Stadtverband«) Aufnahme und Analyse des Ist ... - Kirche in Zürich
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Verband der Stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgeme<strong>in</strong>den. <strong>Ist</strong>-<strong>Analyse</strong> 2008.<br />
- Im Gottesdienst werden <strong>Kirche</strong>nmusikerInnen e<strong>in</strong>gesetzt.<br />
- Für den Religionsunterricht braucht es KatechetInnen <strong>und</strong> zweckmässige Räume.<br />
- Für die Pfarrschaft müssen Pfarrhäuser zur Verfügung gestellt werden.<br />
Der Basisaufwand e<strong>in</strong>er Kirchgeme<strong>in</strong>de für Löhne <strong>und</strong> Liegenschaften ist beträchtlich,<br />
<strong>und</strong> jede e<strong>in</strong>zelne Kirchgeme<strong>in</strong>de ruft diesen Basisaufwand hervor – f<strong>in</strong>anziell <strong>und</strong><br />
zeitlich (Beanspruchung der Ehrenamtlichkeit). Um zu grosse materielle Unterschiede<br />
zwischen den Kirchgeme<strong>in</strong>den auf Stadtgebiet zu verh<strong>in</strong>dern, werden die Steueranteile<br />
der Kirchgeme<strong>in</strong>den so bemessen, dass der Auftrag der KO erfüllt werden kann. 6<br />
Orientierungsrahmen für die Budgets der Kirchgeme<strong>in</strong>den ist e<strong>in</strong>erseits die laufende<br />
Rechnung <strong>und</strong> andererseits die Vorgabe <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong> betreffend Wachstum<br />
oder Reduktion <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong>. Der VV prüft die von den Kirchgeme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>gereichten<br />
Budgets mit dem Ziel ihrer Gleichbehandlung. Die e<strong>in</strong>igermassen ausgewogene<br />
Ausstattung der Kirchgeme<strong>in</strong>den mit Personal wird gefördert, <strong>in</strong>dem den Kirchgeme<strong>in</strong>den<br />
e<strong>in</strong> Anrecht auf Geme<strong>in</strong><strong>des</strong>tellen proportional zur Anzahl Pfarrstellen<br />
zugebilligt wird.<br />
E<strong>in</strong>e Differenzierung unter den Kirchgeme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> damit das Entstehen von besonderen<br />
Profilen wird erleichtert, wenn mehr Mittel zur Verfügung stehen, als e<strong>in</strong>er Kirchgeme<strong>in</strong>de<br />
gemäss Steueranteil vom Stadtverband zugeordnet werden. Das Personal<br />
– Pfarrschaft, SozialdiakonInnen <strong>und</strong> JugendarbeiterInnen, Sekretariat, <strong>Kirche</strong>nmusikerInnen,<br />
Hausdienst/SigristInnen <strong>und</strong> KatechetInnen – bee<strong>in</strong>flusst das Profil e<strong>in</strong>er<br />
Kirchgeme<strong>in</strong>de wesentlich durch die Art der Praxis, <strong>und</strong> diese wiederum bedarf m<strong>in</strong>imaler<br />
Ressourcen (Personal, Projektkredite, Infrastruktur). Die <strong>Kirche</strong>npflege hat<br />
massgeblichen Anteil für Entwicklungen, <strong>in</strong>dem sie für gute Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
sorgt (z.B. Organisation, Abläufe, »strategische« Führung, Zielsetzungen) <strong>und</strong> Impulse<br />
gibt. Auch wie viele Mitglieder zur freiwilligen Mitarbeit motiviert werden können, ist<br />
wiederum wesentlich vom Personal <strong>und</strong> den Rahmenbed<strong>in</strong>gungen abhängig (vgl. 5.2).<br />
Wie oben dargestellt, laufen Dienstleistungen von geme<strong>in</strong>samem Interesse der Kirchgeme<strong>in</strong>den<br />
oder Beiträge an Dritte über die Rechnung <strong>des</strong> Stadtverban<strong>des</strong>. Zum e<strong>in</strong>en<br />
vere<strong>in</strong>facht dies die Arbeit der <strong>Kirche</strong>npflegen. Die solidarische Zugehörigkeit zum<br />
Stadtverband <strong>und</strong> damit zu e<strong>in</strong>em übergeordneten F<strong>in</strong>anzierungssystem erhöht die<br />
Planungssicherheit der Kirchgeme<strong>in</strong>den. Zum anderen ist es aber auch e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong> für<br />
e<strong>in</strong>e Kluft oder sogar Entfremdung zwischen den Kirchgeme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> den geme<strong>in</strong>sam<br />
f<strong>in</strong>anzierten gesamtstädtischen Angeboten, reduziert – subjektiv oder objektiv –<br />
deren Handlungsspielraum. Wie <strong>in</strong> Abschnitt 4.2.1 beschrieben, sehen die Mitglieder<br />
der <strong>Kirche</strong>npflegen vor allem die Vorteile. Dies schliesst aber nicht aus, dass sich e<strong>in</strong>zelne<br />
Ressortverantwortliche darüber aufhalten, dass der Verbandsvorstand selbst bei<br />
kle<strong>in</strong>en Beträgen – konkret bei Vergabungen im Bereich OeME (Oekumene, Mission,<br />
Entwicklungszusammenarbeit) oder auch beim Geme<strong>in</strong>deaufbaukredit – mitredet. Den<br />
Vorteilen e<strong>in</strong>er möglichen Gesamtplanung <strong>und</strong> e<strong>in</strong>es für alle Stadtzürcher KG e<strong>in</strong>heitlichen<br />
Steuerfusses stehen also subjektive <strong>und</strong> objektive Beschränkungen der Kirchgeme<strong>in</strong><strong>des</strong>ouveränität<br />
gegenüber.<br />
6 Dass der <strong>in</strong>nerstädtische F<strong>in</strong>anzausgleich wirksam ist, zeigt sich an den unterschiedlichen Steueranteilen pro<br />
Mitglied der acht grössten (272 CHF pro Mitglied) bzw. acht kle<strong>in</strong>sten Kirchgeme<strong>in</strong>den (598 CHF). Unterschiede<br />
zwischen Kirchgeme<strong>in</strong>den vergleichbarer Grösse entstehen u.a. durch unterschiedliche Gebäudeunterhaltskosten.<br />
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