1 0 5 9 G 0 0 0 Geis, Musterwilli<br />
002 9 9 1 0 1 0 6 0 H 0 0 0 Hiller, Musterhorst<br />
003 9 9 1 2 1 1 6 2 I 0 0 0 Isidor, Mustermanfred<br />
004 9 9 1 3 0 9 6 9 J 0 0 0 Joost, Musteralfred<br />
12<br />
109<br />
7 Erstattung von Urlaubsentgelt<br />
und zusätzlichem Urlaubsgeld<br />
Die Zusammenstellung (Abb. 11) dient der Auflistung verschiedener Einzelauszahlungen an Arbeitnehmer.<br />
Die Betriebskonto-Nummer sowie Name und Anschrift <strong>des</strong> Betriebes und die Nummer der Zusammenstellung<br />
sind bereits von der uk eingedruckt.<br />
Die Formulare sind nicht übertragbar.<br />
Erstattungsforderungen für neu eingestellte Arbeitnehmer<br />
Wenn die Lohnnachweiskarte vorliegt:<br />
Bitte den Arbeitnehmer in der Zusammenstellung eintragen.<br />
Wenn die Lohnnachweiskarte nicht vorliegt:<br />
Bitte zuerst die Lohnnachweiskarte anfordern.<br />
BITTE DIE HINWEISE AUF DER RÜCKSEITE BEACHTEN.<br />
Betriebskonto-Nr.: 123456/7 UEB<br />
2<br />
Beleg Nr.: 3006850400<br />
Blatt Nr.: 1/1<br />
6 7 8<br />
Urlaubsjahr UrlaubsKenn- (Auszahljahr) tagezeichen 20 11<br />
20 11<br />
20 11 10<br />
Datum:<br />
11<br />
Summe<br />
15<br />
5<br />
10<br />
26. 09. 2011<br />
Bruttobetrag<br />
9<br />
Euro/Cent<br />
1.83 1,26 ,<br />
471,50 ,<br />
,<br />
1.08 1,00 ,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
3.3 83,7 , 6<br />
Muster GmbH<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die<br />
angeforderten Beträge den tariflichen<br />
Bestimmungen entsprechend an die<br />
Arbeitnehmer ausgezahlt wurden.<br />
Erläuterung <strong>des</strong> Vordruckes:<br />
1. Anschrift <strong>des</strong> Betriebes – wird von der uk eingedruckt.<br />
2. Betriebskonto-Nr., Beleg-Nr. und Blatt Nr. – werden von der uk eingedruckt.<br />
3. Nr. – laufende Nummer der aufgelisteten Arbeitnehmer.<br />
4. Im Falle einer Urlaubsabgeltung im Sonderfall hat der Betrieb die<br />
Möglichkeit, unter Verwendung eines entsprechenden Kennzeichens<br />
(siehe 8.), nicht vorhandene Arbeitnehmer handschriftlich<br />
hinzuzufügen.<br />
5. Name und Vorname der Arbeitnehmer – wird für die der Urlaubskasse<br />
bekannten Arbeitnehmer eingedruckt.<br />
6. Urlaubsjahr i.d.R. Auszahljahr – das Jahr der Lohnnachweiskarte, in<br />
der die Auszahlung eingetragen wurde. Das gilt auch für Urlaubsabgeltungen<br />
im Sonderfall. Jahreszahl bitte ausschreiben.<br />
7. Urlaubstage – Anzahl der gewährten Urlaubstage eintragen. Bei Abgeltung<br />
im Sonderfall entfällt diese Angabe.<br />
8. Kennzeichen:<br />
Bei Urlaubsabgeltung im Sonderfall:<br />
01 = Studium/Schulbesuch<br />
02 = Berufswechsel<br />
03 = Auswanderung<br />
04 = verstorben<br />
05 = dauernd erwerbsunfähig oder Rentner<br />
06 = Wechsel ins Angestelltenverhältnis<br />
9. Bruttobetrag – Summe <strong>des</strong> ausgezahlten Urlaubsentgeltes und <strong>des</strong><br />
zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> eintragen.<br />
10. Summe der angeforderten Beträge. Pro Blatt eine Summe.<br />
11. Datum und Firmenstempel/rechtsverbindliche Unterschrift sind hier<br />
einzutragen.<br />
12. Mit dem aufgedruckten Barcode wird die Verarbeitungszeit wesentlich<br />
verkürzt. Deshalb bitten wir, von der Zusendung von Kopien, die<br />
die Verwendung <strong>des</strong> Barco<strong>des</strong> verhindern, abzusehen.<br />
abb. 11<br />
Die Zusammenstellung muss mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift versehen werden. Durch<br />
die Unterschrift bestätigt der Arbeitgeber, dass<br />
1. die tariflichen Voraussetzungen für die Gewährung <strong>des</strong> Urlaubs und für den Anspruch <strong>des</strong><br />
Arbeitgebers auf Erstattung <strong>des</strong> abgerechneten Urlaubsentgelts und zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong><br />
erfüllt sind.<br />
2. er die in die Zusammenstellung eingetragenen Bruttobeträge (Urlaubsentgelt und zusätzliches<br />
Urlaubsgeld) unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Bestimmungen abgerechnet und an die<br />
Arbeitnehmer ausgezahlt hat.<br />
Die Zusammenstellung kann aus mehreren Blättern bestehen. Es sind sämtliche Blätter einzusenden.<br />
Bei Arbeitnehmern, für die keine Erstattung angefordert wird, bleiben die Felder frei.<br />
28 29<br />
7
8 Auszahlung in tariflichen Sonderfällen<br />
Grundsätzlich ist die Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld nur bei gleichzeitiger<br />
Gewährung von Freizeit zulässig. Abweichend davon hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber<br />
bei Eintritt eines Sonderfalles, wie unten beschrieben, ebenfalls den Anspruch auf Auszahlung.<br />
Die Anforderung dieser Gelder erfolgt mit einer Zusammenstellung. Auf dieser ist der Grund <strong>des</strong> Ausscheidens<br />
mit einem Kennzeichen anzugeben. Die Erläuterung der einzelnen Kennzeichen finden Sie auf<br />
der Rückseite der Zusammenstellung und nachfolgend aufgeführt.<br />
Musterpinsel GmbH<br />
Bahnhofstraße 22<br />
65198 Wiesbaden<br />
Muster GmbH<br />
abb. 12<br />
Wilhelmstraße 25<br />
65197 Wiesbaden<br />
2012<br />
723245/9<br />
723245/9<br />
627,05<br />
01.01. 31.01. 2.067,17 11,4 235,66<br />
123456/7<br />
01.02. 31.07.<br />
123456/7<br />
11.914,94 11,4 1.358,30<br />
30.11. 2012<br />
123456/7<br />
Urlaubsabgeltung<br />
1.529,11<br />
Beispiel: Eintragung der Urlaubsabgeltung in die Lohnnachweiskarte<br />
403,93<br />
487,42<br />
1.329,66<br />
99100359K000<br />
60,59<br />
73,1 1<br />
199,45<br />
2.221,01 2.221,01 0,00<br />
464,52<br />
560,53<br />
1.529,11<br />
Liste der sonderfälle und der dazugehörigen kennzeichen<br />
01 studium/schulbesuch<br />
Wird das Arbeitsverhältnis durch die Aufnahme eines Studiums/Schulbesuches z. B. Meisterschule<br />
beendet, zahlt der Arbeitgeber den Abgeltungsbetrag mit der letzten Lohnzahlung aus.<br />
Nachweis: Bescheinigung der Schule.<br />
02 berufswechsel<br />
a) Der Anspruch auf Abgeltung bei Berufswechsel entsteht, wenn der Arbeitnehmer länger als 3<br />
Monate außerhalb <strong>des</strong> betrieblichen Geltungsbereiches <strong>des</strong> Tarifvertrages tätig gewesen ist.<br />
b) Nimmt ein Arbeitnehmer eine selbständige Tätigkeit im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk auf, wird<br />
der Sonderfall ebenfalls mit dem Kennzeichen „02“ in der Zusammenstellung der Kasse bekannt<br />
gegeben und in der Erstattungsunterlage/Zusammenstellung das restliche Urlaubsentgelt und<br />
das zusätzliche Urlaubsgeld ausgezahlt.<br />
Nachweis: zu a) Bescheinigung <strong>des</strong> neuen Arbeitgebers<br />
zu b) Kopie der Gewerbeanmeldung<br />
03 auswanderung / Umzug innerhalb der eU<br />
Nachweis: Amtliche Bescheinigung, dass die Ausreisepapiere ausgestellt sind, sofern das Land der<br />
Auswanderung außerhalb der EU liegt. Erfolgt ein Umzug innerhalb der EU-Länder, ist<br />
die Abmeldung <strong>des</strong> Einwohnermeldeamtes vorzulegen.<br />
04 verstorben<br />
Die Auszahlung <strong>des</strong> unverbrauchten Urlaubsentgeltes und <strong>des</strong> zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> erfolgt im<br />
To<strong>des</strong>fall <strong>des</strong> Arbeitnehmers an seine Erben oder denjenigen, der nachweislich für die Bestattungskosten<br />
aufgekommen ist.<br />
Nachweis: Sterbeurkunde und falls notwendig, die quittierte Rechnung über die Bestattungskosten,<br />
gegebenenfalls Erbschein.<br />
05 dauernd erwerbsunfähig oder rentner<br />
Nachweis: Rentenbescheid.<br />
06 Wechsel ins angestelltenverhältnis<br />
Mit dem Übergang in ein Angestelltenverhältnis in einem Betrieb <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />
wird das unverbrauchte Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld zur Auszahlung fällig.<br />
Nachweis: Bescheinigung <strong>des</strong> Betriebes.<br />
Verbleibt der Mitarbeiter als Angestellter im gleichen Betrieb, so kann die Abgeltung zum Antritt<br />
seines nächsten Urlaubes erfolgen.<br />
abwicklung bei eintritt eines sonderfalles:<br />
» Der Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer zuletzt in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat, ist zur<br />
Abgeltung verpflichtet. Dies gilt jedoch nur bis zum Ende <strong>des</strong> Kalenderjahres, das auf das Jahr der<br />
Entstehung der Ansprüche folgt.<br />
Beispiel: Der Arbeitnehmer scheidet im Jahr 2012 aus dem <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk aus; der<br />
Arbeitgeber ist bis zum 31.12. <strong>des</strong> darauffolgenden Jahres zur Abgeltung verpflichtet.<br />
» Im Teil C ist mit Durchschrift auf Teil B die letzte Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem<br />
Urlaubsgeld einzutragen.<br />
» Der zur Auszahlung verpflichtete Arbeitgeber muss der uk den ausgefüllten Teil C, die Zusammenstellung<br />
und den Nachweis über den jeweiligen Sonderfall einsenden. Ist der Teil C bereits der Kasse<br />
eingesandt worden, dann sind die Eintragungen auf dem Teil B vorzunehmen und in Fotokopie der<br />
Zusammenstellung beizufügen.<br />
» Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld sind lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn. Für die Abgeltung<br />
im Sonderfall müssen ebenfalls die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zur<br />
Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse vom Arbeitgeber abgeführt werden.<br />
Arbeitslosigkeit zählt nicht zu den festgelegten Sonderfällen. Die in diesem Fall noch bestehenden<br />
Resturlaubsentgeltansprüche dürfen <strong>des</strong>halb nicht vom Arbeitgeber abgegolten werden (Abgeltung<br />
siehe Pkt. 8.1 „Entschädigung“). In diesem Zusammenhang wird auf § 143 Abs. 3 Satz 2 <strong>des</strong> Sozialgesetzbuches<br />
(SGB Drittes Buch III) verwiesen.<br />
entschädigung 8.1<br />
Binnen eines weiteren Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer von der uk eine Entschädigung für verfallene<br />
Urlaubsansprüche in Höhe <strong>des</strong> vom Arbeitgeber nicht ausgezahlten Urlaubsentgeltes und <strong>des</strong><br />
zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> verlangen.<br />
Entschädigt wird auch im Falle langandauernder Arbeitslosigkeit. Dauert die Arbeits losigkeit über ein geschlossenes<br />
volles Urlaubsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) an, so verfällt der Anspruch auf Auszahlung<br />
<strong>des</strong> Resturlaubsentgeltes und <strong>des</strong> zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> gegenüber dem letzten Arbeitgeber.<br />
Der Anspruch auf Auszahlung einer Entschädigung kann bis zum Ende <strong>des</strong> folgenden Jahres bei der<br />
uk geltend gemacht werden. Mit dem Antrag auf Auszahlung der Entschädigung sind der uk folgende<br />
Unterlagen einzureichen:<br />
» Bescheinigungen über die Tätigkeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit seit dem Ausscheiden aus dem<br />
letzten <strong>Maler</strong>betrieb bis zum Zeitpunkt der Antragstellung,<br />
» der Teil B der letzten Lohnnachweiskarte im Original,<br />
» der Teil C der letzten Lohnnachweiskarte im Original.<br />
Ferner werden folgende Angaben benötigt:<br />
» Anschrift <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />
» Bankverbindung<br />
» zuständiges Finanzamt <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />
» Konfession<br />
» Lohnsteuerklasse<br />
» Kinderfreibetrag<br />
» Steuer-ID<br />
30 31<br />
8
8 Auszahlung in tariflichen Sonderfällen<br />
Den Vordruck zur Geltendmachung von Entschädigungszahlungen können Sie sich von unserer Internet-Seite<br />
www.uk-maler.de herunterladen.<br />
Von Entschädigungszahlungen für verfallene Urlaubsentgeltansprüche, die die uk an Arbeitnehmer direkt<br />
auszahlt, sind gemäß gesetzlicher Bestimmungen (§ 39c Abs. 6 EstG n.F.) von der Kasse Abzüge<br />
einzubehalten.<br />
Von den Bruttobeträgen werden pauschal 20 % Lohnsteuer und – bei Kenntnis einer Konfessionszugehörigkeit<br />
(rk oder ev) – 9 % Kirchensteuer (v.d. Lohnsteuer) sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag (v. d.<br />
Lohnsteuer) abgezogen und von der uk an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält von der<br />
uk eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.<br />
Entschädigungszahlungen, die von der uk direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, unterliegen<br />
nicht der Sozialversicherungspflicht.<br />
Der Zahlungsverkehr zwischen den Betrieben und der uk und zvk für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />
besteht aus den Zahlungsströmen „Beitrag“ und „Erstattung“ (siehe Schaubild).<br />
Für Beitragszahlung und Erstattungsleistung sind zwei Wege vorgesehen:<br />
überweisungsverfahren 9.1<br />
Beim Überweisungsverfahren werden sowohl die Beiträge der Arbeitgeber als auch die Urlaubsgelderstattungen<br />
der uk auf dem Wege der Überweisung gezahlt.<br />
Beitrag 9.1.1<br />
Für die monatliche Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung, sollte sie per Beleg erfolgen, stellt die uk<br />
den Betrieben zusammen mit dem Meldeformular einen Überweisungsträger (Abb. 13) zur Verfügung.<br />
Alle notwendigen Daten sind von der uk bereits eingedruckt. Lediglich der Betrag ist zu ergänzen.<br />
Sollte die monatliche Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung elektronisch erfolgen, entfällt die<br />
Zusendung von Überweisungsträgern. Es genügt die Angabe der 7-stelligen Betriebskontonummer und<br />
die Angabe <strong>des</strong> Meldemonats und <strong>des</strong> Jahres (MMJJ) im Verwendungszweck.<br />
Die Überweisungen sind auf folgen<strong>des</strong> Konto vorzunehmen:<br />
Commerzbank Wiesbaden<br />
bLZ: 510 400 38<br />
kto: 0718445002<br />
Zahlungsverkehr 9<br />
Zur Vermeidung von Verzögerungen in der Bearbeitung und von Fehlbuchungen wird gebeten, von<br />
Scheckzahlungen Abstand zu nehmen.<br />
Erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld 9.1.2<br />
Zur Anforderung einer Erstattung sendet der Arbeitgeber die Zusammenstellung (siehe Pkt. 7.) auf dem<br />
Postweg an die uk bzw. er nimmt die elektronischen Übermittlungsmöglichkeiten wahr.<br />
Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit gepüft. Die Gesamtsumme aus<br />
Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld überweist die uk auf das vom Betrieb genannte Konto.<br />
32 33<br />
abb. 13<br />
betrieb<br />
beitrag<br />
erstattung<br />
uk / zvk<br />
Musterbank Wiesbaden 3 5 7 69 1 2 3<br />
U K / Z V K M A L E R W I E S B A D E N<br />
0 7 1 8 4 4 5 0 0 2<br />
C O M M E R Z B A N K W I E S B A D E N<br />
1234567001124<br />
JANUAR 2012<br />
M U S T E R G M B H<br />
289 1 2 3 654 1<br />
13.02.2012<br />
1 3 98 , 3 0<br />
5 1 0 4 0 0 3 8
9 Zahlungsverkehr<br />
9.2 Lastschriftverfahren<br />
Beim Lastschriftverfahren erteilen sich Betrieb und uk eine gegenseitige Einzugsermächtigung.<br />
9.2.1 beitrag<br />
Der Betrieb kann zur Vereinfachung der Beitragszahlung der uk die Ermächtigung zum Einzug der Beiträge<br />
mittels Lastschrift erteilen. Der Einzug der Beiträge erfolgt über die vom Betrieb benannte Hausbank.<br />
Im Lastschriftverkehr müssen die Betriebe lediglich die „Meldung“ fristgemäß der uk einreichen bzw.<br />
elektronisch übermitteln. Der aufgrund der Bruttolohnsumme ermittelte Beitrag wird von der uk abgebucht.<br />
9.2.2 erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld<br />
Für den Einzug erteilt die uk eine Einzugsermächtigung, die den Betrieb berechtigt, das Konto der uk in<br />
Höhe der verauslagten Urlaubsgelder zu belasten.<br />
Die uk stellt zu diesem Zweck Zusammenstellung und Lastschriftbeleg, die gleichlautend nummeriert<br />
sind, zur Verfügung. Bei Teilnahme an der elektronischen Datenübermittlung erhalten die Betriebe nach<br />
jedem Eingang der elektronischen Erstattungsanforderungen ein personalisiertes Lastschriftformular für<br />
den nächsten Einzug vom Konto der Kasse.<br />
Hinweis für die elektronische übermittlung: Es darf nur der Betrag für den jeweiligen Abrechnungsmonat<br />
ohne Berücksichtigung von Korrekturen eingezogen werden. Der Einzugsbetrag muss mit dem<br />
elektronisch gemeldeten Betrag übereinstimmen.<br />
Auf dem Lastschriftbeleg sind alle Daten vorgegeben. Lediglich der Betrag ist einzusetzen (Abb. 14).<br />
Bei Anforderung einer Erstattung sendet der Arbeitgeber die Zusammenstellung (siehe Pkt. 7) auf dem<br />
Postweg an die uk bzw. er übermittelt die Daten elektronisch.<br />
Das Original <strong>des</strong> Lastschriftbeleges reicht der Arbeitgeber bei seiner Hausbank ein. Bei Nutzung von<br />
Homebanking entfällt die Einreichung <strong>des</strong> Blattes. Der Betrag wird sofort unter Berücksichtigung der<br />
Bearbeitungszeit der Bank auf dem Konto <strong>des</strong> Betriebes gutgeschrieben.<br />
Die Erstattung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld im gegenseitigen Lastschriftverfahren<br />
ist deutlich schneller als im Überweisungsverfahren.<br />
Im Lastschriftverfahren können die Betriebe sofort über das Geld verfügen. Die Prüfung und Verbuchung<br />
durch die uk erfolgt nachträglich.<br />
HInWeIs:<br />
Eine Aufrechnung der Beiträge gegen Erstattungsforderungen ist gemäß VTV § 5 Nr. 4 unzulässig.<br />
Lastschrift<br />
MUSTERBANK BERLIN 03576912<br />
(Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts <strong>des</strong> Zahlungsempfängers) (Bankleitzahl)<br />
Zahlungspflichtiger: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen)<br />
U K - M A L E R W I E S B A D E N<br />
Konto-Nr. <strong>des</strong> Zahlungspflichtigen Bankleitzahl<br />
25070070<br />
Kreditinstitut <strong>des</strong> Zahlungspflichtigen<br />
Kassenzeichen<br />
Verwendungszweck<br />
EUR<br />
Zahlungsempfänger: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen)<br />
Betrag: Euro, Cent<br />
Einzugsermächtigung <strong>des</strong> Zahlungspflichtigen<br />
liegt dem Zahlungsempfänger vor.<br />
Fristen und Termine für Fälligkeit, Vorlage<br />
und Rückgabe dürfen auf der Lastschrift nicht<br />
angegeben werden.<br />
0 7 1 8 4 4 5 0 0 1 5 1 0 4 0 0 3 8<br />
C O M M E R Z B A N K W I E S B A D E N<br />
1234567009874<br />
ZUSAMMENSTELLUNG 3006850400<br />
M U S T E R G M B H<br />
Konto-Nr. <strong>des</strong> Zahlungsempfängers<br />
2 8 9 1 2 3 6 5 4 1<br />
3383 , 7 6<br />
Dieser Beleg wird maschinell gelesen. Änderungen<br />
<strong>des</strong> Lastschriftvordrucks sind nicht möglich.<br />
05<br />
I<br />
Der Rahmentarifvertrag <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks sieht eine wesentliche Besserstellung<br />
hinsichtlich der Verjährung gegenüber dem Bun<strong>des</strong>urlaubsgesetz vor. Die Verjährung tritt erst 2 Jahre<br />
nach Ablauf <strong>des</strong> Kalenderjahres ein, in dem die Ansprüche entstanden sind.<br />
Der Arbeitnehmer hat den Empfang der Lohnnachweiskarte bzw. <strong>des</strong> Teiles B zu bescheinigen. Er hat<br />
Eintragungen zu prüfen und Beanstandungen umgehend geltend zu machen. 3 Monate nach Empfang<br />
der Lohnnachweiskarte oder <strong>des</strong> Teiles B entfällt der Anspruch <strong>des</strong> Arbeitnehmers auf Änderung oder<br />
Berichtigung von Eintragungen in der Lohnnachweiskarte gegenüber dem Arbeitgeber.<br />
Die allgemeinen Ausschlussfristen <strong>des</strong> § 49 RTV gelten nicht für Urlaubsansprüche.<br />
Der Anspruch auf das aus dem Vorjahr übertragene (oder zu übertragende) Resturlaubsentgelt kann<br />
gegenüber dem zur Auszahlung verpflichteten Arbeitgeber nur bei Urlaubsantritt und nur bis zum Ende<br />
<strong>des</strong> laufenden Jahres geltend gemacht werden.<br />
Dies gilt nicht bei Arbeitslosigkeit <strong>des</strong> Arbeitnehmers.<br />
Verfall- und Verjährungsfristen 10<br />
Dauert die Arbeitslosigkeit jedoch über ein geschlossenes, volles Urlaubsjahr (1. Januar bis 31.<br />
Dezember) an, so verfällt der Anspruch auf Auszahlung <strong>des</strong> Resturlaubsentgelts und <strong>des</strong> zusätzlichen<br />
Urlaubsgel<strong>des</strong> gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Auszahlung einer<br />
Entschädigung gegenüber der uk in Höhe <strong>des</strong> Resturlaubsentgelts und <strong>des</strong> zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong>,<br />
den er bis Ende <strong>des</strong> folgenden Jahres geltend machen kann. Nach Ablauf dieses Jahres verfallen die<br />
Ansprüche endgültig (s. § 50 RTV).<br />
In Sonderfällen gemäß § 24 RTV verfällt der Anspruch auf Abgeltung gegenüber dem Arbeitgeber am<br />
Ende <strong>des</strong> Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung der Ansprüche folgt.<br />
Gegenüber der uk kann der Arbeitnehmer auch nach Verfall <strong>des</strong> Abgeltungsanspruchs gegen den<br />
Arbeitgeber noch im folgenden Jahr eine Entschädigung für das nicht abgegoltene Urlaubsentgelt und<br />
zusätzliche Urlaubsgeld verlangen (s. § 50 RTV). Nach Ablauf dieses Jahres verfallen die Ansprüche<br />
endgültig (s. § 50 RTV). Gleichzeitig verfallen gemäß § 50 RTV auch Ansprüche auf Eintragung und<br />
Berichtigung der Lohnnachweiskarte.<br />
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für das zusätzliche Urlaubsgeld (§ 50 Nr. 6 RTV).<br />
Ansprüche <strong>des</strong> Arbeitgebers gegen die uk auf Erstattung <strong>des</strong> ausgezahlten Urlaubsentgelts und <strong>des</strong><br />
zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf <strong>des</strong> Kalenderjahres, in dem<br />
die Ansprüche – wie im Tarifvertrag festgelegt – gewährt bzw. abgegolten wurden.<br />
abb. 14<br />
34 35
11 Zusatzversorgung – Beihilfe<br />
11.1 beihilfen<br />
36<br />
Die Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks VVaG gewährt allen vor dem<br />
01.01.1976 geborenen Arbeitnehmern, die vor dem 01.01.2006 schon eine versicherungspflichtige Tätigkeit<br />
im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeübt haben, folgende Beihilfen:<br />
a) eine altersbeihilfe,<br />
b) beihilfen zu renten wegen verminderter erwerbsfähigkeit (wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />
bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung),<br />
c) beihilfen zu renten der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von min<strong>des</strong>tens<br />
50 % vorliegt, soweit nicht eine Leistung gemäß a) oder b) zu gewähren ist.<br />
11.1.1 Versorgungsfall<br />
Ein Arbeitnehmer, der die erforderliche Wartezeit erfüllt oder einen unverfallbaren Anspruch erworben hat<br />
(siehe Punkt 11.1.2 bzw. 11.1.3), erhält die Leistungen, wenn<br />
a) er die für ihn nach § 235 SGB VI geltende Regelaltersgrenze erreicht hat oder<br />
b) er mit Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
als Vollrente in Anspruch nimmt oder<br />
c) er mit Ausscheiden aus dem Erwerbsleben einen Tatbestand erfüllt hat, der gegenüber einem gesetzlichen<br />
Sozialversicherungsträger einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
oder Unfallrente begründet (Versicherungsfall).<br />
Des weiteren kann ein Arbeitnehmer, der die erforderliche Wartezeit erfüllt hat und aus dem Erwerbsleben<br />
ausgeschieden ist, die vorzeitige Altersbeihilfe mit dem vollendeten 60. Lebensjahr beantragen,<br />
auch wenn kein Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.<br />
Die Leistungsverpflichtung der Kasse beginnt, auch für Versicherungsfälle, die vor den nachgenannten<br />
Zeitpunkten eingetreten sind, frühestens<br />
» für gewerbliche Arbeitnehmer am 1. Januar 1976,<br />
» für Angestellte am 1. Januar 1982,<br />
» für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte, die ihre Ansprüche auf Tätigkeiten im Beitrittsgebiet<br />
begründen, am 1. Juli 1995.<br />
11.1.2 Wartezeiten<br />
Als Wartezeiten für die Gewährung einer Altersbeihilfe oder einer Beihilfe zu einer Rente wegen verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit gelten:<br />
a) alle Zeiten, in denen ein Arbeitsverhältnis zu Betrieben <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks bestand,<br />
b) alle Zeiten der Ausbildung und Beschäftigung als Jugendlicher im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk,<br />
c) Zeiten nachgewiesener Arbeitslosigkeit oder vorübergehender verminderter Erwerbsfähigkeit bis zur<br />
Gesamtdauer von 30 Monaten, soweit diese Zeiten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis<br />
oder an Zeiten der Ausbildung im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk liegen,<br />
d) Zeiten eines ausbildungs- oder anlernverhältnisses sowie tätigkeitszeiten in Betrieben, die<br />
vom Geltungsbereich der tarifverträge über die Zusatzversorgung<br />
– im Baugewerbe,<br />
– im Dachdeckerhandwerk,<br />
– im Gerüstbaugewerbe,<br />
– in der Steine- und Erden-Industrie und im Betonsteinhandwerk in Bayern<br />
– sowie im Steinmetz-/Steinbildhauerhandwerk<br />
erfasst werden, bis zu einer Dauer von 180 monaten.<br />
Voraussetzung ist, dass<br />
» diese Zeiten nach den genannten Tarifverträgen als Wartezeiten gelten,<br />
» der Antragsteller ihre Anrechnung beantragt hat und<br />
» innerhalb der letzten 7 Jahre vor Eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles eine Wartezeit von min<strong>des</strong>tens<br />
60 monaten im <strong>Maler</strong>handwerk erfüllt ist.<br />
Auf Wartezeiten werden auch Zeiten gemäß 11.1.2 a) bis d) angerechnet, die vor Inkrafttreten <strong>des</strong><br />
Tarifvertrages liegen. In Betrieben aus dem Beitrittsgebiet müssen diese Zeiten in privaten Betrieben<br />
und/oder Produktionsgenossenschaften <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks zurückgelegt sein.<br />
Beschäftigungszeiten in handwerklich tätigen <strong>Maler</strong>abteilungen von volkseigenen Betrieben und<br />
Kombinaten werden nur anerkannt, wenn diese Abteilungen in private <strong>Maler</strong>- und Lackiererbetriebe<br />
umgewandelt wurden.<br />
Ein Kalenderzeitraum wird nur einmal als Wartezeit gezählt, auch wenn im gleichen Zeitraum mehr als<br />
ein Arbeitsverhältnis bestand.<br />
Die Wartezeit, die bis zum eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles zurückgelegt sein muss, beträgt 220<br />
kalendermonate,<br />
» davon müssen min<strong>des</strong>tens 60 Monate innerhalb der letzten 7 Jahre vor Eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles,<br />
bei Berufsuntauglichkeit (Fachuntauglichkeit) innerhalb der letzten 7 Jahre vor Eintritt der Untauglichkeit<br />
in einem unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallenden Betrieb zurückgelegt sein.<br />
» Zeiten der nachgewiesenen Arbeitslosigkeit oder der vorübergehenden verminderten Erwerbsfähigkeit<br />
werden auf die 60 Monate bis zu 24 Monate angerechnet. Dieses findet keine Anwendung, wenn<br />
bei der Berechnung der Wartezeiten Beschäftigungszeiten in VEB oder Kombinaten berücksichtigt<br />
wurden.<br />
ausnahmen:<br />
» Tritt ein Versicherungsfall infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit im <strong>Maler</strong>- und<br />
Lackiererhandwerk im Sinne der Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung ein, so werden<br />
die Beihilfen ohne Wartezeiten gewährt.<br />
Wann kann die Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft beantragt werden? 11.1.3<br />
a) bei aufnahme einer selbständigen tätigkeit im maler- und Lackiererhandwerk<br />
Alle Personen, die in einem unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallenden Betrieb <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>und<br />
Lackiererhandwerks eine versicherungspflichtige tätigkeit von min<strong>des</strong>tens 220 Monaten<br />
ausgeübt und danach eine selbständige Tätigkeit im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk aufgenommen<br />
haben, können die Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Anspruchs auf die Gewährung einer Beihilfe beantragen.<br />
Dem Antragsteller, der die erforderlichen Wartezeiten nachgewiesen hat, wird von der Kasse bestätigt,<br />
dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft erfüllt sind.<br />
Die Beihilfe wird von dem Monat an gewährt, in dem der Versorgungsfall eingetreten ist, d. h.<br />
» bei Erreichen der für den Antragsteller nach § 235 SGB VI geltenden Regelaltersgrenze bzw.<br />
» bei Inanspruchnahme der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente oder<br />
11<br />
37
11 Zusatzversorgung – Beihilfe<br />
38<br />
» bei Eintritt eines Versicherungsfalles, der gegenüber einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger<br />
einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Unfallrente begründet.<br />
Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der Antragsteller dann noch nachweist, dass er innerhalb der<br />
letzten 7 Jahre vor Eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles min<strong>des</strong>tens 60 Monate im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk<br />
tätig war.<br />
b) bei berufsuntauglichkeit (fachuntauglichkeit)<br />
Die Aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft kann auch von Personen beantragt werden,<br />
die wegen Berufsuntauglichkeit (Fachuntauglichkeit) aus dem <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeschieden<br />
sind. Voraussetzung ist, dass diese Personen eine versicherungspflichtige Tätigkeit von<br />
min<strong>des</strong>tens 220 Monaten im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeübt haben und dass davon min<strong>des</strong>tens<br />
60 Monate innerhalb der letzten 7 Jahre vor der Feststellung der Berufsuntauglichkeit (Fachuntauglichkeit)<br />
durch einen Amtsarzt liegen. Zu beachten ist, dass die Feststellung der Berufsuntauglichkeit<br />
(Fachuntauglichkeit) der Zusatzversorgungskasse unter Beifügung eines amtsärztlichen<br />
bzw. vertrauensärztlichen Gutachtens nachzuweisen ist.<br />
Dem Antragsteller, der die erforderlichen Wartezeiten nachgewiesen hat, wird von der Kasse bestätigt,<br />
dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Anspruchs auf Gewährung einer<br />
altersbeihilfe erfüllt sind. Die altersbeihilfe wird von dem Monat an gewährt, in dem der Versorgungsfall<br />
eingetreten ist, d. h.<br />
» bei Erreichen der für den Antragsteller nach § 235 SGB VI geltenden Regelaltersgrenze bzw.<br />
» bei Inanspruchnahme der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente.<br />
Berufsuntaugliche (Fachuntaugliche), die eine versicherungspflichtige Tätigkeit von weniger als 220<br />
Monaten im <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeübt haben, erhalten den unverfallbaren Teil der<br />
Beihilfe, wenn sie die im folgenden Punkt 11.1.3 c) beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.<br />
c) bei vorzeitigem ausscheiden aus dem maler- und Lackiererhandwerk<br />
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallenden Betrieb<br />
vor eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles aus, also<br />
» vor Erreichen der nach § 235 SGB VI für den Arbeitnehmer geltenden Regelaltersgrenze,<br />
» vor Inanspruchnahme der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente oder<br />
» vor Eintritt eines Versicherungsfalles, der gegenüber einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger<br />
einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Unfallrente begründet,<br />
so behält er die anwartschaft auf die Leistung der Kasse, wenn er<br />
» beim Ausscheiden frühestens zum 31.12.2005:<br />
– das 30. Lebensjahr vollendet hat und<br />
– die Versorgungszusage für ihn min<strong>des</strong>tens 5 Jahre bestanden hat<br />
oder<br />
» beim Ausscheiden vor dem 31.12.2005:<br />
– das 35. Lebensjahr vollendet hat und<br />
– entweder die Versorgungszusage für ihn min<strong>des</strong>tens 10 Jahre bestanden hat<br />
– oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit min<strong>des</strong>tens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage<br />
min<strong>des</strong>tens 3 Jahre bestanden hat.<br />
Als Jahre der Betriebszugehörigkeit rechnen hierbei alle zusammengehörenden Zeiten der Tätigkeit<br />
in ein und demselben Betrieb von min<strong>des</strong>tens 5 bzw. 10 Jahren nach Vollendung <strong>des</strong> 25. Lebensjahres.<br />
Unverschuldete Unterbrechungen der Betriebszugehörigkeit bis zur Dauer von insgesamt 12<br />
Monaten werden nicht als Unterbrechungen angesehen.<br />
Die Höhe <strong>des</strong> unverfallbaren teiles der beihilfe ergibt sich aus dem Verhältnis der Jahre der betriebszugehörigkeit<br />
zur möglichen gewerbezugehörigkeit.<br />
Zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist ein zeitlicher Ablauf von 220 Monaten.<br />
Antragstellung 11.1.4<br />
Die gewährung einer beihilfe bzw. die aufrechterhaltung der Versorgungsanwartschaft ist auf<br />
einem Vordruck der Zusatzversorgungskasse zu beantragen. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben<br />
bei der kasse einzureichen.<br />
als nachweis für zurückgelegte Wartezeiten gelten<br />
» von den gewerblichen Arbeitnehmern ab 1. Januar 1972 bzw. den gewerblichen Arbeitnehmern in<br />
Berlin (West) ab 1. Juli 1975 sämtliche teile b der Lohnnachweiskarten,<br />
» von den Angestellten ab 1. Januar 1982 sämtliche teile b der beschäftigungsnachweise,<br />
» von den Beschäftigten aus dem Beitrittsgebiet die teile b der Lohnnachweiskarten bzw. beschäftigungsnachweise<br />
ab 1. Januar 1991.<br />
Als Nachweise für Wartezeiten, die nicht durch Lohnnachweiskarte oder Beschäftigungsnachweis<br />
belegt werden können, dienen nachstehende Unterlagen:<br />
» Aufrechnungsbescheinigungen und Versicherungskarten der sozialen Rentenversicherung,<br />
» Ausweis für Arbeit- und Sozialversicherung bzw. Kopie <strong>des</strong> Sozialversicherungsausweises der DDR,<br />
» Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnisse der ehemaligen Arbeitgeber,<br />
» Arbeitsverträge,<br />
» Gesellschafterverträge,<br />
» Lehrbrief,<br />
» Bescheinigungen über Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw. vorübergehender verminderter Erwerbsfähigkeit.<br />
Tätigkeitszeiten in Betrieben, die vom Geltungsbereich der Tarifverträge über die Zusatzversorgung<br />
» im Baugewerbe,<br />
» im Dachdeckerhandwerk,<br />
» im Gerüstbaugewerbe,<br />
» in der Steine- und Erden-Industrie und im Betonsteinhandwerk Bayern oder<br />
» im Steinmetz-/Steinbildhauerhandwerk<br />
erfasst werden, müssen durch bescheinigungen (ggf. Lohnnachweiskarten) belegt werden, wenn<br />
sie bei der ermittlung der Wartezeiten berücksichtigt werden sollen.<br />
Als Nachweis über den Rentenbezug sind sämtliche rentenbescheide der Sozialversicherungsträger<br />
(Seite 1 und 2) einschließlich der Anlage 2 sowie der Anlage 6 beizufügen.<br />
Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk ausgeschieden<br />
sind, müssen die Fachuntauglichkeit durch ein amtsärztliches bzw. vertrauensärztliches Gutachten<br />
nachweisen, aus dem ersichtlich ist, wann die Fachuntauglichkeit eingetreten ist.<br />
Die gesamten Unterlagen können auch in fotokopie vorgelegt werden.<br />
11<br />
39
11 Zusatzversorgung – Beihilfe ZVK-Zukunft-Renten 12<br />
11.1.5 beträge gültig ab 1.1.2006<br />
40<br />
beihilfeart grundbeihilfe<br />
monatlich<br />
ergänzungs-<br />
beihilfe*<br />
monatlich<br />
gesamtbeihilfe<br />
monatlich<br />
Altersbeihilfe 45,50 e 39,50 e 85,00 e<br />
Beihilfe zur Rente wegen verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit bzw. zur Rente aus<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
Altersbeihilfe für Personen, die vorzeitig<br />
aus gesundheitlichen Gründen aus<br />
dem <strong>Maler</strong>handwerk ausscheiden<br />
mussten (Fachuntaugliche)<br />
28,12 e 39,50 e 67,62 e<br />
28,12 e 39,50 e 67,62 e<br />
* Die Gewährung der Ergänzungsbeihilfe endet mit dem Wegfall <strong>des</strong> Anspruchs auf die Grundbeihilfe, spätestens jedoch zum<br />
31. Dezember 2012.<br />
Die Werte sind Maximalbeträge und gelten für die Geburtsjahrgänge 1948 und älter. Ab dem Geburtsjahrgang<br />
1949 und für jeden folgenden Geburtsjahrgang sinkt die Ergänzungsbeihilfe jeweils um weitere<br />
0,50 e monatlich bis auf 26,00 e monatlich für den Geburtsjahrgang 1975.<br />
Wird die Altersbeihilfe vor Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres gewährt, so wird der Betrag der Ergänzungsbeihilfe<br />
für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,5 % gekürzt. Liegt ein Versorgungsfall<br />
vor, bei dem die Gewährung der Altersbeihilfe an die Gewährung der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
gekoppelt ist, so erfolgt die Kürzung für die Anzahl Monate, die in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung zu einer Kürzung der Altersrente führen bzw. geführt haben.<br />
Hinweis: auf die von uns gewährten beihilfen sind unter bestimmten Voraussetzungen krankenkassenbeiträge<br />
zu entrichten. Wir sind verpflichtet, die gewährte beihilfe zur evtl. beitragsabrechnung<br />
an die zuständige krankenkasse zu melden. Jeder krankenkassenwechsel ist uns<br />
<strong>des</strong>halb auch später mitzuteilen.<br />
Die ansprüche verjähren nach fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem schluss <strong>des</strong> Jahres,<br />
in dem die Leistung verlangt werden konnte.<br />
Mit den ZVK-Zukunft-Renten bieten die Tarifvertragsparteien den Geburtsjahrgängen 1976 und jünger<br />
sowie allen ab dem 1. Januar 2006 neu hinzukommenden Mitarbeitern eine individuell kapitalgedeckte<br />
Rente als Form der betrieblichen Altersversorgung an.<br />
Nach Erfüllung einer Wartezeit von 36 Monaten können Ansprüche geltend gemacht werden.<br />
Sobald ein Arbeitnehmer eine unverfallbare Anwartschaft erreicht hat, wird er jährlich schriftlich über die<br />
Höhe seiner Anwartschaft informiert.<br />
altersrente 12.1<br />
Der Anspruch auf Altersrente besteht bei Vorlage <strong>des</strong> gesetzlichen Rentenbescheids bzw. bei Erreichen<br />
der Regelaltersgrenze gem. § 235 SGB VI.<br />
Es müssen die tariflichen oder die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein. Auf Antrag<br />
kann der Arbeitnehmer eine vorgezogene oder aufgeschobene Altersrente erhalten.<br />
erwerbsunfähigkeitsrente 12.2<br />
Ein Arbeitnehmer kann Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen, bei voller Erwerbsminderung bzw.<br />
wenn ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Erwerbsminderung von<br />
100 % besteht.<br />
Es müssen die tariflichen oder die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.<br />
berechnung <strong>des</strong> anspruchs 12.3<br />
Die Leistungen der Altersrente werden im Versorgungsfall aus der Summe der Versorgungsbausteine<br />
plus eventueller Überschüsse berechnet.<br />
Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu zahlen, wird diese berechnet aus der Summe der bis zum Eintritt<br />
<strong>des</strong> Versorgungsfalles angesammelten Versorgungsbausteine zzgl. etwaiger Überschussanteile. Hinzu<br />
kommen weitere Versorgungsbausteine, die sich unter Berücksichtigung <strong>des</strong> in den letzten 36 Monaten<br />
tatsächlich gezahlten durchschnittlichen Beitrages ergeben würden, wenn dieser ununterbrochen bis zu<br />
Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres weiter gezahlt würde.<br />
antragstellung 12.4<br />
Sobald ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht, erhält er automatisch einen Hinweis darauf,<br />
dass Antrag auf Altersrente gestellt werden kann.<br />
Das Antragsformular wird von der zvk zur Verfügung gestellt und ist ausgefüllt, zusammen mit den erforderlichen<br />
Unterlagen, einzureichen.<br />
besondere Hinweise 12.5<br />
Auf die gewährten Zusatzversorgungsleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen<br />
Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Wir sind verpflichtet, die zuständigen Stellen zu unterrichten und<br />
ggf. Beiträge abzuführen.<br />
Bitte beachten Sie, dass Ansprüche auf Leistung aus den ZVK-Zukunft-Renten verjähren können: Ab<br />
dem Ende <strong>des</strong> Jahres, in dem eine Leistung auf Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente erstmals verlangt<br />
werden kann, beginnt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.<br />
41
13 Arbeitszeitkonto<br />
42<br />
Gemäß § 9 RTV kann zur Vermeidung von witterungsbedingten Kündigungen (§ 46 RTV) vereinbart<br />
werden, dass ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Es wird vom Arbeitgeber verwaltet und berücksichtigt<br />
einen Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.03. <strong>des</strong> Folgejahres.<br />
Auf dem Arbeitszeitkonto wird die abweichend von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit geleistete<br />
Arbeitszeit erfasst. Der jeweils aktuelle Stand <strong>des</strong> Arbeitszeitkontos (Gut- bzw. Minusstunden) ist mit<br />
der monatlichen Lohnabrechnung separat auszuweisen. Besteht ein Guthaben am 31.03. eines Jahres,<br />
sind diese Gutstunden grundsätzlich mit der März-Abrechnung auszuzahlen.<br />
Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus, ist der Arbeitgeber für die Auszahlung <strong>des</strong> Guthabens<br />
aus dem Arbeitszeitkonto zuständig.<br />
Im Falle der Insolvenz <strong>des</strong> Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer gegenüber der uk Anspruch auf Auszahlung<br />
der Gelder, die nicht bereits gesichert sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitszeitkonto<br />
tarifvertragsgemäß geführt wurde.<br />
Ansprüche aus dem Arbeitszeitkonto unterliegen den Ausschlussfristen (§ 49 RTV) entsprechend ihrer<br />
Fälligkeit.<br />
Seminare zum Verfahren 14<br />
Die uk/zvk bietet Seminare zum Verfahren für <strong>Maler</strong>betriebe und Steuerbüros an. Hierbei können Sie Ihr<br />
Wissen zur Verfahrensabwicklung erweitern und vertiefen.<br />
Anmeldungen können telefonisch, schriftlich oder über das Internet www.uk-maler.de erfolgen. Hier<br />
finden Sie auch die aktuellen Seminartermine.<br />
43
15 Stichwortverzeichnis<br />
44<br />
Abgeltungsanspruch 35<br />
Seite(n)<br />
Abschluss der Lohnnachweiskarte 17, 19, 26<br />
Altersbeihilfe 36, 38, 40<br />
Anforderung <strong>des</strong> Beschäftigungsnachweises<br />
21<br />
Anforderung der Lohnnachweiskarte 10, 16, 17, 18<br />
Anwartschaft 38, 38, 39, 41<br />
Arbeitslosigkeit 31, 35, 36, 37, 39<br />
Arbeitspapiere 16, 17, 19, 21<br />
Arbeitsplatzwechsel 19<br />
Arbeitsunfähigkeit 19, 25<br />
Arbeitsverhinderung wegen<br />
schlechter Witterung 19, 26<br />
Arbeitszeitkonto 42<br />
Aufrechterhaltung der<br />
Versorgungsanwartschaft 37, 38, 39<br />
Ausbildung 9, 10, 16, 21, 24<br />
Ausgleichsbeträge 17, 19, 25, 26, 27<br />
Aushilfen 9, 10<br />
Ausübung gesetzlicher<br />
auferlegter Pflichten 26<br />
Auswanderung 20, 28, 30<br />
Auszubildende 8, 9, 10, 11, 21<br />
Bankverbindung 31<br />
Beanstandungen 20, 23, 35<br />
Beendigung der Ausbildung 16, 21<br />
Beendigung eines<br />
Arbeitsverhältnisses 19, 26<br />
Beihilfen 15, 36, 37, 40<br />
Beihilfeempfänger 11<br />
Beihilfen zu Renten der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung 36<br />
Beihilfen zu Renten wegen<br />
verminderter Erwerbsfähigkeit 36<br />
Beitragsbemessungsgrenze 12, 14<br />
Beitragsberechnung 14<br />
Beitragsmeldung 12, 13, 14, 15, 33<br />
Beitragszahlung 12, 14, 15, 33, 34<br />
Beleglesesystem 13<br />
Berufliche Weiterbildung 19<br />
Berufsuntauglichkeit 37, 38<br />
Berufswechsel 20, 28, 30<br />
Beschäftigungsnachweis 10, 21, 22, 23, 39<br />
Bestellkarten 21<br />
A<br />
B<br />
Betriebsabteilungen 9<br />
Betriebsanmeldung 9<br />
Seite(n)<br />
Betriebskonto-Nummer 13, 16, 18, 21, 22,<br />
28<br />
Bruttolohn 13, 14, 18, 19, 25,<br />
26, 31, 40<br />
Bruttolohnsummen- und<br />
Beitragsmeldung 12, 13, 14, 15, 33<br />
Ehrenamtstätigkeit 19<br />
Einzugsermächtigung 10, 34<br />
Elektronische Datenübermittlung 12<br />
Entgeltumwandlung 13, 14<br />
Entschädigung 25, 31, 32, 35<br />
Ergänzungsbeihilfe 40<br />
Erstattung 28, 29, 33, 34, 35<br />
Erstattungsanspruch 28<br />
Erstattungsforderung 28, 34<br />
Erstattungsunterlagen 28<br />
Erwerbsminderung 24, 36, 40<br />
Fachuntauglichkeit 37, 38, 39<br />
Familienangehörige 10<br />
Fehlanzeige 15<br />
Fehlzeiten 25<br />
E<br />
F<br />
G<br />
Geltungsbereich 8, 10, 11, 23, 30, 37,<br />
38, 39<br />
Gesellen 10<br />
Gesellschafter 9, 11<br />
Gewährter Urlaub 19<br />
Gewerbezugehörigkeit 13, 24, 39<br />
Gewerbliche Arbeitnehmer 10, 13, 15, 16, 36<br />
Grad der Behinderung 16, 21, 25<br />
Grundbeihilfe 40<br />
Grundwehrdienst 25<br />
H<br />
Hausbank 34<br />
Internetseite 8, 9, 13<br />
Jugendliche Arbeitnehmer 8, 10, 11, 21<br />
I<br />
J<br />
Kapitalgesellschaft 11<br />
Kennzeichen 30<br />
Kraftfahrer 10<br />
K<br />
Seite(n)<br />
Krankenkasse 11, 15, 40<br />
Krankenkassenbeiträge 40<br />
Krankheit 14, 19, 25, 31, 37<br />
Kurzarbeit 19, 26<br />
Kurzfristige Beschäftigung 13<br />
Lagerarbeiter 10<br />
Lastschriftbeleg 10, 34<br />
Lastschriftverfahren 10, 34<br />
Lehrlinge 8<br />
Lohnausfallzeiten 26<br />
Lohnnachweiskarte 10, 16, 18, 19, 20<br />
L<br />
M<br />
Meister 11, 26, 30<br />
Meldeformulare 10<br />
Meldung 12, 13, 14, 15, 34<br />
Mutterschutzzeiten 19, 25<br />
Online-Service 12, 13<br />
Pauschalversteuerung 10, 13, 14, 32<br />
O<br />
Rahmentarifvertrag 8, 35<br />
P<br />
R<br />
Rechtliche Grundlagen 8<br />
Reinigungskräfte 10<br />
Rentner 10, 20, 30<br />
Resturlaubsentgelt 18, 19, 31, 35<br />
Resturlaubsentgeltanspruch 19<br />
Schulbesuch 20, 28, 30<br />
Schwerbehinderung 16, 21<br />
Seminare 43<br />
Sonderfall 30, 31<br />
Stammblatt 9, 10, 16<br />
Studium 20, 28, 30<br />
S<br />
Stichwortverzeichnis 15<br />
Seite(n)<br />
Tarifverträge 8, 9, 23, 37, 38, 39<br />
Tarifvertragsparteien 8, 14, 40<br />
Technische und kaufmännische<br />
Angestellte<br />
Teilzeitbeschäftigte 11, 13<br />
Überweisung 33<br />
Überweisungsträger 33<br />
Überweisungsverfahren 33, 34<br />
T<br />
U<br />
11, 13, 14, 15<br />
Umschüler 8, 10, 11<br />
Umschulung 10<br />
Unterbrechungen 38<br />
Urlaubsabgeltung 25, 28, 30<br />
Urlaubsanspruch 13, 24, 25<br />
Urlaubsberechnung 26<br />
Urlaubsentgelt 14, 19, 26, 30, 31,<br />
33, 34, 35<br />
Urlaubsentgeltanspruch 19, 24, 25, 26<br />
Verjährung 35, 40<br />
Verjährungsfristen 35<br />
V<br />
Versicherungspflichtige Tätigkeit 8, 10, 11, 36, 37, 38<br />
Versorgungsfall 36, 37, 38, 40<br />
Verzugszinsen 12<br />
Vollmacht 9<br />
Vortrag 10, 16<br />
Wartezeit 16, 21, 23, 36, 37,<br />
38, 39, 40<br />
Wehrübung 19, 25<br />
W<br />
Weihnachtsgeld 14<br />
Weiterbildung 19, 26<br />
Zusammenstellung 28, 29, 30, 31, 33,<br />
34<br />
Zusätzliches Urlaubsgeld 14, 24, 26, 29, 31<br />
Zusätzlicher Urlaubsanspruch 25<br />
Zusatzversorgung 36, 37, 38, 39, 40<br />
Zuschläge 14<br />
Zuschüsse 14<br />
zvk-Beitrag 14<br />
ZVK-Zukunft-Renten 41<br />
Z<br />
45
46<br />
Notizen<br />
Notizen<br />
47
gemeinnützige Urlaubskasse für das maler- und Lackiererhandwerk e. V.<br />
Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> maler- und Lackiererhandwerks VVag<br />
John-F.-Kennedy-Str. 6 · 65189 Wiesbaden<br />
Telefon: 06 11 / 76 30 - 0 · Telefax: 06 11 / 76 30 - 298<br />
e-Mail: info@uk-maler.de · Internet: www.uk-maler.de<br />
PE III 033 Broschürenhülle Vers. 2.0 01122009<br />
PE I 002 Arbeitgeber-<strong>Merkblatt</strong> Vers. 6.0 01022012