partychuchi - Gewerbeverband Kanton Zug

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Neue angebote der iV-stelle für berufliche Vorsorge Gezielte Unterstützung für Arbeitgeber Die Arbeitgeber spielen bei der (Wieder-)Eingliederung von Menschen mit Behinderungen eine zentrale Rolle. Die IV-Stellen können sie dabei gezielt und individuell unterstützen. Frühzeitig reagieren und eingreifen ist bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz das Wichtigste. Sie dürfen nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer die Stelle und der Arbeitgeber wichtiges Know-how verliert. Eingliederung vor rente Um rechtzeitig Unterstützung zu bekommen, können Arbeitgebende den IV-Stellen Mitarbeitende mit gesundheitlichen Problemen melden. Beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter regelmässig krank ist, wenn deswegen seine Leistungen nachlassen oder wenn unklar ist, welche Tätigkeiten ihm aus medizinischer Sicht noch zugemutet werden dürfen. Eine Fachperson der IV-Stelle prüft, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist. Das bedeutet aber noch lange keine IV-Rente: Zuerst wird abgeklärt, mit welchen Massnahmen der Verbleib am Arbeitsplatz ermöglicht werden kann. Eingliederung aus der rente Mit der IV-Revision 6a erhält die IV-Stelle neue Instrumente, um auch Personen, die bereits eine Rente beziehen, auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dafür braucht es ganz besonders die Arbeitgeber. Wer einer betroffenen Person eine Chance gibt, kann auf Unterstützung, stetige Beratung und Begleitung der IV zählen. Die iV und die arbeitgeber haben eine Broschüre erstellt. 17 aNZEigE VorsorgE Der arbeitsversuch Bei längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt ist die Leistungsfähigkeit der betroffenen Person noch sehr unsicher. Hier bietet sich der sogenannte Arbeitsversuch an. Für maximal sechs Monate können alte Fähigkeiten und Qualifikationen wieder aufgebaut werden. Dabei entsteht noch kein Arbeitsvertrag. Die rückversicherung Im besten Fall bewährt sich die neue Arbeitskraft so gut, dass sie angestellt wird. In der ersten Anlern- oder Einarbeitungszeit kann die IV-Stelle dem Arbeitgeber während maximal einem halben Jahr einen Einarbeitungszuschuss auszahlen. Dieser kompensiert die eingeschränkte Leistungsfähigkeit und den zusätzlichen Betreuungsaufwand. Wird die durch die IV-Stelle vermittelte Person 4 bis 24 Monate nach der Einstellung erneut arbeitsunfähig, kann die IV-Stelle an eine allfällige Prämien- erhöhung der Krankentaggeldversicherung und der beruflichen Vorsorge einen Beitrag leisten. Eine Person, die aus einer laufenden IV-Rente eingegliedert wurde, bleibt bei einem Rückfall durch die IV und die bisherige Pensionskasse gedeckt. Das entlastet den neuen Arbeitgeber zusätzlich. individuelle unterstützung Im letzten Jahr konnte die IV-Stelle Zug 107 Personen erfolgreich bei der (Wieder-)Eingliederung in die freie Wirtschaft begleiten. Die Unterstützung der IV-Stelle fiel unterschiedlich intensiv aus: während es in einem Fall ausreichen kann, Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bestätigung zu geben, dass der eingeschlagene Weg sinnvoll ist, braucht es in einem anderen Fall intensive Begleitung auf der Stellensuche und während der Einarbeitung bei einem neuen, verständnisvollen Arbeitgeber. 2 Gemeinsam anpacken Auf www.akzug.ch > Invalidenversicherung finden die Arbeitgeber weitere Informationen zu den Leistungen der IV-Stelle Zug. Eine gemeinsam erarbeitete Broschüre des Arbeitgeberverbandes, des Gewerbeverbandes, der IV-Stellen und des Bundesamtes für Sozialversicherungen kann auf www.ahv-iv.info/arbeitgeber kostenlos bestellt oder elektronisch heruntergeladen werden. Ihr Partner seit 1978 B. Schaller Treuhand AG Aegeristrasse 35 · 6342 Baar 041 761 45 44 · www.schallertreuhand.ch • Buchhaltungen • Verwaltungen • Jahresabschlüsse • Revisionen • Steuerberatungen • Gründungen

Neue angebote der iV-stelle für berufliche Vorsorge<br />

Gezielte Unterstützung<br />

für Arbeitgeber<br />

Die Arbeitgeber spielen bei der (Wieder-)Eingliederung von<br />

Menschen mit Behinderungen eine zentrale Rolle. Die IV-Stellen<br />

können sie dabei gezielt und individuell unterstützen.<br />

Frühzeitig reagieren und eingreifen ist bei gesundheitlichen<br />

Problemen am Arbeitsplatz das Wichtigste. Sie<br />

dürfen nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer die<br />

Stelle und der Arbeitgeber wichtiges Know-how verliert.<br />

Eingliederung vor rente<br />

Um rechtzeitig Unterstützung zu bekommen, können<br />

Arbeitgebende den IV-Stellen Mitarbeitende mit<br />

gesundheitlichen Problemen melden. Beispielsweise,<br />

wenn ein Mitarbeiter regelmässig krank ist, wenn deswegen<br />

seine Leistungen nachlassen oder wenn unklar<br />

ist, welche Tätigkeiten ihm aus medizinischer Sicht<br />

noch zugemutet werden dürfen. Eine Fachperson der<br />

IV-Stelle prüft, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist.<br />

Das bedeutet aber noch lange keine IV-Rente: Zuerst<br />

wird abgeklärt, mit welchen Massnahmen der Verbleib<br />

am Arbeitsplatz ermöglicht werden kann.<br />

Eingliederung aus der rente<br />

Mit der IV-Revision 6a erhält die IV-Stelle neue<br />

Instrumente, um auch Personen, die bereits eine Rente<br />

beziehen, auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt<br />

zu unterstützen. Dafür braucht es ganz besonders die<br />

Arbeitgeber. Wer einer betroffenen Person eine Chance<br />

gibt, kann auf Unterstützung, stetige Beratung und<br />

Begleitung der IV zählen.<br />

Die iV und die arbeitgeber haben eine Broschüre erstellt.<br />

17<br />

aNZEigE<br />

VorsorgE<br />

Der arbeitsversuch<br />

Bei längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt ist<br />

die Leistungsfähigkeit der betroffenen Person noch<br />

sehr unsicher. Hier bietet sich der sogenannte Arbeitsversuch<br />

an. Für maximal sechs Monate können<br />

alte Fähigkeiten und Qualifikationen wieder aufgebaut<br />

werden. Dabei entsteht noch kein Arbeitsvertrag.<br />

Die rückversicherung<br />

Im besten Fall bewährt sich die neue Arbeitskraft<br />

so gut, dass sie angestellt wird. In der ersten Anlern-<br />

oder Einarbeitungszeit kann die IV-Stelle dem Arbeitgeber<br />

während maximal einem halben Jahr einen<br />

Einarbeitungszuschuss auszahlen. Dieser kompensiert<br />

die eingeschränkte Leistungsfähigkeit und den zusätzlichen<br />

Betreuungsaufwand.<br />

Wird die durch die IV-Stelle vermittelte Person<br />

4 bis 24 Monate nach der Einstellung erneut arbeitsunfähig,<br />

kann die IV-Stelle an eine allfällige Prämien-<br />

erhöhung der Krankentaggeldversicherung und der<br />

beruflichen Vorsorge einen Beitrag leisten. Eine Person,<br />

die aus einer laufenden IV-Rente eingegliedert<br />

wurde, bleibt bei einem Rückfall durch die IV und<br />

die bisherige Pensionskasse gedeckt. Das entlastet den<br />

neuen Arbeitgeber zusätzlich.<br />

individuelle unterstützung<br />

Im letzten Jahr konnte die IV-Stelle <strong>Zug</strong> 107 Personen<br />

erfolgreich bei der (Wieder-)Eingliederung in<br />

die freie Wirtschaft begleiten. Die Unterstützung der<br />

IV-Stelle fiel unterschiedlich intensiv aus: während es<br />

in einem Fall ausreichen kann, Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

die Bestätigung zu geben, dass der eingeschlagene<br />

Weg sinnvoll ist, braucht es in einem anderen<br />

Fall intensive Begleitung auf der Stellensuche und<br />

während der Einarbeitung bei einem neuen, verständnisvollen<br />

Arbeitgeber. 2<br />

Gemeinsam anpacken<br />

Auf www.akzug.ch > Invalidenversicherung finden die Arbeitgeber<br />

weitere Informationen zu den Leistungen der IV-Stelle <strong>Zug</strong>.<br />

Eine gemeinsam erarbeitete Broschüre des Arbeitgeberverbandes,<br />

des <strong>Gewerbeverband</strong>es, der IV-Stellen<br />

und des Bundesamtes für Sozialversicherungen kann auf<br />

www.ahv-iv.info/arbeitgeber kostenlos bestellt oder elektronisch<br />

heruntergeladen werden.<br />

Ihr Partner seit 1978<br />

B. Schaller Treuhand AG<br />

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