Stadtverband«) Aufnahme und Analyse des Ist ... - Kirche in Zürich
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Landert >Partner<br />
Sozialforschung Evaluation Konzepte<br />
4.1.3 F<strong>in</strong>anzen<br />
Die vertiefte <strong>Analyse</strong> der F<strong>in</strong>anzlage <strong>des</strong> Stadtverban<strong>des</strong> (F<strong>in</strong>anzkennzahlen <strong>und</strong> ihre<br />
Interpretation) wird ausserhalb unserer <strong>Ist</strong>-<strong>Analyse</strong> vorgenommen. Wir verweisen auf<br />
e<strong>in</strong>ige Eckwerte, um e<strong>in</strong>e grobe E<strong>in</strong>schätzung der f<strong>in</strong>anziellen Situation <strong>des</strong> Stadtverban<strong>des</strong><br />
zu ermöglichen <strong>und</strong> zeigen die Grössenverhältnisse im Mittelfluss zwischen<br />
Stadtverband <strong>und</strong> Kirchgeme<strong>in</strong>den auf. Gr<strong>und</strong>lagen für die Übersicht bildeten die<br />
Rechnung 2007 (mit Vorjahresvergleich) <strong>des</strong> Stadtverban<strong>des</strong> sowie Protokolle der<br />
ZKP-Sitzungen.<br />
Die Rechnung gibt Auskunft über die Verbandsrechnung sowie über die Rechnungen<br />
der 34 Kirchgeme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> der Institutionen im Bereich Seelsorge <strong>und</strong> Diakonie, über<br />
die der Verband Rechnung führt. Diese Darstellungsart erschwert die Lektüre <strong>und</strong> die<br />
Rekonstruktion der Mittelflüsse zunächst ausserordentlich. Hat man sich jedoch e<strong>in</strong>mal<br />
mit der Logik vertraut gemacht, die der Verbandsrechnung zugr<strong>und</strong>e liegt, stösst<br />
man auf mehr Informationen als erwartet – beispielsweise mehr, als wenn die Kredite<br />
zugunsten der gesamtstädtischen Werke nur als Zuwendungen an Dritte aufgeführt<br />
würden. Dass nur sehr wenige Personen die Mühe auf sich nehmen, die verschachtelte<br />
Darstellung zu verstehen, darf allerd<strong>in</strong>gs angenommen werden.<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Transparenz von Vorschlag <strong>und</strong> Rechnung<br />
Die Kirchgeme<strong>in</strong>den unterliegen dem Geme<strong>in</strong>degesetz, dem F<strong>in</strong>anzhaushaltgesetz<br />
<strong>und</strong> der Verordnung über den Geme<strong>in</strong>dehaushalt vom 26. September 1984. Sie müssen<br />
sich auch an die aktualisierte Version <strong>des</strong> Kreisschreibens über den Geme<strong>in</strong>dehaushalt<br />
von 10. Oktober 1984 halten. Wie sehr sie alle auch für kirchliche Zweckverbände<br />
gelten, ist uns im Zuge unserer Beschäftigung mit dem Stadtverband nie abschliessend<br />
klar geworden. Je nach Auskunftsperson fällt die Beurteilung der<br />
Rechtslage wieder anders aus. Die eher verwirrende Situation, die sich aus der abweichenden<br />
Praxis von Geme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> kirchlichem Zweckverband ergibt, erklären wir<br />
uns mit e<strong>in</strong>er Unterlassung <strong>des</strong> Gesetzgebers. Dieser behielt sich <strong>in</strong> §131 Absatz 4<br />
<strong>des</strong> Geme<strong>in</strong>degesetzes spezielle Regelungen für die kirchlichen F<strong>in</strong>anzausgleichsverbände<br />
vor, formulierte solche jedoch nie.<br />
Unabhängig von der Rechtslage sche<strong>in</strong>en uns zwei Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> Gesetzgebers<br />
wesentlich. Zum e<strong>in</strong>en ist es der Gr<strong>und</strong>satz <strong>des</strong> Haushaltgleichgewichts – die Geme<strong>in</strong>den<br />
sollen langfristig ausgeglichene Rechnungen führen – <strong>und</strong> zum anderen der<br />
Gr<strong>und</strong>satz der Transparenz: Die Steuerzahler sollen wissen, was mit ihrem Geld geschieht.<br />
Der Gesetzgeber sieht denn auch e<strong>in</strong>e nachvollziehbare Berichterstattung<br />
über die Mittelverwendung vor, <strong>und</strong> die Geme<strong>in</strong>den müssen die Rechnung mit Kennzahlen<br />
<strong>und</strong> erklärenden Informationen ergänzen. Auf dieser Basis müsste dem Stadtverband<br />
daran gelegen se<strong>in</strong>, den Kirchgeme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> Steuerzahlern e<strong>in</strong>e möglichst<br />
leserfre<strong>und</strong>liche <strong>und</strong> nachvollziehbare Form der Rechnungslegung vorzulegen.<br />
Im Stadtverband s<strong>in</strong>d die ersten Adressaten <strong>des</strong> Voranschlags <strong>und</strong> der Rechnung <strong>des</strong><br />
Stadtverban<strong>des</strong> die Mitglieder der ZKP, die auch als B<strong>in</strong>deglieder zu den <strong>Kirche</strong>npflegen<br />
bzw. Kirchgeme<strong>in</strong>den gelten. Die Ausführungen zur f<strong>in</strong>anziellen Lage s<strong>in</strong>d nicht<br />
<strong>in</strong>tegraler Bestandteil der Verbandsrechnung, sondern erfolgen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es schriftlichen<br />
Berichts (erstmals 2006) <strong>und</strong> anlässlich der Rechnungssitzung der ZKP mündlich<br />
durch den F<strong>in</strong>anzvorstand. Gleiches gilt <strong>in</strong> Bezug auf F<strong>in</strong>anzkennzahlen sowie den<br />
Aufwand der Kirchgeme<strong>in</strong>den bzw. <strong>des</strong> Stadtverban<strong>des</strong> nach Kostenarten. E<strong>in</strong>e Fi-