Stadtverband«) Aufnahme und Analyse des Ist ... - Kirche in Zürich
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Verband der Stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgeme<strong>in</strong>den. <strong>Ist</strong>-<strong>Analyse</strong> 2008.<br />
mit erreichten Möglichkeit, die ursprünglich wenigen, gesamtstädtischen Aktivitäten<br />
auszudehnen. Ändern sich äussere Rahmenbed<strong>in</strong>gungen wie etwa die F<strong>in</strong>anzen, sollte<br />
man sich nicht scheuen, die Organisation <strong>und</strong> Wirksamkeit der verschiedenen Aktivitäten<br />
– vom KSDZ bis zur Streetchurch – e<strong>in</strong>er näheren Betrachtung zu unterziehen.<br />
Welche Engagements der Stadtverband <strong>in</strong> Liturgie, Seelsorge, Diakonie <strong>und</strong> Bildung<br />
sowie Geme<strong>in</strong>deaufbau künftig realisieren kann, ist mit Blick auf die verfügbaren<br />
F<strong>in</strong>anzen zu beurteilen. Die wünschbare Effizienz der Kirchgeme<strong>in</strong>deverwaltung,<br />
die Wirkung gegen aussen <strong>und</strong> für die e<strong>in</strong>zelnen Kirchgeme<strong>in</strong>den<br />
sowie die bestehenden Angebote der Lan<strong>des</strong>kirche s<strong>in</strong>d dabei im Auge zu behalten.<br />
Die Aufgaben <strong>und</strong> Arbeitsfelder <strong>des</strong> Stadtverban<strong>des</strong> s<strong>in</strong>d aktuell die »klassischen«,<br />
wie sie von §2 <strong>des</strong> Statuts ermöglicht werden. Gegenüber der heutigen Praxis muss<br />
das Pflichtenheft im Rechnungswesen sowie im Bereich Liegenschaften aber dergestalt<br />
ausgedehnt werden, dass die Kirchgeme<strong>in</strong>den die oben <strong>in</strong> Abschnitt 6.1 (Aufgaben<br />
<strong>und</strong> Arbeitsfelder der Kirchgeme<strong>in</strong>den) angesprochene Entlastung realisieren<br />
können. Der Bezug von entsprechenden Leistungen ist im S<strong>in</strong>ne von §2 Ziffer 2.3 <strong>des</strong><br />
Statuts für alle Kirchgeme<strong>in</strong>den gleich zu gestalten.<br />
Bei der Erarbeitung e<strong>in</strong>er Gesamtstrategie für das Liegenschaftenportefeuille <strong>des</strong><br />
Stadtverban<strong>des</strong> <strong>und</strong> aller Kirchgeme<strong>in</strong>den ist die Federführung <strong>des</strong> Stadtverban<strong>des</strong><br />
unabd<strong>in</strong>gbar. Wie <strong>in</strong> anderen Fachbereichen (Personal, Treuhand) auch, wird bei der<br />
Frage der Umnutzung kirchlicher Liegenschaften auch das Knowhow <strong>in</strong> den <strong>Kirche</strong>npflegen<br />
im Bereich Architektur, Bau, Sozialdiakonie usw. e<strong>in</strong>bezogen werden. Zu prüfen<br />
s<strong>in</strong>d aber auch <strong>in</strong>novative Ansätze <strong>und</strong> Vorgehensmethoden, damit e<strong>in</strong> möglichst<br />
grosses externes Ideenpotenzial genutzt werden kann <strong>und</strong> der bl<strong>in</strong>de Fleck von Insidern<br />
nicht wirksam wird.<br />
Als zusätzliche Aufgaben drängen sich auf:<br />
- Begleitung <strong>und</strong> Koord<strong>in</strong>ation der Fachstellen <strong>und</strong> Werke <strong>und</strong> ihrer Dienstleistungen,<br />
- Prüfung von Kooperationen (z.B. mit Hilfswerken, gesamtkirchlichen Diensten),<br />
- Öffentlichkeitsarbeit (neu: <strong>in</strong>tern, als Teil der Geschäftsstelle),<br />
- Personaldienst,<br />
- F<strong>in</strong>anzplanung, Formulierung von Legislaturzielen, Geschäftsbericht, periodische<br />
kritische Standortbestimmungen,<br />
- Vertretung der Verbandsgeme<strong>in</strong>den gegen aussen (vgl. Abschnitt 6.5).<br />
Aufgabe von Stadtverband <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>nrat ist es auf jeden Fall, Parallelstrukturen,<br />
Doppelspurigkeiten <strong>und</strong> Ineffizienz zu verh<strong>in</strong>dern. Aus den obigen Erwägungen ergeben<br />
sich Konsequenzen für die e<strong>in</strong>zelnen gesamtstädtischen Fachstellen <strong>und</strong> Werke.<br />
Die <strong>Ist</strong>-<strong>Analyse</strong> hat nicht den Charakter e<strong>in</strong>er systematischen Fremdevaluation<br />
<strong>des</strong> gesamtstädtischen Angebots. Sie vermag <strong>des</strong>halb auch nicht abschliessend<br />
zu beurteilen, ob <strong>in</strong> Bezug auf <strong>des</strong>sen Fachlichkeit <strong>und</strong> Wirksamkeit Handlungsbedarf<br />
vorhanden ist. Die Portraits der gesamtstädtischen Angebote (Abschnitt<br />
4.4) zeigen aber, dass strukturelle Anpassungen, e<strong>in</strong>e Fokussierung sowie <strong>in</strong>haltliche<br />
Abstimmungen (auch bezüglich der Ressourcen) nötig s<strong>in</strong>d.<br />
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